Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Artikel 1 des Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ In Artikel 25 des Grundgesetzes heißt es: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Artikel 2 des NATO-Truppenstatuts besagt, dass das Recht des Gastlandes zu achten sei.
Die NATO ist zum einen auf Verträge und zum anderen auf Vertrauen gegründet, und zwar auf Vertrauen zwischen den Partnern, die Mitglied der NATO sind. Dieses Vertrauen ist Grundlage für die Zusammenarbeit. Durch die Gerüchte und Behauptungen, die in der Zeitung zu
lesen waren und die so weit ausgeführt sind, dass die meisten von uns den Schilderungen Glauben schenken, obwohl sie nicht verifiziert worden sind, ist das Vertrauen zu unseren Freunden in Amerika in der Gefahr, beschädigt und erschüttert zu sein.
Frau Thomas, Sie versuchen, der Landesregierung den Vorwurf zu machen, sie habe sich nicht genügend engagiert hinsichtlich des Vorwurfs, der noch nicht verifiziert ist und von dem weder der neue Bundesaußenminister noch sein Vorgänger noch der Geheimdienstkoordinator, Herr Uhrlau, Kenntnis hatten. Die Bundesregierung ist in einem Bundesstaat für die Außenpolitik zuständig. Das werfen Sie der Landesregierung als Versäumnis vor. Das ist eine Suppe, die Sie anrühren bei einem Thema, bei dem wir als Parlamentarier sehr nah beieinander sein sollten. Man sollte mit aller Ernsthaftigkeit den Vorwürfen nachgehen, die im Raum stehen.
„In aller Ernsthaftigkeit“ heißt, dass in Italien ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, dass nach dem Bekanntwerden von der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, so wie es sich in einem Rechtsstaat geziemt und wie wir es rechtsstaatlich machen. Wir sollten nicht befreundete Nationen vorverurteilen, wenn wir als Basis nur schlimme Gerüchte haben, die ihre Belege wahrscheinlich finden werden.
Ich bin sehr froh, dass Condoleezza Rice erklärt hat, dass sie aufklären werden. Es kann in der Tat in keiner Weise angehen, dass Menschen, so wie Sie es geschildert haben, weil sie möglicherweise in einen Verdacht des Terrors gekommen sind, aus einem überzogenen „Kampf gegen das Böse“ heraus nicht rechtsstaatlich behandelt werden und andere Länder dafür missbraucht werden. Es steht auch der Verdacht im Raum, dass Länder, die der EU beigetreten sind, so wie auch Ägypten involviert sind, wo man andere rechtsstaatliche oder eben nicht rechtsstaatliche Methoden hat.
Es steht ein schlimmer Verdacht im Raum. Das ist ein schlimmer Verdacht, der seine Begründung auch darin findet, wie die USA damit umgehen, dass Gefangene beispielsweise in Guantanamo ohne rechtsstaatliche Möglichkeiten gehalten werden. Eine Nation, zu der es mir nicht ansteht, ihr Belehrungen zu geben und für die hier auch nicht das richtige Forum ist, die aber in der Welt für Demokratie steht und diese auch als Gutes exportieren möchte, macht sich unglaubwürdig, wenn sie selbst rechtsstaatliche Grundsätze missachtet. Das ist aus meiner Sicht die schlimmste Folge, die passieren kann. (Beifall der SPD und der FDP)
Im Übrigen – darauf werde ich in der zweiten Runde noch zurückkommen – ist das Land natürlich vorstellig geworden. So, wie Sie das aber suggerieren, dass der Ministerpräsident Herrn Bush bei einem Besuch im Weißen Haus antreten lässt, zur Rede stellt und Sonstiges,
Ich freue mich, Gäste im Landtag begrüßen zu können, und zwar Feuerwehrleute aus dem Kreis Neuwied. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hartloff hat hierzu schon die Artikel aus dem Grundgesetz zitiert. Ich will nur auf das allgemeine Völkerrecht hinweisen, das in diesem Fall auch eine sehr große Rolle spielt: Kein Staat ist dazu berechtigt, Hoheitsakte auf dem Gebiet eines anderen Staates auszuüben.
Natürlich wird dieses Hoheitsrecht durch das NATOTruppenstatut und die Zusatzabkommen eingeschränkt. Das gilt auch im vorliegenden Fall der CIA-Flüge.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion verlangt im beiderseitigen Interesse der beiden Staaten ebenfalls eine zügige Aufklärung der erhobenen Vorwürfe, die bisher durch nichts bewiesen sind. Das muss man auch sagen. Wir sind auch gegen eine Vorverurteilung.
