Heinz-Hermann Schnabel

Sitzungen

14/3 14/7 14/9 14/11 14/12 14/16 14/17 14/19 14/22 14/25 14/27 14/32 14/37 14/38 14/39 14/43 14/45 14/47 14/49 14/52 14/54 14/57 14/60 14/61 14/65 14/67 14/69 14/74 14/76 14/82 14/84 14/87 14/90 14/92 14/93 14/97 14/98 14/99 14/100 14/102 14/103 14/105 14/107 14/109 14/110 14/111

Letzte Beiträge

Nur der Ordnung halber, ich hatte mich schon drei Mal gemeldet. Das tut jetzt aber nichts zur Sache.
Herr Minister, es gibt für solche Fälle Versicherungen, die die Verbandsgemeinden und Städte für ihre Ehrenbeamten und Beamten schließen.
Es gibt für solche Fälle Versicherungen.
Ich kann versuchen, mich ganz an das Mikrofon zu lehnen. Herr Minister, nachdem ich mich drei Mal gemeldet habe, wiederhole ich auch drei Mal meine Frage. Es gibt für solche Fälle Versicherungen. Städte und Verbandsgemeinden schließen diese auch für ihre Ortsgemeinden ab. Hat die Verbandsgemeinde Nierstein/Oppenheim eine solche Versicherung abgeschlossen? Das müssen Sie nicht unbedingt wissen. Wenn nicht, warum nicht? Das können Sie nicht beantworten. Ich stelle mir dann aber schon die Frage, warum dies eine Verbandsgemeinde im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für ihre Ehrenbeamten nicht macht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung Verständnis für die Anliegen der Streikenden vor dem Hintergrund, dass zu den Verlusten bei den Nettoeinkommen nun noch eine Arbeitszeitverlängerung kommen soll?
2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, um den Streik zu beenden?
3. Wie steht die Landesregierung dem Vorschlag Baden-Württembergs gegenüber, eine Arbeitszeitverlängerung mit einem Lohnzuschlag zu verbinden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe gerade heute Morgen in der „Allgemeinen Zeitung“ gelesen, dass der Ministerpräsident flexible Vorschläge in diesem Zusammenhang machen will. Wie sehen die aus, oder wie können die aussehen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das strikte Konnexitätsprinzip wurde durch das 35. Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 14. Juni 2004 in Artikel 49 Abs. 5 verankert. Dabei wurde auch geregelt, dass ein Ausführungsgesetz zu erlassen ist.
Meine Damen und Herren, bis zur Einführung der strikten Konnexität war in Rheinland-Pfalz ein sehr, sehr weiter Weg zurückzulegen.
Mehr als 15 Jahre haben wir an der kommunalen Seite für diese fundamentale Regelung gekämpft.
Der eigentliche Durchbruch wurde aber erst in der Enquete-Kommission „Kommunen“ erzielt, nachdem wir die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips zum zentralen Thema gemacht hatten.
Eine Konkretisierung des neuen Artikels 49 Abs. 5 war danach nicht nur notwendig, sondern zur Sicherheit der Städte, Gemeinden und Landkreise zwingend erforderlich. Dies zeigte sich insbesondere bei der Abstimmung des ersten Entwurfs.
Innenminister Bruch wird in der „Rheinzeitung“ vom 9. November 2005 zitiert, dass das Ausführungsgesetz lediglich zur Absicherung bei Uneinigkeit, quasi für den Kriegsfall, geschaffen werden müsse. Das war etwas locker formuliert; denn die Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden zeigte sehr schnell, dass man sich doch auf sehr vermintes Gelände bewegt hatte.
Da gab es zunächst einmal die Forderung an die Kommunen, ihre Wirtschaftskraft auszuschöpfen, was gleichbedeutend zwangsläufig eine Erhöhung der Gemeindesteuern gewesen wäre.
Ein weiterer Streitpunkt war die Bagatellgrenze von 50 Cent pro Einwohner, was in Rheinland-Pfalz die Schwelle von immerhin 2 Millionen Euro bedeutet und bei Einzelmaßnahmen hätte angewendet werden müssen.
Auch hier musste eine andere Regelung her. Nach dem jetzigen Entwurf liegt die Bagatellgrenze bei 25 Cent pro Einwohner, was unseres Erachtens als angemessen gelten kann.
Meine Damen und Herren, nicht geregelt ist nach wie vor die Verfahrensweise bei Übertragung von Aufgaben von Bund, Kommune oder EU auf die Kommune.
Wie allseits bekannt und wie wir alle in diesem Hause wissen, können aufgrund unserer Verfassungslage die Kommunen nicht unmittelbar mit dem Bund oder der EU verhandeln. Deshalb muss das Land eine Schutzfunktion für die Kommunen vornehmen und wahrnehmen.
Die gemeinsame Entschließung, die wir getroffen haben, auch in Zusammenhang mit der Änderung des Artikels 49 Abs. 5 der Landesverfassung hinsichtlich der Aufgabenübertragung von Bund und EU auf die Kommunen, ist hierfür zweifelsohne nicht ausreichend. Die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene sieht zwar vor, dass der Bund den Kommunen keine Aufgaben mehr unmittelbar übertragen darf. Aber damit ist immer noch nicht ausgeschlossen, dass Aufgaben mittelbar über das Land übertragen werden können. Hier ist nach wie vor die Finanzierungsfrage nicht geklärt.
Meine Damen und Herren, die katastrophale Finanzlage der Gemeinden, Städte und Kommunen lässt keinen Spielraum für zusätzliche Ausgaben.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber nicht schließen, ohne nachdrücklich nochmals darauf hinzuweisen, dass den Gemeinden, Städten und Landkreisen schon viel geholfen wäre, wenn von den zahlreichen Stan
dards, die wir in Rheinland-Pfalz haben, einige abgebaut würden.
Hier hätten die SPD/FDP-Koalition und die Landesregierung den Kommunen helfend unter die Arme greifen können.
Der uns vorliegende Gesetzentwurf regelt die Interessen der Kommunen zwar nicht optimal, aber wir können und müssen schweren Herzens zustimmen, auch in dieser Form, damit wenigstens die Minimalregelungen in Kraft treten können.
Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zweifelsohne Aufgabe des Landesrechnungshofs, öffentliche Einrichtungen zu untersuchen und auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Die Öffentlichkeit nimmt natürlich diese Ergebnisse immer sehr interessiert auf. So war es auch bei der Untersuchung über das Feuerwehrwesen in RheinlandPfalz.
