Harald Schweitzer

Sitzungen

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Frau Präsidentin!
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, in wie vielen Fällen im Jahr 2005 in Rheinland-Pfalz kommunale Amtsinhaber die Übernahme von Honoraren ihrer Strafverteidiger durch die Kommune beantragt haben?
2. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, in wie vielen dieser Fälle eine Kostenübernahme – auch teilweise – durch den Kreis oder die Gemeinde erfolgt ist?
3. Gehören nach den rechtlichen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz Strafverteidigerkosten – gegebenenfalls auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung – vor dem Strafrichter zu den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung und wären damit grundsätzlich erstattungsfähig?
4. Ist der Landesregierung ein Fall bekannt, in dem in der Vergangenheit ein erstinstanzlich verurteilter Angeklagter, gegen den das Verfahren nach Rechtsmitteleinlegung nach § 153 a StPO eingestellt wurde, die Kosten seines Strafverteidigers durch die Gemeinde hat erstatten lassen wollen und diese Erstattung auch stattgefunden hat?
Herr Staatsminister, teilt die Landesregierung die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, dass im Fall Günther die Übernahme der ihm mit der Inanspruchnahme seiner Verteidiger entstandenen Kosten durch die Gemeinde rechtswidrig ist?
Herr Staatsminister, wie beurteilt die Landesregierung die Rechtslage zur Beschlussvorlage für die Sitzung des Ortsgemeinderates Nierstein am 22. Februar, also nächste Woche, in gleicher Angelegenheit, insbesondere zur Frage der Aussetzbarkeit bei Unterstellung eines positiven Beschlusses?
Herr Staatsminister, ist der Landesregierung bekannt, dass dieser besagte Ortsbürgermeister von Nierstein in seiner Angelegenheit auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz um Unterstützung gebeten und hierüber auch den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Herrn Böhr, informiert hat? Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie die Adressaten auf dieses Unterstützungsansinnen reagiert haben?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat auf Antrag der SPDFraktion die Antwort der Landesregierung auf die Große
Anfrage der SPD-Fraktion zur Gewalt in engen sozialen Beziehungen besprochen. Im Zusammenhang damit haben die Fraktionen der SPD und FDP einen Sachantrag gestellt. Der Innenausschuss hat diesem einstimmig zugestimmt. Er empfiehlt Ihnen, ebenfalls zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schmitt, mein Beifall galt Ihnen als Person. Ich habe gern mit Ihnen zusammen gearbeitet. Wir haben in vielen Bereichen unterschiedliche Auffassungen gehabt, aber Sie waren stets ein fairer Diskussionspartner. Dafür danke ich Ihnen persönlich, und dafür dankt Ihnen auch die SPD-Fraktion.
Der Beifall galt allerdings nicht Ihrer Rede. Sechs Wochen vor der Landtagswahl entdeckt die CDU plötzlich wieder ihr Herz für den ländlichen Raum. Das hatten wir schon einmal 1995. Da waren es zehn Wochen vor der damaligen Landtagswahl. Nun tun Sie nichts anderes, als die alten Klamotten wieder auszukramen und nennen dies: „Den Wandel gestalten, nicht erleiden“.
Bevor ich heute Morgen in die glänzende, prächtige, reiche Metropole nach Mainz gefahren bin, musste ich durch den ländlichen Raum.
Ich bin durch den ländlichen Raum und durch den Westerwald gefahren. Dort sah ich die Menschen leiden.
Ich sah sie in ihren elenden Behausungen, Herr Kollege Schmitt. Ich sah verfallene Dörfer, heruntergekommene Schulen und Kindergärten.
Es war wirklich herzzerreißend. Das fiel mir ein, als ich Ihren Antrag sah.
Sie versuchen, uns einen solchen Schwachsinn einzureden. So, wie die Überschrift dieses Antrags der komplette Unsinn ist, so ist es auch der ganze Antrag.
Er ist überflüssig, er ist überholt. Er ist unpolitisch, aber er ist gefährlich. Warum ist er gefährlich? – Er ist deshalb gefährlich, weil die CDU erneut den Versuch unternimmt, unser Land in unterschiedliche Interessensgegensätze zu spalten, den ländlichen Raum gegen die Städte zu mobilisieren, anstatt unser Land gemeinsam und nicht in Gegnerschaft weiterzuentwickeln.
Sie wollen Rheinland-Pfalz in die Städte und den ländlichen Raum spalten. Sie versuchen ständig, das Land in Norden und in Süden bei der Landesförderung zu spalten.
Sie versuchen, Land und Kommunen zu spalten, obwohl sie Teil einer einzigen staatlichen Einheit sind. Es tut mir Leid, eine solche Politik ist unverantwortlich für die Zukunft unseres Landes. Deshalb setzen wir gegen Ihre Spaltungsversuche die gemeinsamen Interessen der Menschen, der Kommunen, der Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Da Sie auch auf Ihre eigenen Punkte kaum eingegangen sind, lassen Sie mich nur einige wenige nennen. Herr Kollege Puchtler wird andere ergänzen.
Sie kritisieren am LEP IV, die ländlichen Räume würden abgekoppelt. Sie kennen zwar LEP IV nicht, aber Sie behaupten es. Das Landesentwicklungsprogramm macht aber genau das Gegenteil, da es gleichwertige – nicht gleiche – Lebensbedingungen und Entwicklungsperspektiven für unser gesamtes Land sicherstellen will, und zwar in Gemeinschaft und nicht in Gegnerschaft.
Sie fordern weiter die Bündelung von Förderprogrammen. Was machen wir denn im Land? Im Innenministerium sind das Programm zum Investitionsstock, die Dorferneuerung und das Entwicklungsprogramm zusammengefasst, damit den Kommunen über umfassende, vielseitige, aber auch flexibel einsetzbare Förderinstrumente geholfen werden kann.
Sie kommen bei jeder Haushaltsberatung und sagen, Sie wollen Zweckzuweisungen zugunsten der allgemeinen Zuweisungen umschichten.
Ja natürlich. Das muss man deshalb wissen, weil dann, wenn wir es machen würden, also die Zweckzuweisungen zugunsten der allgemeinen Zuweisungen zu kürzen, diese Programme die ersten wären, die sterben würden.
Herr Kollege Schnabel, Sie sind der Richtige, der jetzt dazwischenschreit. Sie sind es doch, der es in jeder Rede hat.
Sie bestätigen das. Deswegen war ich sehr erstaunt, als ich den CDU-Newsletter las.
Vorstände von CDU-Landtagsfraktion und FWG-RLP im Gespräch. Da erklären Herr Böhr und Herr Saueressig – so heißt er wirklich, es ist der Landesvorsitzende der FWG –: Um den Kommunen zu helfen, müsse eine Umschichtung von den allgemeinen Zuweisungen zugunsten der Zweckzuweisungen stattfinden.
Jetzt frage ich mich, wie drüber und drunter kann es bei Ihnen eigentlich noch zugehen, wenn der eine nicht mehr weiß, was der andere sagt. Oder Herr Böhr weiß nicht, wovon er redet. Herr Kollege Schnabel, für Sie persönlich ist das eine Ohrfeige, die Sie allerdings nicht verdient haben. Das muss ich Ihnen sagen.