Auch beim Kampf gegen Terroristen müssen rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden. Daher begrüßen wir es, dass Condoleezza Rice dem neuen Außenminister Steinmeier eine zeitnahe Aufklärung zugesagt hat und ihm überdies versichert hat, dass die USA natürlich nationales und internationales Recht bei der Verfolgung von Terroristen einhalten werden.
weshalb ausgerechnet Ihre Fraktion gerade zum Zeitpunkt der neuen Regierungsbildung in Berlin diese Aktuelle Stunde beantragt hat, da die Vorwürfe schon seit Dezember 2004 bzw. Mai 2005 in den USA in den entsprechenden Medien thematisiert worden sind. Hatte etwa Außenminister Fischer, der bekanntlich Ihrer Partei noch angehört, keine Kenntnis von diesen Vorgängen?
Es wäre doch primär Obliegenheit des damaligen Außenministers gewesen, diesen Vorwürfen zeitnah nachzugehen. Weshalb ist das nicht erfolgt?
„Honi soit qui mal y pense“ gilt auch in diesem Fall. Dieser Antrag ist zu durchsichtig. Wenn Sie der Landesregierung berechtigt oder unberechtigt diesbezüglich Vorwürfe machen, ist zu sehen, dass da zunächst einmal die Bundesregierung gefordert ist; denn die ist der Vertragspartner beim NATO-Truppenstatut und zuständig für die Beziehungen zu den USA in diesen Fällen.
Die Ergreifung von Terroristen oder Terrorverdächtigen ist die eine Seite. Es gab in der Geschichte – ich erinnere nur an die Verfolgung von Nazischergen – vergleichbare völkerrechtswidrige Vorgänge. Entscheidend ist aber in diesen Fällen, dass die ergriffenen Täter rechtsstaatlich abgeurteilt werden. Das ist das Entscheidende und nicht die Ergreifung als solche und der Transport, sondern entscheidend ist, dass ihnen bei der Verurteilung ein rechtsstaatliches Verfahren zugebilligt wird. Darauf müssen wir Wert legen.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entschei- dend sind keine Geheimgefängnisse? Entscheidend ist auch nicht, dass gefoltert wird und all das, was dazwi- schen liegt?)
Frau Thomas, das sind alles Vorwürfe, die einer Überprüfung bedürfen. Frau Thomas, Jack Straw ist von der EU beauftragt, die Vorwürfe zu klären. Der Schweizer Kollege des Europarats ist beauftragt, diese Vorwürfe zu klären. Herr Steinmeier versucht, diese Vorwürfe zu klären. Ich frage mich wirklich, was diese eine mutmaßliche Zwischenlandung in Ramstein bei Ihnen für einen Wirbel verursacht.
Natürlich haben Sie Recht – ich habe das zuvor schon gesagt –, dass auch bei der Verfolgung von Terrorverdächtigen rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden müssen. Das ist völlig klar. Es ist aber auch die Frage zu stellen, ob das bisherige Recht in diesen Fällen nicht überkommen erscheint. Taugt unser bisheriges Recht auch in diesen Fällen von asymmetrischen Bedrohungen, von Terror, um den Rechtsstaat vor diesen Menschen zu schützen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den ausführlichen Worten der Herren Kollegen Dr. Altherr und Hartloff kann ich mich meiner Meinung nach kurz fassen. Die Lage am heutigen Tag ist folgende: Zahlreichen Medienberichten zufolge sollen
Geheimdiensttransporte von Gefangenen durch die CIA unter Nutzung von Flughäfen in Deutschland durchgeführt worden sein. In Rheinland-Pfalz soll die US-Airbase in Ramstein betroffen sein.
Meine Damen und Herren, wir sollten aber an dem bewährten Grundsatz festhalten, dass eine Vorverurteilung der amerikanischen Seite nicht in Betracht kommen kann, solange die offenen Fragen nicht eindeutig in die eine oder andere Richtung geklärt worden sind.
1. Die Menschenrechte und die völkerrechtlichen Regelungen müssen ohne Wenn und Aber von jedermann im In- und Ausland respektiert und eingehalten werden.
2. Es besteht Besorgnis in Deutschland und in anderen europäischen Staaten wegen dieser Angelegenheit.
3. Es besteht aufgrund der Berichterstattung akuter und – ich betone – vollständiger Aufklärungsbedarf.
Unsere Fraktion tritt dafür ein, dass alle Stellen – egal ob national oder international –, die zur Aufklärung dieser undurchsichtigen Angelegenheit beitragen können, dies auch mit allem Nachdruck und aller gebotenen Offenheit tun.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will ich Folgendes ausführen: Der Landesregierung von Rheinland-Pfalz liegen bis heute keine Beweise vor, dass der Militärflughafen Ramstein ein Ort rechtswidriger Aktivitäten gewesen ist.