Protokoll der Sitzung vom 02.12.2005

Zu Frage 2: Die finanziellen Zuwendungen und Inaussichtstellungen des Landes für den WM-tauglichen Ausbau des Fritz-Walter-Stadions belaufen sich seit 2003 auf insgesamt 32.530.800 Euro. Davon sind bisher 24.018.000 Euro ausgezahlt. 8.512.800 Euro sind für die Jahre 2006 und 2007 in Aussicht gestellt.

Darüber hinaus möchte ich Sie darüber informieren, dass heute Morgen Herr Oberbürgermeister Deubig Herrn Ministerpräsidenten Beck darüber informiert hat, dass es im alten Tribünenteil des Stadions Bauschäden gibt. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass das

Spiel des 1. FC Kaiserslautern am Samstag im Stadion nicht durchgeführt werden kann.

(Mertes, SPD: Da kriegen Sie auch keine Heimniederlage!)

Nach Auskunft des Oberbürgermeisters ist es so, dass die Durchführung der Fußballweltmeisterschaft im Stadion nicht gefährdet ist.

Zu Frage 3: Der Landesregierung ist bekannt, dass zwischen der Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern GmbH als Stadioneigner und dem Verein 1. FC Kaiserslautern ein Nutzungsvertrag existiert, der für die Refinanzierung der Investitionskosten durch die Stadiongesellschaft bzw. die Stadt Kaiserslautern auskömmlich ist.

Zu Frage 4: Die Investitionszuschüsse aus dem Landeshaushalt müssen nicht refinanziert werden. Sie sind einmalige, so genannte verlorene Zuschüsse an die Stadt bzw. an die Stadiongesellschaft. Alle anderen Bereiche betreffen die Vertragsgestaltung zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und der Stadiongesellschaft, zu denen die Landesregierung keine Auskunft geben kann.

Gibt es Zusatzfragen? – Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bracht.

Herr Staatssekretär, auf welchen Betrag werden sich die Gesamtkosten für den Stadionausbau nach jetzigem Stand belaufen, und welche Zusatzkosten ergeben sich möglicherweise aus dem, was Sie vorhin angeführt haben?

Ich habe Ihnen gerade eben die gesicherten Kosten gesagt. Es gibt darüber hinaus Kosten, die geprüft werden, die aber nicht gesichert sind. Sie wissen, dass es Nachforderungen beispielsweise der FIFA gibt. Insofern kann ich Ihnen darüber zum gegenwärtigen Stand keine seriöse Auskunft geben.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Weiland.

Herr Staatssekretär, ist aus der Tatsache, dass der Chef der Staatskanzlei die Frage nach der Finanzierung beantwortet, zu schließen, dass die Zuständigkeit vom Finanzministerium zur Staatskanzlei in dieser Frage gewechselt hat, und wenn das so ist, warum ist das so?

Wenn dies die Absicht der Fragen des Kollegen Bracht gewesen ist, dann wundere ich mich, dass er sie nicht so gestellt hat. Bei uns hat es keine Veränderung in der Zuständigkeit gegeben, sondern hier handelt es sich um eine fröhliche Mischung von Fragen aus unterschiedlichen Sachbereichen.

(Vereinzelt Beifall der SPD – Dr. Weiland, CDU: Das kann man auch Kompetenzwirrwarr nennen!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Staatssekretär, gestern war in der „Pirmasenser Zeitung“ zu lesen, dass der Geschäftsführer der Stadiongesellschaft darauf hinweist, dass mit weiteren Kosten zu rechnen ist und dies im Wesentlichen mit – ich zitiere jetzt wörtlich – „temporären Maßnahmen im Bereich der Medientechnik“ begründet wird. Können Sie hier einmal erläutern, was das für temporäre Maßnahmen sind und wie hoch sich in etwa die Kosten diesbezüglich belaufen?