Bei einem anderen Punkt bleibt einem fast die Spucke weg. Sie fordern wohnortnahe Kindergärten und Schulen, Herr Kollege Schmitt. Während Sie in Ihrer Zeit die Hauptschulen sterben haben lassen, haben wir aus den Hauptschulen Regionale Schulen, Duale Oberschulen und Ganztagsschulen gemacht, um sie attraktiver zu machen. Wir haben das Programm „Zukunft Kinder – Bildung von Anfang an“ auch vor dem Hintergrund aufgelegt, dass wir die Kindergärten im Ort behalten wollen, weil der Kindergarten bei zurückgehenden Kinderzahlen im Ort bleiben muss.
Was macht die CDU? Hören Sie zu, Herr Schmitt, Sie wollten doch den ländlichen Raum fördern. Sie holen mit Ihrer Zwangseinschulung von Fünfjährigen die stärksten Jahrgänge aus den Kindergärten heraus, was zu einer massiven Schließung von Kindergärten gerade im ländlichen Raum führen würde, gerade auch bei zurückgehenden Kinderzahlen.
Herr Kollege Keller, Ihr Programm wäre das größte Kindergartenschließungsprogramm, das es je gegeben hat, wenn Sie an die Regierung kämen. Es wäre das Größte, das es je gegeben hat.
Dann fordern Sie mehr Bürgerbeteiligung. Was machen wir denn eigentlich? Bei allem, was wir an Bürgerbeteiligung in der Gemeindeordnung mehr gemacht haben, waren Sie dagegen. Das Land zahlt den Gemeinden bei der Dorferneuerung einen Moderator, damit er die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger bei der Dorferneuerung einbinden kann. Aber auch dagegen waren Sie, weil Sie die Förderprogramme weg haben wollen.
Meine Damen und Herren, Sie hätten sich selbst und uns diesen Antrag ersparen sollen. Das wäre besser gewesen.
Vielen Dank.
Herr Staatsminister, gehen Sie nach Ihren Ausführungen davon aus, dass eine Konkurrenzsituation zwischen dem
Bahnhof Montabaur und Limburg nicht mehr besteht, sondern dass beide in ihrer Existenz gesichert sind?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion möchte ich dem Herrn Kollegen Michael Hörter herzlich für seine Arbeit danken. Als Kommissionsvorsitzender war er stets auf einen Ausgleich der verschiedenen Interessen bedacht. Wir wünschen ihm für seine Gesundheit alles Gute und hoffen, dass wir ihn in der nächsten Landtagssitzung wieder unter uns begrüßen können.
Gleiches gilt für den zwangsläufig amtierenden Vorsitzenden, meinen Kollegen Carsten Pörksen, der die nicht leichte Aufgabe hatte, die Enquete-Kommission zu einem Ende zu bringen und zu einem Schlussbericht zu führen.
In den Dank schließe ich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung ein, hier besonders Frau Kertels und Frau Thiel, die unsere Arbeit mit hoher Kompetenz begleitet haben.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten wir den Abschlussbericht und die Arbeit der EnqueteKommission für eine gute Grundlage,
mit der der neue Landtag in der nächsten Legislaturperiode über kommunale Strukturen, Finanzverteilungen, Aufgabenwahrnehmung und Fragen der Gebietsabgrenzung auf einer gesicherten Grundlage diskutieren und entscheiden kann.
Die Kommission hatte mit zwei Schwierigkeiten zu kämpfen. Die eine war, dass der Aufgabenkatalog, den sie sich gestellt hat, sehr ehrgeizig war, zu ehrgeizig, wie sich hinterher herausgestellt hat. Die zweite Schwierigkeit war, dass offenbar die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bis zum Schluss nicht begriffen haben, was eine Enquete-Kommission eigentlich ist
und deren Tätigkeit mit einer Ausschussarbeit zur Vorbereitung von Landtagssitzungen verwechselt haben.
Entsprechend fallen ihre Minderheitenberichte aus, mit denen ich mich auseinandersetzen möchte.
Herr Kollege Marz, lassen Sie mich zu Ihrem Bericht nur ganz wenige Bemerkungen machen. Mehr lohnt sich nicht, weil der Bericht außer unverschämten Verbalattacken nichts Substanzielles enthält und von einer Haltung „ja, vielleicht, auch nein, möglicherweise ein bisschen, aber nicht so und vor allem anders“ geprägt war, von mehr nicht.
Herr Kollege Marz, mit diesem Minderheitenbericht ist genauso wenig etwas anzufangen wie mit Ihren wolkigen Erklärungen in den Kommissionssitzungen.
Wenn Sie dann zu dem Ergebnis kommen und in Ihrem Bericht schreiben, das sei das Scheitern der EnqueteKommission, dann denke ich, ist dies eine Frechheit, weil die Grünen zu keiner einzigen der 20 Sitzungen eine einzige Vorlage vorlegen konnten. So etwas ist nun wirklich an Faulheit nicht mehr zu überbieten, Herr Kollege Marz.
Ich komme nun zum CDU-Minderheitenbericht, der sich von dem der Grünen dadurch unterscheidet, dass er in seiner Wortwahl noch aggressiver ist. Da schreibt die CDU von – Zitat – „einer Mischung aus Aktenflut und Verzögerungstaktik“ der Landesregierung. Man meint dann, man sei auf anderen Veranstaltungen gewesen.
Es hat kaum eine Sitzung stattgefunden, in der die CDU nicht nach noch mehr Material und noch mehr Zahlen gerufen hat. Es sollte selbst Material herbeigeschafft werden, das es noch gar nicht gab. Dies ging bis in die letzte Sitzung hinein.
Wenn die Landesregierung etwas nicht liefern konnte – so Herr Abgeordneter Schnabel –, dann müsse sie das der Kommission begründen, so wörtlich in dem Protokoll nachzulesen.
Sie haben alles bekommen, was Sie wollten und was verfügbar war. Wenn Sie damit nichts anfangen können, dann ist das nicht unser, sondern Ihr Problem.
Es soll aber nichts geben, was nicht noch dicker kommen kann. Im Zusammenhang mit der Neubenennung von Sachverständigen durch die SPD sprechen Sie davon, dass dieses Beispiel einer – Zitat – „gelenkten Demokratie in der Geschichte von Parlamentskommissionen in der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist“. Weiter heißt es: „Nachweislich haben hier Regierungsvertreter auf gewählte Abgeordnete und unabhängige Experten einer Kommission des Parlaments eingewirkt, um Ergebnisse zu manipulieren.“
Meine Damen und Herren, dies ist eine Beleidigung der SPD- und der FDP-Fraktion und der Landesregierung. Kein Abgeordneter von uns, weder von SPD noch FDP, lässt sich manipulieren. Zu keinem Zeitpunkt hat die Landesregierung versucht, auf die Ergebnisse dieser Kommission Einfluss zu nehmen.
Mit einem solchen Vorwurf zerschlagen Sie einen Grundkonsens, der bisher über die Grenzen aller demokratischen Parteien geht, dass nämlich frei gewählte Abgeordnete die Regierung kontrollieren und das Parlament unabhängig ist.
Wenn Sie dann auch noch feststellen, dass dies nachweislich sei, Sie aber diesen Nachweis nicht erbringen, dann ist das unseriös und schlichtweg unanständig.
Wer aber geglaubt hat, ein solcher Vorwurf sei nicht mehr zu toppen, der irrt; denn die CDU setzt noch einen obendrauf. Dann fragt man sich schon, was man sich eigentlich in diesem Haus noch alles bieten lassen muss und wie tief die politische Kultur noch sinken kann.
Sie sprechen in Ihrem Bericht von einem – Zitat – „einmaligen Anschlag auf den Parlamentarismus in Deutschland durch die Staatskanzlei und die Spitzen der SPD in Partei und Fraktion.“ Ein einmaliger Anschlag auf den Parlamentarismus in Deutschland – Wissen Sie eigentlich, was Sie da sagen? Haben Sie Ihren Bericht gele
sen? Haben der Kollege Mertes oder der Kollege Hartloff oder der Innenminister oder der Ministerpräsident oder der Kollege Pörksen oder ich einen Anschlag auf den Parlamentarismus gemacht? Einen einmaligen Anschlag auf den Parlamentarismus in Deutschland – das ist doch wirklich an Dummheit und Einfältigkeit nicht mehr zu überbieten.
Wer angesichts von NPD-Fraktionen in Landtagen, von Rechtsradikalen auf der Straße das Auswechseln von Sachverständigen als Anschlag auf den Parlamentarismus bezeichnet, hat jegliche Maßstäbe verloren. Dies führt nur dazu, dass er nicht mehr ernst genommen werden kann.
Was haben wir gemacht? Wir haben von dem Recht Gebrauch gemacht, das in unserer Geschäftsordnung steht, und haben Sachverständige benannt. Dann kam es bei dem umfangreichen Einsetzungsbeschluss zu einem Themenwechsel und wir haben andere Sachverständige benannt. Na und?
Wollen Sie uns dieses Recht verweigern? Wir reden Ihnen doch auch nicht in die Sachverständigen hinein, die Sie benannt haben, obwohl es dafür gute Gründe gäbe, darüber zu reden.
Sie haben zuerst den Grünen einen Sachverständigen zugesagt. Als diese mit einem Vorschlag kamen, hat er Ihnen nicht gepasst und Sie haben gesagt: Okay, jetzt bekommt ihr doch keinen. – Das war das Erste mit Ihren Sachverständigen.
Dann ist Ihr erster Sachverständiger, Herr Peffekoven, schon nach wenigen Wochen abhanden gekommen, der zweite kurz danach. Ihre weiteren Sachverständigen haben dann die Brocken hingeworfen und sind ausgezogen. Am Schluss hatten Sie gar keine Sachverständigen mehr, während unsere Bank voll besetzt war.
Sie haben also keinen Grund, sich mit diesem Thema näher zu beschäftigen.
Sie sprechen von der Kommission als einem ersten kleinen Schritt, die GRÜNEN vom Scheitern, ich sagte es. Die Ausführungen der Enquete-Kommission sind aber von bemerkenswerter Stringenz und Qualität,
da die landesverfassungsrechtlichen Diskussionen in allen Bundesländern umfassend und systematisierend aufgegriffen und mit Blick auf rheinland-pfälzische Besonderheiten verarbeitet werden. Wissen Sie, da stöhnen Sie. Dieser Satz stammt nicht von mir. Er stammt von dem geschäftsführenden Präsidialmitglied des
Deutschen Landkreistages, von Herrn Dr. Hans-Günther Hennecke in der „Zeitschrift für Gesetzgebung“, Heft 3 aus dem Jahr 2005. Da stöhnen Sie. Ich denke, Sie sollten einmal nachlesen, was Sie in dem Minderheitenbericht schreiben.
Die Einführung des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung, getragen von allen Fraktionen, war das erste praktische Beispiel für den Erfolg der EnqueteKommission. Ja, wir haben uns dafür Zeit gelassen, zugegeben, aber wir haben dafür eine Formulierung, die zukunftsweisend ist.
Schon während der Diskussion hat die CDU die Forderung erhoben, das ginge alles nicht weit genug, das Land müsse auch die Kosten für die Kommunen übernehmen, wenn Bund und Europa den Kommunen Kosten anlasten. Das würde aber nun tatsächlich das Konnexitätsprinzip wieder auf den Kopf stellen; denn wer bestellt, der bezahlt, das ist richtig. Nur, wenn das Land nichts bestellt, muss es auch nichts bezahlen. Sie wollen damit den Bundestag oder auch das Europäische Parlament aus der Verantwortung entlassen, sich Gedanken über die finanziellen Auswirkungen ihrer Gesetze auf die Finanzen der Kommunen zu machen.
Stellen Sie sich einmal dieses Signal vor, Bund und Europa wissen, egal was wir beschließen, wir haben keine Finanzverantwortung dafür, das Land muss diese Kosten für die Kommunen übernehmen. Stellen Sie sich das Signal einmal vor. Ich denke, dann wären wir in der Lage, das Buch hier fast zuzumachen.
Es bleibt dabei, die fortschrittlichste Konnexitätsbestimmung wurde in Rheinland-Pfalz entwickelt. – Dieser Satz stammt nun wiederum nicht von mir, obwohl er von uns stammen könnte. Er stammt von Professor Dr. Friedrich Schoch in der Festschrift für den allseits bekannten Professor Dr. von Arnim im Jahr 2004. Wer es noch nicht wissen sollte, Professor Dr. Schoch war CDUSachverständiger. Er bescheinigt uns, dass wir die fortschrittlichste Entwicklung haben.
Schon wieder steht die CDU alleine mit ihrer Meinung da; denn das bereits genannte geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages ergänzt dies mit der Formulierung – ich zitiere –: „Die Landtagsfraktionen haben dem Gesetzentwurf präzise Begründungen beigefügt, was die rheinland-pfälzische Konnexitätsregelung beispielhaft erscheinen lässt.“ – So Herr Professor Dr. Hennecke; er ist nun wirklich Interessenvertreter der Kommunen in Berlin. Er ist kein manipulierter Abgeordneter und gehört auch nicht der Landesregierung an.
Meine Damen und Herren, strittig war auch die Frage der Aufgabenangemessenheit der kommunalen Finanzzuweisung. Was uns da von der CDU geboten wurde und in ihrem Bericht geboten wird, ist abenteuerlich. Das läuft darauf hinaus, dass das Land zunächst alle Mittel, die die Kommunen jährlich benötigen, vorab überweist und Landespolitik mit dem gemacht werden soll, was übrig bleibt. Ich hoffe, dass zumindest die anderen der CDU euch zurückpfeifen. Das war die Mahnung der CDU-Vertreter in der Enquete-Kommission. Ich konnte
das erst gar nicht glauben, dass Sie das ernst meinen. Das Land überweist zuerst das Geld an die Kommunen und soll dann sehen, wie es die Lehrer finanziert, Innere Sicherheit organisiert, Hochschulen finanziert, Mittel für die Kindergärten bereitstellt, den Straßenbau betreibt, sozialen Verpflichtungen nachkommt usw. Das kann doch nicht allen Ernstes sein. Wenn das Ihr Lösungsansatz für die Finanzmisere der Kommunen ist, dann mag das für eine Ebene zutreffen. Sie reißt aber das Land in den Abgrund und macht es handlungsunfähig.
