Protokoll der Sitzung vom 02.12.2005

als die Antwort der Landesregierung zu diesem Thema vorlag und wir unsere Auswertung vorgestellt hatten. Es wurde dabei mehr als deutlich – wie gesagt, es liegt seit mehr als zweieinhalb Jahren auf dem Tisch –, dass die Qualität der Lebensmittelkontrolle in den Kreisen und kreisfreien Städten ausgesprochen unterschiedlich ausgestattet ist, nur mit einer Gemeinsamkeit, alle unzureichend.

Es wurde auch deutlich gemacht, dass bei Verdachtsfällen wie jetzt wieder die Routinekontrollen reduziert werden müssen, weil das Personal einfach nicht reicht, und bei Planerfüllung der Routinekontrollen keine Zeit für Sonderkontrollen bleibt.

Außerdem gelten keine einheitlichen Standards für das Land, sodass die Landesregierung damit ihre Fachaufsicht nicht ausschöpft.

Wir haben die Landesregierung immer wieder aufgefordert, diese Defizite aufzuarbeiten und die Lebensmittelkontrolle zu verbessern. In einem Antrag im Herbst 2002, dem Sie gern hätten zustimmen dürfen, Frau Schäfer, und in einem Antrag Anfang 2003, dem die CDU auch nicht zugestimmt hat, an die Landesregierung haben wir gesagt, setzen sie das endlich um und stimmen Sie der Bundesverordnung zu, die bessere Standards, auch personelle Standards, in der Lebensmittelüberwachung vorschreibt.

Eingeweihte wissen, dass ich jetzt von der AVV RÜb spreche, nämlich den allgemeinen Vorschriften zur Rahmenüberwachung. Diese hängen im Bundesrat bzw. schon im Vorfeld, weil die Länder nicht zustimmen wol

len. Unter Renate Künast ist diese Verordnung eingebracht worden. Es wird Zeit, dass sie umgesetzt wird. Vielleicht geht das in einer Großen Koalition besser.

Meine Damen und Herren, es muss natürlich aufhören, dass Lebensmitteltäuschungen und -betrügereien als Kavaliersdelikt behandelt werden und die Strafen aus der Portokasse der Unternehmen gezahlt werden können. Wir haben das schon Ende 2002 gefordert, als wir die Antwort der Landesregierung zur Zahl der Beanstandungen bei den Kontrollen und den darauf folgenden Strafen und dem jeweiligen Strafmaß gesehen haben. Es wird allerhöchste Zeit, dass an dieser Schraube gedreht wird, um kriminellen Energien im Lebensmittelbereich einen ernst zu nehmenden Kampf anzusagen.

Der Punkt der Selbstkontrolle der Lebensmittelbranche, auf den die Ministerin immer hinweist, dass dies ein starker Faktor wäre, funktioniert nicht ohne die staatliche Kontrolle mit dem Überwachungsdruck und ohne die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Meine Damen und Herren, es wäre deshalb gut gewesen, vor allem meine Damen und Herren von der CDU, die Länder hätten 2002 dem Verbraucherinformationsschutzgesetz zugestimmt, das Renate Künast vorgelegt hat.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen jetzt endlich Ross und Reiter benennen können, damit einerseits die Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt sind und sich andererseits die Qualitätsbetriebe vor den Kriminellen der Branche schützen können. Dann müssen sie auch wissen, wer das ist, gegen den sie sich wehren müssen. Ich kann Sie nur auffordern, nachdem die CDU jahrelang ein solches Gesetz bekämpft hat, handeln Sie jetzt endlich! Geben Sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kontrollmöglichkeit, die Transparenz und damit auch der Branche mehr Schutz vor ihren eigenen schwarzen Schafen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Überwachung von Lebensmitteln ist eine der tragenden Säulen rheinland-pfälzischer Verbraucherschutzpolitik.

Der Anlass, aus dem wir uns heute im Parlament mit Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes beschäftigen, hat heute den konkreten Hintergrund von Fleischskandalen in Bayern, Niedersachen und in Nordrhein-Westfalen, dort mit überlagertem bzw. verdorbenem Fleisch in großen Mengen.