Festgestellt wurde zum Beispiel, einige Feuerwehreinheiten in kleineren Gemeinden mussten in einem Zeitraum von einem Jahr überhaupt nicht ausrücken. Daraus aber zu folgern, dass diese Einheiten aufgelöst werden müssten, wäre meines Erachtens sehr kurzsichtig; denn bei den Feuerwehren gilt immer noch die Devise: Möglichst wenig Einsätze, aber dafür jederzeit einsatzbereit. – Die Feuerwehrleute sagen dies manchmal noch etwas drastischer, aber dies ist die Aussage, die man in diesem Zusammenhang treffen muss.
Deswegen ist die Effizienz der freiwilligen Feuerwehr wie auch verschiedener anderer Hilfsorganisationen nicht unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Der Landesfeuerwehrverband – dies war für mich eine sehr interessante Mitteilung und eine sehr interessante Untersuchung – hat in einer sehr einfach nachvollziehbaren Berechnung festgestellt, dass bei der Einrichtung von Berufsfeuerwehren in den Verbandsgemeinden oder in verbandsfreien Gemeinden in jedem Fall im Lauf eines Jahres 585 Millionen Euro aufzubringen wären. Dabei ist man von neun Kräften pro Einheit je Kommune ausgegangen. Daneben sind dann immer noch die freiwilligen Feuerwehren zu finanzieren. Das ist völlig klar.
Meine Damen und Herren, daher ist – glaube ich – sehr deutlich festzustellen, freiwillige Feuerwehren sind unverzichtbar für die Städte, für die Gemeinden und für die Verbandsgemeinden sowie für alle Kommunen. Sie sind im Grunde genommen, wie wir wissen, Mädchen für alles. Sie nehmen Aufgaben im Brandschutz und im Katastrophenschutz sowie viele andere Hilfsdienste wahr.
Oftmals sind Feuerwehren in kleinen Gemeinden noch die einzigen Vereine, die die Dorfgemeinschaft pflegen und die sich vor Ort für die Bürgergesellschaft einsetzen. Ich möchte auch nicht die Jugendarbeit vergessen. Sie ist schon genannt worden. Jugendliche üben Sozialverhalten in den Jugendfeuerwehren.
Das Fazit aus all diesen Aufzählungen muss sein: Leistungen im Ehrenamt sind finanziell nicht messbar. Im Gegenteil, jeder angelegte Euro ist gut angelegt.
Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass die Einsatzstärke oftmals in kleineren Gemeinden am Tag nicht gewährleistet ist. Deswegen gibt es schon gemeinsame Alarmierungen. Ich bin dankbar dafür, dass man die Liste erstellt hat. Meines Erachtens müsste noch stärker davon Gebrauch gemacht werden. Es heißt, dass bei einem Ernstfall zwei oder drei verschiedene
Feuerwehren in den einzelnen Gemeinden alarmiert werden.
Herr Marz hat ein bisschen süffisant gesagt, wir hätten gefordert, der Frauenanteil müsse verstärkt werden. Er muss auch verstärkt werden. Nur über den Weg werden unsere Wehren im ländlichen Bereich künftig noch einsatzfähig sein. Wir liegen bei weit unter 5 %. Viele andere Hilfsorganisationen, so das THW, liegen bei 10 %. Ich glaube, es ist deswegen machbar und notwendig, diese Zahl zu erreichen.
Gerade die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehren und THW ist noch zu verbessern. Es funktioniert in vielen Bereichen. Wir haben viele Synergieeffekte, wenn wir gemeinsam den einzelnen Einheiten vorgeben, dass Kosten eingespart werden.
Meine Damen und Herren, die Anforderungen der Feuerwehren sind sehr viel größer geworden, insbesondere durch die Baumaterialien und die entsprechenden Werkstoffe, durch chemische Prozesse usw. Deswegen müssen auch die Wehren entsprechend ausgestattet und ausgerüstet sein. Meine Damen und Herren, da fehlt manchmal ein wenig die Anerkennung in der Öffentlichkeit für unsere freiwilligen Feuerwehren. Es ist unsere Aufgabe, immer wieder auf diese wirklich gute Leistung hinzuweisen.
Meine Damen und Herren, noch ein Satz zu der Situation, wie sich das Land mit den Feuerwehren beschäftigt und was das Land für Feuerwehren macht oder nicht.
Das Land finanziert den Brand- und Katastrophenschutz. Das ist keine Frage. Diese Mittel kommen aber ausschließlich aus der Feuerschutzsteuer. Es sind keine eigenen Mittel, sondern diese Mittel bekommt das Land zugewiesen. Diese Mittel, die im Grunde nur für das Feuerwehrwesen ausgegeben werden dürften, werden oftmals für andere Bereiche ausgegeben, also nicht nur für den Brandschutz, sondern auch für den Katastrophenschutz. Das muss in diesem Zusammenhang gesagt werden.
Wir haben trotzdem derzeit einen Investitionsstau im Bereich der Feuerwehr von rund 90 Millionen Euro.
Für 30 Millionen Euro liegen unerledigte Anträge vor. Es gibt Wartezeiten von fünf Jahren für Fahrzeuge und von zehn Jahren für Gerätehäuser.
Ich bin gleich am Ende. Vielfach müssen deshalb diese Leistungen vorfinanziert werden. Ich kann am Schluss eigentlich nur den freiwilligen Feuerwehren, aber auch den Berufsfeuerwehren und den 60.000 Angehörigen für ihre aufopferungsvolle Leistung und für ihren aufopferungsvollen Einsatz danken.
Abschließend möchte ich sagen, wir kündigen an und haben es bereits schon entsprechend veröffentlicht, wir werden die Errichtung einer Landesfeuerwehrstiftung
fordern. Wir werden diese Aufgabe und Geschichte auf den Weg bringen.
Herr Staatssekretär, Sie haben uns informiert, dass das Land 32 Millionen Euro für den Stadionausbau zur Verfügung stellt. Wie viel sind davon aus dem Investitionsstock?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich würde gern auf jeden einzelnen Punkt des Kollegen Schweitzer eingehen, aber das wird nicht funktionieren aufgrund der Zeit, die mir zur Verfügung steht.
Wir werden uns aber schon in dem einen oder anderen Punkt mit Sicherheit duellieren.
Meine Damen und Herren, der Enquete-Kommission „Kommunen“ wurde vom Landtag mit Einsetzungsbeschluss vom 20. Juni 2002 ein umfangreicher Arbeitsauftrag erteilt. Schon zu Beginn war es sehr problematisch, die einzelnen Bereiche gegeneinander abzugrenzen. Mit 13 Punkten sollte sich schließlich die EnqueteKommission beschäftigen. Ursprünglich – ich will nochmals daran erinnern, das geht immer wieder vergessen – wollten die Koalitionsfraktionen eigentlich schwerpunktmäßig nur die Stadt-Umland-Problematik behandeln. Darauf konnte sich natürlich die Arbeit einer Enquete-Kommission “Kommunen“ nach unserer Auffassung nicht beschränken. Ohne die 13 Arbeitsschwerpunkte nochmals insgesamt aufzuzählen, möchte ich doch verdeutlichen, auf was es uns, der Union, schwerpunktmäßig bei dieser Enquete-Kommission ankam:
1. Da stand zunächst einmal die Aufgabenkritik, ein wesentlicher Punkt. Wissen, wer macht was wo und wenn und überhaupt.
2. Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen.