Überlegen Sie einmal, was Sie allein heute in den vergangenen Punkten der Tagesordnung gefordert haben. Wie wollen Sie das bezahlen, wenn Sie vorher das Geld ausgeben?
Richtig ist, dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gleichberechtigt für alle drei Staatsebenen gilt, für den Bund, das Land und die Kommunen. Eine einseitige Bevorzugung würde zu einer gefährlichen Schieflage führen.
Im Übrigen habe ich weder auf der politischen noch auf der wissenschaftlichen Seite, auch nicht bei den Anhörungen, einen einzigen Menschen gefunden, der uns sagen konnte, wie man objektiv den Ausgabenbedarf der Kommunen ermitteln kann. Sie kommen schon wieder mit einem neuen Vorschlag, einer so genannten unabhängigen Finanzkommission, die sich aus Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden, Rechnungshof und Finanz- und Rechtswissenschaftlern zusammensetzen soll. Jetzt muss ich auf Ihr Parlamentsverständnis zurückkommen. Haushaltsgesetzgeber ist dieser von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Landtag und sonst niemand. Haushaltsgesetzgebung ist sein vordringlichstes Recht.
Diese Aufgabe wollen Sie einem nicht gewählten, nicht vom Volk legitimierten Gremium übertragen, das für seine Entscheidungen vor niemandem die politische Verantwortung übernehmen muss. Das können Sie allen Ernstes nicht wollen. Die Finanzverantwortung hat dieses Parlament, und es kann diese Verantwortung nicht auf einen Dritten übertragen.
Jetzt können Sie sagen, dass der Landtag sich über die Beschlüsse der Kommission hinwegsetzen kann. Das ist wirklichkeitsfremd. Warum sollen wir eine Kommission haben, über die sich der Landtag mit Beschlüssen hinwegsetzen kann? Im Übrigen wissen Sie, dass Beschlüsse eines solchen Gremiums eine hohe Bindungswirkung hätten. Das würde darauf hinauslaufen, dass dieser Landtag nur noch Ratifizierungsorgan und nicht mehr ist.
Ich denke, wir haben in Rheinland-Pfalz ein gutes Organ, nämlich die paritätisch besetzte Finanzausgleichskommission. Wir haben darüber hinaus als einziges Bundesland den Kommunalen Rat. Das ist das, was Sie wahrscheinlich ärgert, dass die kommunale Seite mit den Vertretern der CDU-Kommunalpolitiker und der Landesregierung zunehmend einstimmig zu einvernehmlichen Lösungen kommen wie jüngst bei der Finanzierung des Kindergartenprogramms und bei der
Entscheidung über das Ausführungsgesetz zum Konnexitätsprinzip. Die CDU-Fraktion im Haus treibt sich bei fast allen kommunalen Fragen selbst in die Ablehnung, während sich die kommunalen CDU-Politiker längst unspektakulär mit dem Land geeinigt haben.
Meine Damen und Herren, wir bedanken uns ausdrücklich bei allen beteiligten Akteuren, den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung, dass über parteipolitische Grenzen hinweg der Wille zur Verständigung und das Maß gegenseitigen Vertrauens Vorrang vor Misstrauen und überflüssigem Streit gewonnen hat. Das Ausführungsgesetz zum Konnexitätsprinzip ist dafür das beste Beispiel, wie einvernehmlich Kostenfolgeabschätzungen, Kostendeckungsregelungen und Mehrbelastungsausgleich geregelt werden können.
Meine Damen und Herren, wie widersprüchlich die Argumentationslinie der CDU ist, sieht man auch an der erneut von ihr aufgeworfenen Frage des Verhältnisses von allgemeinen Zuweisungen zu Zweckzuweisungen. Sie stellen in Ihrem Bericht Folgendes fest: Das Verhältnis von allgemeinen Finanzzuweisungen zu zweckgebundenen Zuweisungen ist mit 60 zu 40 selbstverwaltungsfeindlich. – So die CDU. Ich lasse das einmal so stehen. Man kann darüber diskutieren. Ich habe eine andere Auffassung. Wir lassen es einmal so.
Wenn man wie Sie dieser Meinung ist, dann kann ich doch nicht schon im nächsten Absatz, nachdem man diese Feststellung trifft, kritisieren, dass die Schulbaumittel zu niedrig sind und die Kommunen zu lange aufs Geld warten müssen. Die Schulbaumittel sind Zweckzuweisungen. Wenn Sie diese erhöhen wollen, kürzen Sie automatisch die allgemeinen Zuweisungen. Das, was Sie wollen, passt nicht zusammen.
Herr Kollege Schnabel, etwas selbstverwaltungsfeindlich zu nennen, es noch selbstverwaltungsfeindlicher zu machen und es dann selbstverwaltungsfreundlich zu nennen, ist eine Logik, die sich niemandem erschließt.
Sie sprechen davon, dass das Land 1 Milliarde Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich zweckentfremdet hätte.
Noch nie haben Sie diese Rechnung aufmachen können. Sie behaupten das einfach. Noch nie gab es einen Änderungsantrag der CDU in diesem Haus zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs. Ich will Ihnen sagen, unter dieser Regierung sind die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Kommunen seit 1994 um 29 % von 1,3 Milliarden Euro auf 1,67 Milliarden Euro gestiegen. Das lässt sich sehen. Dies selbstverwaltungsfeindlich zu nennen, ist schon eine Dreistigkeit.
Meine Damen und Herren, einen breiten Raum in der Kommission hat die Diskussion um Standardabbau eingenommen. Die CDU nennt das in ihrem Bericht viel Lärm um nichts. Recht hat sie, wenn sie damit ihren Gesetzentwurf zum Standardabbau meint. Sie legte 1996 einen Gesetzentwurf vor, der wegen seiner Verfassungswidrigkeit abgelehnt wurde. Sie legen 2003 einen ähnlichen Gesetzentwurf vor, der genauso verfassungswidrig ist und bringen ihn dann in die EnqueteKommission ein. Jeder, der Wissenschaftliche Dienst des Landtags, selbst Ihre eigenen Sachverständigen und die GRÜNEN sagen, dass er der Verfassung nicht standhält. Sie halten trotzdem starrköpfig daran fest.
Es ist nun einmal verfassungswidrig, wenn Standards nicht bereichsspezifisch, also im Sachzusammenhang, sondern nur durch globale Ermächtigungsnormen geöffnet werden sollen. Dies ist ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot unserer Verfassung und gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Das sollten Sie sich wenigstens einmal von Ihren Juristen sagen lassen.
Ihr eigener Sachverständiger, Professor Dr. Schoch, sagte in der Kommission ausweislich des Protokolls, es bedürfe einer klaren Definition eines Standardöffnungsgesetzes, und da greife der CDU-Entwurf zu kurz. – Recht hat er, Ihr CDU-Sachverständiger.
