Protokoll der Sitzung vom 02.12.2005

So hat die Landesregierung in ihrer Antwort vom 9. April 1999 – Drucksache 13/4188 – auf die Große Anfrage der CDU – Drucksache 13/4030 – darauf verwiesen, dass Staatsminister Zuber bereits in der 56. Plenarsitzung des Landtags am 19. März 1998 – Drucksache 13/2298 – die Gründe dafür dargelegt hat, weshalb eine Arbeitsgruppe verschiedener Ministerien des Landes nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen

ist, die Einrichtung eines Elementarschadensfonds unter Beteiligung der Versicherungswirtschaft abzulehnen.

Herr Staatsminister Zuber hat dies noch einmal in der Aktuellen Stunde zur Drucksache 14/1791 am 15. Januar 2003 verdeutlicht und insbesondere darauf hingewiesen, dass sich die Versicherungswirtschaft an einem solchen Fonds nicht beteiligen würde, was eine Grundvoraussetzung für dessen Realisierung wäre.

Zu Frage 4: Die in der Frage enthaltene Unterstellung, die Menschen würden – ich zitiere – „im Regen stehen gelassen“ – Zitatende –, entspricht nicht den Tatsachen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Die Aktivitäten der Landesregierung zum Hochwasserschutz sind vorbildlich; denn Ziel der Landesregierung ist es nicht, untätig das nächste Hochwasser abzuwarten, um dann zu sehen, ob und in welcher Weise Teile der Bevölkerung davon betroffen sind. Vielmehr ist es Aufgabe der Landesregierung, frühzeitig und vorausschauend die Ursachen zu bekämpfen und nicht nur die Symptome zu kurieren. Aus diesem Grund verfolgt die Landesregierung bereits seit Jahren mit Erfolg ihre Hochwasserschutzstrategie, und daran wird sie auch weiterhin festhalten.

Darüber hinaus ist in Wiederholung auf die erwähnte Große Anfrage noch einmal zu bemerken, dass in Deutschland weitgehend die Möglichkeit besteht, Versicherungsschutz gegen Elementarschäden einschließlich Überschwemmungsschäden ohne Sturmflut und Rückstau zu erhalten.

Seit Anfang der 90er Jahre kann privater Versicherungsschutz gegen Elementarschäden auf der Grundlage der besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung und in der Wohn- und Gebäudeversicherung erworben werden, und zwar als Ergänzung zu bestehenden Verträgen oder auch als selbstständiger Vertrag. Zusätzlich zur Sturm- und Hageldeckung besteht damit die Möglichkeit, sich gegen Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch sowie gegen Starkregen zu versichern.

Auch in der gewerblichen Sachversicherung der Betriebsunterbrechungsversicherung und zusätzlich zur Feuerversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe wird die Elementarschadensversicherung als Zusatzversicherung angeboten.

Herr Abgeordneter, so weit meine Antwort.

Gibt es Zusatzfragen? – Ich kann mit Blick auf die Uhr nur Zusatzfragen der Fragesteller zulassen.

Herr Licht.

Herr Stadelmaier, Ihren Beschreibungen konnte man entnehmen, dass die Einführung einer Pflichtversicherung als aussichtslos gekennzeichnet wird. Aber dennoch bemüht sich der Ministerpräsident.

Würden Sie Gleiches an rechtlichen Hürden auch für eine Fondslösung sehen?

Ich habe den letzten Teil Ihrer Frage akustisch nicht verstanden.

Würden Sie die gleichen Hürden, die sich zurzeit rechtlich gegen die Einführung einer Pflichtversicherung zeigen – Sie haben einige geschildert –, auch für die Einrichtung einer Fondslösung sehen?

Die Hürden bei einer Fondslösung sind aus meiner Sicht noch höher. Ich habe auch versucht, dies darzustellen, weil es an der Weigerung der politisch Beteiligten liegt und ein wesentlicher Partner der Fondslösung, nämlich die Europäische Union, einen anderen Weg gegangen ist.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Wie beurteilen Sie die Situation, dass bei dem großen Oder-Hochwasser eine Fondslösung eingerichtet wurde?

Aber eine Fondslösung auf einer anderen Basis, als sie hier vorgestellt und angedacht worden ist. Das war eine Lösung, wo es um die Verwaltung von bereitgestellten Mittel des Bundes im Zusammenhang mit einem sehr großflächigen, aber trotzdem lokalen Ereignis ging. Bei der Fondslösung, wie sie in der Enquete-Kommission vorgestellt war, ging es auch um eine Lösung, die bundesweit greift.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass es nicht so ist, als ob die Fondslösung durch die Landesregierung als eine absurde Vorstellung qualifiziert worden sei, sondern sie ist durchaus ein gangbarer Weg. Wir sind nur der Auffassung gewesen, und dies hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Schwierigkeiten, die mit diesem Weg und dessen Durchsetzung verbunden sind, größer sind als die zugegebenermaßen großen Schwierigkei

ten, die wir bei der Frage einer Elementarschadenspflichtversicherung haben.

Für die letzte Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Jullien das Wort.

Herr Staatssekretär, kann nunmehr davon ausgegangen werden, und zwar konkret, dass die Landesregierung die Hochwasserfondslösung nicht mehr weiterverfolgt?