Sie wissen, dass es Zusatzforderungen der FIFA gibt, was die Ausstattung beispielsweise von Presseplätzen angeht und auch was die Gestaltung des Logenturms angeht, was Fragen der Funktechnik betrifft. Ich vermute, darauf hat er dies bezogen. Dies sind insofern temporäre Maßnahmen, als dass sie nur für die Durchführung der Fußballweltmeisterschaft erforderlich sind. Dadurch ergeben sich Kosten, die bisher lediglich geschätzt sind, die etwa im Bereich zwischen 2 Millionen Euro und 3 Millionen Euro liegen. So vermuten diejenigen, die an diesen Sachen näher dran sind.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schnabel.

Herr Staatssekretär, Sie haben uns informiert, dass das Land 32 Millionen Euro für den Stadionausbau zur Verfügung stellt. Wie viel sind davon aus dem Investitionsstock?

Das kann ich Ihnen im Moment nicht beantworten. Ich bin aber bereit, das nachzureichen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bischel.

Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, wie viel Kreditmittel das Land Rheinland-Pfalz der Stadiongesellschaft und gegebenenfalls auch dem 1. FC Kaiserslautern in den letzten Jahren verbürgt hat?

(Schweitzer, SPD: Mein Gott!)

Meines Wissens keine Kredite.

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Fragen. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Herbert Jullien (CDU), Eintreten des Ministerpräsidenten für eine Versicherung gegen Hochwasser- und Elementarschäden – Nummer 10 der Drucksache 14/4718 – betreffend, auf.

Herr Abgeordneter Jullien, bitte schön.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Chancen gibt die Landesregierung dem Eintreten des Ministerpräsidenten für eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und Elementarschäden, nachdem seine bisherigen diesbezüglichen Ankündigungen seit 2002 ergebnislos verlaufen sind?

2. Wie stellt sich die Landesregierung die Lösung der grundlegenden und bisher ungelösten Fragen beispielsweise zum Thema Umfang der Versicherung, zur verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit, zu finanzieller Belastung und Beitragskalkulation, zu Selbstbehalt und Verwaltungsaufwand sowie Risikozonierung und Leistungshöhe vor, angesichts derer die Ministerpräsidentenkonferenz die Angelegenheit seit Frühjahr 2004 nicht mehr weiter verfolgt hat?

3. Warum setzt sich die Landesregierung nicht für den Hochwasserfonds ein, den die HochwasserEnquete-Kommission des Landtags favorisiert hat?

4. Wie lange sollen die betroffenen Menschen hinsichtlich des Schutzes vor Hochwasser- und Elementarschäden noch im Regen stehen gelassen werden?

Es antwortet der Chef der Staatskanzlei.

(Schmitt, CDU: Die haben das alles zentralisiert in Zukunft!)

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Jullien, meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Ministerpräsident und die von ihm geführte Landesregierung sind in der Vergangenheit stets und in vielfältiger Weise dafür eingetreten, der von Hochwasser- und Elementarschäden betroffenen Bevölkerung zu helfen. Wie bereits in der Antwort des Ministeriums der Finanzen auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU „Hilfe bei Hochwasser- und Elementarschäden“ – Drucksache 14/5195 – festgestellt, misst die Landesregierung in ihrer Hochwasserschutzpolitik der Prävention eine größere Bedeutung zu, als erst im Nachhinein, nachdem ein Hochwasserschaden eingetreten ist, einen Schadensausgleich zu suchen. So verbietet etwa das Landeswassergesetz von RheinlandPfalz bereits seit 2003 grundsätzlich die Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten, übrigens lange bevor sich diese Forderung im Gesetz des Bundes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes niedergeschlagen hat.

In Rheinland-Pfalz sind im Wesentlichen alle Überschwemmungsgebiete erfasst, die zur Vermeidung weiterer Schäden an den Flüssen erforderlich sind.