3. Die Einführung eines echten Konnexitätsprinzips.
4. Standardabbau, Flexibilisierung, Öffnung, die Auswirkung der demografischen Entwicklung und die Beziehungen Stadt/Land.
Meine Damen und Herren, von Anfang an – das war feststellbar – war deutlich zu spüren, dass die Landesregierung und insbesondere das Finanzministerium nicht sehr ernsthaft an einem brauchbaren Ergebnis interessiert waren. Die Beziehungen zwischen den Beteiligten in der Enquete-Kommission und zwischen der Landesregierung waren unübersehbar.
Nun möchte ich etwas zu der Aktenflut sagen – da hat der Kollege Schweitzer auch schon etwas gesagt –, mit der wir als Mitglieder der Enquete-Kommission von den Ministerien bombardiert wurden: Sie war unvorstellbar. Sie war sehr unstrukturiert.
Wir haben Unterlagen angefordert, aber wir hätten gern strukturierte Unterlagen gehabt.
Es ist nicht übertrieben, meterhohe Berge an Papier wurden uns zugestellt.
Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie uns mit Material zuwerfen wollten und mit diesem System eine gewisse Verzögerungstaktik angewandt wurde.
Unser Vorsitzender der Enquete-Kommission, Michael Hörter, der leider erkrankt ist, dem ich aber auch von dieser Stelle aus die herzlichsten Genesungswünsche übermitteln möchte,
und der sicherlich im nächsten Jahr wieder an der Plenarsitzung teilnehmen kann, hat sich mit großem Verhandlungsgeschick bemüht – das ist auch bestätigt worden –, aus dieser Situation heraus das Beste zu machen und ist entsprechend initiativ geworden.
Meine Damen und Herren, ein Beispiel für die zur Verfügungstellung der unbrauchbaren und nicht sortierten Unterlagen war eigentlich auch die Behandlung des Themas „Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Land“. Da wurden uns Zahlen geliefert, die aus dem Jahr 2000 stammten. Wenn ich mir vorstelle, dass wir im nächsten Jahr mit den Zahlen umzugehen haben, sind das sechs Jahre. Meine Damen und Herren, da waren diese Zahlen doch nicht mehr aktuell. Wir konnten damit nichts mehr anfangen. Aber gerade in dieser Zeit hat sich doch die Finanzsituation der Kommunen verschlechtert und ist desaströser als je zuvor.
Nun noch der Ordnung halber zu den 1,4 Milliarden. Es sind nicht 1 Milliarde, sondern 1,4 Milliarden. Die können jedes Jahr neu hochgerechnet werden.
Seitdem ich hier in diesem Hause mitarbeiten darf, haben wir 1996 angefangen. Da könnte ich Ihnen alles aufzählen. Das würde einfach zu weit führen.
Sie bekommen es gern schriftlich. Das können Sie gern haben. Angefangen von der Grunderwerbsteuer über die Zuschüsse für die Flüchtlinge, über die Entnahme für Kindergärten, über die Entnahme von Schulbaumitteln könnte ich sie alle einzeln aufführen. Das würde aber zu weit führen.
Meine Damen und Herren, die Kommunen in RheinlandPfalz liegen am Ende der Tabelle in der Bundesrepublik. Darüber ist nichts zu sagen.
Wir haben 14 Jahre defizitäre Haushalte. So dramatisch, wie sich die kommunale Situation in Rheinland-Pfalz entwickelt hat, war es nirgendwo.
Meine Damen und Herren, das ist alles nicht gottgegeben, das ist alles hausgemacht.
Meine Damen und Herren, fast alle kreisfreien Städte – das wissen Sie –, fast alle Landkreise und mehr als die Hälfte der Gemeinden haben unausgeglichene Haushalte. Wir haben 10 Milliarden Euro Schulden und noch mehr, wenn ich die Kontokorentdarlehen noch hinzuzähle. Man sieht einfach, dass dies, was Sie hier entkräften wollten, nicht stimmt.
Nun komme ich wieder zurück zu den Unterlagen, von denen Sie gesagt haben, die wir haben wollten. Noch nicht einmal der Wissenschaftliche Dienst sah sich in der Lage, die Unterlagen zu ordnen. Wir mussten einen Externen beauftragen, damit diese Unterlagen strukturiert wurden und lesbar waren und wir wussten, was da im Einzelnen drinstand.
So weit also zu den Unterlagen.
Da waren also alle Ihre Mitglieder in der EnqueteKommission von der SPD bei diesen Beschlüssen beteiligt, damit wir das auch klar sehen.
Ja okay. Aber nur für uns, nicht für Sie.
Unabhängig davon, Standardabbau ist genannt worden. Das ist natürlich auch ein solcher Punkt. Wir wissen, dass die zahlreichen Standards sowohl personell als auch sachlich den Kommunen riesige Sorgen bereiten und sie finanziell dadurch natürlich auch in eine Situation gekommen sind, wie wir sie heute haben. Zweifelsohne ist der Standardabbau, die Flexibilisierung und die Öffnung von Standards ein Gebot, das wir unter dem Bestimmheitsgebot auch sehen.
Meine Damen und Herren, deswegen – das hat mich jetzt geärgert, weil der Kollege Schweitzer wieder gesagt hat, Professor Schoch hätte hier bei einem Gutachten zitiert oder er hätte sich dazu in irgendeinem Artikel ausgelassen. Professor Schoch hatte sich angeboten, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der diesem Kriterium Rechnung getragen hat.
Leider haben Sie von diesem Angebot keinen Gebrauch gemacht. Das ist die andere Seite, meine Damen und Herren. Nach drei Jahren der Ankündigung haben Sie dann endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der hat sich dann auf Wasserwirtschaft, Denkmalschutz, Archivgesetz und solche „Kleinigkeiten“ beschränkt.
Das war dann das Riesenwerk bei Ihrem Standardabbau.
Meine Damen und Herren, das, was wir vorgelegt haben – wir brauchen jetzt nicht über die Verfassungsmäßigkeit zu diskutieren –, wird im Saarland praktiziert. Da redet
niemand von Verfassungsmäßigkeit oder Nichtverfassungsmäßigkeit.
Die Kommunen leiden unter der Last von Standards. Das wissen Sie alle, die Sie kommunal tätig sind. Ich weiß nicht, warum man in diesem Punkt nicht ein Stück weiter gegangen ist.
