Norbert Stretz

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beinahe hätte ich damit begonnen, Sie zu loben und mich bei Ihnen zu bedanken für den guten Einstieg in diese Diskussion. Es kann offensichtlich nicht sein, dass man der Verlockung entgegentritt, wenn man gehört hat, was die Frau Ministerin dankenswerterweise sehr umfassend dargestellt hat, dass wir nämlich in Rheinland-Pfalz hervorragend aufgestellt sind, gut gehandelt wird und sie ausdrücklich darauf hingewiesen hat.
Das Schlimmste, was uns passieren kann, ist diese Panikmache, dass man auf der einen Seite zwar sagt, das sei alles ruhig anzugehen, aber im nächsten Satz schon wieder die Bevölkerung verunsichert und versucht, den Menschen weiszumachen, wir würden in einer Gefahrensituation leben.
Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben alles gesagt, was zum derzeitigen Zeitpunkt dazu gesagt werden kann. An dieser Stelle will ich mich ausdrücklich beim Landesuntersuchungsamt bedanken, weil das, was wir von dort hören, genau das unterstreicht, was Sie ausgeführt haben. Auch dort hat der Bürger nicht nur das Gefühl, sondern die Gewissheit, dass er umfassend und rechtzeitig informiert wird über
das, was möglicherweise an verschiedenen Stellen bei uns in Rheinland-Pfalz durchaus auftreten kann. Dessen sind wir uns alle bewusst.
Wir haben alle die Nachrichten der vergangenen Tage gelesen und im Fernsehen gesehen. Ich will nicht verhehlen, dass es mich schon etwas bedrückt hat zu sehen, wie lange es dauert – – –
Ich habe gesagt, dass mich das bedrückt hat. Wenn Sie das Bedrücken schon panisch reagieren lässt, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen, Herr Dr. Weiland.
Es geht darum, dass man aus solchen Fällen Rückschlüsse ziehen kann, auch für unser Vorgehen in Rheinland-Pfalz, weil so etwas einfach nicht passieren darf. Wenn so etwas festgestellt wird, dann muss auch sichergestellt sein, dass die Tierkadaver sehr schnell beseitigt werden.
Lassen Sie mich noch eine Bemerkung machen, die mich irritiert hat. Keine Panik, Herr Dr. Weiland. Sie hat mich aber irritiert. Der Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer (CSU) hat eine Bundeszuständigkeit für die Seuchenbekämpfung gefordert. Heute Morgen hat der Unionsfraktionschef Kauder (CDU) dem heftigst widersprochen. Das hat mich etwas irritiert. Ich habe nachgefragt, wie denn die bisherigen Regelungen aussehen. Der Bund hat im Bereich der Seuchenbekämpfung bereits ausreichend Möglichkeiten, tätig zu werden. Das haben wir zum Beispiel bei der Eilverordnung zur Aufstallungspflicht gesehen. Es gibt genügend Handlungsspielräume. Es ist überhaupt nicht erforderlich, dass man die Kompetenzen des Bundes bei der Frage der Seuchenbekämpfung ausweitet.
Die Frau Ministerin hat dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass wir mit der Europäischen Union ins Gespräch kommen müssen, sodass die Kennzeichnungspflicht umgesetzt wird, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns in Deutschland und in Rheinland-Pfalz darauf verlassen können, woher die Produkte kommen.
Ich meine, wir sind gut aufgestellt. Wir wissen, dass auch in Rheinland-Pfalz die Vogelgrippe ausbrechen kann. Wir haben aber gut vorgesorgt.
Frau Kollegin, Sie haben den Medikamentenvorrat angesprochen. Nach einer aktuellen Meldung von heute Morgen hat der Vorsitzende der Ländergesundheitsministerkonferenz, Herr Kley, gesagt, dass es keinen Engpass in Deutschland gebe. Dabei bezieht er sich auf die Erfahrungen mit der Spanischen Grippe von 1918. Diese Erfahrungen hat man gemacht. Deshalb weiß man, in welchem Umfang was vorzuhalten ist.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Braun, es war natürlich schon klar, warum Sie diese Aktuelle Stunde mit diesem Thema beantragt haben. Sie meinen, Sie könnten den Versuch unternehmen, einen Dissens zwischen den Koalitionsparteien herstellen.
Nehmen Sie doch einfach einmal zur Kenntnis, wir sind zwei eigenständige Parteien und zwei eigenständige Fraktionen, die eine Koalition vereinbart haben, die gut läuft. Sonst bräuchten Sie das Theater gar nicht zu machen. Wir erlauben uns auch, in Einzelfragen unterschiedlicher Auffassung zu sein, was ich in der Demokratie ganz wichtig finde. Das muss eine Demokratie aushalten, davon lebt auch eine Demokratie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur gut einen Monat nach Abschluss einer mehrmonatigen Generalüberholung häufen sich im südhessischen Atomkraftwerk Biblis B bereits wieder die Defekte. Am Mittwoch letzter Woche meldet das hessische Umweltministerium die Funktionsstörung einer Pumpe. Das für das Not- und Nachtkühlsystem zuständige Aggregat sei aber nach dem Austausch einer Elektronikkarte wieder verfügbar gewesen.
Die defekte Pumpe bedeut bereits die dritte Störung innerhalb der vergangen drei Wochen. Anfang Februar waren eine Funktionsstörung an einem Ventil und ein Rohrleitungsleck aufgetreten.
Der zuständige hessische Umweltminister hat kürzlich erklärt, ein Mehr an Laufzeit gebe es nur dann, wenn zusätzliche Investitionen die Sicherheit gewährleisten würden. Wir alle wissen, dass Milliardenbeträge erforderlich sind, um auf- oder nachzurüsten. Das ist in einer überschaubaren Zeit überhaupt nicht leistbar.
Herr Kollege Braun hat eben auch schon darauf hingewiesen, Biblis A und B haben keine von außen zu steuernde Notstandswarte. Wenn wirklich etwas passieren würde, könnte man überhaupt keine Einwirkungen vornehmen.
Wichtig ist mir auch, noch einmal darauf hinzuweisen, das jetzt eingebaute Sicherheitssystem wurde nur unter der Bedingung akzeptiert, dass Biblis A spätestens 2008 vom Netz geht, Biblis B dann ein Jahr später. Wir wussten also damals schon beim Atomkonsens, dass es Probleme gibt. Das System wurde nur deshalb akzeptiert, weil die Zusage gegeben wurde, dass dieses Werk dann vom Netz genommen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDLandtagsfraktion steht zum Atomskonsens und sieht keinerlei Veranlassung, diesen aufzuweichen oder sogar zu verlassen.
Mit Genehmigung der Frau Präsidentin möchte ich gern aus einem Kommentar aus der „Frankfurter Rundschau“ vom 13. Februar 2006 zitieren. Dort heißt es: „Hätten die alten Römer die Atomkraft beherrscht, dann müssten wir uns heute noch mit ihren gefährlich strahlenden Hinterlassenschaften herumplagen. Die Römer hätten sie nämlich nach dem Standard ihrer Zeit verbuddelt, vermutlich am Rand ihres Reiches irgendwo am Limes. Das Gedankenspiel zeigt, die Atomkraft birgt unabsehbare Gefahren noch Generationen später. Es wäre unverantwortlich, unseren Nachfahren diese Zeitbombe zu hinterlassen“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb muss dieser Pannenreaktor Biblis endlich abgeschaltet werden.
