Protokoll der Sitzung vom 12.10.2005

(Dr. Weiland, CDU: Parteiische Amtsführung!)

Meine Damen und Herren, damit wäre die Aussprache zur Regierungserklärung beendet.

(Dr. Rosenbauer, CDU: Ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben! Das steht mir als Abgeordnetem zu!)

Lassen Sie mich erst einmal reden.

Zunächst einmal wäre damit die Aussprache zur Regierungserklärung beendet. Zur persönlichen Erklärung gibt es jetzt noch eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident, ich habe sehr wohl auf die Einlassungen der Frau Ministerin reagiert und habe zu dem Gesamtergebnis Stellung bezogen.

(Beifall der CDU)

Ich lasse mir auch nicht von einem Präsidenten sagen, was ich hier zu sagen habe.

Zweitens: Der Kollege Mertes hat eben eine Kurzintervention – – – (Zurufe von der SPD)

Kollege Mertes!

(Mertes, SPD: Hier!)

Herr Kollege Mertes hat eben in einer Kurzintervention auf den Kollegen Reiner Marz mich in mehreren Sätzen angegriffen und auf mich Bezug genommen, obwohl ich bis zu diesem Zeitpunkt hier überhaupt nicht geredet hatte. Dort sind Sie nicht eingeschritten. Das haben Sie zugelassen. Das verbitte ich mir.

Vielen Dank.

(Starker Beifall der CDU – Dr. Weiland, CDU: Ungeheuerlich!)

Herr Kollege Hartloff hat das Wort.

Herr Präsident, werte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Zur Geschäftsordnung darf ich feststellen, die Kurzintervention von Herrn Dr. Rosenbauer erfolgte auf die kurze Wortmeldung der Ministerin, nicht auf die Wortmeldung von Herrn Marz. Das, was Sie eben als persönliche Erklärung abgegeben haben, war im Sinn der Geschäftsordnung auch keine persönliche Erklärung. (Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Dr. Rosenbauer, ich darf Sie bitten, einmal die Geschäftsordnung nachzulesen.

(Dr. Weiland, CDU: Das haben Sie doch gar nicht festzustellen!)

Wir pflegen eine offene Debatte. Ich meine deshalb, wir vertiefen es auch nicht.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir können, wenn das Protokoll vorliegt, uns im Ältestenrat jederzeit einmal damit beschäftigen.

(Dr. Weiland, CDU: Stümper! Unglaublich!)

Herr Kollege Bischel, zu was melden Sie sich?

(Unruhe im Hause)

Herr Präsident, ich melde mich zur Geschäftsordnung und darf Sie herzlich bitten, den Herrn Kollegen Hartloff darüber aufzuklären, dass selbstverständlich ein angesprochener Parlamentarier, wenn er namentlich genannt und angegriffen wird, das Recht hat, eine persönliche Erklärung zu diesen Angriffen abzugeben. Bitte informieren Sie ihn über die Geschäftsordnung.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können uns jederzeit im Ältestenrat darüber unterhalten.

(Unruhe im Hause)

Es sollte ein bisschen Ruhe einkehren.

Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung beendet.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4490 – Erste Beratung

Die Fraktionen der SPD, CDU und FDP haben vereinbart, dass hierzu der Landtagspräsident spricht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Wert darauf gelegt, dass sie ihre fünf Minuten Redezeit in Anspruch nehmen kann.

Herr Präsident, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass ich zu einem Thema sprechen kann, über das wir uns im Ergebnis einig sind; denn es handelt sich um einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen. Ich will insbesondere für die interessierte Öffentlichkeit kurz darlegen, um was es geht.

Es geht darum, dass wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen wollen, dass auch nach der nächsten Landtagswahl am 26. März 2006 und folgenden Landtagswahlen die konstituierende Sitzung des Landtags, und damit nach einer guten rheinland-pfälzischen Tradition auch die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bestätigung der Landesregierung, am 18. Mai bzw. zeitnah zum 18. Mai stattfinden kann.

Warum brauchen wir hierzu eine Änderung der Verfassung, fragen sich manche. Das hat mit der geltenden Fassung des Artikels 83 der Landesverfassung zu tun, in dem steht, dass der Landtag spätestens am 30. Tag nach der Landtagswahl zusammentreten muss. Das bedeutet für die nächste Wahl am 26. März 2006, dass spätestens am 25. April 2006 die konstituierende Sitzung des Landtags stattzufinden hätte.

Wie kam es zu dieser Regelung, die verhindert, dass wir an eine gewachsene Tradition anknüpfen können, die den 18. Mai als Fixpunkt für die konstituierende Sitzung sich hat entwickeln lassen? – Die aktuelle Regelung fußt auf einer Änderung der Landesverfassung im Jahr 2000, und diese ging zurück auf eine Empfehlung der Enquete-Kommission „Verfassungsreform“ im Jahr 1994.

Die Enquete-Kommission hat seinerzeit empfohlen, sich der Regelung anzuschließen, die für den Deutschen Bundestag gilt. Diese Regelung sieht die 30-Tage-Frist vor.

Aus den Materialien ergibt sich, dass die EnqueteKommission davon ausgegangen ist, dass es sich trotz dieser 30-Tage-Frist ermöglichen lasse, an dem 18. Mai als Tag der konstituierenden Sitzung festzuhalten. Wir sehen aber, dass das für die nächste Wahl nicht gilt. Der Irrtum lag wohl darin, dass man geglaubt hat, dass die Landesregierung, die für die Festsetzung des Termins der Landtagswahl zuständig ist, die Wahl so platzieren könnte, dass es mit dem 18. Mai tatsächlich hinkommt.

Das ist nun offenkundig nicht der Fall und hat seine Gründe; denn die Landesregierung entscheidet in eigener Verfassungsverantwortung, aber doch unter politischen Rahmenbedingungen, die nicht ausschließlich von ihr selbst gesetzt werden.

(Ministerpräsident Beck: Beispielsweise Fastnacht!)

Beispielsweise Fastnacht, beispielsweise Osterferien, beispielsweise die Tatsache, dass auch in BadenWürttemberg und in Sachsen-Anhalt gewählt wird.

Für die Öffentlichkeit wäre es schon schwer vermittelbar, dass Rheinland-Pfalz sagen würde, wir wählen 14 Tage später. Ich lasse das Problem „Osterferien“ einmal beiseite.

Kurzum: Es ist die Notwendigkeit offenkundig, eine flexiblere Lösung zu finden. Dafür bietet sich eine Auflockerung der 30-Tage-Frist an. Der Gesetzentwurf sieht vor, auf 60 Tage zu gehen. Damit wären alle unsere Bedürfnisse, vor allen Dingen die Bedürfnisse einer potenziellen Landesregierung, die sich auch in Koalitionsverhandlungen finden und ausreichend Zeit haben muss, sichergestellt.

Ein Gesichtspunkt scheint mir noch besonders wichtig zu sein: Das ist der 18. Mai selbst. Welche Bedeutung kommt dem 18. Mai in unserem Land und in unserer politischen Tradition zu? – Ich glaube, er ist ein einmaliges Datum für unser rheinland-pfälzisches Gemeinwesen. Das belegt ein kleiner Rückblick in die Geschichte.

Am 18. Mai 1947 hat die Wahlbevölkerung in RheinlandPfalz mit Mehrheit die Landesverfassung verabschiedet, und sie hat an diesem Tag auch den ersten rheinlandpfälzischen Landtag gewählt. Am 18. Mai 1949 hat der rheinland-pfälzische Landtag seine Zustimmung zum Grundgesetz und damit zur Bildung der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und am 18. Mai 1951 hat hier im Deutschhaus erstmals der Landtag Rheinland-Pfalz getagt.

Überdies hat der 18. Mai noch eine weiter zurückliegende politisch-historische Bedeutung; denn am 18. Mai 1848 konstituierte sich die Paulskirchenversammlung, die auch für die Region, die heute zu Rheinland-Pfalz gehört, eine außerordentliche Bedeutung hatte. Heinrich von Gagern, der erste Präsident, stammt

schließlich aus einer Region des heutigen RheinlandPfalz, nämlich aus der Nähe von Worms.

Man darf sogar vermuten, dass diejenigen, die dem 18. Mai in den 40er-Jahren diese politische Bedeutung gegeben haben, diesen Termin 18. Mai 1848 möglicherweise im Hinterkopf hatten.

Kurzum: Es ist ein Traditionstag, den es zu bewahren und im Bewusstsein der Bevölkerung zu vertiefen gilt. Deswegen glaube ich, dass über diese praktischen Erwägungen hinaus, die wir angestellt haben, es wünschenswert ist sicherzustellen, dass wir am 18. Mai auch für die folgenden Wahlen die Konstituierung des Landtags ermöglichen und damit eine Tradition fortsetzen oder begründen – je nachdem, wie man will –, die ihre eigene politische Bedeutung hat.