Ein zentrales Thema war zweifelsohne die Konnexität. Am 27. Mai 2005 haben wir mit einem Beschluss diese Konnexität in die Landesverfassung aufgenommen. Da war auch sehr viel Hinhaltetaktik bei uns feststellbar und spürbar.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz war das letzte Flächenland. Es ist nicht so, dass Sie an der Spitze stehen. Es war das Schlusslicht in der Bundesrepublik, das nicht das strikte Konnexitätsprinzip in der Verfassung verankert hatte. Trotzdem erklärten dann Regierungsvertreter – das will ich gern noch einmal sagen –, zum einen der Ministerpräsident und zum anderen der frühere Innenminister, noch im August 2003, dass die Aufnahme des Konnexitätsprinzips eigentlich so etwas wäre wie weiße Salbe, das müsse man nicht zwingend machen, und es brächte den Gemeinden nicht die Vorteile, an die man gedacht hat oder die man sich vorstellen würde.
Einigkeit bestand darüber – jetzt kommen wir zu dem Punkt –, dass wir Artikel 49 ändern. Das haben wir gemeinsam getan. Dann haben Herr Professor Schoch – von der CDU bestellt – und Herr Professor Wieland – von der SPD bestellt – zwei Gesetzentwürfe erarbeitet: einmal zu Artikel 49 a. Wie Sie wissen, das Ausführungsgesetz, oder besser gesagt, den Ausführungsartikel zu Artikel 49. Was ist dann passiert? – Dann hat Staatssekretär Deubel in der Sitzung der EnqueteKommission am 25. Juni 2004 die von den Experten vorgeschlagenen Gesetzentwürfe rundweg abgelehnt.
Dann war völlig klar, dass die Mitglieder der EnqueteKommission keine weitere Möglichkeit mehr hatten.
Meine Damen und Herren, dann kommt dieser einmalige Vorgang,
dass die SPD die von der SPD bestellten Sachverständigen – Professor Dr. Martin Junkernheinrich und Professor Dr. Joachim Wieland – von ihren Funktionen abgelöst hat.
Begründet wurde dies mit einem Themenwechsel zur Stadt-Umland-Problematik. Vor kurzem habe ich im „Der Spiegel“ gelesen, dass Professor Wieland bei unserem
derzeitigen Bundespräsidenten als Sachverständiger zu einer Verfassungsänderung zugezogen wurde. So weit zu Herrn Professor Wieland. Hier war er nicht in der Lage, in dem Zusammenhang Stadt/Umland zu diskutieren.
Warum wurden sie abgelehnt? – Das war eigentlich völlig klar. Die Experten wurden abgelöst, weil die Vertreter der Regierungsfraktionen befürchteten, bei der Abstimmung über die begleitenden Gesetzentwürfe zum Konnexitätsprinzip eine Abstimmungsniederlage zu erleiden. Das war ganz eindeutig.
Professor Schoch sagte wörtlich in der Sitzung – das will ich Ihnen sagen, weil Sie vorhin immer davon gesprochen haben, wie schlimm wir uns verhalten und was wir alles veranstaltet hätten – ich zitiere –: „Das Verhalten maßgeblicher Teile der Landesregierung und der Regierungsfraktionen im Landtag ist in den letzten Wochen und Monaten in einem Maß menschlich unanständig, politisch intrigant und verfassungsfragwürdig geworden, dass es nicht unkommentiert bleiben kann.“
Das könnte ich jetzt noch fortsetzen. Es gibt einen Brief, in dem sich Professor Schoch in dieser Form ausgelassen hat.
Meine Damen und Herren, zu den drei Sachverständigen: Es ist gesagt worden, Professor Peffekoven sei vorzeitig ausgeschieden. Der wollte einfach den „Zirkus“ – Entschuldigung – von Anfang an nicht mitmachen.
Dann hatten wir Professor Schoch. Dann hatten wir Dr. Zwanziger. Dann hatten wir Dr. Wallmann. Als die von der SPD benannten Sachverständigen im Grund genommen die Brocken hingeworfen haben, haben unsere Leute gesagt, dann machen wir auch nicht mehr mit.
Ja. Natürlich.
Ausnahmsweise nicht.
Das ist ein Stück weit schwierig, wen er damit gemeint haben könnte. Aber es gab zumindest einen Schriftverkehr zwischen Professor Schoch und – damit fange ich an – mit der Fraktion. Es gab wohl auch Gespräche mit der Staatskanzlei. Es gab mit Sicherheit auch Gespräche mit dem Staatssekretär des Finanzministeriums. Das ist jetzt einmal meine Vermutung. Aber mit Sicherheit gab es mehrere Gespräche vonseiten des Herrn Professor Schoch.
Die drei Sachverständigen zogen sich zurück.
Meine Damen und Herren, damit war eigentlich im Grund genommen natürlich auch die Arbeit fast zum Erliegen gekommen. Das, was wir im Anschluss gemacht haben – dazu komme ich gleich noch –, war ein Bericht von Professor Junkernheinrich und ein schöner Besuch in Stuttgart – das gebe ich gern zu – zu der Frage „Stadt/Umland“. Aber mehr hat sich da nicht getan.
Meine Damen und Herren, das war der Punkt bei Professor Junkernheinrich: Die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sollten für uns ein spannendes und interessantes Thema werden. Es war ein finanzwissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Wir versprachen uns davon einige Klarstellungen. Leider liegt uns nur der erste Teil über die theoretischen und methodischen Grundlagen vor. Konkret habe ich im Grund genommen diesem Gutachten als Einziges nur die Aussage über die Verbundquote und den Stabilisierungsfonds entnehmen können.
Die Frage, ob die Verbundquote als solche oder das Garantieniveau in Höhe von 1,6 Milliarden Euro für die kommunale Aufgabenerfüllung in Rheinland-Pfalz hinreichend ist oder nicht, blieb auch ohne Beantwortung. Im Grund genommen war es sehr theoretisch. Es sollte nachher die praktische Seite kommen.
Meine Damen und Herren, ich muss leider feststellen, dass wir bei dieser Enquete-Kommission eigentlich nur einen Punkt erledigt haben, und das war die Konnexität, was zweifelsohne notwendig war und die wir unbedingt brauchten. Aber nach drei Jahren kann dies nicht abschließend das sein, was die Kommunen sich vorgestellt haben.
Es haben die Sachverständigen, die Mitglieder der Enquete-Kommission zahlreiche und viele Stunden – – – Man müsste das einmal zusammenzählen. Ein Kollege hat ein Wort geprägt. Ich will es nicht sagen. Das würde zu weit führen. Was haben wir da mit dem Geld der Bürger veranstaltet?
Meine Damen und Herren, ich will der Landtagsverwaltung Dank sagen, die uns gut begleitet hat. Ich will auch den Sachverständigen Dank sagen. Herr Kollege Carsten Pörksen hat in den letzten Sitzungen noch bewiesen, dass er uns neutral über die Runden gebracht hat. Insbesondere Michael Hörter danke ich in diesem Zusammenhang.
