Protokoll der Sitzung vom 17.02.2006

Selbsterklärung abgeben, dass sie keine verbotenen Tierarten und keine Produkte dieser Tierarten mitführen – und zweitens dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten auf ihren Flughäfen und an ihren Grenzen im Personenverkehr und Güterverkehr umfassende Kontrollen auf illegale Einfuhren durchführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn alle Beteiligten die Schutzvorkehrungen treffen und Maßnahmen umsetzen, haben wir eine Chance – ich sage dies bewusst –, auch bei weiteren Virusnachweisen bei Wildvögeln – damit wird einfach zu rechnen sein – unsere Hausgeflügelbestände vor einer Infektion zu schützen, damit auch wirtschaftlichen Schaden von den Geflügelhaltern abzuwenden und damit eine deutliche Verschärfung der Situation zu vermeiden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind dennoch auf einen möglichen Seuchenausbruch – sei es bei Wildvögeln oder auch bei Hausgeflügel – vorbereitet. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Darstellung im Rahmen der Fragestunde vom 20. Januar 2006. Sie wissen, dass dieses Maßnahmenpaket von der Festlegung von Sperr- und Beobachtungsgebieten bis hin zur Vorsorge für die mögliche Keulung von großen Zahlen von Geflügel geht.

Lassen Sie mich noch auf zwei wesentliche, in der Öffentlichkeit diskutierte Fragen eingehen. Die Bedeutung des Eintrags des Virus über Wildschwäne ist derzeit noch unklar, insbesondere auch ihre Rolle bei der Seuchenverbreitung. In allen bislang betroffenen EUMitgliedstaaten ist das H5N1-Virus bei Höckerschwänen nachgewiesen worden. Ob die Schwäne eine Funktion als „Ersteinträger“ oder „Indikator“ oder „Signaltiere“ der Tierseuche haben, ist ebenfalls noch ungeklärt.

Des Weiteren möchte ich auch auf die immer wieder geäußerte Forderung, zum Teil auch von einzelnen Politikern oder Politikerinnen und auch von Hobbytierhaltern“ nach einer Impfung von Geflügel gegen die Geflügelpest eingehen. Im Gegensatz zu anderen Tierseuchen, bei denen erfolgreich geimpft werden kann und das geimpfte Tier auch sicher vor einer Infektion geschützt ist, gibt es bei der Impfung gegen die Geflügelpest diese Sicherheit nicht. Im Gegenteil, eine Impfung könnte ein Seuchengeschehen maskieren und ist deswegen zurzeit eher kontraproduktiv. Denn auch geimpftes Geflügel kann sehr wohl infiziert werden und auch das Virus ausscheiden, es erkrankt aber nicht mehr. Das heißt, die Infektion ist nicht erkennbar.

Es gibt zudem bis heute keine zugelassenen so genannten Marker-Impfstoffe – als markierte Impfstoffe –, die serologisch nachweisbar sind, die eine Unterscheidung von geimpften und von infizierten Tieren zulassen würden. Die Impfung des Geflügels wäre derzeit eine Einzeltierimpfung – das heißt, man müsste sie alle in die Hand nehmen –, die mindestens zweimal durchgeführt werden müsste. Dies ist allein logistisch und kapazitätsmäßig bei den Wirtschaftsgeflügelbeständen von über 100 Millionen Tieren absolut unrealistisch.

Im Übrigen wäre die Impfung von Wirtschaftsgeflügel mit erheblichen Handelsrisiken verbunden, die das Produkt Geflügelfleisch letztendlich unverkäuflich machen wür

den. Ich will auch darauf hinweisen, dass in Italien Wildvögel geimpft worden sind, und in Italien hatten wir gerade auch vor kurzem diese Eintragung in die Wildvögelbestände registrieren müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese und weitere Gründe machen deutlich, die Impfung des Geflügels ist kein Baustein einer erfolgreichen Strategie der Seuchenvorbeugung. Wir sollten im Übrigen wie im Jahr 2003, als es eine ähnliche Tierseuche nur mit einem anderen Virusstamm gab, als seuchenpolitisches Ziel virusfreie Hausflügelbestände definieren und die Maßnahmen danach gestalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dennoch wird die Impfung bei einem konkreten Seuchengeschehen im Einzelfall – ich denke insbesondere an Rassegeflügel, an Geflügel in Zoos oder vielleicht auch bei den Hobbytierhaltern – eine Rolle spielen können. Wir haben deswegen ein erhebliches Interesse daran, dass die Forschung zügig vorangetrieben wird, um in absehbarer Zeit einen Markerimpfstoff zur Verfügung zu haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auch in dieser Situation noch einmal alle um Seriosität und Besonnenheit bitten. Die Situation ist ernst, aber nur für Vögel. Die Gefährdungslage für Menschen hat sich – wie eingangs geschildert – grundsätzlich nicht verändert. Es gibt derzeit nach wie vor keine Erkenntnisse, dass der Erreger seine Pathogenität, das heißt, seine krankmachende Wirkung, für Menschen verändert hätte oder von Mensch zu Mensch übertragbar wäre.

Ein Gefährdungspotenzial für Menschen kann sich in Einzelfällen ergeben, wenn infiziertes Geflügel ohne Hygienemaßnahmen direkt angefasst wird oder der Mensch sich ohne Schutz in infizierten Geflügelherden aufhält.

Geflügelfleisch ist für den Verzehr weiterhin unbedenklich. Durch zahlreiche Schutzmaßnahmen ist sichergestellt, dass kein seuchenerkranktes Tier in die Lebensmittelkette gelangt. Im Übrigen: Notorischen Skeptikern bleibt immer noch der Verzehr von erhitztem Geflügel. Das Influenzavirus wird nämlich – wie vor allem andere Bakterien und Viren auch – durch hohe Temperaturen rasch abgetötet. Daher sind Brathähnchen, wem sie denn schmecken, Chicken Wings und Chicken Nuggets in Bezug auf Geflügelpest nach wie vor absolut sichere Lebensmittel.

Der Vollständigkeit halber möchte ich dennoch auch heute noch einmal darauf hinweisen, dass die Landesregierung unter Federführung des Ressorts meiner Kollegin Malu Dreyer auch für den Fall einer Veränderung des H5N1-Virus in ein von Mensch zu Mensch übertragbares Pandemievirus bereits im Jahr 2005 damit begonnen hat, einen Maßnahmenplan für eine mögliche Grippepandemie vorzubereiten. Daran haben zahlreiche Partner des rheinland-pfälzischen Gesundheitswesens aktiv mitgewirkt und die Bemühungen der Landesregierung erheblich unterstützt.

Dieser rheinland-pfälzische Maßnahmenplan hat von den Experten des Fachbeirats Infektionsschutz, der vom

Gesundheitsministerium eingesetzt wurde, grünes Licht erhalten.

Der rheinland-pfälzische Pandemieplan umfasst Früherkennung möglicher außergewöhnlicher Erkrankungen, Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Medikamenten, Organisation der Durchführung notwendiger Impfmaßnahmen und Sicherstellung der ambulanten und stationären Versorgung erkrankter Personen.

Rheinland-Pfalz hat virushemmende Arzneimittel beschafft und für die rheinland-pfälzische Bevölkerung insgesamt 500.000 Therapieeinheiten eingelagert. Damit soll die Zeit überbrückt werden, bis ein geeigneter Impfstoff zur Verfügung steht. Dieser soll nach den Vereinbarungen auf Bundesebene in drei bis sechs Monaten, nachdem irgendwo auf der Welt ein Pandemievirus auftritt, entwickelt sein, und innerhalb von acht Wochen kann die Bevölkerung mit Impfstoff versorgt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will ergänzend hinzufügen, dass heute meine Kollegin, Gesundheitsministerin Malu Dreyer, den Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz aufgefordert und gebeten hat, zu einer Sonderministerkonferenz einzuladen, um die aktuelle Lage und das Vorgehen auch zwischen den Ländern noch einmal abzugleichen und abzustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich zum Schluss bei allen bedanken für die Akzeptanz auch beschränkender Maßnahmen und auch für einen außergewöhnlich hohen Einsatz, zum Beispiel bei den Geflügelhaltern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unterschiedlichsten Behörden des Landes, der nachgeordneten Behörden und auch bei den Kommunen, den Freiwilligen des Katastrophenschutzes, insbesondere den Feuerwehren, aber auch der Polizei und nicht zuletzt allen Bürgerinnen und Bürgern.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat zügig und problemadäquat gehandelt. Wir werden dies auch künftig tun, und wir sind vorbereitet, die Maßnahmen, die dem jeweiligen aktuellen Entwicklungsstand der Tierseuche entsprechen, zum Schutz der Menschen zu ergreifen, auch wenn die Gefährdung äußerst gering ist, aber auch und vor allem, um die Ausbreitung der Tierseuche in die Hausgeflügelbestände soweit irgend möglich einzudämmen.

Ich bedanke mich.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Schäfer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Tagtäglich erreichen uns neue Meldungen zur Ausbreitung der Vogelgrippe. Jetzt gibt es also zu unserem Erschrecken auch in Deutschland erste Fälle toter Vö

gel, die am H5N1-Virus erkrankt sind. Gestern hat sich die Zahl weiter erhöht.

Heute zeigt sich, wie richtig unsere Einschätzung war, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten, dass das Virus auch zu uns kommen könnte, und gewappnet zu sein. Ziel aller Maßnahmen, die ergriffen werden mussten und müssen, ist es, vorbeugend zu wirken, zu verhindern, dass sich das Virus auch auf die Nutzgeflügelbestände ausbreitet, und darüber hinaus auch Vorsorge für den Fall zu tragen, dass das Virus zu einem Grippevirus mutiert, der für Menschen gefährlich ist. Diese Gefahr ist gering, doch denkbar.

Bundeslandwirtschaftminister Seehofer hat auf die aktuellen Funde sofort die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und ein vorgezogenes Aufstallungsgebot angeordnet, das ab heute gilt.

Rheinland-Pfalz muss nun vehement die Eilverordnung zur Aufstallungspflicht mittragen und umsetzen. In Rheinland-Pfalz sind rund zwei Millionen Vögel vom Aufstallungsgebot betroffen. Die Geflügelhalter begrüßen diese Maßnahmen inzwischen auch, weil sich ihnen keine Alternative stellt. Es ist nicht auszudenken, welche existenzbedrohenden Schäden ein solcher Seuchenausbruch für die Tierhalter haben kann. Deshalb muss das Aufstallungsgebot jetzt konsequent umgesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Problem Vogelgrippe ist nicht für wortgewaltige Auseinandersetzungen geeignet. Dennoch ist es die Pflicht der Opposition, darauf zu achten, dass Versäumnisse vermieden werden und die richtigen Weichenstellungen erfolgen.

Diese Aufgabe nehmen wir als CDU-Fraktion angesichts des Ernstes der Situation wahr. Wir stellen fest, dass die Landesregierung bisher in verschiedener Weise sehr zögerlich war. Sie sollten in Anbetracht der Lage zielstrebiger vorgehen.

(Zurufe von SPD und FDP)

Viele Verbraucher sind verunsichert. Es ist jetzt Aufgabe der Landesregierung, umfassend über Ausmaß und Risiko und über die Unbedenklichkeit des Geflügelverzehrs unter entsprechenden Bedingungen zu informieren. Wichtig ist es jetzt auch, insbesondere die Kinder darüber aufzuklären, wie sie sich beim Auffinden toter Vögel verhalten sollen bzw., dass sie Vögel an Gewässern und in Parks nicht füttern sollen, um nicht weitere Wildvögel anzulocken.

Wieder einmal zeigt sich, dass der Verbraucherschutz besser in einem Ministerium gebündelt werden muss. Gerade in einer so dringenden Angelegenheit muss die Abstimmung zwischen den Ressorts 100%ig funktionieren.

Es ist unabdingbar, dass Rheinland-Pfalz auf den Ernstfall einer Pandemie gut vorbereitet ist. Es geht hier nicht um Panikmache. Es muss gewährleistet sein, dass in ausreichendem Maß Medikamente vorgehalten sind, wie es das Robert-Koch-Institut empfiehlt. Dass wir dazu von der Landesregierung bisher sehr unterschiedliche und

auch unbefriedigende Antworten erhalten haben, ist nicht gut. Im Sommer letzten Jahres erhielten wir die Auskunft, es würden Medikamente für etwa 12 % der Bevölkerung vorgehalten.

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt 20 %. Noch in der vergangenen Plenarsitzung erhielten wir zur Antwort, die Bevorratung sei im ausreichenden Maß gegeben. Was heißt das? Weshalb weicht die Landesregierung von der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts ab? Wir haben heute dazu wieder keine Antwort erhalten.

Wichtig sind Transparenz und Informationen. Wichtig ist auch, dass eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut ist, um im Fall einer Pandemie die medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Es wundert schon, dass erst vor wenigen Tagen Ärzte angeschrieben worden sind und erst einmal ihre Adressen überprüft wurden. In dieser Hinsicht bedarf es vorausschauender Informationen und Konzepte.

Darüber hinaus muss dringend die Frage der Impfung von Tieren neu diskutiert und geklärt werden. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass das Land Rheinland-Pfalz zur Vorbeugung gut aufgestellt ist.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Stretz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beinahe hätte ich damit begonnen, Sie zu loben und mich bei Ihnen zu bedanken für den guten Einstieg in diese Diskussion. Es kann offensichtlich nicht sein, dass man der Verlockung entgegentritt, wenn man gehört hat, was die Frau Ministerin dankenswerterweise sehr umfassend dargestellt hat, dass wir nämlich in Rheinland-Pfalz hervorragend aufgestellt sind, gut gehandelt wird und sie ausdrücklich darauf hingewiesen hat.

(Beifall bei SPD und FDP)

Das Schlimmste, was uns passieren kann, ist diese Panikmache, dass man auf der einen Seite zwar sagt, das sei alles ruhig anzugehen, aber im nächsten Satz schon wieder die Bevölkerung verunsichert und versucht, den Menschen weiszumachen, wir würden in einer Gefahrensituation leben.

(Beifall bei SPD und FDP)

Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben alles gesagt, was zum derzeitigen Zeitpunkt dazu gesagt werden kann. An dieser Stelle will ich mich ausdrücklich beim Landesuntersuchungsamt bedanken, weil das, was wir von dort hören, genau das unterstreicht, was Sie ausgeführt haben. Auch dort hat der Bürger nicht nur das Gefühl, sondern die Gewissheit, dass er umfassend und rechtzeitig informiert wird über

das, was möglicherweise an verschiedenen Stellen bei uns in Rheinland-Pfalz durchaus auftreten kann. Dessen sind wir uns alle bewusst.

Wir haben alle die Nachrichten der vergangenen Tage gelesen und im Fernsehen gesehen. Ich will nicht verhehlen, dass es mich schon etwas bedrückt hat zu sehen, wie lange es dauert – – –

(Dr. Weiland, CDU: Bitte keine Panikmache!)

Ich habe gesagt, dass mich das bedrückt hat. Wenn Sie das Bedrücken schon panisch reagieren lässt, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen, Herr Dr. Weiland.

(Dr. Weiland, CDU: Nicht dass Sie die Leute verunsichern!)