Ich möchte Ihnen einen Satz aus dem Bericht der CDU vorlesen, bei dem es interessant ist zu wissen, ob alle Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion so denken. Wir werden ihn uns gut merken und weitersagen. Die CDU schreibt: Die CDU-Mitglieder der EnqueteKommission stellen fest, dass entgegen den Äußerungen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen in der Enquete-Kommission die wenigen völlig unzureichenden Maßnahmen zum Standardabbau in keinster Weise dazu beitragen, Städte, Gemeinden, Landkreise in Rheinland-Pfalz von überflüssiger Bürokratie zu befreien. – Jetzt kommt’s – ich zitiere weiter –: „Weder die Änderungen der Bauvorschriften noch beispielsweise die Abweichungen von Gruppengrößen oder vom Personalschlüssel in Kindertagesstätten und Kindergärten werden erlaubt.“
Jetzt wird jedem klar, warum Sie unpräzise Gesetzentwürfe eingebracht haben. Sie wollen den Kindergärten ans Leder, aber Sie trauen sich nicht, es zu sagen.
Jetzt stellen Sie fest, dass Sie größere Kindergartengruppen und gleichzeitig weniger Personal für die Kindergärten bereitstellen wollen. Das ist mit uns nicht zu machen. Sie machen damit genau das Gegenteil von dem, was Sie vollmundig mit Ihren geplanten frühen Zwangseinschulungen verkündet haben. Sie haben aus der PISA-Studie nichts gelernt. Sie haben nicht begriffen, wie wichtig frühkindliche Erziehung und Bildung ist. Sie wollen die Standards an den Kindergärten verschlechtern.
Wir wollen das Gegenteil. Wir wollen die Qualität der Arbeit in den Kindergärten verbessern, weil wir wissen, dass hier der Grundstein für den schulischen und späteren beruflichen Erfolg unserer Kinder gelegt wird. Deshalb ist unsere Empfehlung – die Empfehlung von SPD und FDP –, den anderen Weg zu gehen, nämlich jeden Standard auf den Prüfstand zu stellen, auf seine Entbehrlichkeit hin zu untersuchen, aber nicht jeden Standard zu verteufeln. Da wo er sinnvoll ist, brauchen wir ihn weiter.
Für die CDU ist dies alles unzureichend, was bisher geschehen ist. Bei Amtsantritt dieser Landesregierung gab es ca. 6.000 Vorschriften. Alles Schrott, was wir von ihnen geerbt haben. Jetzt sind es nur noch 450. Herr Kollege Schnabel, das sind 5.500 weniger. Wenn das keine Leistung ist, dann weiß ich es auch nicht. Ich denke, wenigstens das sollten Sie anerkennen.
Meine Damen und Herren, die Enquete-Kommission hat sich auch mit dem Thema „Demografischer Wandel“ befasst. Sie hat sich auch mit der Stadt-UmlandProblematik befasst. Leider war dafür zu wenig Zeit. Ich denke, auch hier gilt es, dies als vordringliche Aufgabe für den nächsten Landtag zu verstehen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Mit dem heutigen Tag findet die Arbeit der EnqueteKommission ihren Abschluss. Der neue Landtag ist aufgefordert, auf der Basis dieses Berichts zu arbeiten. Er sollte dabei nicht verkennen, dass Rheinland-Pfalz eine differenzierte Kommunalstruktur hat. Dies ist auch gut so, obwohl manches dadurch schwieriger wird. Wir sind ein ländlich geprägter Raum, dürfen aber die Interessen der Städte dabei nicht vergessen. Vor allem aber dürfen wir die Vielzahl unserer Ortsgemeinden nicht vergessen, weil in ihnen ehrenamtliche Arbeit, bürgerschaftliches Engagement und Identifikation mit ihrer Gemeinde stattfindet.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Themen, da herrscht bei der CDU Sprachlosigkeit. Es gibt Themen, da herrscht bei der CDU Verwirrung, und es gibt Themen, da kommt bei der CDU alles zusammen. Dies gilt insbesondere für die Kinder-, Jugend-, Familien- und Bildungspolitik.
Ich bin froh, dass ich Sie so kurz nach der Mittagspause schon wecken durfte.
Das gilt insbesondere für deren Finanzierung.
Meine Damen und Herren, mit der gemeinsamen Finanzierungsvereinbarung, einstimmig gefasst und unterschrieben von der Landesregierung, dem Gemeinde- und Städtebund, dem Städtetag und dem Landkreistag,
erhalten die Kommunen beim Ausbau und der Weiterentwicklung der Angebote im Kindertagesstättenbereich Planungs- und Finanzierungssicherheit.
Das macht deutlich, dass das im letzten Jahr vom Parlament in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip nicht leere Worthülse ist, sondern sich Landesregierung, SPD und FDP, strikt daran halten, ja sogar noch ein Stück darüber hinaus gehen, indem das Land nicht nur die Kosten in voller Höhe übernimmt, was durch das Landesprogramm passiert,
sondern auch die Kommunen durch Landesleistungen entlastet, zu denen es nicht gesetzlich verpflichtet ist, weil es nicht Kostenverursacher ist.
Was heißt das nun im Einzelnen?:
1. Das Land übernimmt die Kosten für die Beitragsfreiheit der Kinder im letzten Kindergartenjahr in voller Höhe und entlastet damit die Eltern in einer Größenordnung von 25 Millionen Euro.
2. Wir wissen, welche Bedeutung eine intensive Sprachförderung im Kindergarten für den Übergang zur Grundschule hat. Deshalb finanzieren wir die Sprachförderkurse vom Land allein in einer Größenordnung von 8 Millionen Euro.
3. Erzieherinnen und Erzieher brauchen mehr Fortbildung, wenn künftig unter Dreijährige den Kindergarten besuchen. Auch hier übernimmt das Land die Kosten allein, Kostenpunkt 2 Millionen Euro.
4. Wir erhöhen den Landesanteil an den Personalkosten in Kinderkrippen um 10 % und entlasten damit die Träger und die Kommune.
5. Das Land übernimmt den Trägeranteil für das zusätzliche Personal zur Betreuung von Zweijährigen in geöffneten Kindergartengruppen.
6. Zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Zweijährige erhöht das Land seinen Anteil an den Kosten für jedes Kind um jährlich 1.000 Euro, wenn in einer Verbandsgemeinde oder einer Stadt mehr als 10 % der Zweijährigen in Kindertagesstätten betreut werden.
7. Werden es mehr als 10 % sein, wird dieser Zuschuss um 2.050 Euro steigen.
8. Bietet eine Kindergartengruppe mehr als zwei Plätze für Zweijährige an, erhalten die Träger einen Ausstattungszuschuss in Höhe von 1.000 Euro vom Land.
9. Wird eine Kindergartengruppe in eine Kinderkrippe umgewandelt, erhöht sich dieser Ausstattungszuschuss vom Land auf 2.000 Euro.
10. Bei einem echten Neubau und einer Umwandlung in eine Kinderkrippe werden wir weiterhin bis zu 64.000 Euro zahlen.
Meine Damen und Herren, dies alles, das 10-PunkteKonzept, ist einvernehmlich zwischen der Landesregierung und den Kommunen beschlossen.