Wir in Rheinland-Pfalz haben eine Antwort auf die Fragen im Energiebereich. Unsere Antwort lautet: Wir setzen auf Energieeinsparung. Wir setzen auf effiziente Technologien, und wir setzen auf heimische und erneuerbare Ressourcen. Dies führt zu mehr Unabhängigkeit von den Weltmärkten. Es verbindet Klimaschutz mit Energiesicherheit unter Schaffung von Arbeitsplätzen.
Zum Abschluss möchte ich sagen, wenn Herr Kollege Koch in Hessen den Bau neuer Atomkraftwerke fordert, dann soll er aber auch wirklich sehr zeitnah erklären, wo das bei ihm sein soll.
Wir Sozialdemokraten sind auf jeden Fall über den Atomkonsens und über den Ausstieg froh und wollen, dass Biblis endlich vom Netz geht.
Danke.
Frau Staatsministerin, Herr Bundesminister Seehofer hat letzte Woche angekündigt, es würden kurzfristig Informationen in türkischer Sprache zur Verfügung stehen. Ist dies der Fall, und wie soll die Verteilung sichergestellt werden?
Frau Ministerin, es deutet vieles darauf hin, dass wir auch in diesem Frühjahr wieder mit einer Aufstallungspflicht rechnen müssen. Dies geht aus vielen Medienberichten hervor.
Auch im letzten Jahr bestand diese Aufstallungspflicht. Kann man etwas zu Erfahrungen sagen, wie dies im letzten Jahr gehandhabt wurde und ob die Geflügelhalter der Aufstallungspflicht Rechnung getragen haben?
Frau Ministerin, können Sie etwas dazu sagen, welche Hühner betroffen sind? – Wir reden immer von einem Virus, und wir reden immer von Hühnern. Aber mir wurde von Brieftaubenzüchtern die ganz simple Frage gestellt: Sind die Brieftauben von diesem Virus auch betroffen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Ausschuss für Umwelt und Forsten ausführlich über den Gesetzentwurf gesprochen. Es bestand einhellige Auffassung, dass es richtig ist, dass das Land Rheinland-Pfalz in diesem Fall eine Umsetzung der EU-Richtlinie 1 zu 1 vornimmt. Es gab den einen oder anderen Einwand insbesondere aus dem Bereich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die eine noch stärkere Positionierung der Verbraucher in Bezug auf den Zugang zur Information haben wollten.
Ich stelle fest, dass die Umweltinformation auf zwei Säulen beruht, die wir im Gesetz verankern wollen, nämlich dem Zugangsanspruch und der aktiven Informationspflicht. Dem ist in ausreichender Weise Genüge getan. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen und den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin, es ist schon ein dreistes Stück, darauf hinzuweisen, die letzte Sitzung des Umweltausschusses hätte nur 15 Minuten gedauert, und wir hätten nichts gesagt. Ihr wart doch gar nicht anwesend. Als wir begonnen haben, war ein einziger in der Sitzung anwesend. Das ist schon dreist.
Zu Beginn der Sitzung hat ein einziges Licht auf der Bank der CDU-Fraktion an diesem Morgen geleuchtet. Ich gebe zu, es war noch früh, aber trotzdem. So war das damals.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nochmals die zentralen Inhalte des neuen Landesgesetzes zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft in acht Punkten zusammenfassen:
1. Die Ausrichtung des Gesetzes an einer nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft,
2. die Stärkung der Arbeit in den Schutzgebieten,
3. die Einführung von Biosphärenreservaten und Naturparken als Schutzgebietskategorien,
4. die Aktualisierung der gesetzlichen Ausweisung von NATURA-2000-Gebieten,
5. die Vereinfachung und Flexibilisierung der Eingriffsregelung,
6. die vollzugsfreundliche Ausgestaltung von Landschaftsplanung, Umweltbeobachtung und Biotopverbund,
7. die Einführung eines Bildungsauftrags für nachhaltige Entwicklung und schließlich
8. die Stärkung des Ehrenamtes im Naturschutz.
Bei der Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, und auch in den schriftlichen Stellungnahmen wurden natürlich Änderungsvorschläge vorgebracht, die man als Einzelinteressen durchaus auch verstehen und nachvollziehen kann. Aber sie würden in weiten Teilen das Gesetz aufblähen oder gar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs verfehlen. Aus der Anhörung heraus haben die Regierungsfraktionen den ihnen vorliegenden Änderungsantrag formuliert. Ich bin froh, dass Sie wenigstens dem einen Punkt zustimmen würden, ansonsten alles ablehnen wollten.
Hier will ich insbesondere noch einmal auf § 33 hinweisen. Da haben wir die Anregung oder die Kritik des Gemeinde- und Städtebundes aufgegriffen, die noch einmal im letzten Monatsheft August wiederholt wurde, dass wir klargestellt haben, Lösungen vor Ort sollen gesucht werden, wenn es um Reiten und Kutschfahrten auf den Wirtschaftswegen und Privatwegen gehen soll.
Außerdem ist es auch noch wichtig, auf § 43, auf die Duldungspflicht, hinzuweisen, die wir dort auch noch einmal klargestellt haben, weil es auch da bei dem einen oder anderen Probleme gab: Werden da Privaträume betreten oder ist da die Möglichkeit, Privaträume zu betreten? – Da wird in der Änderung noch einmal eine Klarstellung herbeigeführt.
Da Sie vorhin angemerkt haben, wir hätten uns mit Ihrem Änderungsantrag im Ausschuss nicht auseinander gesetzt, erlaube ich mir jetzt, zu einigen Punkten Ihres Antrags noch einmal Stellung zu beziehen.
Zum Ersten ist es nicht geeignet, dass wir dies als Zielbestimmung aufgreifen. Das Wechselspiel zwischen Landwirtschaft und Naturschutz ist in § 3 geregelt. Das haben Sie auch damals schon nicht verstanden, weil man ein bisschen weiterlesen muss. Man muss ein Gesetz lesen. Am Schluss kann man sagen, es fehlt irgendetwas oder man könnte etwas umstellen. Aber man sollte bei § 1 nicht kritisieren, es steht irgendetwas nicht drin, was, wenn man weiterliest, in § 3 festzustellen ist.
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 spricht umfassend die Bedeutung der Landschaft für die Lebensqualität an. Ihr Änderungsvor
schlag engt die Zielsetzung ein, was nicht zu rechtfertigen wäre.
Unter Punkt 3 haben Sie eine ganze Reihe von Spiegelstrichen gemacht. Diesen Vorschlägen ist bereits in § 3 des Gesetzentwurfs Rechnung getragen. So weit unter Buchstabe c der Wechsel der Bodennutzungsart freigestellt werden soll, ist dies ebenfalls nicht zu rechtfertigen. Ich will auf die Rechtsprechung hinweisen, wo ein Urteil vorliegt, das dies ausdrücklich betont.
Zu Ihrem vierten Punkt weise ich darauf hin, dass auch die Landwirtschaftskammer – man höre – eine Behörde ist und im Übrigen eine allgemeine Öffentlichkeitsinformation Gegenstand des Informationsgesetzes ist, das wir nachher noch in der Einbringung haben werden.
Zu Ihrer fünften Forderung, die vorgeschlagene Streichung wäre mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren.
Zu Sechstens: Auf den Zusatz „in der Regel“ – Sie hatten es gerade eben angesprochen – kann nicht verzichtet werden, weil nur diese Formulierung die Lebenswirklichkeit widerspiegelt. Es soll nicht konkret gesagt werden, es geht nur in dem und dem Fall, sondern es soll gesagt werden, in der Regel ist die und die Situation gegeben.
Es wird deutlich, die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich überwiegend auf Sonderregelungen für die Landwirtschaft. Dies wird auch dadurch deutlich, wer heute für die CDU zu diesem Gesetz geredet hat. Sie sind zum Teil überflüssig, weil im Gesetz Regelungen enthalten sind oder die Änderung mit dem Bundesrecht nicht kompatibel ist, sondern eher geeignet wäre, Unklarheit statt Klarheit zu erzeugen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Details des neuen Gesetzes habe ich bereits in der Plenarsitzung Stellung genommen. Ich glaube, es erübrigt sich, das alles noch einmal zu wiederholen. Wichtig ist mir allerdings der Hinweis, dass bereits in der Überschrift dieses neuen Gesetzes seine grundlegende Neuausrichtung auf seine nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck kommt. Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für die kommenden Generationen zu sichern.
Danke, Herr Kollege Schweitzer.
Lassen Sie mich auch ausdrücklich betonen, es handelt sich um ein Naturschutzgesetz. Manche scheinen dies bis heute noch nicht begriffen zu haben. Dem einen oder anderen geht das Gesetz nicht weit genug. Andere wiederum kritisieren zu starke Eingriffe in verschiedene Bereiche.
Wir meinen, es ist ein gutes Gesetz, das nach umfassenden Beratungen seine endgültige Fassung gefunden hat, und wir werden diesem Gesetz natürlich zustimmen.
Danke schön.
Wissen Sie, es ist schade, dass in den Protokollen der Ausschusssitzungen keine Uhrzeiten vermerkt sind.
Tatsache war, dass zu Beginn der Sitzung eine einzige Person anwesend war. Alexander Licht war der Einzige, der zu Beginn – – –
Es hat keinen Sinn.
Wissen Sie, ich würde so etwas überhaupt nicht sagen. Ich fand es nur dreist, uns vorzuwerfen, wir würden uns mit den Argumenten nicht auseinander setzen, und dann nicht da zu sein. Darum ging es mir, und um sonst gar nichts.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der so genannten Aarhus-Konvention wird das bestehende Recht auf Information über die Umwelt wesentlich erweitert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir den Hinweis, ich denke, wir alle wollen, dass die Menschen in unserem Land die Chance haben, zu erfahren, was im Einzelnen in verschiedenen Bereichen vor sich geht.
Auf europäischer Ebene umgesetzt hat der Bundesgesetzgeber nur für seinen Bereich bereits eine Regelung getroffen. Wir in Rheinland-Pfalz müssen ein eigenes Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie vorlegen. Frau Ministerin Conrad hat diesen Gesetzentwurf heute im Parlament eingebracht.
Besonders betonen möchte ich die 1-zu-1-Umsetzung. Frau Ministerin Conrad und auch Herr Kollege Lammert haben darauf hingewiesen. Ich glaube, an diesem Gesetzentwurf wird sehr deutlich, dass nichts draufgesattelt wurde. Der Bundesgesetzgeber hat im einen oder anderen Fall immer noch ein bisschen mehr getan. Wir in Rheinland-Pfalz wollten aber nicht über diese Informationsverpflichtung hinausgehen, wie sie in Europa formuliert wurde.
Die Richtlinie wird in ihrem verbindlichen Teil strikt umgesetzt. Alles andere, was im Bundesgesetz steht, haben wir in Rheinland-Pfalz nicht übernommen.
Im Gesetzentwurf wird der Begriff der Umweltinformation präzisiert. Die Umweltbestandteile Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft, natürliche Lebensräume und Artenvielfalt einschließlich genveränderte Organismen werden einzeln aufgeführt. Auch wird klargestellt, dass die Daten über die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbestandteilen selbst auch als Information gelten.
Für jede natürliche und juristische Person wird ein Anspruch begründet, und dieser Anspruch muss auch nicht nachgewiesen werden. Man muss also nicht im Detail begründen, warum man etwas wissen möchte, man muss nur konkret sagen, was man wissen möchte. Das ist die Voraussetzung.
In § 8 sind Ablehnungsgründe genannt. So besteht ein Anspruch auf diese Information nicht, wenn das Bekanntwerden der Information negative Auswirkungen auf die in § 8, Nrn. 1 bis 4 genannten Schutzgüter hätte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber in jedem Einzelfall muss eine Abwägung der Situation erfolgen.
§ 10 sieht eine Verpflichtung zur Verbreitung von Umweltinformationen vor, wenn die menschliche Gesundheit oder die Umwelt unmittelbar bedroht ist. Herr Kollege Lammert, in der Begründung zu diesem Gesetz wird sehr deutlich, dass es nur deklaratorischen Charakter hat, was im Gesetzestext steht, weil wir für Katastrophenfälle bereits ganz andere gesetzliche Regelungen haben. In diesem Fall wissen wir, wer zuständig ist, um zu alarmieren und die Rettungsdienste in Marsch zu setzen.
Zusammenfassend sind gegenüber der bisherigen Rechtslage folgende Änderungen eingetreten, die in diesem Gesetzentwurf deutlich werden:
Das individuelle Informationsrecht wird um eine Pflicht zur aktiven Umweltinformation ergänzt. Der Begriff der Umweltinformation wird erweitert. Der Adressatenkreis umfasst jetzt auch Privatpersonen, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die elektronische Aufbereitung der Daten wird gefördert. Im Gefahrenfall wird eine behördliche Warnpflicht eingeführt, und öffentliche und private Belange der Geheimhaltung müssen zusätzlich mit dem Zugangsinteresse abgewogen werden. So sind zum Beispiel Emissionsdaten künftig fast unbeschränkt zugänglich und verfügbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf wird im zuständigen Ausschuss zu beraten sein. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden die im Bundesbodenschutzgesetz von 1998 den Ländern überlassenen – Herr Kollege – Regelungsbereiche in einem eigenen Landesbodenschutzgesetz verankert, und zum anderen wird das bisherige Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz auf ein reines Landesabfallwirtschaftsgesetz zurückgeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, der Ihnen in der Drucksache 14/4280 vorliegt, werden die durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz des Bundes entstandenen Änderungen in das entsprechende Landesgesetz überführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich, statt Ausführungen aus der ersten Lesung und der Ausschussberatung zu wiederholen, im Wesentlichen auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion – Drucksache 14/4279 – eingehen.
Herr Kollege Licht, Sie haben ausgeführt, Sie wollen, dass die gute fachliche Praxis der Land- und Forstwirtschaft im Gesetz ausdrücklich erwähnt wird. Sie wissen, dass in § 17 des Bundesbodenschutzgesetzes dies genau der Fall ist, dass sehr ausführlich darauf hingewiesen ist und logischerweise diese dort festgeschriebenen Grundsätze zu beachten sind. Eine Wiederholung im Landesgesetz halten wir deshalb für nicht erforderlich, und – wie man bei uns sagt – es wäre doppelt gemoppelt. Das muss nicht sein.
