Protokoll der Sitzung vom 13.10.2005

(Schwarz, SPD: An jedem Alkoholladen gehen sie auch vorbei!)

Ich habe die Frage nicht gänzlich verstanden, daher muss ich jetzt ein paar Dinge einfach unterstellen. Sie fragen nach Drogenszenen an Schulen?

Ich rede langsamer und frage noch einmal: Welche Erkenntnisse haben Sie, wie sich der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, insbesondere von harten Drogen, in den letzten Jahren an den rheinlandpfälzischen Schulen entwickelt hat? Welchen Einfluss haben die offenen Drogenszenen insbesondere auf die Schulen in der Nachbarschaft dieser offenen Drogenszenen?

Ich bitte um Verständnis, ich kann Ihnen jetzt keine Zahlen zu diesen Kriminalitätsfeldern nennen, da dies wieder ein weiteres Feld ist, das Sie aufmachen. Ich weiß nur, dass wir in verschiedenen Schulen in verschiedenen Landesteilen durchaus Probleme mit der Frage der Beschaffung von Drogen haben. Ich weiß aber auch, dass dies der Polizei bekannt ist.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baldauf.

Herr Staatsminister, Sie hatten vorher bezüglich der Mainzer Geschichte ausgeführt, die Polizei habe die Sache im Blickfeld gehabt. Gerade eben haben Sie gesagt, sie weiß das. Können Sie mir sagen, wie viel Fälle der Polizei bekannt sind bzw. sie im Blickfeld hat, sie aber mangels Personals nicht aufarbeiten kann?

(Widerspruch von der SPD)

Sie können solche Mündlichen Anfragen natürlich bis in die Ewigkeit hinein erweitern. Ich kann Ihnen die Frage jetzt nicht beantworten. Wenn ich das seriös machen wollte, müsste ich Zahlenmaterial haben, was aber nicht der Fall ist.

(Hartloff, SPD: Sie können uns sicher sagen, wie viel Fälle nicht bekannt sind!)

Das Dunkelfeld ist mir nicht bekannt.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wir kommen nun zu den Mündlichen Anfragen, die sich mit der Strompreiserhöhung befassen – Nummern 3 und 5 der Drucksache 14/4565 –. Gibt es Einwände dagegen, dass sie zusammen aufgerufen und nacheinander beantwortet werden? – Das scheint nicht der Fall zu sein, dann wollen wir so verfahren.

Ich rufe zunächst die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Erneute Strompreiserhöhung in Tarifgebieten des RWE-Konzerns – Nummer 3 der Drucksache 14/4565 – sowie danach die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Creutzmann (FDP) , Strompreiserhöhungen – Nummer 5 der Drucksache 14/4565 – betreffend, auf. Zunächst hat Herr Abgeordneter Dr. Braun das Wort.

Herr Präsident, der Grund der Anfrage ist die angekündigte Erhöhung der Strompreise vor allem bei uns im Landes-RWE-Konzern.

Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge über welche Tariferhöhungen liegen der Landesregierung bereits vor bzw. mit wie vielen Anträgen rechnet sie?

2. Wie viele rheinland-pfälzischen Haushalte bzw. Gewerbebetriebe wären von dieser erneuten Preisrunde betroffen?

3. Welche Gründe für die Tariferhöhungen werden von den Stromversorgern vorgetragen?

4. Welchen Anteil am Strompreis hat die Preisentwicklung bei den fossilen Energieträgern?

Herr Creutzmann, Sie haben das Wort.

1. Wurden bei der rheinland-pfälzischen Energiepreisaufsicht Anträge auf Erhöhung der Stromtarife gestellt?

2. Beabsichtigt die Energiepreisaufsicht, gegen die Tariferhöhungen vorzugehen, und welche Möglichkeiten stehen ihr hierfür zu Gebote?

3. Welchen Anteil hat der Staatsanteil am genehmigten Stromtarif im Jahr 1998 (vor der Liberalisierung) und wie hoch ist er heute?

4. In welchem Umfang hat die Energiepreisaufsicht beim aktuellen Stromtarif eine Reduzierung der von den Unternehmen beantragten Tarife erwirkt?

Das Wort hat Herr Staatssekretär Eymael.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich komme zunächst zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Braun.

