Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst will ich festhalten, dass es erstaunlich ist, dass weder die Frau Ministerin noch Frau Brede-Hoffmann ein Wort zu den Forderungen der FDP gesagt haben.
Herr Wiechmann, zu Ihnen will ich anmerken, dass die soziale Benachteiligung nicht von der Schullaufbahnempfehlung, sondern davon abhängt, wie Kinder insbesondere in der Grundschule gefördert werden. Hier setzen wir mit unserem Konzept der fördernden Grundschule die entsprechende Akzente, weil wir Bildung vom Kind her denken. Das wird die soziale Benachteiligung aufheben.
Frau Morsblech, ich komme zu Ihrem Vorwurf „weder Fisch noch Fleisch“. Das ist leicht getan. Wir machen keine ideologisch bedingte Bildungspolitik, sondern eine Politik, die sich am Kind orientiert. Hier muss man sagen: Das eine und das andere Konzept hatten entscheidende Nachteile. – Es gilt, diese zum Wohl des Kindes aufzuheben, damit richtige Entscheidungen getroffen werden oder auch entsprechende Korrekturen vorgenommen werden können.
Frau Morsblech, eine dieser Korrekturen ist nicht möglich, weil es bisher eine Rückmeldung, die Sie eingefordert haben, nicht gibt. Diese wäre dringend erforderlich. Hier könnten Sie einmal etwas tun.
Ich möchte noch gern eine Anmerkung zu dem machen, was wir vorhaben. Ich habe bereits gesagt, dass wir eine entsprechende Korrekturmöglichkeit wollen. Das heißt, dass wir an der Freigabe des Elternwillens festhalten, aber im Gegensatz zu heute die Empfehlung der Schule vorgelegt werden muss, damit die aufnehmende Schule ein entsprechendes Beratungsgespräch führen kann und
muss. Dies muss mit einer entsprechenden Rückmeldung nach einem Jahr oder zwei Jahren gekoppelt werden. Dann wäre die Sache für die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern wesentlich durchsichtiger, transparenter und auch einsichtiger.
Wir halten eine weitere Korrekturmaßnahme für dringend notwendig, dass umgekehrt eine zeitnahe Korrekturmöglichkeit für die Lehrerinnen und Lehrer geschaffen wird, wenn wir an der Freigabe des Elternwillens festhalten wollen.
Wenn nach einem halben Jahr oder nach einem Jahr feststehen sollte, dass das Kind überfordert ist, muss im Gegensatz zu heute, wo sich Kinder bis zu drei Jahre in einer Schule befinden können, die sie überfordert, eine Korrektur vorgenommen werden können. Das muss verändert werden.
Frau Präsidentin, ich komme zu der letzten Anmerkung. In der IGS regt sich niemand auf, dass dort nach einer gewissen Zeit die Lehrerinnen und Lehrer auch darüber entscheiden, wer in den A-, B- oder C-Kurs kommt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Lelle, das war jetzt wirklich die Quadratur des Kreises. Sie setzen sich für eine Grundschule ein, die als Zwangsschule den Eltern am 5. Lebensjahr des Kindes aufgepresst wird.
Das ist nun wirklich die endgültige Bewältigung jedweder Idee von Elternwille. Er ist überhaupt nicht mehr vorhanden. Dann wird zwangsweise eingeschult.
Gleichzeitig sagen Sie, Sie machen keine ideologische Bildungspolitik. Das Einzige, was Sie als Begründung haben, sind Ideologien für diesen Punkt.
Herr Kollege Keller, lassen Sie mich ausreden. Es ist schade, dass wir heute nicht miteinander reden konnten. Scheinbar versuchen Sie, es auf diese Art und Weise nachzuholen.
Ich sage Ihnen etwas. Wir sind überzeugt, dass das, was wir hier machen, nämlich eine bessere Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern und Beratungsmöglichkeiten für die Eltern, der richtige Weg ist.
Herr Kollege Keller, Sie können von einem überzeugt sein: Die FDP und wir werden in den Koalitionsberatungen, von denen Sie auch schon auszugehen scheinen – das nehme ich mit großer Beruhigung zur Kenntnis –, in wenigen Wochen darüber beraten, wer sich in dieser Landesregierung mit welchen Inhalten durchsetzen wird.
Wir werden unseren künftigen und heutigen Koalitionspartner von dem richtigen Weg des Respekts des Elternwillens bei intensiver Beratung und Einbeziehung der Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern überzeugen und in der nächsten Legislaturperiode bei freigegebenem Elternwillen, intensiver Beratung und gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern eine hohe Bedeutung der Schulmeinung bei der Schullaufbahnempfehlung haben.
