Protokoll der Sitzung vom 12.10.2005

Kurzum: Es ist ein Traditionstag, den es zu bewahren und im Bewusstsein der Bevölkerung zu vertiefen gilt. Deswegen glaube ich, dass über diese praktischen Erwägungen hinaus, die wir angestellt haben, es wünschenswert ist sicherzustellen, dass wir am 18. Mai auch für die folgenden Wahlen die Konstituierung des Landtags ermöglichen und damit eine Tradition fortsetzen oder begründen – je nachdem, wie man will –, die ihre eigene politische Bedeutung hat.

Ich bitte Sie also, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall der SPD, der CDU und der FDP)

Ich erteile Frau Abgeordneter Thomas das Wort.

Meine Damen und Herren! Mancher mag es bemerkenswert finden, dass wir einen eigenen Redebeitrag haben. Aber ich finde, selbst wenn man mit einem gemeinsamen Gesetzesantrag und einem gemeinsamen Gesetzentwurf eine Verfassung ändert, es ist schon das Recht und meiner Meinung nach auch die Pflicht der Fraktionen, hierzu einige Erläuterungen zu machen.

Ich bin froh, dass ich das – – –

(Mertes, SPD: Warum haben Sie denn so ein schlechtes Gewissen?)

Ich habe überhaupt kein schlechtes Gewissen.

Ich bin ganz froh, dass ich jetzt nach dem Präsidenten noch einmal auf eines hinweisen kann. Auch er hat in seiner Begründung den Eindruck erweckt, es sei sozusagen ein Versehen gewesen, dass mit der letzten Verfassungsänderung, die im Jahr 2000 vom Parlament und aufgrund von Empfehlungen der Enquete-Kommission vorgenommen wurde, eine Frist von 30 Tagen beschlossen worden ist.

Meiner Meinung nach ist es wichtig zu sagen, dass dies im Jahr 2000 nach sehr gründlichen Überlegungen beschlossen worden ist. Auch die Enquete-Kommission hatte sich das damals im Jahr 1994 sehr wohl überlegt. Sie wissen, es verging ein langer Zeitraum, bis die Verfassungsänderung vom Parlament beschlossen werden konnte. Im ersten Anlauf hatte das nicht geklappt.

Wenn man sich die Unterlagen von damals betrachtet, kann man feststellen, dass sich die EnqueteKommission diesen Schritt damals sehr wohl überlegt hatte. Zum einen, weil sie den vorherigen, sehr unsiche

ren Zustand beseitigen wollte. Sie wissen, damals gab es die Regelung, dass zwischen der Wahl und der Konstituierung 17 Tage liegen sollten – also ein sehr viel kürzerer Zeitraum –, aber gleichzeitig war in der Verfassung die Möglichkeit vorgegeben, dass die neu gewählten Abgeordneten bis zu drei Monate neben dem noch existierenden Parlament im Amt sein konnten. So sah die Regelung in unserer Verfassung vor dem Jahr 2000 aus.

Die damalige Enquete-Kommission hat – sicherlich in Anlehnung an die Vorgänge im Bundestag – empfohlen: Wir wollen für die Legislaturperiode ein klares Ende setzen, und wir wollen uns bei der Frist an dem orientieren, was in manchen anderen Parlamenten gilt.

Es wurde damals auch erörtert, dass man nicht immer mit dem Konstituierungstermin auf dem 18. Mai landen könne, dass man aber bei entsprechenden Planungen und Vorbereitungen – dies gilt auch für die Festlegung des Wahltermins – mit der Frist von 30 Tagen meistens auf dem 18. Mai landen könne.

Es ist mir wichtig, dies heute in Erinnerung zu rufen, da sich damit damals in der Enquete-Kommission und auch im Parlament sehr intensiv auseinander gesetzt wurde.

Dass wir dennoch mit Ihnen gemeinsam die Verlängerung der Frist beschließen, hat zum einen etwas mit der Würdigung des Verfassungstags in Rheinland-Pfalz zu tun. Unsere Begründung fußt auf zwei weiteren Intentionen.

Das sind insbesondere die verstärkten Bemühungen, Wahltermine zu Landtagen zusammenzulegen. Um in diesen Bemühungen erfolgreich zu sein, ist meiner Meinung nach eine längere Frist erforderlich; denn wenn verschiedene Bundesländer versuchen, die Termine zusammenzulegen, ist es bei diversen Fristen schwierig, einen gemeinsam möglichen Termin zu finden.

Ein weiterer Grund ist die Tatsache – wir erleben das gerade in Berlin –, dass eine Regierungsbildung oder Koalitionsbildung komplizierter sein kann und mehr Zeit erfordert. Wir kommen dann natürlich in Schwierigkeiten, wenn sich der Landtag konstituiert, aber zum Beispiel noch keine Regierung gebildet werden kann. Auch in Rheinland-Pfalz könnte es komplizierter werden. Aus diesem Grund stehen wir hinter der Änderung der Verfassung.