Das Ausmaß der jüngsten Fleischskandale hat eine Dimension erreicht, die man nur noch als verbrecherisch und kriminell bezeichnen kann.

(Beifall bei FDP und SPD)

Die Drahtzieher dieser Machenschaften nehmen offenbar in Kauf, dass der nichts ahnende Verbraucher Gefahr läuft, gesundheitliche Schäden zu erleiden. Vor diesem Hintergrund muss die Verbraucherschutzpolitik entschlossen und konsequent alles unternehmen, um den schwarzen Schafen unter den Fleischproduzenten und -händlern das Handwerk zu legen.

Meine Damen und Herren, die Forderungen der Landesregierung, diejenigen Betriebe, denen schwer wiegende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht nachgewiesen werden, an den Pranger zu stellen und die Namen zu veröffentlichen, können wir uneingeschränkt unterstützen. Auch die Frage der Einführung des Verbraucherinformationsgesetzes tritt wegen der skandalösen Ereignisse wieder in den Vordergrund.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Offensichtlich kann es nicht nur Angelegenheit der Produzenten bleiben, ihre Produktverantwortung ausschließlich selbst wahrzunehmen. Ein Verbraucherinformationsgesetz könnte hier zu Verbesserungen bei der Sicherheit von Lebensmitteln, insbesondere bei leicht verderblichen Waren wie zum Beispiel Fleisch führen.

Meine Damen und Herren, eine gesetzliche Regelung könnte auch die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll, Lebensmittel- und Strafverfolgungsbehörden intensivieren. In Rheinland-Pfalz existiert bereits eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bündelung von Verfahren. Ich denke, hier hat Rheinland-Pfalz eine eindeutige Vorreiterrolle.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Zum Glück ist Rheinland-Pfalz von den jüngsten Fleischskandalen nicht betroffen. Man kann nur hoffen, dass das nicht noch eintritt. Die Fleischmanipulationen sind Straftatbestände, die eine angemessene strafrechtliche Verfolgung erfordern.

Die Landesregierung hat mit mehreren Maßnahmen auf die jüngsten Vorkommnisse reagiert. Zunächst hat Frau Umweltministerin Conrad die rheinland-pfälzischen Lebensmittelüberwachungsbehörden zu verstärkten Kontrollen einschlägiger Fleischlager und Umpackbetriebe aufgefordert. Des Weiteren gibt es eine Bundesinitiative von Niedersachsen. Danach soll eine EU-weite Meldepflicht auch für den Fall eingeführt werden, wenn ein Empfänger zweifelhaftes Fleisch erhält, das er dann zurückgibt. Das ist eine erhebliche Verschärfung der Meldepflicht im Vergleich zu bisher. Zurzeit ist eine Meldung nur dann erforderlich, wenn die zweifelhafte Ware in Verkehr gebracht werden soll.

Wenn kriminelle Energie zur Manipulation von Lebensmitteln, zum Beispiel verdorbenem Fleisch, eingesetzt und die verdorbene Ware von außen für den Verbrau

cher nicht zu erkennen ist, dann hat in diesen Fällen der Verbraucher keine Chance. Er hat aber dort eine Chance, wo er es gegebenenfalls sehen oder unter Umständen auch riechen kann. Deshalb sollte sich der mündige Verbraucher nicht scheuen, die dafür zuständigen Stellen zu informieren.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es muss auch im Interesse der Wirtschaft liegen, dass dem Verbraucher nicht der Appetit am Fleisch verdorben wird. Immerhin gibt es in Deutschland rund 20.000 Betriebe, die Fleisch verarbeiten. In Rheinland-Pfalz wird in 500 Betrieben geschlachtet. Für die Lebensmittelsicherheit sind 150 amtliche Ttierärzte zuständig, die sich um die Produktion, den Transport und die Lagerhaltung von Fleischerzeugnissen kümmern. Damit und mit dem leistungsfähigen Landesuntersuchungsamt ist Rheinland-Pfalz gut aufgestellt.

Ich danke Ihnen.