Meine Damen und Herren, wir brauchen für die Kommunen in der nächsten Legislaturperiode mit Sicherheit einige Schwerpunkte, die wir noch bearbeiten müssen. Die gesamte Verwaltung muss effizienter werden. Wir brauchen neben dieser Effizienz auch zweifelsohne Bürgernähe. Wir brauchen – da will ich nachher noch ein Wort zur FDP sagen – vor jeder Gebietsreform eine Aufgabenkritik. Dazu muss eine Funktionalreform kommen. Die Ministerien müssen verschlankt werden. Das ist gar keine Frage.
Das, was deutlich wurde, ist, die untere Landesverwaltung muss stärker kommunalisiert werden. Bei den landesrechtlich vergebenen Standards sind die öffentlichen Leistungen zu öffnen. Meine Damen und Herren, die Doppelzuständigkeit und die Mehrfachzuständigkeit – das ist ausgesprochen wichtig – müssen abgebaut werden.
Meine Damen und Herren, jetzt noch einen Satz zur FDP. Bevor Sie die Verbandsgemeinden auflösen, sollten Sie sich darüber Gedanken machen, was wir in dieser Enquete-Kommission noch gemeinsam erarbeitet haben: Dass wir eine Aufgabenkritik brauchen und einige Hausaufgaben machen müssen.
Wenn wir Verbandsgemeinden auflösen, lösen wir automatisch auch Ortsgemeinden auf, lieber Herr Creutzmann. Wir wollen aber Ortsgemeinden erhalten. Deshalb müssen Sie erklären, wie Sie Ortsgemeinden in einer allgemeinen Form, so dass sie noch funktionstüchtig bleiben, erhalten wollen. Man darf sicherlich nicht die Axt an ein bewährtes System legen, das wir in RheinlandPfalz seit 30 Jahren haben. Ich will Ihnen gar nicht Populismus unterstellen, aber zumindest wenig Sachkenntnis, wenn Sie so etwas fordern.
In der nächsten Legislaturperiode wird es mit Sicherheit Überlegungen geben müssen, wie wir den einen oder anderen Zuschnitt neu gestalten werden. Das ist gar
keine Frage. Das ist unabhängig davon, ob sich das auf die Ebene der Verbandsgemeinde oder die Ebene der Ortsgemeinde bezieht. Jeder weiß, dass es in Teilen so nicht weitergehen kann. Aber die Axt prinzipiell an das System anzulegen, ist meines Erachtens ein Frevel an der Selbstverwaltung.
Ich weiß, am Ende haben Sie die Kurve mit der Kommission noch ein bisschen bekommen. Vielleicht kommen wir dahin gehend noch einmal gemeinsam ins Gespräch.
Das Landesgesetz zur Ausführung des Artikels 49 Abs. 5 der Verfassung für Rheinland-Pfalz liegt uns in erster Lesung vor. Positiv bleibt hierzu festzuhalten, dass gegenüber dem ersten Entwurf wesentliche Verbesserungen zu verzeichnen sind. Auf die Abschöpfung der Finanzkraft der Kommunen – sprich Steuererhöhungen – wurde verzichtet. Die Bagatellgrenze wurde heruntergesetzt. Ich muss den kommunalen Spitzenverbänden ein Kompliment dafür aussprechen, dass es zu der vorliegenden Regelung kam. Ich weiß, dass dabei dicke Bretter gebohrt worden sind; denn die Landesregierung ist dorthin getragen worden. Das hat sie nicht von sich aus gemacht. Herr Schweitzer, Sie wissen, dass ein völlig anderer Entwurf vorlag. Außerdem will ich die KPV mit einbeziehen, die auch ein Stück daran mitgewirkt hat, damit diese Regelungen – – –
Den haben Sie halt immer noch, aber nicht mehr lange. In dieser Hinsicht bin ich guten Mutes.
Nach wie vor nicht geregelt ist die Frage: Bund, Europa und Kommunen. Wir wissen beide genau, dass die Kommunen nach der Verfassung Teil des Landes sind. Wenn sich die Kommunen schon nicht wehren können, dann müssen sie sich doch an das Land wenden.
Deshalb muss doch die Möglichkeit gegeben sein, dass in solchen Fällen das Land als Garant eintritt. Wir haben eine Hoffnung. Im neuen Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, dass der Bund künftig keine Aufgaben mehr unmittelbar an die Kommunen durchreichen darf.
Deshalb muss auf der anderen Seite das Land die Garantenpflicht übernehmen. Wir müssen im Innenausschuss darüber reden.
Herzlichen Dank, dass Sie mir so lange zugehört haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat am 5. Oktober 2005 beschlossen, den Kommunen ca. 3 Milliarden Euro zugesagter Gelder für Empfänger des Arbeitslosengeldes II zu streichen. Demnach werde der Bund den Kommunen in diesem Jahr keine Gelder für die Unterkunftskosten der vorgenannten Zielgruppe gewähren.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe weichen die von der Landesregierung oder nachgeordneten Behörden prognostizierten Zahlen für die Ausgabensituation der Kommunen in Bezug auf die Einführung neuer Kostentragungspflichten im Rahmen von Hartz IV von den aktuell ermittelten Zahlen ab?
2. In welcher Höhe sind die einzelnen rheinlandpfälzischen Kommunen durch die Unterkunftskosten, die sie im Rahmen von Hartz IV zu zahlen haben, belastet, wie viel Prozent ihrer Gesamtausgaben für Hartz IV sind dies?
3. Trifft es zu, dass die rheinland-pfälzischen Landkreise durch die Zahlung der Unterkunftskosten im Rahmen von Hartz IV höhere Ausgaben haben als früher für die erwerbslosen Einwohner in ihrem Gebiet, gegebenenfalls bei welchen Landkreisen waren die Auswirkungen signifikant?
4. In welcher Höhe sind Rückforderungen des Bundes gegenüber rheinland-pfälzischen Kommunen zu erwarten?
Frau Ministerin, Ihre Kollegin aus Hessen, Frau Lautenschläger, hat sich öffentlich gegen die Absicht von Minister Clement bzw. gegen die Absichten des Kabinetts, die Gelder zu kürzen, gewandt.
Haben Sie sich in Rheinland-Pfalz in dieser Frage schon einmal in der Öffentlichkeit vor die Kommunen gestellt?
Frau Ministerin, noch eine Frage: Sind Ihnen Zahlen bekannt, wie viele ALG-II-Empfänger seit dem 1. Januar 2005 dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden konnten?
Soll ich noch einmal fragen?
Sind Ihnen Zahlen bekannt, wie viele ALG-II-Empfänger seit dem 1. Januar 2005 dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden konnten?
