Protokoll der Sitzung vom 12.10.2005

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde mich den Worten meiner Vorredner nicht anschließen und muss deswegen noch einmal kurz begründen, warum wir die Änderungen eingebracht haben.

Es geht um eine Muss-Regelung, weil es bei Informationen, Herr Lammert, keinen Sinn macht, dass es eine Kann-Regelung gibt. Bei dem Informationsrecht handelt es sich um ein Recht, das man einfordern will und das dann umgesetzt wird.

Wenn man gegenüber einer Verwaltung eine KannRegelung für die Information auch bei der Weiterleitung hätte, hat man kein Recht, sondern eine Gnade. Unserer Auffassung nach ist die Information keine Gnade, sondern die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, die Informationen, die sie haben wollen und dürfen, auch zu erhalten.

Deswegen haben wir noch einmal festgehalten, dass die Weiterleitung sein muss. Sie hat auch in einer gewissen Frist zu erfolgen, weil bei Umweltinformationen ab und zu Verfristungen auch bei Einspruchsregelungen vorhanden sind. Deswegen brauchen wir eine Frist, in der die Verwaltung antwortet. Es hilft uns nicht, wenn diese vier Monate später antwortet, wenn alle anderen Einspruchsmöglichkeiten vorbei sind.

Dazu haben wir geschrieben – so ähnlich steht es im EU-Gesetz; deswegen ist es nicht unbedingt eine 1-zu1-Umsetzung –, dass von vornherein Umweltinformationen mit zu bedenken, Gesetze zu planen und Planungen so durchzuführen sind, dass die Umweltinformationen weitergegeben werden können. Wir sind der Auffassung, dass sie elektronisch weitergegeben werden müssten, weil sie in den meisten Fällen elektronisch vorhanden sind.

Ich will ein kleines Beispiel nennen, in dem es um Umweltinformationen ging. Gestern fand in der Gemeinde Altrip die Vorstellung des Polder-Gutachtens für den dort geplanten Polder statt. Im Vorfeld gab es einen „wunderbaren“ Streit darum, ob diese Gutachten öffentlich sind oder nicht. Ursprünglich soll die Ministerin gesagt haben, diese seien nicht öffentlich und müssten in nicht öffentlicher Sitzung vorgestellt werden. Sie kann dies gleich noch einmal richtig stellen. Das hat der Bürgermeister gesagt.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion sagte inzwischen, der Bürgermeister wollte, dass die Gutachten in nicht öffentlicher Sitzung vorgestellt werden. Deshalb haben 80 Leute vor dem Rathaus gestanden und wurden nicht hineingelassen. Von daher ist es wichtig, dass wir bei Umweltinformationen, aber auch bei anderen Informationen ein klares Recht haben, es klare Regelungen gibt und die Informationen öffentlich sind, damit sich die Bürgerinnen und Bürger entsprechend informieren können.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben noch den Satz dazugeschrieben, dass die Informationen kostengünstig weitergegeben werden

sollen; denn in dem erwähnten Fall mussten die Bürgerinnen und Bürger zuerst zur Struktur- und Genehmigungsdirektion gehen und dort mit Digitalkameras und Diktiergeräten versuchen, diese Informationen zu sichern und nach Hause zu transportieren. Das ist ein sehr umständlicher und kostenintensiver Weg. Deswegen sagen wir, dass es auch kostengünstige Möglichkeiten geben muss, wie diese Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Behörden sollen das von vornherein mit bedenken.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Umweltministerin Conrad.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass das Landesumweltinformationsgesetz ein Meilenstein auf dem Weg zu einer neuen offenen Behördenkultur ist. Es stärkt durch den individuellen Zugang zu Umweltinformationen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und betont umgekehrt den Dienstleistungscharakter der Verwaltungen, weil sie eine Pflicht zur Information haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für die breite Unterstützung durch das Parlament für dieses Gesetz. Nicht nur Herr Stretz, sondern auch andere haben betont, dass es sich um eine 1-zu-1Umsetzung der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie handelt.

Ich will gern auf den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen und dazu drei Bemerkungen machen.

1. Wenn wir den Antrag umsetzen würden, würde er an manchen Stellen eher zur Unklarheit als zur Klarheit beitragen. Insofern sollten wir ihn nicht umsetzen.

2. Er ginge über die 1-zu-1-Umsetzung hinaus.

3. Mit einem Punkt des Antrags würden wir die Behörden lahm legen. Ich will Ihnen das gern darstellen. Wenn Sie verlangen, dass alle Informationen, wie zum Beispiel Messdaten, die in Rheinland-Pfalz bei den Behörden millionenfach anfallen, nur auf den Verdacht hin bürgerfreundlich übersetzt werden, dass Bürgerinnen und Bürger, die keine Fachleute sind, vielleicht diese Informationen abfragen, ist das – auch im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip – auch für die Behörden zu viel. Selbstverständlich werden die Daten, wenn eine Anfrage besteht, bürgerfreundlich aufbereitet und – falls notwendig – entsprechend interpretiert. Einem weiter gehenden Wunsch können wir nicht entsprechen. Er würde nicht dem Informationsbedarf gerecht.

Ich möchte noch etwas zu Altrip sagen.

