Insbesondere in Bezug auf Kommunen bzw. Regionen, für die überdurchschnittliche Verluste zu erwarten sind, müssen Überlegungen für eine Reform die künftige Leistungsfähigkeit beachten. Der Aufgabenkatalog kommunaler Gebietskörperschaften wurde anhand umfangreicher Materialien erörtert, ohne dass eine finanzielle Unterlegung, welche Ausgaben die einzelnen Aufgaben verursachen, angefertigt werden konnte.
Für einen landesweiten Vergleich gibt es im Übrigen keine aussagefähigen Unterlagen. Eine Befassung mit Auftragsangelegenheiten, Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung, sowie freien Selbstaufgaben erfolgte ebenfalls wie bei der staatlichen Festlegung von Standards, auf die ich gleich noch zu sprechen komme.
Gegenstand der Diskussion waren die Finanzausstattung sowie die Finanzströme zwischen Land und Kommunen, die Entwicklung und der Bestand des Vermögens kommunaler Gebietskörperschaften, wobei Letzteres wegen nicht ausreichender Datenbasis nicht weiter behandelt wurde.
Die Verschuldung der kommunalen Gebietskörperschaften, ein hochaktuelles Thema und sicher Gegenstand der nachfolgenden Redebeiträge, sowie die Vergleiche von Land und Kommunen wurden erörtert, Feststellungen erfolgten jedoch nicht.
Die demografische Entwicklung in Rheinland-Pfalz, aufgezeigt insbesondere durch die jüngste Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamts, war bereits in der dritten Sitzung der Kommission Gegenstand der Diskussion, wobei die Auswirkungen der Prognose auf die Entwicklung der Gebietskörperschaften deutlich gemacht wurden. Dieses Thema wird bei der auf allen Seiten des Hauses für notwendig erachteten Fortsetzung der Diskussion und sich ergebenden Schlussfolgerungen eine große Rolle spielen.
Ein Schwerpunkt der Diskussion der EnqueteKommission war die Einführung des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung. Die Ergebnisse ihrer diesbezüglichen Beratungen wurden von der Kommission mit Zwischenbericht vom 5. Dezember 2003 – Drucksache 14/2739 – vorgestellt und bereits in diesem Haus erörtert, sodass ich mich darauf beschränken möchte, kurz die Entwicklung nach Vorlage des Zwischenberichts zu skizzieren, dessen Empfehlungen der Kommission zur Einführung des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung zwischenzeitlich umgesetzt wurden.
Aufgrund eines gemeinsamen Gesetzentwurfs aller Fraktionen – Drucksache 14/3016 –, der die von der Kommission vorgeschlagene Neufassung von Artikel 59 Absätze 4 bis 6 der Landesverfassung wörtlich übernommen hat, wurde einstimmig die Verfassungsänderung beschlossen. Zwischenzeitlich liegt auch der Entwurf des Ausführungsgesetzes zu Artikel 49 Abs. 5 der Verfassung vor, das so genannte Konnexitätsausführungsgesetz – Drucksache 14/4675 –, dessen erste Lesung heute gemeinsam mit der Beratung dieses Abschlussberichts erfolgt.
Diese Entwicklung zeigt, dass die Enquete-Kommission in diesem bisher sehr kontrovers diskutierten Bereich den Weg für eine von allen Fraktionen des Landtags getragene Lösung geebnet hat. Das kann nicht jede Kommission von sich behaupten.
In einem weiteren Beratungsschritt hat die Kommission die Aufgabenangemessenheit der kommunalen Finanzausstattung erörtert. Vor dem Hintergrund knapper Finanzmittel auf allen staatlichen Ebenen hat sie sich mit der Frage befasst, ob den Kommunen ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die Gewährleistung einer kommunalen Mindestfinanzausstattung eingeräumt werden sollte.
In diesem Zusammenhang sind auch die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zur Bestimmung eines aufgabenangemessenen vertikalen Finanzausgleichs diskutiert worden. Schließlich hat die Kommission die Frage aufgeworfen, ob und gegebenenfalls wie aus finanzwissenschaftlicher Sicht der für die Aufgabenerfüllung der Kommunen notwendige Finanzbedarf annäherungsweise bestimmt werden kann.
In ihrem Bericht hat sich die Kommission mehrheitlich dagegen ausgesprochen, in die Landesverfassung eine Regelung zur Gewährleistung einer finanziellen Mindestausstattung der Kommunen aufzunehmen. Sie hat dementsprechend die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verfahrensrechtlichen Absicherung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen ebenfalls abgelehnt, da eine solche vornehmlich der Umsetzung einer solchen Gewährleistung dienen würde.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob und gegebenenfalls wie sich der für die Aufgabenerfüllung notwendige Finanzbedarf der Kommunen bestimmen lässt, war der Kommission nicht mehr möglich, nachdem das hierzu in Auftrag gegebene externe Gutachten erst kurz vor dem Ende der Kommissionsberatungen vorgelegt wurde. Das Gutachten ist dem Bericht als Anlage beigefügt.