Ist Ihnen bekannt, ob andere Bundesländer in ähnlicher Weise helfen wie Rheinland-Pfalz?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 1. April dieses Jahres ist das Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Danach ist es nun den einzelnen Bundesländern möglich, Gedenkstätten von historisch herausragender Bedeutung, die an die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern, beson
ders zu schützen. Das Land Rheinland-Pfalz ist eines der ersten Bundesländer, das von diesem Recht und dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Alle vier Fraktionen in unserem Landtag legen einen solchen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Schutz dieser Gedenkstätten vor. Es war unstrittig, dass die Gedenkstätte KZ Osthofen einschließlich des Dokumentationszentrums RheinlandPfalz und die Gedenkstätte SS-Sonderlager/KZ Hinzert als die beiden einzigen die Auswahlkriterien erfüllen.
Die Gedenkstätte KZ Osthofen befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Osthofen. Das Konzentrationslager Osthofen bestand bereits von 1933 bis 1934 und war eines der ersten KZs in Deutschland. Nicht nur Häftlinge aus dem rheinhessischen Raum, sondern aus dem so genannten Volksstaat Hessen mussten dort unter menschenunwürdigen Verhältnissen leiden.
Wer Anna Seghers Roman „Das siebte Kreuz“ gelesen hat, weiß um die schlimmen Verhältnisse und vergisst die authentischen Schilderungen nicht. Auch aus meiner Heimatgemeinde waren Frauen und Männer inhaftiert, die sich nicht mit dem damaligen Regime abfinden konnten. Ich weiß bzw. erinnere mich gut, dass mein Onkel mir als Kind erzählt hat, wie diese Menschen leiden mussten und aus welchen nichtigen Gründen und unter welch schwierigen Umständen sie nach Osthofen gebracht wurden. So etwas vergisst man einfach nicht.
Die Gedenkstätte SS-Sonderlager/KZ Hinzert hat aufgrund ihrer Geschichte europäische Bedeutung. In der Begründung zu § 1 des uns vorliegenden Gesetzentwurfs ist die traurige Geschichte eindrucksvoll geschildert, sodass ich auf die Aufzählung der Greueltaten der Nazischergen verzichten kann.
Es ist einfach unvorstellbar, sogar abstoßend, dass an diesen beiden Orten Rechtsradikale Aufzüge oder Versammlungen durchführen könnten, die die Würde dieser Opfer beeinträchtigt. Hier muss der Rechtsstaat Zeichen setzen und für Rechtssicherheit sorgen. Die Polizei, die Ordnungsbehörden, aber auch die Gerichte brauchen eine fundierte, eindeutige und unmissverständliche Rechtsgrundlage. Ich meine, dies wird mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen.
Es ist einfach unvorstellbar, dass unsere Polizistinnen und Polizisten auch noch rechtsextremistische Demonstranten begleiten und schützen müssen. Das ist in anderen Fällen schon schwer oder mehr als schwer erträglich.
In diesem Zusammenhang mache ich einen kurzen Einwurf. Es ist ebenfalls bedauerlich, dass das geplante Verbot der NPD nicht durchgeführt werden konnte. Ich bin nach wie vor der Hoffnung, dass ein neues Verbotsverfahren eingeleitet wird.
Rechtsradikale versuchen in letzter Zeit verstärkt, an symbolträchtigen Orten Versammlungen und Aufzüge durchzuführen. Gerade deshalb ist es zwingend, in besonderen Fällen das Versammlungsrecht einzuschränken. Ich bin mir zwar sehr bewusst, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein hohes Gut ist, aber es ist auch nicht akzeptabel, dass in Osthofen oder in Hinzert
Rechtsradikale ihr Unwesen treiben und die Würde der Opfer beeinträchtigen.
Ich bin sehr froh darüber, dass alle vier Fraktionen gemeinsam diesen Gesetzentwurf zum Schutz der beiden Gedenkstätten in Osthofen und Hinzert auf den Weg gebracht haben. Wir stimmen selbstverständlich dem vorliegenden Gesetzentwurf zu und sind sicher, damit zum Schutz der Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt einen Schritt in die richtige Richtung getan zu haben.
Ich bedanke mich.
Frau Ministerin, die Kommunen sollten durch Hartz IV um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Vor Ort ist feststellbar, dass dies bei weitem nicht so der Fall ist.
Können Sie aus Ihrer Sicht auf Landesebene konkret sagen, wie die Entlastung bei den Kommunen im Laufe dieses Jahres aussehen wird?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es einen aktuellen Beitrag für die katastrophale Finanzsituation der Kommunen gibt, dann ist dies der Kommunalbericht 2004. Die Zahlen verdeutlichen ungeschminkt, wie die Landesregierung mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen umgeht. Die objektiven Zahlen des Landesrechnungshofs lassen keine Zweifel zu und zeigen die marode Situation der Kommunen deutlich auf. Fast die Hälfte aller Gemeinden und Städte haben einen unausgeglichenen Haushalt. Das gleiche Schicksal haben alle zwölf kreisfreien Städte und fast alle Landkreise.
Nur der Ordnung halber, weil heute so oft ein Vergleich gezogen wurde, 1992 hatten wir 191 unausgeglichene Haushalte.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände wiesen 2004 im 15. Jahr in Folge einen negativen Finanzierungssaldo aus. Bemerkenswert ist aber auch die Feststellung des Landesrechnungshofs im Hinblick auf Hartz IV. Er geht davon aus, dass die bundesweit prognostizierten jährlichen Entlastungen von 2,5 Milliarden Euro nicht für den Defizitabbau der Kommunen genutzt werden können. Sie kommen also vor Ort nicht an. Die derzeitigen Zahlen und Verwendungen für die Ausgaben aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz lassen für Rheinland-Pfalz als Flächenland ebenfalls nichts anderes erwarten.
Ebenso ernüchternd ist die Aussage in Bezug auf den Beistandspakt und den Stabilisierungsfonds, der den Kommunen bis Ende des Jahres 2006 Verpflichtungen
in Höhe von 625 Millionen Euro bringen wird. Das ist also kein Geld, das die Kommunen bekommen, sondern das sie zurückzahlen müssen, zum Teil sogar mit Zinsen. Das sind immerhin mehr als ein Drittel des gesamten Jahresvolumens des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz.
Die Investitionsschlüsselzuweisungen werden schon lange nicht mehr ihrem Namen gerecht; denn 77 % der Zuweisungen werden nicht mehr für ihren eigentlichen Zweck verwandt. Nach wie vor Besorgnis erregend ist der Anstieg im Bereich der Sozialleistungen mit mehr als 10 % auf mittlerweile 1,5 Milliarden Euro.