Dies zeigt, dass das Land nicht nur kinder- und familienfreundlich, sondern auch kommunalfreundlich ist, weil es die Kommunen bei den Herausforderungen des demografischen Wandels und der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes nicht im Regen stehen lässt, sondern gestaltend unter die Arme greift.
Meine Damen und Herren, es gibt für die Kommunen keinen Grund mehr, bei einem Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen auf die Bremse zu treten, im Gegenteil, die Kommunen werden vom Land, wenn sie sich dort besonders engagieren, auch finanziell belohnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bedanken uns bei der Bildungsministerin Doris Ahnen und bei Herrn Staatssekretär Dr. Deubel ebenso wie bei den kommunalen Spitzenverbänden. Sie haben eine Regelung gefunden, die gut ist für unsere Kinder, die gut ist für unsere Familien und für unsere Kommunen im Land.
Ich komme zum Schluss. Andere Bundesländer sind herzlich eingeladen, dem Beispiel von Rheinland-Pfalz zu folgen. Auf jeden Fall sind wir froh, dass uns Schlagzeilen wie die der Deutschen Presseagentur der letzten Woche erspart bleiben.
Ich zitiere: „Der Orientierungsplan, der von diesem Herbst an in den Kindergärten von Baden-Württemberg umgesetzt werden soll, ist bei den Kindergartenträgern auf scharfe Kritik gestoßen.
(Glocke des Präsidenten)
Die Kommunen können den Orientierungsplan nicht mittragen“.
Meine Damen und Herren, das ist der Unterschied zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Dort gegeneinander, bei uns miteinander.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte eigentlich lieber hinter Herrn Schnabel geredet. So muss ich mich mit Herrn Lelle beschäftigen.
Wenn das Konzept der CDU nur bedeutet, ein Jahr früher eine Zwangseinschulung vorzunehmen, dann ist das an Erbärmlichkeit für Eltern und Kinder nicht mehr zu überbieten, Herr Kollege Lelle.
Ich sage Ihnen aber, wie das Konzept Bildung und Erziehung dieser Landesregierung ist. Wir haben frühzeitig die Betreuende Grundschule eingeführt, um Kinder besser zu fördern. Wir haben die Volle Halbtagsschule eingeführt, um Eltern verlässliche Schulzeiten für ihre Kinder zu bieten. Wir haben die Regionalschulen eingeführt, um die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen zu erhöhen. Wir haben die Ganztagsschulen eingeführt, um Fördern und Fordern unter einen Grundsatz zu bringen und Familien bessere Berufsaussichten geben zu können, insbesondere Frauen.
Wenn das kein geschlossenes Konzept ist und Sie Ihre frühere Zwangseinschulung mit einem Jahr dagegensetzen, dann muss ich Ihnen sagen, dann sind Kinder und Eltern bei der SPD und der FDP wesentlich besser aufgehoben.
Herr Kollege Lelle, ich mache eine zweite Bemerkung. Sie kritisieren den Personalschlüssel für die Kindergartengruppen, in denen zusätzlich Zweijährige aufgenommen werden. Redet Ihr eigentlich in der CDU gar nicht mehr untereinander? Es ist doch nur wenige Wochen her, dass Sie einen Gesetzentwurf eingebracht haben, der alle kommunalen Standards abschaffen wollte. Darunter wären auch die Kindergartenpersonalschlüsselzahlen gewesen. Wir haben uns immer dazu bekannt, dass wir dies hochhalten wollen. Das bleibt dabei. Entgegen der CDU werden wir den Personalschlüssel für die Kindergärten nicht verschlechtern. Sie wollen das.
Herr Präsident, ich komme dann sofort zum Schluss.
Ich komme zu einem dritten Punkt. Eines lassen wir Ihnen nicht durchgehen, Sie sagen, ich zitiere: Man darf Erziehung nicht der Beliebigkeit der Kindertagesstätten überlassen. – Ich sage, diese Beschimpfung haben unsere Erzieherinnen und Erzieher durch einen Herrn Lelle und durch die CDU-Fraktion nicht verdient.
Wir haben gemeinsame Bildungs- und Erziehungsziele mit den Kindergärten, mit Wissenschaftlern, mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Sie haben im Abseits gesessen, da wo Sie jetzt immer noch sitzen.
Ich komme zum vierten und letzten Punkt. Herr Kollege Wiechmann, Sie sagen, die Frau Bildungsministerin fährt durchs Land und der Finanzminister und sein Staatssekretär raufen sich die Haare.
Bei dem einen oder anderen ist das ohnehin schwer möglich.
Nein, wir haben gemeinsam, Finanzministerium und Bildungsministerium, diesen Gesetzentwurf erarbeitet.
Er wird gemeinsam von der gesamten Landesregierung getragen.
Herr Staatsminister, ich komme noch einmal auf die erste Frage eins zurück. Hat die hessische Landesregierung im Nebenabdruck auch dem rheinland-pfälzischen Innenminister Briefe an den Bundesaußenminister zur Verfügung gestellt, in denen eine erleichterte VisaVergabe gefordert wurde?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der Herr Präsident mir das heute Morgen gestattet, möchte ich vier Bemerkungen machen.
Die erste Bemerkung: Sehr geehrter Herr Schmitt, sehr geehrter Herr Schnabel, wir kennen die Situation schon seit langem. Sie treten an dieses Pult, beschreiben eine Situation, verheimlichen uns aber, wie Sie sie lösen wollen oder wie Sie das anders machen wollen.
Sie haben 16 Jahre lang unter der Regierung Kohl nichts getan. Sie haben alle Anträge von der SPD oder den GRÜNEN abgelehnt. Sie haben danach im Bundesrat gesagt, jetzt kommt auch wieder nichts, weil wir uns sonst mit unserem Klientel anbinden müssten.
Wir können auf der Landesebene Millionen von der einen Seite auf die andere verschieben, aber wir werden die kommunalen Finanzen nur dann gesund machen können, wenn Sie Ihre Blockadehaltung in Berlin aufgeben und wir zu einer Gemeindefinanzreform kommen. Sonst gelingt das nicht.
Zweite Bemerkung: Wir könnten den Kommunen relativ schnell viel Geld geben, aber da machen Sie auch wieder nicht mit. Stimmen Sie doch dem Subventionsabbau, den Hans Eichel vorgeschlagen hat, zu. Dann werden schon im selben Jahr den Kommunen hunderte von Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen.
Dritte Bemerkung: Sie hätten vor vier Wochen die Gelegenheit gehabt, all das, was Herr Kollege Schnabel – er kann nicht zuhören, aber das interessiert ihn offenbar auch nicht – und auch Sie, Herr Kollege Schmitt, gefordert haben, in die Realität umzusetzen. Sie haben bei den Haushaltsberatungen keinen Antrag gestellt, der den Kommunen etwas bringt.
Lesen Sie ihn mir vor.
Ich habe Ihnen vor vier Wochen versprochen – daran werde ich mich halten –, dass Sie das von mir in jeder Landtagssitzung gesagt bekommen.
Sie versprechen Ihren Kommunalpolitikern mehr Geld, aber Sie betrügen sie, weil Sie hier nichts beantragen. So geht das nicht!
