Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Morsblech, liebe Frau Ministerin Ahnen, es ist richtig, das habe ich auch betont, dass wir uns im Grundsatz einig waren mit der Strukturreform der berufsbildenden Schule. Dabei ist auch überhaupt nichts zurückzunehmen. Aber, das sage ich Ihnen ganz deutlich, für die mangelhafte Ausführung und die fehlenden Ressourcen sind doch wir nicht verantwortlich, sondern Sie, die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung, sind dafür verantwortlich.
Sie sind für die katastrophale Situation verantwortlich, die wir in den berufsbildenden Schulen dieses Landes haben. Wir sind es doch immer und immer wieder bei allen Haushaltsberatungen gewesen, bei denen ich mit dabei war – also seit viereinhalb Jahren –, die sich immer und immer wieder für eine Stärkung der Schulsozialarbeit, für mehr Ressourcen in den berufsbildenden Schulen und für eine bessere Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler eingesetzt haben. Das waren doch wir, Herr Kollege Kuhn.
Frau Ministerin Ahnen, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, es ist natürlich schon ganz schön dreist, wenn Sie hier die Verdienste der Landesregierung im Bereich der Bildungspolitik sozusagen beschwören, um vielleicht noch einmal die eigenen Reihen zu schließen, dann aber verschweigen, dass gerade im Bereich der Unterrichtsversorgung
an den berufsbildenden Schulen wir auch bundesweit Schlusslicht sind, meine Damen und Herren. Das sind Fakten, die Sie hier schönzureden versuchen.
Meine Damen und Herren, vielleicht müssen wir uns einfach auch noch einmal überlegen, dass es ganz konkrete Vorschläge, insbesondere auch, was die schwierige Ausbildungsplatzsituation betrifft, von uns GRÜNEN gegeben hat. Wir sind diejenigen, die immer und immer wieder gesagt haben: Wir müssen das neue Berufsbildungsgesetz endlich nutzen, um mehr Ausbildungsplätze auch in den berufsbildenden Schulen einzurichten. Sie haben das immer aus ideologischen Gründen abgelehnt. Meine Damen und Herren, jetzt schlagen wir Ihnen vor und sagen: Es ist dringend Zeit. Handeln Sie jetzt, damit nicht auch im kommendem Jahr wieder tausende von Jugendliche keine Lehrstelle finden und
damit sich nicht auch im kommenden Jahr wieder die Situation an den berufsbildenden Schulen, insbesondere an den Berufsfachschulen I, dramatisch verschlechtert.
…tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4490 – Zweite Beratung
Herr Präsident, in der Tat geht es um eine Änderung der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben sicher noch im Ohr, was Herr Präsident Grimm in der letzten Plenarsitzung zu diesem Gesetzentwurf gesagt hat. Es geht im Grunde genommen darum, dass eine Regelung in der Verfassung geändert werden muss, damit der neu gewählte Landtag im Jahr 2006 am 18. Mai, unserem Verfassungstag, konstituiert werden kann.
Diese Regelung ist im Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgeschrieben worden. Der Rechtsausschuss hat sich gestern mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt und einstimmig dem Entwurf zugestimmt und bittet auch um die Zustimmung des gesamten Hauses.
Wir stimmen nun in zweiter Beratung über diesen Gesetzentwurf ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist offenkundig einstimmig. Ich bedanke mich.
Ich weise noch darauf hin, dass die Dritte Beratung in der 105. Plenarsitzung am Freitag, den 2. Dezember 2005, stattfindet.
Landesgesetz zur Ausführung des Artikels 49 Abs. 5 der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Konnexitätsausführungsgesetz – KonnexAG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4675 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission „Kommunen“ ist mir heute die Aufgabe zugefallen, für den aus Krankheitsgründen nicht anwesenden Kollegen Hörter den Bericht vorzutragen.
Wir wünschen dem Kollegen Hörter von dieser Stelle aus, dass seine Genesung weitere Fortschritte macht, damit er bald seine Arbeit als Abgeordneter wieder aufnehmen kann.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner 27. Sitzung am 20. Juni 2002 aufgrund eines gemeinsamen Antrags aller Fraktionen – Drucksache 14/1193 – einstimmig die Enquete-Kommission „Kommunen“ eingesetzt.