Eine sichere, umweltverträgliche und vor allem preiswürdige Energieversorgung ist wichtig für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Hohe Energiepreise belasten Wirtschaft und Verbraucher, hemmen Investitionen, sorgen für Konsumzurückhaltung und dämpfen die konjunkturelle Entwicklung. Daher setzt sich das Wirtschaftsministerium als Energiepreisaufsicht entschieden

für niedrige Energiepreise ein. Der Energiepreisaufsicht unterliegt hierbei nicht die Preisbildung der Energieerzeuger, sondern die Preisbildung der Energieverteiler.

Die Energiepreisaufsicht achtet seit Jahren darauf, dass die Energieverteiler nur angemessene Kosten in die Tarife einrechnen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Braun wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau als Energiepreisaufsicht liegen von allen 66 Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz Anträge auf Genehmigung von allgemeinen Tarifen vor, da diese zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufen. Alle Unternehmen haben eine Anhebung des allgemeinen Tarifs im Arbeitspreis vorgesehen. Die Erhöhungen liegen zwischen 3,6 % und 6,8 %. Im Schnitt sind es 5,5 %.

Zu Frage 2: Von den beantragten Erhöhungen sind alle rheinland-pfälzischen Haushaltskunden betroffen, die nach den so genannten allgemeinen Tarifen versorgt werden. Dies gilt auch für landwirtschaftliche und kleine Gewerbebetriebe mit jeweils einem Verbrauch von weniger als 10.000 Kilowattstunden im Jahr.

Bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt schlagen die beantragten Tarife im Schnitt mit einem Betrag von 2,28 Euro pro Monat zu Buche.

Zu Frage 3: Die Unternehmen begründen die Anhebung des allgemeinen Tarifs in ihren Anträgen mit einem Anstieg der Bezugskonditionen, einem Anstieg der Belastungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie mit den Kosten, die durch die Einführung der Regulierung der Energienetze anfallen. Die Energiepreisaufsicht wird jeden Einzelfall eingehend prüfen.

Eines kann ich jetzt schon an dieser Stelle mit Sicherheit sagen, die beantragten Tariferhöhungen werden so bei uns nicht durchgehen.

Zu Frage 4: Die beantragten Tariferhöhungen zeichnen die Entwicklung des Marktpreises für Strom nach. Die Preise an der EEX, an der European Energy Exchange, der deutschen Strombörse, sind im letzten Jahr deutlich angestiegen. Der Anstieg der Preise für fossile Energieträger hat sicherlich auch dazu beigetragen. So ist beispielsweise der durchschnittliche Preis für importierte Kraftwerkssteinkohle vom Jahresbeginn 2004 bis Mitte 2005 von 48,68 Euro pro Steinkohleneinheit auf 64,01 Euro pro Steinkohleneinheit, also um mehr als 30 % angestiegen.

Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Komponenten, die den Strompreis beeinflussen, lässt sich jedoch feststellen, in welchem Umfang der Preisanstieg fossiler Energieträger zur Strompreisentwicklung beigetragen hat.

Ich komme jetzt zur Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Jürgen Creutzmann. Ich verweise zunächst auf die Vorbemerkungen von eben.

Zu Frage 1: Wie ich in der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Braun ausgeführt habe, sind von allen 66 in Rheinland-Pfalz ansässigen Stromversorgungsunternehmen beim Wirtschaftsministerium als Energiepreisaufsicht Anträge auf Genehmigungen allgemeiner Tarife gestellt worden.

Zu Frage 2: Die Energiepreisaufsicht genehmigt die allgemeinen Tarife der Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Die Grundlage hierfür ist die Bundestarifordnung Elektrizität. Danach darf die Preisgenehmigung nur erteilt werden, soweit das Unternehmen nachweist, dass entsprechende Preise in Anbetracht der gesamten Kosten- und Erlöslage bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller Betriebsführung erforderlich sind. Nach diesen Vorgaben werden die Tarifanträge eingehend geprüft. Wie ich in der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Braun ausgeführt habe, werden die beantragten Tariferhöhungen so bei uns nicht durchgehen.