Vor dem Hintergrund der prekären Finanzsituation der Kommunen war sich die Enquete-Kommission dem Grunde nach darin einig, dass es eines Abbaus bzw. einer Flexibilisierung landesrechtlicher Standards bedarf. Aus diesem Grund hat sie in einem weiteren Arbeitsschritt das Thema „kommunale Standards“ aufgegriffen.
Die Mehrheit der Kommission sprach sich aus rechtlichen und praktischen Erwägungen gegen die Schaffung eines generellen Standardöffnungsgesetzes aus. Sie befürwortete stattdessen, die umfassende Standardüberprüfung durch die Landesregierung zu intensivieren und vor Einführung neuer landesrechtlicher Standards ihre finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen, ihre Notwendigkeit und den mit ihnen verbundenen Nutzen gegeneinander abzuwägen.
Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit erörterte die Kommission insbesondere in Bezug auf StadtUmland-Räume. Gerade in diesem Bereich zeichnet sich ab, dass sozioökonomische, siedlungspolitische und demographische Probleme im Rahmen der bisherigen Routine nicht mehr effektiv gelöst werden können.
Eine abschließende Beratung der Thematik war aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Da die Kommissionsmehrheit diese Problematik für ein zentrales Thema der Landespolitik in der nächsten Legislaturperiode hält, empfiehlt sie dem Landtag, sich dieses Komplexes vorrangig anzunehmen.
Insgesamt umfasst der Bericht eine Aufarbeitung der dargestellten Probleme auf der Grundlage der vorhandenen Materialien und durchgeführten Anhörungen. Eine umfassende und vollständige Darstellung der zu bearbeitenden Themenkomplexe enthält er ebenso wenig wie abschließende, über die Einführung des Konnexitätsprinzips hinaus gehende konkrete Reformvorschläge. Dies mag man bei rückschauender Betrachtung nicht zuletzt auf den Umfang und die Komplexität des Arbeitsauftrags zurückführen.
Die Mehrheit der Kommission sieht in dem Bericht jedoch eine geeignete Grundlage, die es dem Landtag in der nächsten Wahlperiode ermöglichen wird, die Thematik vertiefend zu erörtern und notwendige Reformen vorzubereiten und zu begleiten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU haben abweichende Voten abgegeben, die dem Bericht angefügt sind.
Bevor ich zum Schluss meines Berichts und dem Dank für die Beteiligten komme, gestatten Sie mir ein paar persönliche Worte zur Arbeit der Enquete-Kommission. Die Kommission hatte eine schwierige Aufgabe, dem hohen Erwartungsdruck von der kommunalen Seite wegen der finanziellen Situation Rechnung zu tragen, gleichzeitig die Finanzsituation des Landes nicht aus den Augen zu verlieren, und dies alles in einer Situation, in der die wirtschaftliche Entwicklung nicht besonders günstig und die politischen Auseinandersetzungen außerhalb der Enquete-Kommission, teilweise auch innerhalb, groß waren.
Sie hatte deshalb nicht die Möglichkeit, weitgehend unabhängig von politischen Einflüssen Vorschläge zu
erarbeiten, die Eingang in die politischen Entscheidungen der künftigen Gremien finden können und sollen. Dies gilt im Übrigen für alle Seiten des Hauses; natürlich beziehe ich mich selbst mit ein.
Bei den mit Sicherheit in der nächsten Legislaturperiode weiter zu führenden Diskussionen über die Zukunft der Kommunen werden wir auf die Arbeit und umfangreichen Materialien dieser Enquete-Kommission zurückgreifen können. Aus diesem Grund auch eine Bitte an das Haus: Seien wir, seien Sie deshalb bei aller berechtigten oder weniger berechtigten Kritik an der Arbeit der Enquete-Kommission maßvoll in der Wortwahl. Die Menschen in unserem Land erwarten keine strammen Formulierungen, sie erwarten Lösungen, an denen wir weiter zu arbeiten haben.
Abschließend möchte ich mich auch und insbesondere im Namen meines Kollegen Hörter, dem Vorsitzenden der Enquete-Kommission, bedanken. Dieser Dank gilt den Sachverständigen genauso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, des Wissenschaftlichen Dienstes, dabei insbesondere Frau Kertels und Frau Thiel, den Stenographinnen und Stenographen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Fraktionen, die in der Regel die Vorbereitung der Arbeit im Hintergrund leisten und damit wesentlich zu Ergebnissen beitragen.
Natürlich gebührt Dank auch dem Vorsitzenden Hörter selbst, der trotz manch hitziger Debatte die Kommission souverän geleitet und sich immer bemüht hat, gegensätzliche Auffassungen zusammenzuführen.