Herr Kollege, zu bezweifeln, dass Sachverständige und Untersuchungsstellen über einen ausreichenden Informationsstand verfügen müssen, ist den Betroffenen gegenüber fast ein bisschen unfair. Es ist natürlich eine Selbstverständlichkeit, dass diese Untersuchungsstellen und die Sachverständigen über diesen Informationsstand verfügen.
Aber Kern Ihres Änderungsantrags ist die Streichung von § 9, weil Sie damit dem Bodeninformationssystem
die rechtliche Basis entziehen wollen. Da kann ich nur sagen: Nicht mit uns!
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, haben immer noch nicht kapiert, dass das Bodeninformationssystem, auch wenn Sie jetzt Passagen aus § 9 vorgelesen haben, lediglich die im Land bereits vorhandenen Daten und Informationen vieler einzelner Stellen bündelt, zusammenfasst und quasi als Serviceeinrichtung den Kommunen zur Arbeit, aber auch den Bürgern zur Information zur Verfügung stellt.
Was das Landesabfallwirtschaftsgesetz angeht, zu dem Sie nichts gesagt haben, das Sie aber natürlich auch ablehnen, wie Ihre Eingangsbemerkung vermuten lässt: Sie stellen wieder einmal alles auf den Kopf.
Wir wollen, dass die Kosten der Entsorgung von rechtswidrig abgelagerten Abfällen in die Abfallentsorgungsgebühren einbezogen werden. Wir wollen das. Die Kommunen wollen das auch. Sie wollen es anscheinend nicht, weil Sie diese Passage streichen wollen.
Wir wollen, dass es eine klare Regelung gibt, was man mit wilden Müllablagerungen macht, wer diese einzusammeln hat und wie die Verwertung geschieht. Das haben wir in diesem Gesetz geregelt. Die Kommunen sind froh. Die Kommunen haben auf eine entsprechende Regelung gedrängt. Sie wollen das angeblich oder anscheinend nicht; denn auch das wollen Sie streichen.
Wir werden Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Noch einen Hinweis zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das, was dort als Forderung erhoben wurde, halten wir für nicht notwendig. Wir alle wissen, immer dann, wenn Zahlen im Spiel sind, wo man eine Festlegung trifft, dass man in Schwierigkeiten kommt, wenn man zu irgendeinem Zeitpunkt genau diese dort angegebene Zahl nicht erreicht.
Im Übrigen haben wir, was den dritten Spielstrich angeht, in § 4 des Gesetzes eine ausführliche Regelung getroffen,
die sogar noch über das hinausgeht, was Sie mit Ihrem Entschließungsantrag fordern. In diesem § 4 ist zum Beispiel darauf hingewiesen, dass darauf geachtet werden soll, dass man dann, wenn es eine andere Möglichkeit gibt, als neuen Boden zu belasten, quasi Bodenrecycling vorzunehmen hat. Das ist dort bereits geregelt. Deshalb halten wir es für entbehrlich, einen solchen Entschließungsantrag zu verabschieden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Umwelt und ein guter Tag für die künftigen Generationen; denn die Zeit des Vergrabens und Vergessens von Abfall, die Zeit von „Aus dem Auge, aus dem Sinn“ gehört mit dem heutigen Tag der Vergangenheit an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aktueller kann eigentlich eine Aktuelle Stunde nicht sein als an dem Tag, an dem diese Verordnung greift, an dem 1. Juni dieses Jahres, wo endlich Schluss ist mit Ablagerungen, an dem wir sagen können, da reden wir auch über dieses Thema. Also bitte, worüber sollen wir sonst reden als über eine so tolle Geschichte wie heute.
Mit dem heutigen Tag wird es eine Deponierung von nicht vorbehandelten Abfällen nicht mehr geben. Ich füge hinzu: Das ist gut so!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir heute Lebenden haben kein Recht, unseren Kindern und Kindeskindern die nicht kalkulierbaren Risiken für Böden
und Grundwasser oder für die Reinhaltung der Luft aufzubürden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben auch kein Recht, ihnen, den kommenden Generationen, die immensen Kosten für die Sanierung von Deponien, die zu Altlasten geworden sind, aufzuerlegen.
Wir wollen dies auch nicht und haben deshalb gehandelt. Ich darf daran erinnern, wie das vor 15 oder 20 Jahren war. Wir sprachen von Müllnotstand und Entsorgungskollaps. Wir wussten nicht, wohin mit den ständig wachsenden Müllmengen.
Lieber Herr Kollege Lelle, ich erinnere mich noch sehr gut an die Situation bei uns im Raum Pirmasens, in der Südwestpfalz, aber auch in weiten Teilen der Pfalz. Die Deponie wurde geschlossen. Die Suche nach einem neuen Standort blieb erfolglos, weil niemand bereit war, eine solche Deponie in seinem Einzugsbereich zu dulden. Zwangseinweisung war die Folge.
Dann kam 1993 die Technische Anleitung Siedlungsabfall, die TASi, mit einer zwölfjährigen Übergangszeit. Ich will daran erinnern, dass das fast ein Schulleben ist. Mit einer zwölfjährigen Übergangszeit wurde ein Ziel anvisiert, das dann 2001 mit der Abfallablagerungsverordnung festgeschrieben wurde. Wer da keine Zeit hatte zu lernen, wer da keine Zeit hatte, sich vorzubereiten, dem ist – Entschuldigung – nicht mehr zu helfen.
Alle diejenigen, die auf Zeit gespielt haben, haben sich verkalkuliert. Heute stehen diejenigen, die rechtzeitig geplant und umgesetzt haben, die damals oft durch tiefe Täler gehen mussten und auch gegangen sind – wir erinnern uns noch sehr gut daran –, sehr gut da. Nicht nur, dass seit Jahren immer mehr Abfälle behandelt werden und die stoffliche Verwertung von 12 % im Jahr 1990 auf über 50 % im Jahr 2001 gesteigert wurde – bei Papier, Pappe, Glas und Verpackungsabfällen gibt es Verwertungsquoten von über 90 % –, hinzu kommt auch, dass aus den früher als Dreckschleudern verschrienen Müllerverbrennungsanlagen nicht zuletzt durch die siebte BImschV moderne, umweltverträgliche Müllheizkraftwerke wurden. Die Schadstoffemissionen aus diesen Anlagen wurden drastisch reduziert. Der Ausstoß Krebs erzeugender Stoffe wurde seit 1990 auf weniger als ein Tausendstel der damaligen Werte verringert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die drastische Verminderung des Bedarfs an Deponievolumen in den letzten Jahren ist ein Ergebnis konsequenter Abfallverwertung und von anspruchsvollen Vorbehandlungsanlagen. Dadurch wird das abzulagernde Restabfallvolumen auf wenige Prozent des Ausgangsvolumens reduziert. Trotzdem kann man sicher noch nachsteuern, beispielsweise, was unsere Anlage in Pirmasens angeht, dadurch, dass man eine weitere Sortierung vorschalten könnte, die noch vorhandene Wertstoffe dann vor der Verbrennung herausnehmen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in RheinlandPfalz haben sich die Landkreise und Städte – ich will das
ausdrücklich betonen und unterstreichen, die sind zuständig für die Entsorgung des Siedlungsabfalls und für die Umsetzung der Ablagerungsverordnung – sehr gut aufgestellt. Frau Ministerin, das Umweltministerium hat beraten und moderiert. Dafür gilt unser herzlicher Dank. Das Ministerium hat immer wieder darauf hingewiesen, es wird keinen Aufschub geben. Es wird keine Chance geben, dass man sagt, über den 1. Juni 2005 hinaus können wir vielleicht doch noch irgendetwas tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aktuell stehen in Rheinland-Pfalz einer Abfallmenge von etwa 870.000 Jahrestonnen Verwertungskapazitäten von 950.000 Tonnen gegenüber. Die Zahl der Deponien hat sich bei uns in den letzten zehn Jahren von 29 auf 13 verringert. Das ist eine Reduzierung von über 60 %. Diese Reduzierung der Deponien ist besonders wichtig auch für den Klimaschutz.
Bei der heute vorgeschriebenen Vorbehandlung werden organische Stoffe und Schadstoffe abgebaut. Ich meine, das ist gut so. Die Belastungen für die Umwelt werden reduziert.
Ich darf mich wiederholen, heute ist ein guter Tag.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Dr. Braun, es ist so, wie das Frau Ministerin Conrad gesagt hat. Man sollte manchmal über seinen eigenen Schatten springen, auch wenn man den einen oder anderen Punkt kritisch anmerkt.
Dann sollte man vielleicht auch das Gefühl haben, dass viele von uns sagen können, dass die Entscheidung von 1993 eine gute Entscheidung war. Man sollte das nicht kaputtmachen, indem man sich an dieses Pult stellt und in den Krümeln sucht oder die Vergangenheit bemüht, da man meint, das eine oder andere richtigstellen zu
müssen. Herr Kollege Dr. Braun, erlauben Sie mir einen Hinweis: Rechthaberei war noch nie ein guter Ratgeber.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, in die Vergangenheit zurückzugehen, weil Sie gesagt haben, wir hätten damals in Pirmasens gekämpft. Ich bekenne gern, dass ich einer derjenigen war, der mitgekämpft hat. Ich war jemand, der die Müllverbrennungsanlage – ich betone, die Müllverbrennungsanlage – damals nicht wollte. Wir sind zwar nicht durchgedrungen,
aber wir haben im Zuge des Verfahrens eine deutliche Verbesserung der Technik erreicht. – Entschuldigung, das stimmt nicht. Wir haben eine deutliche Verbesserung der Technik erreicht. Wir haben eine Reduzierung der Straßen erreicht. Das war damals ein Erfolg.
Wenn Sie auf 1996 und die damalige Forderung der Ministerin nach mehr Müllverbrennungsanlagen anspielen, muss man das wirklich vor dem Hintergrund steigender Müllmengen sehen. Wir hatten 1993 zwar die TASi, aber wir mussten auch danach feststellen, dass die Mengen ständig zugenommen haben, sodass man gar nicht wusste, wie man das Ganze in den Griff bekommen konnte. Deshalb gab es damals die Überlegung, dass es eine Chance gibt, das Ganze in den Griff zu bekommen, wenn man einige Anlagen zusätzlich bauen würde. Also noch einmal, Rechthaberei bringt niemanden weiter. Ich bleibe dabei, heute ist ein guter Tag.
Von der Frau Ministerin wurde zu Recht darauf hingewiesen – das ist meiner Meinung nach auch ein Einstieg in die von Ihnen formulierte Forderung nach einer vollständigen Verwertung –, dass die Wirtschaft erkannt hat, dass Müll ein Rohstoff ist, mit dem man viel, viel bewegen kann. Wenn man diese Möglichkeiten nutzt und den Müll auch als Rohstoff einsetzt, werden wir eines Tages den Punkt erreicht haben, an dem wir sagen können, eigentlich haben wir keinen Müll mehr.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, lieber Kollege Licht! Zu dem Eiertanz muss ich schon ein paar Worte sagen können.
Wir sind beide die gleiche Anzahl an Jahren im Parlament. Ich kann mich an keinen Vorgang erinnern, der dem entspricht, was wir hier erleben.
Wenn man sich die Protokolle durchliest, beispielsweise die Plenardebatte bei der Einbringung dieser Änderung, ist es manchmal schon erhellend und interessant. Da sagten Sie damals: „Ich hoffe nur, dass durch das, was wir jetzt auf den Weg bringen...“ Unter dem Wort „wir“ hat jeder das Parlament verstanden und nicht nur SPD und FDP, das ist überhaupt keine Frage. Zum Abschluss der damaligen sehr kurzen Rede sagten Sie: „Ich möchte hier kein Öl ins Feuer gießen, was den allgemeinen Streit angeht“ – dieser war uns allen bekannt – „sondern die regierungstragenden Fraktionen bitten, uns in diesem Punkt entgegenzukommen“, also in diesem Punkt, den Sie damals angesprochen haben, eine Veränderung, damit Schlachthäuser in einer anderen Weise betrieben werden können, damit die Probleme auch gelöst werden können.
Lieber Kollege Licht und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, diese Erkenntnis des Zurückgehens auf die Jahre 1991, 1992 und 1993, was Sie als Einstieg gebracht haben, war Ihnen doch sicher auch schon in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten bekannt, bei der Sie alle komplett diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, wer zu welchem Thema redet. Es tut mit furchtbar Leid. Ich könnte den Ball weiterspielen.
Das ist eigentlich das Fatale. Das umfangreiche Papier, das Sie bei der Presse unterzubringen probiert haben, hatte fünf Seiten, in denen es immer nur um die Beziehung zwischen Landwirtschaft und neuem Gesetz ging.
Sie begreifen überhaupt nicht, dass das ein umfassendes Gesetzeswerk ist, wobei man alle Bereiche einbinden muss.
Man kann den Fokus nicht einfach nur auf den Bereich Landwirtschaft richten.
Das machen nicht nur die Landwirte, das machen auch andere.
Wissen Sie, es hat uns damals schon etwas überrascht, als wir die Mail über Ihre Einladung zur Pressekonferenz bekommen haben und dann die Mitteilung erfahren haben, dass Sie – – –
Ich lese das gern, weil das manchmal erheitert. Manchmal ärgert man sich ein bisschen, aber das schadet nichts.
Wir haben gehört, Dienstagmorgen wurde das Gesetz im Kabinett verabschiedet. Für Dienstagabend hatten Sie dann bereits Sachverständige eingeladen. Sachverständige einzuladen, ist immer gut. Mich hat es nur gewundert, wie man schon für den Abend Leute einladen kann, wenn man nicht wissen kann, was das Kabinett am Morgen letztlich verabschiedet.
Den hatten wir auch, aber Referentenentwurf ist nicht das, was im Kabinett verabschiedet wird. Das haben Sie vielleicht noch nicht verstanden.
Ich will nur eine einzige Sache herausgreifen, weil sie bemerkenswert für die Einwendungen ist, die Sie gebracht haben, Frau Kollegin. § 15 ist völlig unverändert übernommen worden. Da ist nichts anders gemacht worden. Dann stellen Sie sich hin, als hätten wir im Gesetz eine Regelung getroffen, die vorher nicht da war. Die Umweltverträglichkeitsprüfung war damals schon drin.