Ich sehe im Augenblick für die Hochwasserfondslösung weniger Chancen als für die Frage der Elementarschadenspflichtversicherung. Insofern wird unser Bemühen zunächst einmal immer darauf gerichtet sein, die Elementarschadenspflichtversicherung durchzusetzen. Wenn sich bei einer Fondslösung neue Perspektiven ergeben sollten, dann habe ich gerade eben dargestellt, dass wir nicht grundsätzliche Bedenken gegen eine solche Lösung haben, sondern unsere Bedenken, neben all den Fachfragen, die geklärt werden müssen, eher im Bereich der Durchsetzbarkeit liegen.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Fragestunde. Vielen Dank, Herr Stadelmaier.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe das erste Thema der

AKTUELLEN STUNDE auf:

„Völkerrechtswidrige Aktivitäten des CIA auf der US-Air-Base Ramstein – Reaktion der Landesregierung“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4695 –

Das Wort hat Frau Abgeordnete Thomas.

Meine Damen und Herren! Anfang November 2005 berichtete die „Washington Post“ – sicherlich kein Provinzblatt –, die CIA betreibe ein Netz von geheimen Haftzentren unter anderem in einigen osteuropäischen Staaten. Menschenrechtsorganisationen wie „Amnesty International“, aber auch „Human Rights Watch“ hatten schon seit längerem darauf hingewiesen, dass die CIA Gefangene verschwinden ließ und sie ein System illegaler Auslieferung und geheimer Verhörzentren betrieb.

Die Geheimdienstausschüsse in Washington fordern jetzt Klarheit. Sie sind dabei, vom CIA entsprechende Informationen einzufordern. Der Europarat, das Schutzorgan der Menschenrechte in Europa, hat ein offizielles Ermittlungsersuchen eingeleitet. Neueste Pressemitteilungen bringen zum Ausdruck, dass Flugzeuge des amerikanischen Auslandsgeheimdienstes mit entführten und verschleppten mutmaßlichen Terroristen an Bord auf der früheren US-Air-Baise Frankfurt, auf der US-AirBase Ramstein sowie auf vier anderen deutschen Flugplätzen zwischengelandet sein sollen und diese Personen dann in so genannte Black Sites – das sind Geheimgefängnisse und schlimmstenfalls Foltergefängnisse – innerhalb und außerhalb Europas gebracht worden sein sollen.

Wir wollen mit dieser Aktuellen Stunde nicht nur darüber diskutieren, ob die Bundesregierung, die Landesregierung oder die anderen europäischen Regierungen etwas davon wussten oder nicht. Natürlich geht es um Aufklärung. Es geht aber auch darum, wer die politische Verantwortung trägt. Vor allen Dingen geht es darum, dass ein solcher Umgang mit Verdächtigen, der jedem internationalen Recht widerspricht, zukünftig verhindert wird, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fordern von den europäischen Staaten, von der Bundesregierung, aber auch von der Landesregierung in aller Deutlichkeit, dass klar gemacht wird, dass einem wie auch immer gearteten oder auch begründeten Netz von Geheimtransporten und Geheimgefängnissen jenseits rechtsstaatlicher fairer Gerichtsverfahren jede Unterstützung entzogen wird, meine Damen und Herren. Wir fordern ein entsprechendes Engagement auch dieser Landesregierung.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Ministerpräsident, Sie haben in der vergangenen Woche in der „Landesschau“ auf Anfrage von Medien sinngemäß geäußert, dass Sie davon ausgehen, dass die USA das Grundgesetz achten.

(Ministerpräsident Beck: Menschenrechte!)

Sie haben ferner gesagt, die Landesregierung habe eine ganz klare Haltung, dass Menschenrechte zu achten seien und die Landesregierung diese auch einfordern werde. In der Einschätzung und der grundsätzlichen Haltung stimmen wir überein. Etwas anderes dürfte keinen Platz haben.

Es fehlt uns aber ein Problembewusstsein in der Landesregierung; denn die Verletzung von Menschenrechten beginnt dann, wenn staatliche Organe Menschen heimlich entführen und sie ohne Rechtsgrundlage ihrer Freiheit berauben. Deshalb hätte ich erwartet, dass sich die Landesregierung früher eingeklinkt hätte.

Ich spreche von dem Fall des ägyptischen Islamisten Abu Omar, der im Februar 2003 von CIA-Agenten in Italien entführt wurde. Italien hat mittlerweile Haftbefehle gegen 13 CIA-Agenten erlassen. Abu Omar soll über

einen Umweg über Ramstein nach Kairo ausgeflogen worden sein, wo er monatelang gefoltert wurde.

Die italienische Justiz hat ein Strafverfahren gegen diese CIA-Agenten eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat nach Vorermittlungen im Juli 2005 im Oktober 2005 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in diesem Fall gegen Unbekannt. Die Ermittlungstatbestände sind Nötigung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme.

Wir fragen uns, weshalb die Landesregierung nicht schon im Juli 2005, zumindest nachdem bekannt wurde, dass die Air-Base Ramstein involviert sein soll, Aufklärung über diese Flüge eingefordert hat. Wir konnten zwar gestern den Medien entnehmen, dass Sie bei der US-Luftwaffe um Aufklärung und Erklärung bitten, Herr Bruch. Der Zeitung ist zu entnehmen, dass Sie davon kürzlich vom Justizministerium erfahren hätten.

Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass es bereits im Juli 2005 Pressemeldungen über die Möglichkeit gab, dass die Air-Base Ramstein involviert ist, der zuständige Innenminister aber erst im November eine Nachfrage stellt.

(Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, wir erwarten ein klares Engagement. Wir zeigen aber auch Versäumnisse dieser Landesregierung auf. Ich meine, das muss in einer solchen Aktuellen Stunde möglich sein.

(Ministerpräsident Beck: Das ist wirklich unglaublich!)

Wir wollen, dass die Landesregierung in ihrer ganzen Kompetenz jede Unterstützung entzieht, wenn es um eine solche Art der Terrorverhinderung geht, die gegen internationales Recht und Menschenrechte verstößt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)