Im Namen des Parlaments bedanke ich mich beim Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache, die für die Tagesordnungspunkte 3 und 4 gemeinsam erfolgt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion möchte ich dem Herrn Kollegen Michael Hörter herzlich für seine Arbeit danken. Als Kommissionsvorsitzender war er stets auf einen Ausgleich der verschiedenen Interessen bedacht. Wir wünschen ihm für seine Gesundheit alles Gute und hoffen, dass wir ihn in der nächsten Landtagssitzung wieder unter uns begrüßen können.
Gleiches gilt für den zwangsläufig amtierenden Vorsitzenden, meinen Kollegen Carsten Pörksen, der die nicht leichte Aufgabe hatte, die Enquete-Kommission zu einem Ende zu bringen und zu einem Schlussbericht zu führen.
In den Dank schließe ich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung ein, hier besonders Frau Kertels und Frau Thiel, die unsere Arbeit mit hoher Kompetenz begleitet haben.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten wir den Abschlussbericht und die Arbeit der EnqueteKommission für eine gute Grundlage,
mit der der neue Landtag in der nächsten Legislaturperiode über kommunale Strukturen, Finanzverteilungen, Aufgabenwahrnehmung und Fragen der Gebietsabgrenzung auf einer gesicherten Grundlage diskutieren und entscheiden kann.
Die Kommission hatte mit zwei Schwierigkeiten zu kämpfen. Die eine war, dass der Aufgabenkatalog, den sie sich gestellt hat, sehr ehrgeizig war, zu ehrgeizig, wie sich hinterher herausgestellt hat. Die zweite Schwierigkeit war, dass offenbar die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bis zum Schluss nicht begriffen haben, was eine Enquete-Kommission eigentlich ist
und deren Tätigkeit mit einer Ausschussarbeit zur Vorbereitung von Landtagssitzungen verwechselt haben.
Herr Kollege Marz, lassen Sie mich zu Ihrem Bericht nur ganz wenige Bemerkungen machen. Mehr lohnt sich nicht, weil der Bericht außer unverschämten Verbalattacken nichts Substanzielles enthält und von einer Haltung „ja, vielleicht, auch nein, möglicherweise ein bisschen, aber nicht so und vor allem anders“ geprägt war, von mehr nicht.
Herr Kollege Marz, mit diesem Minderheitenbericht ist genauso wenig etwas anzufangen wie mit Ihren wolkigen Erklärungen in den Kommissionssitzungen.
Wenn Sie dann zu dem Ergebnis kommen und in Ihrem Bericht schreiben, das sei das Scheitern der EnqueteKommission, dann denke ich, ist dies eine Frechheit, weil die Grünen zu keiner einzigen der 20 Sitzungen eine einzige Vorlage vorlegen konnten. So etwas ist nun wirklich an Faulheit nicht mehr zu überbieten, Herr Kollege Marz.
Ich komme nun zum CDU-Minderheitenbericht, der sich von dem der Grünen dadurch unterscheidet, dass er in seiner Wortwahl noch aggressiver ist. Da schreibt die CDU von – Zitat – „einer Mischung aus Aktenflut und Verzögerungstaktik“ der Landesregierung. Man meint dann, man sei auf anderen Veranstaltungen gewesen.
Es hat kaum eine Sitzung stattgefunden, in der die CDU nicht nach noch mehr Material und noch mehr Zahlen gerufen hat. Es sollte selbst Material herbeigeschafft werden, das es noch gar nicht gab. Dies ging bis in die letzte Sitzung hinein.
Wenn die Landesregierung etwas nicht liefern konnte – so Herr Abgeordneter Schnabel –, dann müsse sie das der Kommission begründen, so wörtlich in dem Protokoll nachzulesen.
Sie haben alles bekommen, was Sie wollten und was verfügbar war. Wenn Sie damit nichts anfangen können, dann ist das nicht unser, sondern Ihr Problem.
Es soll aber nichts geben, was nicht noch dicker kommen kann. Im Zusammenhang mit der Neubenennung von Sachverständigen durch die SPD sprechen Sie davon, dass dieses Beispiel einer – Zitat – „gelenkten Demokratie in der Geschichte von Parlamentskommissionen in der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist“. Weiter heißt es: „Nachweislich haben hier Regierungsvertreter auf gewählte Abgeordnete und unabhängige Experten einer Kommission des Parlaments eingewirkt, um Ergebnisse zu manipulieren.“
Meine Damen und Herren, dies ist eine Beleidigung der SPD- und der FDP-Fraktion und der Landesregierung. Kein Abgeordneter von uns, weder von SPD noch FDP, lässt sich manipulieren. Zu keinem Zeitpunkt hat die Landesregierung versucht, auf die Ergebnisse dieser Kommission Einfluss zu nehmen.