„Umstrittene Äußerungen des Justizministers zur Bio-Ethik“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4972 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ohne jeden Zweifel ist das vorgeburtliche Leben Träger des Lebensgrundrechts, bekräftigte der Minister. Allerdings sei der Embryo in diesem Stadium noch unentwickelt. Somit könne ihm ethisch nicht dasselbe Schutzniveau zugesprochen werden, worauf das weiterentwickelte vorgeburtliche Leben und der geborene Mensch Anspruch haben.
Ein Embryo in dieser frühen Phase kann nicht mit einem voll entwickelten Menschen gleichgestellt werden. So lautet die Pressemeldung des Ministers zur Veröffentlichung des Abschlussberichts. Im Abschlussbericht
selbst heißt es: „Da der Embryo in diesem frühen Stadium allerdings noch ganz unentwickelt ist, ist ihm ethisch nicht dasselbe Schutzniveau zuzuschreiben, auf das weiterentwickeltes vorgeburtliches Leben und der geborene Mensch Anspruch haben. Vielmehr besitzt der Embryo in dieser frühesten Phase seiner Existenz einen Sonderstatus und eine eigenständig zu bestimmende abgeschwächte Schutzwürdigkeit.“
Sehr geehrter Herr Minister Mertin, diesen Ausführungen können ich – hier bin ich mir ganz sicher – und auch die Mehrheit dieses Hauses nicht folgen.
Hier geht es um die Würde des Menschen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ich darf daran erinnern, dass auch die SPD-Fraktion andere Beschlüsse mitgetragen hat. Deshalb können wir nur daran festhalten, dass der Lebensschutz auch für früheste menschliche Entwicklungsstadien nicht teilbar oder abstufbar ist. Lebensschutz ist sowohl am Anfang als auch am Ende des Lebens unteilbar.
Leider hat der ganze Bericht der Kommission eine klare Richtung. Diese lautet: weitestgehende Liberalisierung im Bereich der Fortpflanzungs- und Stammzellforschung, möglichst wenig Restriktionen für die Forschung und Nutzungsinteressen der Medizin dominieren, was sich insbesondere im Umgang mit den überflüssigen Embryonen zeigt.
Dies alles führt letztendlich dazu, dass der moralische Status der Embryonen deutlich verschlechtert wird. Die Schutzbedürftigkeit des Embryos wird relativiert. Der Bericht sieht nach seiner Auffassung dem derzeitigen Trend folgend einen Regelungsbedarf, der über ethische Bedenken und moralische Positionen gestellt wird. Immer wieder wird zwischen dem Lebensrecht des Embryos und den Gesundheitsinteressen Dritter abgewogen.
Der Gesundheitsschutz und die Freiheit der Forschung werden herangezogen, um das Lebensrecht des Embryos zu relativieren. Das Grundrecht auf Leben wird eingeschränkt. PD und SET fungieren als genetische Selektionsprogramme. Zu all dem sagen wir ein deutliches Nein.
Warum sorgt der Justizminister ausgerechnet jetzt für eine Veröffentlichung der Bioethik-Kommission des Landes zu diesem Thema? Die Antwort auf diese Frage gibt, denke ich, Herr Georg Paul Hefty in einem Leitartikel der „FAZ“ mit der Überschrift „Hausgemachte Ethik“ vom 23. Januar 2006.
Im Großen und Ganzen gibt der Bericht die Auffassung wieder, die in den letzten Jahren im Bundestag die FDPAbgeordnete Flach vorgetragen hatte und die von der Bundestagsmehrheit mit Gesetzeskraft abgelehnt worden war. Dass Justizminister Mertin der Kommission seinen Stempel aufdrückt, liegt in der Natur der Sache. Er ist von seiner Partei in die Regierung entsandt worden, um dort das Programm der Partei durchzudrücken. Wenn das so ist – dies scheint so zu sein –, Herr Mertin,
dann muss ich gerade bei einem solchen Thema formulieren, Sie instrumentalisieren die Bioethik-Kommission des Landes für parteipolitische Zwecke, und das bei einem hochsensiblen Thema.
Gerade dieser Eindruck löst auch bei den Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen Entsetzen aus. Wenn sich eine Bioethik-Kommission des Landes, die eigentlich nur von der Landesregierung einberufen wird, dann so verhält, muss man hier doch schon einmal die eine oder andere Frage stellen. Ist es richtig, dass die Kommission so heißt bei einer Zusammensetzung von 15 berufenen Sachverständigen und 13 weiteren Mitgliedern, die aus den Ministerien kommen?
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, über die Qualifikation der Mitarbeiter der Ministerien zu reden. Es haben genau noch zwei dagegen gestimmt. Aber eine gewisse Abhängigkeit gibt es trotzdem.