Wir legen aber Wert darauf, dass wir in einem solchen Fall unsere Begründung selbst vortragen können.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Staatsminister Mertin das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich für die Landesregierung ausdrücklich die aus dem Parlament kommende Initiative zur Verlängerung dieser Frist begrüßen. Sie ermöglicht es – darauf hat Herr Präsident Grimm schon hingewiesen –, an der in unserem Land aus guten Gründen geltenden Tradition festzuhalten, wenn möglich am 18. Mai die Legislaturperiode zu beginnen. Allerdings wird unsere Landesverfassung auch nach dieser Änderung dies nicht in jedem Fall gewährleisten, weil unsere Landesverfassung zum Beispiel den Fall der Selbstauflösung vorsieht. In einem solchen Fall kommen wir unter Umständen aus dem Rhythmus heraus. Aber auch in diesem Fall könnte die neu gesetzte Frist helfen, durch eine geschickte Gestaltung von Wahlterminen wieder näher an den Termin 18. Mai zu rücken. Auch insoweit wäre dann eine Hilfe gegeben.

Ich betone, dass die Landesregierung diesen Termin selbstverständlich nach Sondierungen des Herrn Ministerpräsidenten auch mit den im Landtag vertretenen Parteien festgesetzt hat. Insoweit wurden alle Gesichtspunkte berücksichtigt und Einvernehmen erzielt.

Es erscheint mir wichtig, einen Punkt aus verfassungsrechtlicher Sicht zu erwähnen, weil unter Umständen problematisiert werden könnte, dass ein Parlament in einer laufenden Legislaturperiode gegebenenfalls seine eigene Amtszeit um 30 Tage verlängern könnte. Im vorliegenden Fall scheint mir das aber nach näherer Prüfung nicht stichhaltig zu sein.

Die bisher geltende Regelung hätte bei einer anderen Gestaltung des Wahltermins dazu führen können, dass die Legislaturperiode dieses Parlaments bis in den Juni hinein hätte gelten können. Wenn sie bis in den Juni hinein durch eine andere Festlegung des Wahltermins hinein hätte ausgedehnt werden können, scheint es möglich zu sein, durch die jetzt beschlossene Verlängerung einen Beginn der Legislaturperiode am 18. Mai zu erreichen, sodass man nicht von einer echten, sondern von einer unechten Verlängerung sprechen muss. Insofern besteht aus meiner Sicht kein verfassungsrechtliches Problem. Es bleibt daher bei meinen einführenden Bemerkungen, dass die Landesregierung diese Änderung begrüßt.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich schlage die Überweisung an den Rechtsausschuss vor. Werden dagegen Einwände erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4307 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 14/4551 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4566 –

Es wurde eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Braun, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 14. September 2005 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Forsten federführend und an den Rechtausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 22. September 2005 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 6. Oktober 2005 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich füge noch hinzu, dass es um die Umsetzung eines EU-Gesetzes und insofern um den Vollzug einer Vorgabe der EU geht.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Stretz das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Ausschuss für Umwelt und Forsten ausführlich über den Gesetzentwurf gesprochen. Es bestand einhellige Auffassung, dass es richtig ist, dass das Land Rheinland-Pfalz in diesem Fall eine Umsetzung der EU-Richtlinie 1 zu 1 vornimmt. Es gab den einen oder anderen Einwand insbesondere aus dem Bereich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die eine noch stärkere Positionierung der Verbraucher in Bezug auf den Zugang zur Information haben wollten.

Ich stelle fest, dass die Umweltinformation auf zwei Säulen beruht, die wir im Gesetz verankern wollen, nämlich dem Zugangsanspruch und der aktiven Informationspflicht. Dem ist in ausreichender Weise Genüge getan. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen und den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile Herrn Kollegen Lammert das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde bereits im Plenum und im Ausschuss für Umwelt und Forsten ausführlich erörtert. Das Gesetz führt sicherlich zu einer höheren Transparenz in Umweltfragen. Dies insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger. Das begrüßen wir natürlich ausdrücklich.

Auch wir begrüßen es, dass die Richtlinie lediglich 1 zu 1 umgesetzt wird. Wir wünschen uns, dass auch in der Zukunft EU-Richtlinien ausschließlich 1 zu 1 umgesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der relativ kurzfristig eingereicht wurde, darf ich nur so viel sagen, dass wir der Ansicht sind, dass im Gesetzentwurf bereits viele Punkte, die im Änderungsantrag aufgeführt sind, hinreichend geregelt sind und sichergestellt ist, dass informationspflichtige Stellen die gewünschten Informationen weitergeben. Sie wollen letztlich eine Kann-Regelung in eine Muss-Regelung umwandeln. Das ist der Hintergrund für diesen Änderungsantrag. Wir sehen in dieser Forderung nur einen zusätzlichen Bürokratismus. Deshalb werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen. Die CDU-Fraktion wird aber dem Gesetzentwurf zustimmen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hohn.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich den Worten meiner beiden Vorredner anschließen. Unsere Fraktion begrüßt, dass die EU-Vorgabe 1 zu 1 umgesetzt wurde. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls ablehnen.

Ich danke Ihnen.