Ja. Es gibt eine Möglichkeit für Sie, im Zuge der weiteren Beratungen Ihre entsprechenden Anträge einzubringen. Wir erwarten sie mit Spannung. Einiges haben wir gehört.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich die zentralen Inhalte des Gesetzentwurfs in acht Punkte fassen. Da ist einmal die Ausrichtung des Gesetzes an einer nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft. Da ist die Stärkung der Arbeit in den Schutzgebieten. Da ist die Einführung von Biosphärenreservart und Naturpark zum ersten Mal als Schutzge
bietskategorien. Da ist die Aktualisierung der gesetzlichen Ausweisung der NATURA-2000-Gebiete, die Vereinfachung und Flexibilisierung der Eingriffsregelung, die vollzugsfreundliche Ausgestaltung von Landschaftsplanung, Umweltbeobachtung und Biotopverbünden, die Einführung eines Bildungsauftrags für nachhaltige Entwicklung und schließlich Stärkung des Ehrenamts im Naturschutz.
Frau Umweltministerin Conrad hat das Gesetzeswerk ausführlich dargestellt, deshalb möchte ich hier nicht mehr so sehr ins Detail gehen. Ich weiß, wir haben das eine oder andere in den weiteren Beratungen auszufechten, was sicherlich auch im Rahmen einer Anhörung noch einmal seinen Ausfluss nehmen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schon in der Vorbereitungsphase wurde dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung sehr wohl Rechnung getragen. Ich nehme an, Sie wissen, dass das Kabinett einen Gesetzentwurf dann einbringt, wenn die beteiligten und betroffenen Ministerien sich geeinigt haben. Dann hier zu sagen, die Landwirtschaft war überhaupt nicht gefragt: Der Landwirtschaftsminister ist Mitglied dieses Kabinetts. Er hat dem Gesetz ebenso zugestimmt wie die anderen Mitglieder.
Damit sind alle Bereiche abgedeckt.
Das Element der Nachhaltigkeit zieht sich quasi wie ein roter Faden durch das ganze Gesetz. Es wird immer wieder darauf hingewiesen. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass man es immer wieder betont, weil es irgendwann einmal auch in den Köpfen der von Ihnen so oft bezeichneten Landwirte ankommen muss.
Die neue Zielbestimmung ist quasi als Philosophie für dieses ganze Gesetzeswerk bereits in § 1 geregelt. Diese Zielbestimmung enthält auch Änderungen hinsichtlich der Maßnahmen, mit denen man das Ziel erreichen kann.
Ich bitte darauf zu achten, als neues Ziel ist der Erholungswert von Natur und Landschaft hinzugekommen.
Wenn in den einzelnen Bereichen immer wieder behauptet wird, man kann nicht mehr in den Wald gehen und darf darüber nicht mehr laufen, dann ist das einfach nur alles Quatsch.
Auch wird im Gesetz auf die gute fachliche Praxis hingewiesen. Das fand ich auch charmant, das zu lesen. Wie oft haben wir in diesem Plenum über die gute fachliche Praxis als einen feststehenden Begriff geredet. Scheinbar hat es damals jeder gewusst. Jetzt wird bezweifelt und es heißt plötzlich, es wäre eine schwammi
ge Bezeichnung und man müsse Rechtsstreite führen, bis man zum Schluss zu einem Ergebnis kommt, was man darunter zu verstehen hat.
Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als Grundstückseigentümer ist in diesem Gesetz ausdrücklich hervorgehoben worden. Ich finde es wichtig, wenn man sagt: Du Land, dort wo du Grundstücke hast, musst du den Bürgern vorausgehen und ihnen zeigen, dass du sehr wohl auch das beachtest, was im Gesetz beschrieben ist.
Es wird auch klargestellt, dass die Landschaftsplanung keine Planung im rechtlichen Sinn darstellt, sondern einen fachlichen Beitrag darstellt, der nach Abwägung aller Interessen in die weiteren Maßnahmen der Raumordnungspläne aufgenommen werden wird.
Wir wollten etwas kürzer machen, deshalb versuche ich jetzt, ein bisschen zu überspringen.
Im neuen § 11 des Landesnaturschutzgesetzes wird der Spielraum ausgenutzt, den uns der Bundesgesetzgeber gegeben hat, und das Ökokonto ausdrücklich eingerichtet. Für uns in Rheinland-Pfalz ist das nichts Neues. Das haben wir bereits seit 2002. Aber hier haben wir jetzt trotzdem die gesetzliche Grundlage. Bei diesem Ökokonto ist es mir ganz wichtig festzustellen, dass die Bereitstellung nicht an Verwaltungsgrenzen gebunden ist, weil es auch da in der Vergangenheit immer wieder das eine oder andere Problem gab.
Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass wir zwei neue Bezeichnungen – Naturparke und Biospährenreservate – in diesem Gesetz haben. Auch dort wird ausdrücklich im Bereich der Naturparke darauf hingewiesen, dass ein nachhaltiger Tourismus und eine dauerhafte umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird. Die Frau Ministerin hat auch auf die Quoten hingewiesen, die wir in Rheinland-Pfalz erfüllen. Wir sind sogar über dem Bereich, der dort angesprochen wird.
Sie haben wieder von den Spitzeln geredet. Das ist einfach abgedroschen. Das sind ehrenamtliche Mitarbeiter im Naturschutz, wie ich sie einmal bezeichnen möchte, die sich zur Verfügung stellen, die beraten, die auch in dem einen oder anderen Fall einmal von ihrem Verständnis her auf Missstände hinweisen, die aber keinerlei Befugnisse haben, wie Sie es, hier darzustellen versuchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden in den Ausschüssen noch einmal intensiv über dieses Thema sprechen. Abschließend will ich festhalten, wir von den Regierungsfraktionen nehmen auch bei diesem Gesetz die Menschen mit. Sie wiegeln sie auf. Wir von den Regierungsfraktionen entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen etwas. Sie rammen Pflöcke ein und schüren Ängste. Schließlich sind wir von den Regierungsfraktionen auf einem guten Weg und Sie allenfalls auf einer Schotterpiste.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst muss ich feststellen: Wir haben in Rheinland-Pfalz einen sehr guten Rettungsdienst. Wir haben auch ein gutes Rettungsdienstgesetz, und wir werden ein noch besseres bekommen, wenn dieses Gesetz heute in diesem Hause verabschiedet wird.
Jetzt zu Ihnen. Es ist schon bemerkenswert, wenn wir uns an die Beratungen in den Ausschüssen – drei waren es – erinnern. In allen drei Ausschüssen hat sich die CDU der Stimme enthalten. Das kann man noch nachvollziehen. Heute kommt der große Theaterdonner, dass man das Gesetz ablehnt, weil man irgendwo in den Erbsen gesucht und sich dann wieder einen wichtigen Punkt herausgegriffen hat. Man meint, damit könnte man dieses Gesetz ablehnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, Sie tun sich damit keinen Gefallen und tun auch damit dem großen DRK mit Ihrem Verhalten abs olut keinen Gefallen. Sie treiben einen Keil zwischen die Verbände, die seit vielen Jahren zusammenarbeiten und die alle damit einverstanden waren. Es gab nur einen einzigen Verband, der in der Anhörung das Gesetz abgelehnt hat, insbesondere aus dem Grund der Transporte im innerklinischen Bereich.