Zu Frage 3: Seit dem Zeitpunkt der Liberalisierung der Energiemärkte im Jahr 1998 sind einige zusätzliche Belastungen auf den Strompreis aufgesattelt worden. Hierzu gehören neben der Ökosteuer, die rund 10 % ausmacht, mit einem Umfang von 2,05 Cent je Kilowattstunde auch die über den Marktpreis hinausgehenden Zusatzkosten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Hierdurch ist der Staatsanteil am Strompreis inklusive der Mehrwertsteuer von ursprünglich rund 27 % für Mehrwertsteuer und Konzessionsabgabe auf mittlerweile 42 % angewachsen. Dies hat zu einem Anstieg der Strompreise beigetragen.

Zu Frage 4: Im September 2004 hatten alle in Rheinland-Pfalz ansässigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine Erhöhung der Stromtarife zum Jahresbeginn 2005 beantragt. Die Energiepreisaufsicht hatte die beantragten Tarife in mehr als 90 % der Fälle als überhöht angesehen und entsprechende Nachbesserungen erwirkt. In der Folge wurden die ursprünglich beantragten Erhöhungen um bis zu 0,30 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Damit haben wir zusätzliche Belastungen von Haushalten und Kleingewerbe letztlich verhindern können.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Abgeordneter Dr. Braun hat das Wort.

Herr Staatssekretär, Sie hatten gesagt, die Preiserhöhungen werden so vom Wirtschaftsministerium nicht genehmigt werden. Welche Begründung gibt es dafür? Wenn nachweislich unabdingbar ist, dass die Preise zum Beispiel wegen der Einkaufspreise zu erhöhen sind, müssten sie genehmigt werden. Gehe ich recht in der Annahme, dass es Hinweise gibt, dass jenseits der Einkaufspreise weitere Faktoren bei den Erhöhungen mitspielen?

Ich will vielleicht doch noch ein paar Einzelheiten zu der Genehmigung sagen. Fakt ist, dass die Grundlage für die Genehmigung die allgemeinen Tarife der Bundestarifordnung Elektrizität ist. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, soweit das Unternehmen nachweist, dass die beantragten Tarife in Anbetracht der gesamten Kosten- und Erlöslage bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller Betriebsführung erforderlich sind.

Folgendes ist wichtig: Alle Unternehmen müssen zur Genehmigung der Energiepreisaufsicht einen vorgegebenen Kalkulationsbogen, aus dem die Darstellung der gesamten Kosten- und Erlöslage hervorgeht, vorlegen. Über diesen K-Bogen hinaus werden weitere über die Kosten- und Erlöslage hinausgehende Unternehmensdaten gefordert. Die vorgelegten Daten werden in ein von der Energiepreisaufsicht entwickeltes Kennzahlsystem für jedes einzelne Unternehmen überführt und ausgewertet. Durch einen Vergleich der Kosten und der Kennzahlen können Ineffizienzen in Teilbereichen des Unternehmens aufgedeckt werden. Die anstehende Genehmigung muss sich also an den Vorgaben der Bundestarifordnung Elektrizität orientieren. Das bedeutet, dass bei jedem Antragsteller die gesamten Kosten- und Erlöslagen individuell geprüft werden müssen.

Die Daten der Unternehmen liegen seit Ende September vor und werden derzeit ausgewertet. Erst nach der Auswertung lässt sich eine Aussage zur Angemessenheit der beantragten Tarife machen. Ich gehe davon aus, dass die Auswertung im November vorliegen wird. Ich gebe zu, uns erscheinen die vorgelegten Preiserhöhungen leicht überhöht zu sein.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Mohr.

Herr Staatssekretär, Sie haben vom Staatsanteil an den genehmigten Stromtarifen gesprochen. Könnten Sie noch einmal konkrete Werte nennen, wie sich der Strompreis prozentual zusammensetzt, wie viel zum Beispiel auf die Netzentgelte und Großhandelsseite entfallen, wie viel durch Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer belegt sind?

Ich will es auf den berühmten Vier-Personen-Haushalt herunterbrechen, weil ich das Beispiel genannt habe. Dieser zahlt etwa im Moment um die 20 Cent pro Kilowattstunde. Innerhalb dieser 20 Cent – davon sind 2,03 Cent oder 2,04 Cent Ökosteuer, wie gesagt – rechnet man ungefähr mit 5 % bis 6 % Anteil erneuerbarer Energien. Das ist mit leicht steigender Tendenz.