Vierte und letzte Bemerkung: Vielleicht sollten Sie einmal Nachhilfe zum Thema „Kommunaler Finanzausgleich“ nehmen.
Wenn Sie sich an dieses Pult stellen und sagen, wir wollen mehr Geld aus dem Ausgleichstopf nehmen, bedeutet das, weil das ein geschlossenes System ist, dass Sie das woanders wegnehmen müssen, da Sie den Kommunen aus diesem geschlossenen System nicht mehr Geld geben können.
Dann müssen Sie es ihnen bei den Schlüsselzuweisungen wegnehmen. Ich sage Ihnen ganz offen, das ist mit der SPD und der FDP nicht zu machen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Verwaltungsorganisationsreformgesetz aus dem Jahr 2000 hat sich die Landesregierung ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Sie will erstens die Landesverwaltung effizienter, effektiver und für den Steuerzahler kostengünstiger machen. Sie will zweitens die Kunden- und Bürgerfreundlichkeit deutlich verbessern und drittens für
Kommunen, Wirtschaft, Schulen und Hochschulen die Handlungsspielräume erweitern, indem restriktive staatliche Vorgaben zugunsten von Eigenverantwortlichkeit ersetzt werden.
Wesentliches Element dieses Gesetzes ist die laufende Überprüfung von Aufgaben auf ihre Entbehrlichkeit oder Notwendigkeit, ihre sachgerechte Wahrnehmung und den Ort, an dem sie wahrgenommen werden.
Die Landesregierung hat sich dabei selbst in die Pflicht genommen, indem sie eine regelmäßige Berichtspflicht an den Landtag über den Stand des Erreichten in das Gesetz aufgenommen hat.
Der erste Bericht liegt nun vor und zeigt, dass die Landesregierung auf dem richtigen Weg ist. Vieles wurde auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung bereits erreicht, anderes ist im Aufbau. Veraltete Strukturen sind abgebaut, auf neue Herausforderungen wurde flexibel reagiert.
Bei der Organisation der Landesverwaltung wurde überflüssige Bürokratie zugunsten von leistungsfähigen neuen Strukturen abgebaut. Mit der Agrarverwaltungsreform wurden ehemals 21 selbstständige Dienststellen zu sechs Dienstleistungszentren zusammengefasst, Kompetenzen gebündelt und die Fachberatung ausgebaut.
Das bisherige Landesamt für Straßen und Verkehrswesen mit seinen neun Straßen- und Verkehrsämtern sowie dem Autobahnamt wurde in den Landesbetrieb Straßen und Verkehr überführt, um den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger besser gerecht werden zu können. Aus dem Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz wurde der Landesbetrieb Daten und Inform ation, der alle allgemeinen ITAngelegenheiten koordiniert und Dienstleistungen in den Bereichen Rechenzentrum, rlp-Netz sowie Anwendungsbetrieb und Anwendungsbetreuung anbietet.
Mit der Reform des Kataster- und Vermessungswesens verfügen wir heute über modernste Strukturen, die von anderen Ländern bereits nachgeahmt werden.
Die Änderungen der Finanzverwaltung haben nicht nur dazu geführt, dass effizientere und kostengünstigere Modelle geschaffen wurden, auch die Fallbearbeitung erfolgt nun wesentlich schneller.
Aus vormals 13 Finanzkassen wurden nur noch vier. Aus 37 Finanzamtsbezirken wurden 26.
Dadurch und durch die Zentralisierung der Grunderwerbsteuerstellen können etwa 100 Stellen über den Weg der Fluktuation abgebaut werden.
Privatwirtschaftliche Elemente finden durch die Forstverwaltung Eingang in die staatliche Verwaltung. Auf der Basis der Gemeinschaftsforstämter mit ihren Revieren wurde zu Beginn des letzten Jahres die Zahl der Forstämter von 88 auf 45 nahezu halbiert bei gleich
zeitiger stärkerer Konzentration auf die Interessen der Kunden und Partner sowie deren Nachfrage. Neue Steuerungsmodelle werden durch den Landesbetrieb Landesforsten eingeführt.
Schließlich hat das Wissenschaftsministerium mit der Gründung des Landesbibliothekenzentrums, der Orchesterstrukturreform, den Veränderungen beim Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder, wie jüngst angekündigt, durch die Hochschulreform die richtigen Antworten auf die Veränderungen in Wissenschaft und Kultur gegeben.
Meine Damen und Herren, ich könnte weitere Organis ationsveränderungen nennen, will es dabei aber bewenden lassen. All diese Maßnahmen zur Entbürokratisierung, zur Modernisierung und zur Kosteneinsparung haben eines gemeinsam, sie sind nahezu ausnahmslos gegen den Willen der CDU durchgesetzt worden.
Sie haben sich bei jedem heiklen Thema auf die Seite derer gestellt, die am Status quo festhalten wollten, oder Sie haben sich gleich in die Büsche geschlagen. Natürlich geht es so etwas nicht ohne Widerstand.
Meine Herren und Damen von der CDU, mit Ihnen kann man keinen Staat machen, jedenfalls keinen kostenbewussten.
Das wird auch der Grund sein, warum Herr Böhr sagt, die CDU hätte ihre Vorstellungen zum Bürokratieabbau in der Schublade.
Wissen Sie, mit Schubladendenken kann keiner etwas anfangen. Legen Sie deshalb bitte Ihre Pläne auf den Tisch. Bringen Sie sie als Anträge hier ein. Lassen Sie uns darüber diskutieren.
Darauf haben die Menschen draußen einen Anspruch. Schließlich wird nachher von den Bürgerinnen und Bürgern über bessere Konzepte abgestimmt und nicht über Schubladen.
Lassen Sie mich ein Zweites sagen. Jetzt haben zwei Zeitungen im Land den Bürokratieabbau zum zentralen Thema ihrer Berichterstattung gemacht. Das ist nicht zu beanstanden. Es ist eher hilfreich. Man würde sich dann aber auch wünschen, dass man auf den Landesseiten nicht nur Entbürokratisierung fordert, wenn aber Behörden zusammengelegt oder Ämter geschlossen werden
müssen, dann in den Lokalseiten vor Ort der Untergang des ländlichen Raums propagiert wird.
Meine Damen und Herren, zu einem Flaggschiff in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung ist Electronic Government geworden, zu Deutsch, die elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen. Anfragen und Anträge können jederzeit von jedem Platz aus übermittelt und Verwaltungsdienste über Internet zeitnah abgerufen werden. Als Beispiele seien nur das Verwaltungsportal genannt, die elektronische Signatur, der Rechtsverkehr oder die Dokumentenverwaltung. E-Government bietet den Bürgerinnen und Bürgern ein höheres Maß an Service, macht Verwaltungen effizienter und unterstützt nicht zuletzt die Wirtschaft, weil dadurch Genehm igungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden können. Wir sind da weiter als manch andere.
Meine Damen und Herren, unser Land kann auch stolz darauf sein, dass Standortentscheidungen der Wirtschaft gerade aus diesen Gründen für Rheinland-Pfalz ausfallen, weil wir schneller und zuverlässiger als andere Bundesländer sind.
Beliebtes Thema der Opposition ist der Standardabbau, wo die CDU außer einem verfassungswidrigen Gesetz dazu nichts auf die Beine gestellt hat. Uns würde schon interessieren, welche Standards Sie abbauen wollen. Aber da drücken Sie sich vor klaren und belastbaren Antworten. Stattdessen erschöpfen Sie sich in Vorwürfen an die Landesregierung.
Die hat aber ein Standardabbaugesetz vorgelegt. Das geht sicherlich nicht weit genug. Das ist aber ein erstes, und ihm werden weitere folgen.
Eines ist auch klar, eine generelle Verteufelung des Standardbegriffs wird es nicht geben. Wir wollen an den Kindergärtenstandards aus gutem Grund festhalten. Die Einführung neuer Bildungsstandards war wohl auch kein Fehler; zumindest habe ich das von niemandem gehört.
Richtig ist auch die Forderung nach Reduzierung von Richtlinien und Verwaltungsvorschriften. Da tut die CDU aber so, als sei sie die Unschuld vom Land. Es gibt derzeit noch 428 Verwaltungsvorschriften. Es ist keine Frage, das ist noch eine ganze Reihe zu viel. Aber wissen Sie, wie viele wir angetroffen haben, als sich diese Landesregierung aus SPD und FDP gebildet hat? Die früheren CDU-Landesregierungen haben uns 889 Verwaltungsvorschriften auf den Tisch gelegt. Ganze Stäbe haben sie beschäftigt, die sich nichts anderes haben einfallen lassen, als was man noch alles staatlich regu
lieren kann. Von diesem Müll, den sie uns hinterlassen haben, ist gerade die Hälfte beseitigt. Es wird noch mehr werden; so jedenfalls interpretiere ich den Beschluss des Ministerrates vom 31. Mai dieses Jahres, dass alles auf den Prüfstand kommt.
Meine Damen und Herren, in diesen Kontext gehört auch die Einführung der Gesetzesfolgenabschätzung, wonach wesentliche Rechtsvorschriften daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen der Rechtsvollzug auf den Verwaltungsaufwand hat, damit nicht neue Bürokratie entsteht.
Auch hier war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, das dieses Instrument eingeführt hat. Immerhin wurde es bereits 27 Mal angewandt. Für andere, wie das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, das Grundbuchbereinigungsgesetz oder das Hochschulgesetz ist es geplant.
Meine Damen und Herren, zu einer modernen Verwaltung gehört auch, dass man das Vertrauen in die Kompetenz nachgeordneter Behörden und deren Beschäftigten stärkt. Dies kann durch Aufgabendelegation oder die Übertragung neuer Aufgaben geschehen. Davon haben alle Ministerien Gebrauch gemacht, sei es das Wissenschaftsministerium mit der Übertragung von Aufgaben und damit auch Rechten auf die Hochschulen, sei es das Innenministerium durch eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, sei es das Justizministerium mit der Übertragung von Personalzuständigkeiten bei der Gerichtsbarkeit oder das Bildungsministerium, das Entscheidungsrechte auf einzelne Schulen übertragen hat und im Übrigen durch eine Stärkung der ADD dichter an das Schulleben herangerückt ist.
Auch die Kritik an der neuen Mittelbehörde fällt auch bei Ihnen von der CDU immer weniger heftiger aus, weil Sie merken, dass beispielsweise in Niedersachsen und Hessen ähnliche Anstrengungen gemacht werden. Wir liegen beispielsweise im Bereich des Personalabbaus in der Mittelbehörde genau im Lot.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt nennen. Unverzichtbar für eine Optimierung von Verwaltungsabläufen sind neue Steuerungsmodelle und eine Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die damit umzugehen haben. Auftrags- und Leistungsvergleiche, wie sie länderübergreifend beispielsweise zwischen den Finanzämtern vereinbart sind, Kosten- und Leistungsrechnungen oder Ausgabenbudgetierung sind zu Markenzeichen einer kostenbewussten und sparsamen Mittelverwendung geworden.
Meine Damen und Herren, wir bescheinigen der Landesregierung, dass Sie mit ihrem Bericht und Ihren Bem ühungen um Verwaltungsmodernisierung auf einem rich
tigen Weg ist. Sie hat damit auch zukünftig unsere Unterstützung.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat auch durch ihren zweiten Redner eine Chance vertan. Kein Wort zu den über eine Million ehrenamtlich Tätigen in Rheinland-Pfalz. Kein Wort zu den Rettungsdiensten und Sanitätsorganisationen in diesem Land. Zu den Feuerwehren, dem Kata
strophenschutz und dem Sport fällt Ihnen nur ein, dass Sie nichts zu sagen haben. So viel sind Ihnen diese Menschen, diese Organisationen in diesem Land wert.
Herr Kollege Schnabel, sie sind Ihnen in Wahrheit nichts wert.
Ich freue mich immer, wenn ich Unruhe bei Ihnen verbreiten kann. Aber vielleicht hören Sie doch einmal einen Augenblick zu. Es sind eh nur drei Minuten. Weil Sie meinen Kollegen Pörksen so geärgert haben, hat er seine Redezeit überzogen.
Stattdessen kommt Herr Kollege Schnabel und erzählt diese alten Sprüche, die wir hier jedes Mal mit Ausplündern des kommunalen Finanzausgleichs und was weiß ich alles hören.
Ich muss sagen, ich gehe immer mit einer gewissen Erwartungshaltung in die Haushaltsberatungen, weil ich diese Sprüche von Herrn Kollegen Schnabel, von Landräten, die der CDU angehören, und anderen höre. Da denke ich, mein Gott noch einmal, was wird die CDU dieses Mal bei den Haushaltsberatungen beantragen: Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs, Erhöhung des Verbundsatzes, kommunale Programme. – Dann kommen die Anträge der CDU, und dann liest man diese auch. Man ist anständig. Dann findet man keinen einzigen Antrag der CDU, der den Kommunen auch nur einen einzigen Euro mehr bringen würde.
Herr Kollege Schnabel, wissen Sie was, das ist scheinheilig. Wenn schon nicht in diesem Hause, dann sollten Sie sich wenigstens vor Ihren tausenden CDUKommunalpolitikern schämen, denen Sie ständig andere Versprechungen machen, und wenn Sie diese hier einlösen müssen, tun Sie für die Kommunen nichts, außer Seifenblasen verbreiten.
Dann reden Sie davon, dass Sie die allgemeinen Zuweisungen zulasten der Zweckzuweisungen stärken sollen. Dazu stellen Sie auch einen Antrag: 15 Millionen Euro mehr allgemeine Zuweisungen. Aber die „klauen“ Sie bei den Zweckzuweisungen. Dann würde es auch nur redlich sein, wenn Sie einmal sagen würden, wo Sie bei den Zweckzuweisungen kürzen wollen, anstatt Anfrage auf Anfrage zu richten, wann endlich die Gemeinden für dieses Feuerwehrhaus, für dieses Dorfgemeinschaftshaus und für jene Schule endlich ihr Geld vom Land bekommen. Das ist nicht ehrlich.
Herr Kollege Schnabel, das ist keine solide Politik.