(Vereinzelt Beifall bei FDP und SPD)

Ich erteile Frau Abgeordneter Schäfer das Wort.

Zum Thema „Rheinland-Pfalz in der Vorreiterrolle“ kann man nur eines ganz klar sagen, die Statistiken zeigen, dass bei der Anzahl der kontrollierten Betriebe Rheinland-Pfalz an hinterer Stelle ist. Von daher frage ich mich, wo Sie eine Vorreiterrolle sehen wollen. Das war der erste Punkt.

(Beifall bei der CDU)

Ich komme zum zweiten Punkt. Ich frage mich, ob die Landesregierung tatsächlich die Situation der Lebensmittelkontrolle in den Kreisen kennt. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass Sie sich auf die Abfrage in den einzelnen Kreisen beschränkt haben. Darüber hinaus kommt bei den offen gelassenen Punkten seitens der Landesregierung überhaupt keine Antwort. Das zeigt ganz klar, wie sich das darstellt.

(Befall bei der CDU)

Ich komme zum dritten Punkt, dem Verbraucherschutzinformationsgesetz. Klare Position der CDU ist – es wurde auch von Bundesminister Seehofer genannt –, wir brauchen ein Verbraucherinformationsgesetz. Es geht nicht um das Was, sondern es geht um das Wie. Das, was dort drinsteht, muss stimmen.

Ich komme zum nächsten Punkt. Ich habe noch zwei Punkte. Frau Kollegin Kiltz, ich wusste gar nicht, dass

Sie einen Alleinvertretungsanspruch für das Thema „Lebensmittelkontrolle“ haben.

(Creutzmann, FDP: Bei allem! – Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben gesagt, wir kennen das Problem seit Jahren. Wer als Erster was gesagt hat, ist völlig egal. Es geht darum, gemeinsam für den Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz etwas zu bewirken.

(Beifall bei der CDU)

Ich komme zum letzten Punkt. Frau Ministerin Conrad, in Ihrer Presseerklärung, von der ich gesprochen habe, haben Sie kurz dargestellt, wie viele Kontrollen im Jahr stattfinden. Sie sagen – ich zitiere –, „in diesem Jahr werde der Anteil der Fleischbetriebe aber sicher höher liegen, sagte eine Sprecherin.“ – Ich möchte wissen, worauf sich das „sicher“ gründet. Woher wissen Sie das? Darauf hätten wir gern eine deutliche Antwort.

Zu Ihrem selbst gewählten Motto, „Wir machen’s einfach“, kann ich nur sagen, nein, Sie machen es sich zu einfach.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Ich erteile Frau Abgeordneter Elsner das Wort.

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass angeblich gerade in RheinlandPfalz nicht genügend Lebensmittelkontrollen stattfinden. Im Jahr 2004 gab es insgesamt 37.000 Kontrollen in allen Lebensmittelbereichen und -branchen. 20.000 Proben wurden entnommen. Pro Jahr sind rund 4.000 Proben von Lebensmitteln tierischer Herkunft dabei. Man muss sich auch einmal überlegen, warum Rheinland-Pfalz in der Regel von den wirklich großen Skandalen verschont wird. Das liegt an den Kontrollen, woran sonst?

Wir unterstützen auf jeden Fall die Forderung von Ministerin Conrad, dass es verschärfte Lebensmittelkontrollen geben muss. Dazu gehört auch das Verbraucherinformationsgesetz.

Bei der Handhabung dieses Skandals sind wir auf dem richtigen Weg. Meine Fraktion ist überzeugt, dass Ministerin Conrad von Landesseite aus mit Nachdruck und Entschlossenheit alle Bemühungen neben den Landesmaßnahmen unterstützt, die im Bund angekündigt wurden – dazu gehört das 10-Punkte-Programm –, damit diese kriminellen Machenschaften umgehend eingedämmt werden und schnellstmöglich noch mehr Sicherheit in diesem sensiblen Bereich für den Verbraucher und die Verbraucherin geschaffen wird. Frau Ministerin

Conrad hat und wird auch in Zukunft die Verbraucher und Verbraucherinnen durch entsprechende Maßnahmen zu schützen wissen.