Meine Damen und Herren, der Rückgang im Bereich der Sachinvestitionen, aber insbesondere bei den Ausgaben für Baumaßnahmen widerspricht dem Grundsatz, dass Kommunen und der Staat sich finanzpolitisch antizyklisch verhalten sollten. Der Schuldenstand ist abermals angestiegen und beträgt mittlerweile insgesamt rund 11,4 Milliarden Euro. Dieser wäre zu vergleichen mit dem Schuldenstand des Jahres 1991. Zur Finanzierung von laufenden Ausgaben und Fehlbeträgen werden immer mehr Kassenkredite herangezogen, die mittlerweile auf einen Betrag von ca. 2,3 Milliarden Euro geklettert sind. Die Kassenkredite haben erstmals den Schuldenstand für Investitionsausgaben überschritten.
Nur die CDU, die Kommunalpartei in Rheinland-Pfalz, bietet den Gemeinden, Landkreisen und Städten die Gewähr, die finanzielle Situation zu verbessern.
Das hervorragende Abschneiden bei den Urwahlen in den vergangenen Monaten und Jahren zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger dies genauso sehen und sich sicherlich auch am 26. März 2006 genauso entscheiden werden.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ hat natürlich zwei Seiten, zum einen die pädagogische Seite, zum anderen die finanzielle Seite. Bei dieser finanziellen Seite darf man natürlich dieses Tagesbetreuungsausbaugesetz vom Bund nicht außen vor lassen. Hier sollen 1,5 Milliarden Euro ankommen. Diese 1,5 Milliarden Euro sollen den Kommunen aus Einsparungen durch Hartz IV zukommen. Sie sollen also aus diesen 2,5 Milliarden Euro bestritten werden.
Meine Damen und Herren, Einsparungen – das wissen alle Kommunalpolitiker – sind in diesem Bereich nicht feststellbar und kommen auch nicht an. Unbestritten ist, dass Hartz IV den kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz keinerlei Entlastung gebracht hat.
Meine Damen und Herren, Gesamtbelastungen von 125 Millionen Euro für Betreuung von Kindern unter drei Jahren sollten eigentlich über diesen Weg bei den Kommunen ankommen. Das Land lehnt kategorisch diese Übernahme, die Beteiligung an diesen Mehrbelastungen, ab und sattelt im Gegenteil noch drauf.
Erschwerend kommt hier hinzu, dass die ganze Zeit davon gesprochen wird, dass der Finanzausgleich entlastet worden wäre. Im Gegenteil, es sind rund 45 Millionen Euro notwendig, die vollends aus dem Finanzausgleich der Kommunen genommen werden. Das ist im Grunde genommen Geld, das Sie nicht haben, das Ihnen nicht gehört. Das geben Sie für diesen Zweck aus.
Diese Mittel stehen natürlich auch langfristig nicht mehr zur Stärkung der kommunalen Finanzen, insbesondere der allgemeinen Zuweisungen, zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, insgesamt wird aus dem kommunalen Finanzausgleich für den Bereich der Kinderbetreuung in Zukunft 210 Millionen Euro finanziert. Das ist ein Achtel des gesamten kommunalen Finanzausgleichs.
Wenn hier also stets und ständig behauptet wird, die kommunalen Spitzenverbände hätten dieser Vereinbarung zugestimmt, – –
Dann stimmt das wohl.
aber Sie wissen genau, dass Sie ursprünglich 7 Millionen Euro angeboten hatten, 23 Millionen Euro gefordert waren und man sich auf 20 Millionen Euro geeinigt hat, unabhängig davon, was Sie dem kommunalen Finanzausgleich entnehmen. Das muss man auch einmal sagen.
Meine Damen und Herren, diese Kommunen – das ist nachweisbar und in Gesprächen feststellbar – haben sich dieses neue Konnexitätsprinzip völlig anders vorgestellt.
Das Land verfährt immer wieder nach dem alten Strickmuster, dass öffentlichkeitswirksame Ausgaben von der Landesregierung propagiert werden. Zweifelsohne ge
hört das Tagesbetreuungsausbaugesetz dazu. Das ist überhaupt keine Frage, aber die Kommunen müssen dann diese Lasten tragen und im Grunde genommen diese Lasten auch zahlen.
Ich denke, das muss man am Ende immer wieder bedenken, dass sie aufgrund anderer Finanzmassen diese Themen behandeln und letztendlich die Aufgabe erfüllen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank für die Belehrung vom Präsidenten.
Ich kann mich bei diesem Thema kurz fassen, weil es Übereinstimmung gibt. Die Anpassung des Meldegesetzes an das Melderechtsrahmengesetz und die Neuordnung des Meldewesens in Rheinland-Pfalz werden in dem vorliegenden Landesgesetz zur Änderung des Meldegesetzes und anderer Gesetze geregelt.
Gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Städtetag ist eine grundlegende Neuordnung des Meldewesens in Rheinland-Pfalz vor einiger Zeit vorbereitet worden. Möglich wurde dies dadurch, dass jede der 212 Meldebehörden über ein eigenes Melderegister in eigener Verantwortung verfügt. Einzelne überörtliche meldebehördliche Aufgaben werden jedoch weiterhin zentral vom Land erledigt.
Dem Landesgesetz haben die kommunalen Spitzenverbände, der Gemeinde- und Städtebund, der Städtetag, der Kommunale Rat, die evangelische und katholische Kirche sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz zugestimmt. Deshalb können wir vonseiten der Union guten Gewissens diesem Landesgesetz zur Ände
rung des Meldegesetzes und anderer Gesetze zustimmen.
Ich bedanke mich.
Herr Innenminister, es ist bekannt, dass im Trierer Raum die Schleusersituation bzw. die Visa-Erschleichungen von 2000 auf 2003 um das Fünffache angestiegen sind.
Hier müsste zumindest vonseiten der Polizei nachgehakt worden sein, warum das so ist und um welche Fälle es sich gehandelt hat.
Herr Minister, ich komme noch einmal auf die Situation in Trier zurück, und zwar auf die Fallzahlen. Diese haben sich bekanntermaßen von 1999 von 35 Fällen auf 165 Fälle in 2003 erhöht. Sie haben als Grund die Clearingstelle genannt. Diese war doch immer schon vorhanden und ist in der Aufgabenstellung nie anders zu sehen als damals und heute. Deswegen kann man die Frage nicht so wie Sie beantworten, dass das mit der Clearingstelle zusammengehangen hätte, weil es dort mehr Fälle gegeben habe. Diese gab es 1999 schon in ähnlicher Form. In jedem Fall hat sich zwischen 1999 und 2003 etwas geändert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Aufgaben, die bisher von anderen Einrichtungen des Landes nicht wahrgenommen wurden oder werden können, soll die von der Landesregierung angekündigte Landesentwicklungsgesellschaft erfüllen?