Darüber hinaus werden bis 2008 für alle hochwassergefährlichen Gewässer detaillierte und informative Hochwassergefahrenkarten bereitgestellt. Damit sind für die Bevölkerung wie für die Kommunen die Voraussetzungen geschaffen, dass sie über die Hochwassergefahren umfassend informiert sind und rechtzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen können. Der Schutz von Menschen und Vermögensbeständen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten durch Deiche und örtliche Schutzmaßnahmen bzw. die Reduzierung der Hochwasserstände durch Rückhalteräume bilden einen weiteren, vor allem auch finanziellen Schwerpunkt der Aktivitäten der Landesregierung.

Nach dieser Vorbemerkung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach der Hochwasserkatastrophe im ElbeEinzugsgebiet im August 2002 ist auf Initiative von Ministerpräsident Beck eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ eingerichtet worden, die Möglichkeiten für eine weitere Absicherung von finanziellen Schäden durch Naturkatastrophen geprüft hat.

Die intensiven Gespräche und Verhandlungen, auch unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft, haben gezeigt, dass die Versicherungswirtschaft eine zeitlich unbefristete, in der Eintrittshöhe flexible Staatsgarantie in Höhe von 22 Milliarden Euro für erforderlich hält.

Die Finanzministerkonferenz hat im Februar 2004 das Ziel der Schaffung einer Elementarschadensversicherung bekräftigt, jedoch auf dieser Basis keine geeignete Grundlage für weitere Gespräche gesehen.

Vor diesem Hintergrund hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Angelegenheit seitdem nicht mehr aufgegriffen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein einmal erreichter, zugegebenermaßen unbefriedigender Sachstand als unveränderlich hingenommen werden muss.

Wie gerade die aktuellen Ereignisse im Münsterland zeigen, ist keine Region in Deutschland davor gefeit, von Elementarschäden heimgesucht zu werden. Dass derartige Vorkommnisse in Zukunft aller Voraussicht nach noch häufiger werden, wird unter anderem auch von der Versicherungswirtschaft prognostiziert. Umso mehr muss dies Anlass sein, darüber nachzudenken, ob die sich ändernden Verhältnisse nicht auch zu einer veränderten Einschätzung hinsichtlich der Einführung einer Elementarschadenspflichtversicherung führen müssten.

Dies wird der Ministerpräsident im Interesse der Menschen auch weiterhin tun.

Zu Frage 2: Ich verweise ausdrücklich auf die Beantwortung der Großen Anfrage – Drucksache 14/4195 – der Unionsfraktion, Frage Nummer 19, vom Sommer dieses Jahres. Dort sind die hier gestellten Fragen ausführlich beantwortet.

Zu Frage 3: Zur Haltung der Landesregierung zu einem Hochwasserfonds verweise ich ebenfalls auf die Antwort auf die bereits erwähnte Große Anfrage.

Bereits in dieser Antwort hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sie – wie schon in den Beratungen der Enquete-Kommission „Verbesserung des Schutzes vor Hochwassergefahren“ – weiterhin die Auffassung vertritt, dass an einem Hochwasserfonds die Versicherungswirtschaft, aber auch der Bund und die Europäische Union angemessen beteiligt werden müssen. Von keiner dieser Stellen war und ist jedoch bisher die Bereitschaft zu einer solchen Beteiligung erkennbar.

Dies gilt auch angesichts des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, weil dieser nur bei Katastrophen größeren Ausmaßes, das heißt, über drei Milliarden Euro, öffentliche Aufwendungen wie die Instandsetzung zerstörter Infrastrukturen oder die Bereitstellung von Notunterkünften abdeckt.

Nur der Vollständigkeit halber soll noch einmal festgehalten werden, dass die Einrichtung eines Hochwasserfonds wiederholt Gegenstand der parlamentarischen Befassung gewesen ist.

So hat die Landesregierung in ihrer Antwort vom 9. April 1999 – Drucksache 13/4188 – auf die Große Anfrage der CDU – Drucksache 13/4030 – darauf verwiesen, dass Staatsminister Zuber bereits in der 56. Plenarsitzung des Landtags am 19. März 1998 – Drucksache 13/2298 – die Gründe dafür dargelegt hat, weshalb eine Arbeitsgruppe verschiedener Ministerien des Landes nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen