Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion begrüßt nachdrücklich die Neustrukturierung des Straßen- und Verkehrswesens in Rheinland-Pfalz, weil sie sich davon die Bereitstellung weiterer Mittel für die Verkehrsinfrastruktur und deren schnelle Verwirklichung verspricht. Die Erwartungen der FDP-Landtagsfraktion möchte ich in folgenden fünf Punkten zusammenfassen:
1. Der neue Landesbetrieb muss in die Lage versetzt werden, in den nächsten fünf Jahren zusätzlich zum bisher etatisierten Bauvolumen ein Investitionsprogramm mit einem Finanzvolumen von 1 Milliarde DM zu realisieren.
Ich bin gern bereit, in die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu kommen und Ihnen an Folien zu zeigen, woher es kommt.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, ich will das hier und jetzt wissen! Sagen Sie das in der Öffentlichkeit!)
Woher das kommt? Das ist ganz einfach. Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr ist in Zukunft ein Dienstleistungsunternehmen, was die GRÜNEN noch nicht verstanden haben. Dieses Dienstleistungsunternehmen hat Pachteinnahmen und Aufwendungen wie Abschreibungen. Je nachdem, wie diese aussehen – da wird auch die Eröffnungsbilanz eine Rolle spielen –, gibt es die Möglichkeit, mehr oder weniger zu investieren. Frau Kollegin Thomas, es spielt auch eine Rolle, wie schnell die Effizienzreserven umgesetzt werden. Man hat bei der LBB gesehen, je mehr Effizienz wir in Zukunft erreichen, desto mehr haben wir an Mitteln für zusätzliche Investitionen übrig.
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen durch ein Management of Change auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet werden. Der Weg von einer Behörde zu einem Wirtschaftsbetrieb wird nur gelingen, wenn das wichtigste „Kapital“, nämlich die Menschen, überzeugt werden, dass der eingeschlagene Weg auch für sie von großem Nutzen ist.
3. Die Produktivitätsfortschritte durch höhere Effizienz der erbrachten Leistungen, das heißt konkret, die Ein
sparpotenziale im Verwaltungsbereich, müssen auch für zusätzliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur oder den Erhalt der Verkehrswege zur Verfügung gestellt werden.
4. Der im Rahmen eines Pavement-ManagementSystems zu erfassende Erhaltungszustand des gesamten Landesstraßennetzes muss zu einer fairen Bewertung führen, damit die Prioritätensetzung von Ausbauund Erhaltungsmaßnahmen auch sachgerecht vorgenommen werden kann.
5. Bei der Bemessungsgrundlage der Pacht für die Verkehrswege sollte – das wird vielleicht die GRÜNEN interessieren – auch ein Lärmfaktor Berücksichtigung finden. Je niedriger der Lärm durch Straßenneu- oder -ausbau wird, desto höher könnten beispielsweise die Pachtzahlungen ausfallen. Dadurch würde für den Landesbetrieb Straßen und Verkehr ein Anreiz geschaffen werden, beim Straßenneu- oder -ausbau auf lärmsenkende Maßnahmen zu achten oder bei Ausbesserungsarbeiten beim Straßenbelag mehr lärmdämpfenden Asphalt zu verwenden.
Die FDP-Fraktion begrüßt den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, weil er sich auf das Notwendigste begrenzt – das ist auch wichtig, Herr Kollege Wirz – und die Flexibilität in der Ausgestaltung des neu zu gründenden Landesbetriebs Straßen und Verkehr gewährleistet, die notwendig ist, um Straßen- und Verkehrswegebau und Unterhaltung nach modernsten kaufmännischen Grundsätzen zu planen und durchzuführen.
Ich möchte zum Abschluss noch ein paar Anmerkungen zu dem machen, was Frau Kollegin Kiltz vorhin gesagt hat. Es ist schlicht und einfach falsch, dass die Einführung von Kosten- und Leistungsrechnungen nach dem bestehenden Haushaltsrecht möglich wäre. Ich muss zu Beginn eine Bewertung meines Vermögens vornehmen.
(Bracht, CDU: Das wird doch durchgeführt! – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie doch einmal, was in anderen Bereichen der Landesregierung passiert!)
Herr Kollege Bracht, es ist ein Unterschied, ob ich mein Vermögen zu Beginn bewerte, dann entsprechend bilanziere und abschreibe und dann die Pachtzahlungen entsprechend danach bemesse, was ich im Haushalt nicht habe. (Glocke des Präsidenten)
Die Transparenz wird schlicht und einfach dadurch gewährleistet – ich möchte damit meine Rede abschließen –, dass wir in Zukunft testierte Abschlüsse haben. Diese testierten Abschlüsse zeigen dann die Transparenz.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch ein paar Sätze zu dem sagen, was hier vorgetragen wurde. Zunächst einmal stelle ich mich hier ausdrücklich vor die Beschäftigten der Straßenverwaltung, Frau Kiltz. Ich halte es nicht für in Ordnung, wenn Sie sagen, sie müssten einmal auf Vordermann gebracht werden. Ich möchte das ganz bewusst sagen, es sind Personen, die eine ganze Menge leisten. Sie leisten viel und sind immer leistungsbereit. Sie sind übrigens sehr flexibel. Dann ist es nicht in Ordnung, dass man sagt, sie müssten einmal auf Vordermann gebracht werden.
Ich möchte als Zweites etwas zu den Bundesmitteln sagen. Das ist ein bekanntes und beliebtes Thema für viele, die sich an einer Debatte um den Straßenbau beteiligen. Ich kann hier feststellen, das Land RheinlandPfalz hat in der Vergangenheit seit vielen Jahren nicht mehr so viele Mittel des Bundes für konkrete Bundesstraßen zur Verfügung gehabt wie jetzt. Ich sage es deshalb, weil es mir wichtig ist. Sie haben gesagt, wir hätten von den UMTS-Erlösen überproportional partizipiert, außerdem von der ersten Zinsanpassung. Man kann sagen, dass wir insgesamt so viel Straßenbaumittel des Bundes zur Verfügung haben wie seit vielen Jahren nicht mehr. Ich sage das auch deshalb, weil in vielen Diskussionen immer wieder der Bundesverkehrswegeplan angesprochen wird. Dieser Plan war nie aussagekräftig. Er war deshalb nie aussagekräftig, weil er maßlos unterfinanziert war. Das werfe ich niemandem vor. Damals regierte eine andere Farbenlehre in Bonn. Ich mache keinen Vorwurf daraus. Ich möchte mich nur dagegen wehren, dass man sagt, das wäre früher finanziert gewesen und jetzt nicht. Das ist schlicht und einfach falsch.
Ich komme nun zur wichtigen und spannenden Frage der Kontrolle durch das Parlament. Es ist doch keine Frage, dass das Parlament als Haushaltsgesetzgeber verständlicherweise ganz klar und transparent informiert wird.
Es kann auch ganz klar beeinflussen, ähnlich wie bei anderen Landesbetrieben. Es wundert mich schon etwas. Herr Wirz, gerade Sie haben aus anderer Funktion heraus immer wieder einen Landesbetrieb LBB gefordert. Damals, als die Landesregierung andere Vorstellungen hatte, nämlich eine andere Art der Privatisierung, haben Sie einen Landesbetrieb gefordert. Jetzt schaffen
Eben, wegen der parlamentarischen Begleitung und der parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten. Jetzt schaffen wir einen Landesbetrieb, und damit haben Sie nach dem Haushaltsrecht genau die Möglichkeiten, zu gestalten und zu kontrollieren.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu den kommunalen Planungskosten sagen. Sie wissen, dass diese Planungskosten entsprechend in den Mitteilungen der kommunalen Spitzenverbände kommentiert werden. Davon gibt es auch kein Abrücken. Das habe ich übrigens auch nie gesagt. Ich habe nur gesagt, wir machen das, was wir bisher getan haben, darüber hinaus noch ein Stück mehr. Wir werden nach wie vor die Straßen unterhalten und es den Gemeinden nicht in Rechnung stellen, wenn Winterdienst geleistet wird. Ich habe vorhin gesagt, Joachim Mertes und ich können Ihnen ein Lied davon singen. Wir werden auch nicht in Rechnung stellen, dass wir den Müll an den Parkplätzen weiter einsammeln werden, was bisher nicht immer gegeben war. Meine Damen und Herren, das ist eine Leistung für die Kommunen, die ich hier gern festgehalten wissen möchte. Ich habe nie von Planungskosten gesprochen.
Es kostet eine Menge Geld, ich kann Ihnen die Zahlen geben. Die Kommunen sind nicht voll entlastet, aber nur bei den Planungskosten nicht. Es ist doch ganz normal. Wenn ich ein Haus baue, dann muss ich die Planungskosten tragen. Es ist gut so, dass wir endlich auch dort Transparenz haben, um belegen zu können, wer wirtschaftlich plant und wer dies weniger macht. Das sind doch die Hintergründe.
Dann ist es auch gut so, dass dies letztendlich einmal transparent wird. Das war ein Manko der bisherigen Kameralistik und der bisherigen Art und Weise. Klar ist doch auch, dass der Bund seine Planungsmittel voll erstatten muss. Klar ist, er hat es nicht getan, übrigens auch ohne Farbenlehre.
Er hat es immer nicht voll gemacht, um das in aller Klarheit zu sagen. Jetzt haben wir aber wenigstens die Transparenz und wissen, was diese Planung kostet. Darauf kommt es doch an. Ich muss doch sagen können, was so etwas kostet.
Ich möchte noch ein Wort zur Regelung und zur Verordnung sagen. Meine Damen und Herren, es ist so – ich bitte, darauf in Zukunft zu achten –, Verordnungen werden immer von der Administration erlassen. Das war schon immer so und wird auch so bleiben. Es wird auch nichts zu administrieren sein, wenn man der Administra
tion nicht die Möglichkeit des Verordnungsgebers lässt. Da gibt es durchaus klare Grenzen, die verfassungsrechtlich eindeutig definiert sind. Es muss aber so sein, dass die Verordnungen von der Exekutive erlassen werden. Sonst wird ein Land unter Umständen gar nicht mehr regierbar bleiben.
Ich möchte ein letztes Wort dazu sagen, wie man die Bewertung macht. Da gibt es Systeme, wie man die Bewertungen macht. Diese Systeme sind hinlänglich bekannt. Nach dem Pavement-Management-System werden wir die Bewertungen vornehmen.
Da gibt es Erfahrungen, lange bevor wir uns darüber Gedanken machen, dass die Bewertung eine saubere, klare, transparente und nachvollziehbare sein wird. Deshalb bin ich dankbar dafür, dass wir die Debatte im Grundtenor konstruktiv führen konnten. Es ist ein Stück Verwaltungsvereinfachung. Es ist eine enorme Verwaltungsmodernisierung. Es gibt die notwendige Flexibilität, Mobilität schneller herbeizuführen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte nie gedacht, dass ich Frau Kollegin Kiltz nach einer Rede zum Straßenbau uneingeschränkt Applaus spenden kann. Das war heute der Fall.
Das gilt nicht für die Rede des Herrn Kollegen Creutzmann. Diese war genauso ein Armutszeugnis wie die Begründung des Gesetzentwurfs.
In den ersten beiden Sätzen wird als Begründung angeführt, dass man die funktionsfähigen Straßen erhalten und herrichten wolle, die herkömmlichen Verwaltungsstrukturen dafür nicht ausreichend seien, das Haushaltsrecht dafür nicht ausreichend sei und so weiter. Ich will das nicht alles vorlesen. Meine Damen und Herren, ich behaupte, die Verwaltungsstrukturen sind immer verbesserungsfähig, auch die der Straßenverkehrsverwaltung. Diese sind aber nicht der Grund für dieses Gesetz und dürfen dafür nicht herhalten. Herr Minister, das können Sie nicht machen.
Die vorhandenen Probleme im Straßenbau haben ihre Ursachen keinesfalls in einer ineffizienten Verwaltungsstruktur, sondern ausschließlich darin, dass die Landesregierung es nicht verstanden hat, auf herkömmlichem
Weg ausreichend Finanzmittel in den letzten Jahren bereit zu stellen. Das ist das Problem, und nur das.