Herr Abgeordneter, Fakt ist das, was ich in der Presse erklärt habe. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion hatte auch vor dem Hintergrund ihrer rechtlichen Bewertung gesagt, dass es überhaupt keinen Grund gibt, das Gutachten geheim zu halten. Wie ich gestern erfahren habe, hat sie Informationen mit Erläuterungen in der Geschäftsstelle angeboten. Die Bürgerinitiative hatte die Kopien dieses Gutachtens gehabt.

Als mich der Bürgermeister im Sommer angeschrieben hatte und eine Erörterung im Gemeinderat wollte, habe ich diesem Wunsch entsprochen und die Struktur- und Genehmigungsdirektion angewiesen, diese vor Ort durchzuführen. Im Übrigen habe ich meine Rechtsauffassung auf das Umweltinformationsrecht gestützt und mich damit über andere Rechtsauffassungen hinweggesetzt. Die Entscheidung, dies in einer nicht öffentlichen Sitzung zu tun, ist allein die Entscheidung des Bürgermeisters vor Ort. In meinem Schreiben steht davon nichts drin. Die Erörterung hätte durchaus auch in einer öffentlichen Sitzung stattfinden können. Dies können und werden wir darstellen und nachholen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einen Ausblick in die Zukunft vornehmen. Wir wollen an den Orientierungshilfen für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten, um ihnen die Suche nach Umweltinformationen zu erleichtern. Die künftigen Anwender und Anwenderinnen werden vor Ort mit dem Ziel geschult, das Umweltinformationsrecht im Vollzug reibungslos umzusetzen.

Ich bin sicher, dass die Behörden im Vollzug Transparenz, Bürgerfreundlichkeit, aber auch den Respekt und die Verantwortung für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz gewährleisten, und zwar dort, wo es darum geht, zwischen Informationsanspruch und schützenswerten Daten abzuwägen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für die Unterstützung.

(Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin, vielen Dank.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4566 –. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4307 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Verwaltungshochschulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4454 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 14/4552 –

Das Wort hat die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Leppla.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 32. Sitzung am 29. September 2005 beraten. Die Änderung des Verwaltungshochschulgesetzes ist in der von der Landesregierung entworfenen Form notwendig, um eine wesentliche Grundlage für die Förderung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaft in Speyer auch für die Zukunft sicherzustellen.

Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist Bestandteil der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz. Im Rahmen einer turnusmäßig stattfindenden Evaluation ihrer Forschungseinrichtungen hat der Senat der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz im Jahr 2002/2003 dem Bund und den Ländern empfohlen, eine zukünftige Förderung des Forschungsinstituts an die Umsetzung bestimmter Auflagen zu binden, die der Senat formuliert hat.

Der zuständige Ausschuss Forschungsförderung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung hat diesen Förderungsempfehlungen zugestimmt und eine Überprüfung der Umsetzung der entsprechenden Auflagen für das Jahr 2007 festgelegt. Die Auflagen sehen neben weiteren Punkten – vergleiche Seite 5 der Drucksache – vor allem die Weiterentwicklung des Forschungsinstituts zu einer rechtlich selbstständigen Einheit vor.

Um dies zu erfüllen, ist eine Gesetzesänderung notwendig, da das Institut bislang die Rechtsform einer nicht rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts hat. Diese Änderung ist in Artikel 1 Nr. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs geregelt. Das Forschungsinstitut ist danach künftig eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Dies stärkt die Freiheit der Forschung bzw. die Autono

mie dieser Forschungseinrichtung, dient aber auch der Verwaltungsvereinfachung, insofern die Funktionen der Aufsichtsbehörde, in diesem Fall der Staatskanzlei, beschränkt werden.

Darüber hinaus wird eine Namensergänzung geregelt, die unterstreicht, dass das Forschungsinstitut das nationale Verwaltungsforschungsinstitut ist und deshalb in Zukunft Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung heißen wird.

(Jullien, CDU: Eine Aussprache!)

Der Gesetzentwurf enthält über diese Regelung hinaus in Nummer 2 eine weitere Neuregelung, die ebenfalls dem Grundgedanken der Forschungsfreiheit und Hochschulautonomie entspricht, nämlich ein eigenes Satzungsrecht.

Weiterhin regelt Nummer 3, dem gleichen Grundmotiv folgend, dass Berufungen an das Institut in Zukunft nicht mehr durch die Aufsichtsbehörde widersprochen werden kann, sondern sie dieser nunmehr anzuzeigen sind.

Schließlich ist in Nummer 1 des Gesetzentwurfs eine umfassende Zuständigkeit des Forschungsinstituts für Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung von Lehraufträgen geregelt. Damit wird in erweiterter Form eine Anregung des Landesrechnungshofs aufgegriffen, der eine solche Zuständigkeit in Vergütungsfragen der Lehraufträge angeregt hatte.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind dafür! – Jullien, CDU: Die Berichterstattung könnte etwas kürzer ausfallen!)

Die nunmehr umfassende Zuständigkeit soll das Forschungsinstitut im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und dem für das Finanz- sowie für das Hochschulrecht zuständige Ministerium ausüben.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur ist in seinen Beratungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Verwaltungshochschulgesetzes nicht nur den äußeren Erfordernissen nachkommen, sondern hochschul- und forschungspolitisch sinnvoll sind. Das zukünftige Deutsche Forschungsinstitut für Verwaltung ist ein wichtiger Bestandteil der Hochschul- und Forschungslandschaft in Rheinland-Pfalz.

(Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)