Nun möchte ich den anderen Kolleginnen und Kollegen auch noch einmal erzählen, um was es eigentlich geht. Wir haben in Rheinland-Pfalz annähernd 400.000 Krankentransporte im Jahr. Wenn wir sehr hoch greifen, dann kommen wir auf etwa 30.000 innerklinische Transporte. Das sind 30.000 von 400.000.
Lassen Sie mich noch etwas nachschieben. Das DRK ist in Rheinland-Pfalz einer der größten Träger von Krankenhausverbünden. Will mir irgendjemand im Land weismachen, dass das DRK seine eigenen innerklinischen Transporte dann von einem anderen Bewerber durchführen lassen würde? Da muss man irgendwo auf einem anderen Stern zu Hause sein, wenn man das annimmt. Also wird sich die Zahl von 30.000 noch minimieren. Es kommen dann vielleicht 15.000 heraus.
Herr Kollege Dr. Schmitz, Sie haben völlig Recht, das ist keine Öffnung, das ist ein Minispalt. Wir wissen alle, dass seit vielen Jahren die große Diskussion darum geht, ob man eine Möglichkeit hat, den öffentlichrechtlich organisierten Rettungsdienst so zu belassen, wie wir ihn heute haben. Der Europäische Gerichtshof hat uns gezwungen. Es gibt eine Entscheidung, in der ganz klar steht, ihr müsst beweisen, dass ihr, die ihr im Geschäft seid, dieser Arbeit auch gewachsen seid. Da
rauf haben wir im Gesetz reagiert. Wir haben die Hilfefrist von 15 Minuten, wir haben beim Krankentransport die Wartezeit von 40 Minuten eingeführt. Das war notwendig, weil wir meinen, dass es wichtig ist, dass die starke Arbeit der Rettungsdienste nicht aufgedröselt wird, indem man jetzt eine große Bandbreite von anderen Bewerbern drin hat.
Herr Kollege Dr. Enders, wir haben uns lange darüber unterhalten. Sie wissen, dass wir im Bereich der Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeugs sehr wohl auch die Information aus dem Land haben, dass es an einigen Stellen klemmt. Man kann nicht darauf antworten: Wir brauchen Rettungsassistenten. – Da muss man die Öffnung ein bisschen beibehalten. Wir haben überhaupt kein Problem damit, in der Zukunft anzuvisieren, dass wir die Besetzung mit einem Rettungsassistenten haben wollen. Das ist überhaupt keine Frage. Deshalb finde ich es schade, dass dieser für Sie auch sehr zentrale und wichtige Punkt – das haben Sie auch deutlich gemacht –, den wir jetzt ausgeräumt haben, dass es trotzdem nicht ausreicht, dass die große Oppositionspartei diesem Gesetz, das rundherum positiv zu bewerten ist, ihre Zustimmung versagt. Das ist ein Trauerspiel. Eigentlich müsste man sich dafür schämen.
Danke.
Meine Fragen hierzu:
1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung hierzu vor?
2. Wie werden Bestattungen mit unklarer Kostenübernahme in anderen kommunalen Gebietskörperschaften des Landes geregelt?
3. Sind der Landesregierung ähnliche Fälle bekannt?
4. Gibt es für derartige Fälle Empfehlungen der Landesregierung?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was Herr Kollege Licht in den vergangenen zehn Minuten gesagt hat, war wenig konkret.
Ich will das auch gar nicht werten.
Wenn man sich das Gesetz durchliest – – – Ich hoffe oder gehe davon aus, Sie haben es durchgelesen, und wenn Sie Fragen dazu haben, ist dies Ihr gutes Recht. Wir werden im Ausschuss sicherlich Zeit haben, uns mit den einzelnen Paragraphen zu befassen und vielleicht etwas Erhellendes von Ihnen zu hören, womit man sich dann auch befassen kann.
Mit dem, was Sie gesagt haben, kann man sich nicht seriös befassen, weil es wirklich ein Stochern im Nebel war. Das, was Sie in den ersten sechs Minuten gesagt haben, hätten Sie zu jedem Gesetz sagen können. Das hatte mit dem vorliegenden Entwurf gar nichts zu tun.
Das gilt für alles.
Herr Licht, also wissen Sie, was wirklich interessant ist: Auf der einen Seite fordern Sie eine Entrümpelung – ich überspitze das jetzt einmal –, und im Nachsatz kommen von Ihnen sofort wieder Forderungen, was man regeln müsste. Das kann nicht funktionieren.
Meine Auffassung nach der Lektüre des Gesetzes und nach den Gesprächen, die man geführt hat, war, es ist ein erfrischend kurzes Gesetz. Es ist kein Paragraphenfriedhof. Es ist ein erfrischend kurzes Gesetz, in dem die wesentlichen Punkte, die uns der Bundesgesetzgeber aufgegeben hat, die wir regeln müssen – – – Wir können nicht einfach sagen, der Bund hat es gemacht, und danach ist Sendepause. Wir müssen uns damit befassen. Mit diesen wenigen Punkten, mit denen wir uns befassen müssen, hat sich dieser Gesetzentwurf befasst.
Frau Ministerin hat im Detail darauf hingewiesen, um welche Änderungen oder Veränderungen es sich handelt. Wir haben einmal das Landesbodenschutzgesetz und in Artikel 2 das Landesabfallwirtschaftsgesetz, das endlich auf ein reines Abfallwirtschaftsgesetz zurückgeführt wird. Frau Ministerin hat deutlich dazu Stellung bezogen.
Herr Kollege Licht, ich kann nur sagen, dieses Bodeninformationssystem halte ich für eine ganz tolle Sache. Wenn man sich ein kleines bisschen – Sie haben auch einen PC im Büro stehen – mit der Materie befasst, dann muss man doch irgendwann einmal auf den Trichter kommen, dass das heute alles kein Problem mehr ist.
Das Problem besteht darin, dass es zig verschiedene Stellen gibt, die man abfragen muss, wenn man sich für
etwas interessiert. Das wird durch dieses System geändert. Wir haben dann eine Stelle, auf die die Kommunen, die Planungsämter, die Bürger usw. zugreifen können und sich die Informationen holen können, die sie interessieren. Sie müssen nicht über „Google“ gehen, sondern können direkt in dieses System gehen.
Die Frage, ob einfach so eine Bürokratie aufgebaut werde, ist nicht gerechtfertigt. Es wird ein System aufgebaut mit einem schnellen Zugriff und mit geordneten Daten. Das ist eine tolle Überlegung. Es ist wirklich an der Zeit, dass wir ein solches System haben. In der Kommunalpolitik haben wir es doch ständig damit zu tun, dass in dem und dem Bereich etwas gebaut werden soll, aber keiner von uns, wenn er nicht schon ein gewisses Alter erreicht hat, kann sich daran erinnern, was dort einmal war. Mit dem System haben wir nun eine Zugriffsmöglichkeit, um feststellen – auch Herr Kollege Brinkmann kann das für den Wormser Bereich feststellen –, ob Altlasten zu befürchten sind, wie die Beschaffenheit ist und ob es möglicherweise Einschränkungen bei der künftigen Nutzungsfähigkeit gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor einigen Monaten haben wir im Parlament schon einmal über den Flächenverbrauch diskutiert. Allein schon deshalb ist es notwendig, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine zentrale Regelung ist es, dass die Ämter bei ihren Planungen darauf zu achten haben, ob ein Flächenrecycling möglich ist und ob bereits früher genutzte und versiegelte Flächen besser genutzt werden können, als in der grünen Landschaft etwas Neues darzustellen. Das halte ich für eine wesentliche Aussage dieses neuen Gesetzes. Ich bin froh, dass dieses Gesetz eingebracht worden ist. Im Ausschuss können wir uns sicherlich noch über den einen oder anderen Paragraphen unterhalten.