2. Mit welchem Eigenkapital und von wem soll diese Gesellschaft ausgestattet werden?
3. Wie soll die Geschäftsführung der Gesellschaft ausgestaltet werden?
4. Auf welche Weise soll die laufende Arbeit dieser Gesellschaft finanziert werden, durch Honorare, Gebühren, Kostenerstattung?
Aber ich darf einmal fragen: Wir haben bisher auch gute Erfahrungen mit Privaten oder zum Beispiel mit dem Sparkassenservice gemacht, der in dem einen oder anderen Landesteil solche Projekte mit Unterstützung gefördert und finanziert hat.
Reicht das nicht aus? Müssen wir wirklich zusätzlich noch einmal eine weitere Entwicklungsgesellschaft gründen, auch vor dem Hintergrund – ich füge das nur bei –, dass wir die Heimstätte im Grunde genommen nicht mehr haben und in irgendeiner Form als erledigt angesehen haben?
Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, es gibt einen Entwurf über einen Gesellschaftsvertrag, in dem steht unter anderem eine Aussage über die Geschäftsführung. Gibt es schon einen Entwurf über einen Geschäftsführervertrag, und gibt es schon Namen dafür?
Herr Minister, Sie haben gesagt, dass keine Ausschreibung vorgenommen wurde, aber Sie haben nicht begründet warum. Das ist die eine Seite.
Die andere ist, mich würde interessieren, nach welcher Besoldungsgruppe der Geschäftsführer künftig besoldet wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben gerade von Herrn Staatsminister Bruch gehört, dass sich das Meldewesen zum einen auf der Bundesebene, aber zum anderen auch natürlich auf der Landesebene geändert hat. Mittlerweile gibt es bei allen Kommunen ein Melderegister. Wir haben ein neues Informationssystem, und dadurch sind natürlich auch den Kommunen einige Kosten entstanden. Was von den Kommunen unter Kostengesichtspunkten erbracht worden ist, ist relativ umfangreich gewesen.
Unabhängig davon haben die kommunalen Spitzenverbände – der Gemeinde- und Städtebund, der Städtetag und der Landkreistag –, der Kommunale Rat, die evangelische und die katholische Kirche sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz dem Entwurf zugestimmt. Wenn es von all diesen Seiten geprüft wurde,
und wenn auch die Kommunen und insbesondere all diejenigen damit leben können, die im Rahmen des Meldesystems Informationen erhalten möchten, werden wir diesen Änderungsvorschlag mit Sicherheit unterstützen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer Feststellung beginnen, von der ich außerordentlich überzeugt bin. Die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz haben nach dem geltenden Kommunal
verfassungsrecht eine Vielzahl von Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Ich bin der Auffassung, in dieser Hinsicht sind wir in Rheinland-Pfalz geradezu vorbildlich. Die Einwohnerversammlung, die Einwohnerfragestunde, das kommunale Petitionsrecht, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der Einwohnerantrag sprechen für sich. Auch bei Mitwirkungsrechten in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei der Bauleitplanung und bei Bebauungsplänen, spielen wir eine Vorreiterrolle.
Im Übrigen gibt es eine breit angelegte Möglichkeit für bürgerschaftliche Mitwirkung an der Meinungs- und Willensbildung durch den Kontakt der Bürgerinnen und Bürger zu den einzelnen Fraktionen, zu den Parteien und zu den Mitgliedern in Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen.
Unserer Kommunalverfassung liegt sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach unserer Landesverfassung das System der repräsentativen Demokratie zugrunde. Dies zweifelt wohl niemand an, und das ist meines Erachtens richtig so. Die Beschlüsse werden bekanntermaßen von kommunalen Beschlussgremien gefasst, die aus Kommunalwahlen hervorgegangen sind und damit zweifelsohne eine sehr hohe Legitimation haben. Bei zu geringen Zugangsvoraussetzungen und geringen Zustimmungsquoren würden durch Plebiszit erlangte bindende Entscheidungen an die Stelle solcher Beschlüsse treten. Dies würde die Bedeutung der Organe mit Sicherheit minimieren und abwerten und darüber hinaus die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern, für diese Organe zu kandidieren, deutlich reduzieren. Durch geeignete Quoten ist nach unserer Auffassung sicherzustellen, dass dem Prinzip des Mehrheitsentscheids Rechnung getragen wird und nicht eine Minderheit am Ende majorisiert und das Ergebnis der Kommunalwahl ins Gegenteil verkehrt, also auf den Kopf stellt.
Wir beklagen seit Jahren in diesem Haus die Überbürokratisierung und den hohen Standard. Wir werden beim nächsten Tagesordnungspunkt auch darüber reden. Gerade mit der Annahme dieses Gesetzentwurfs würden wir uns aber kontraproduktiv verhalten.
Ich bestreite auch, dass durch eine Änderung der Vorgaben für die Bürgerbeteiligung und das Bürgerbegehren auf der kommunalen Ebene Politikverdrossenheit abgebaut würde. Das Gegenteil wird der Fall sein; denn durch viele Abstimmungen werden sich unsere Bürgerinnen und Bürger mehr belästigt als gefordert sehen.
Meine Damen und Herren, die besondere Situation in Rheinland-Pfalz – das muss meiner Meinung nach mit Nachdruck gesagt werden – mit mehr als 2.000 Gemeinden, Städten, Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und darüber hinaus Ortsgemeinden bietet durch die Urwahl der Landräte, der Oberbürgermeister, der Bürgermeister, der Ortsvorsteher sowie der einzelnen Vertretungen mit der Möglichkeit des Panaschierens und des Kumulierens eine zusätzliche Einflussnahme, wie wir sie in anderen Bundesländern überhaupt nicht kennen. Wenn Sie in andere Bundesländer gehen, wer
den dort vielleicht 200 oder 300 Räte gewählt und nicht wie bei uns ungefähr 2.500.
Dadurch ist schon ein Großteil dessen erreicht, was teilweise gefordert wird. Deshalb sind die verschiedenen Vergleiche, die mit anderen Bundesländern gesucht werden und die uns gerade von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer wieder versucht werden darzustellen, wenig überzeugend.
Wir sind der Auffassung, dass sich die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bewährt haben, sie ausreichend sind und sie nicht gesenkt werden sollen. Wir werden natürlich auch nicht einer Streichung der Positivliste und erst recht nicht der Veränderung der Negativliste zustimmen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.
Ich bedanke mich.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Veränderungen bei der Verwendung von Mitteln des Ausgleichsstockes des kommunalen Finanzausgleichs für Bedarfszuweisungen und für Ausgaben nach § 17 Landesfinanzausgleichsgesetz haben sich ab 2002 ergeben?
2. Welche Veränderungen bei der Bewilligung von Bedarfszuweisungen haben sich ab 2002 für die Gesamtheit der Gemeinden, welcher Landkreise und für welche kreisfreien Städte ergeben?