Nach dem Einsetzungsbeschluss war es insbesondere Aufgabe der Kommission, eine umfassende Analyse der Finanzsituation der Kommunen sowie der von ihnen zu erfüllenden Aufgaben zu erstellen und darauf aufbauend Reformmöglichkeiten aufzuzeigen. Zu diesem Zweck sollten im Wesentlichen folgende Punkte einer Prüfung unterzogen werden:
Die zu erarbeitenden Reformvorschläge sollten aber sowohl die eigenverantwortliche Selbstverwaltung der Kommunen stärken als auch zukünftigen Generationen durch die Verminderung finanzieller Belastungen Gestaltungsspielräume auf kommunaler Ebene sichern.
Gleichzeitig galt es, bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen die zukünftige Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen. Diesen weit gefassten und sehr komplexen Untersuchungsauftrag – nach meiner Auffassung viel zu umfangreich – behandelte die EnqueteKommission in 20 Sitzungen. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit standen dabei folgende Themen: „Ausgangssituation der Kommunen“, „Einführung des Konnexitätsprinzips“, „Aufgabenangemessenheit der kommunalen Finanzausstattung“, „kommunale Standards“ sowie „Stadt-UmlandBeziehungen“.
Grundlage der Beratungen waren umfangreiche Materialien sowie die Ergebnisse mehrerer Sachverständigenanhörungen zu unterschiedlichen Themenbereichen.
Zunächst hat die Kommission anhand des vorgelegten Datenmaterials die Ausgangssituation der Kommunen analysiert. Hierzu finden sich im Bericht ausführliche Zusammenfassungen, auf die ich kurz eingehen möchte.
Über die kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz lagen der Enquete-Kommission umfangreiche Materialien vor, deren Auswertung zu folgenden Feststellungen führten: Rheinland-Pfalz hebt sich insbesondere in der Anzahl der Kleinstgemeinden vom übrigen Bundesgebiet ab. Es besteht räumlich eine starke Konzentration der Kleinstgemeinden auf den Landkreis Bitburg-Prüm. Die fiskalische Krise betrifft insbesondere die kreisfreien Städte. Gleichwohl weist auch der kreisangehörige Raum kontinuierliche Defizite auf.
Die Auswertung der Bruttoausgaben nach Einzelplänen und Gemeindetypen lässt nur bedingt Zusammenhänge erkennen. Es wird jedoch deutlich, dass die kommunalen Ausgaben ganz wesentlich von den Ausgaben im Sozialbereich – Einzelplan 4 – geprägt werden.
Höhere Aufwendungen durch die Gemeindeorgane spielen vor dem Hintergrund dieses Ausgabenblocks, abgesehen von Ausnahmen, nur eine untergeordnete Rolle.
Die Personalausgaben im Abschnitt 00 – Gemeindeorgane – im kreisangehörigen Raum sind höher als in den kreisfreien Städten. Hierzu trägt insbesondere die Ebene der Orts- und Verbandsgemeinden mit den durch die lokalen Satzungen verursachten Ausgaben für die zahlreichen Mandatsträger bei.
Gleichwohl lässt sich allenfalls für die Gruppe der Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern die Frage der Effizienz dieser Größenordnung stellen, da hier die Sprünge weit deutlicher sichtbar werden und die Relation zu den sonstigen Aufgaben bzw. Ausgaben deutlich ungünstiger ist, das heißt, die Fixkosten der politischen Führung ein signifikantes Gewicht bekommen.
In den anderen Fällen behindern buchungstechnische Unterschiede den kommunalen Vergleich. Zugleich wäre hier stärker zu untersuchen, welche positiven Effekte von einer derart bürgernahen Struktur ausgehen. Wesentliche Konsolidierungsbeiträge für die Gesamtheit der Kommunen dürften deshalb von dieser Seite aus nicht zu erwarten sein.
Die Bewertung der Kommunalstrukturen muss auch die künftige Bevölkerungsentwicklung einbeziehen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, das heißt, des unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs und der Veränderung der Alters- und Sozialstruktur, würde eine Reform der kommunalen und Organisationsstruktur, deren Bestand möglicherweise wieder rund 30 Jahre beträgt, nicht ohne Berücksichtigung ihrer Auswirkung durchzuführen sein.
Insbesondere in Bezug auf Kommunen bzw. Regionen, für die überdurchschnittliche Verluste zu erwarten sind, müssen Überlegungen für eine Reform die künftige Leistungsfähigkeit beachten. Der Aufgabenkatalog kommunaler Gebietskörperschaften wurde anhand umfangreicher Materialien erörtert, ohne dass eine finanzielle Unterlegung, welche Ausgaben die einzelnen Aufgaben verursachen, angefertigt werden konnte.