Noch eine Bemerkung zum Bereich der Landwirtschaft. Auch in diesem Zusammenhang mussten wir eine Regelung treffen. Der Bundesgesetzgeber hat gesagt, Entschädigungen müssten die Länder regeln. Wir haben im Gesetz geregelt, dass es eine Geldleistung geben wird. Das müssten Sie mittlerweile doch auch wissen. Wenn Sie all das, was Sie in vermeintlichen Fragen aufgelistet haben, alles in einem Gesetz regeln würden, dann müssten Sie zum einen ein sehr dickes Werk schaffen. Zum anderen müssten Sie alle paar Monate dieses Gesetz wieder ändern, weil sich die Beträge und Grundlagen geändert haben. Daher bemüht man sich, in einem Gesetz nur das wirklich Notwendige zu regeln. Für alles andere hat man andere Möglichkeiten.
Ich meine, es ist ein gutes Gesetz. Es ist ein erfrischend kurzes Gesetz. Wir werden in den Beratungen sicher zu einem guten Ergebnis kommen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, wir lassen Ihnen Ihre Vorurteile, weil wir es längst aufgegeben haben, daran etwas zu verändern. Es macht keinen Sinn, mit Ihnen weiterhin darüber zu diskutieren.
Herr Kollege Licht, in Ihrem Kampf gegen Windmühlen entwickeln Sie sich zusehends zu dem Ritter von der traurigen Gestalt.
Sie wissen genau, dass für uns, für die Landesregierung die Windenergie ein Teil des Mix ist, den wir uns vorstellen und was wir nach vorn treiben wollen. Es ist ein Teil, und da macht es überhaupt keinen Sinn, wenn man sich darauf stürzt und den Teufel an die Wand malt.
Ich sagte vorhin schon, ich habe das Gefühl, Sie werden nachts schweißgebadet wach und träumen von Windenergie, den Rädern, die um Sie herum nur Schatten
verursachen, und vielleicht werden noch ein paar Vögel erschlagen. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, wie Sie zu diesem Horrorbild kommen können, das Sie heute auch wieder aufgezeigt haben.
Wer sich den Haushaltsplan 14 des Ministeriums für Umwelt und Forsten anschaut und sagt, es wäre von Nachhaltigkeit nichts zu sehen, ist blind. Wer sich die Pläne der letzten Jahre anschaut und sagt, es wäre nichts passiert, ist einfach blind. Es tut mir Leid. Ich schenke Ihnen so ein Ding mit den drei Punkten. Vielleicht kommen wir dann ein kleines Stückchen weiter.
Herr Kollege Licht, was die Unverschämtheit in hohem Maß ist – Herr Kollege Bracht hat es gestern schon ebenso gemacht –: Wenn Sie behaupten, im Bereich der Öffentlichkeit dieses Ministeriums werden weit über 2 Millionen Euro in Ansatz gebracht, ist zu sagen, wir haben uns das noch einmal angeschaut. Selbst wenn wir die Wasserstandsmeldungen hinzurechnen und die Unwetterwarnungen berücksichtigen, kommen wir nie in diese Größenordnung. Vielleicht können Sie uns bei Gelegenheit die einzelnen Titel, Zahlen und Seiten sagen, dann rechnen wir gemeinsam, um vielleicht ein bisschen mehr Erhellung zu bekommen.
Ich sage nichts Negatives über Hopfen und Malz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kaum ein Land hat so viel schützenswerte Natur wie unser Land Rheinland-Pfalz. Ca. 17 % der Landesfläche gelten als besonders wertvoll und sind auch geschützt nach EU-Kriterien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Naturschutz mit den Menschen vor Ort heißt Naturschutz durch schonende Nutzung.
Ca. 21 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche konnten mit dem FUL-Programm auf eine umweltschonende Nutzung umgestellt werden. Das ist ein gemeinsamer Erfolg, auf den wir auch stolz sein können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Natur als Heimat, Kulturlandschaft und Ort der Erholung wird mit einem neuen Naturschutzgesetz Rechnung getragen. Die Gemeinden erhalten ein flexibles Instrument als Ausgleich für Eingriffe in die Natur, Lebensräume in ihrer Gemarkung gezielt zu erhalten und weiter zu gestalten.
Natur- und Kulturlandschaft sind die wichtigsten Grundlagen für attraktive Naherholungs- und Tourismusräume. Kein anderes Land bietet größere Räume für die naturnahe Erholung, für Freizeit und für Natursport.
Es gibt bei uns allein sechs Naturparke einschließlich des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats. Mit insgesamt 460.000 Hektar sind damit rund 23 % der Fläche von Rheinland-Pfalz Naturparke.
Besonders erwähnen will ich in diesem Zusammenhang an das 1996 von der Landesregierung gemeinsam mit Frankreich ins Leben gerufene grenzüberschreitende Biosphärenreservat Nordvogesen/Pfälzerwald. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Reservat umfasst das größte zusammenhängende Waldgebiet ganz Westeuropas.
Versickern, renaturieren und rückhalten sind drei Kernpunkte des Hochwasserschutzkonzepts. Dieses Konzept von Rheinland-Pfalz hat internationale Anerkennung gefunden und war Vorbild für den Hochwasseraktionsplan Rhein. Allein 150 Millionen Euro sind für die Hochwasserrückhaltung am Oberrhein eingeplant, 40 Millionen Euro davon bereits investiert.
2011 werden die Rückhaltungen fertig gestellt sein. Bis 2010 werden weitere 150 Millionen Euro in die Ertüchtigung der Rheindeiche investiert, und örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen werden weitere 60 Millionen Euro kosten.
Mit diesem Finanzvolumen belegt unser Land unter den Bundesländern einen Spitzenplatz in der Hochwasservorsorge.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen die absolute Priorität der Hochwasservorsorge für den Hochwasserschutz.
Auch in den kommenden Jahren, 2005 und 2006, ist die Mittelveranschlagung im Haushalt so vorgenommen, dass die voraussichtlich realisierbaren Maßnahmen bei Deichen und Retentionsräumen auch umgesetzt werden können, so, wie das in der Vergangenheit auch der Fall war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Naturschutz bedeutet aber auch, Heimat- und Lebensräume für unsere Kinder zu erhalten. Im Rahmen des „Aktionsprogramms Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“ werden daher naturnahe Spiel- und Erlebnisräume für Kinder und Jugendliche nach dem Leitbild der Agenda 21 geschaffen. Bisher sind mehr als 200 Projekte realisiert, und aus den Erfahrungen mit diesen Projekten entstand die Handlungsanweisung „Die Spielleitplanung“.