Protokoll der Sitzung vom 14.12.2001

eine Überarbeitung der Hektarertragsregelung.

Darüber hinaus muss aus meiner Sicht geprüft werden, ob eine Straffung des Prädikatweinsystems und eine Rückbesinnung auf die Stärken der Prädikate zur Vertrauensbildung beim Verbraucher beitragen kann.

Um den Umfang in der Weingesetzgebung aus Sicht der Länder zu diskutieren und innerhalb der Länder ein abgestimmtes Verfahren zu erreichen, habe ich die

Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe durch die Agrarministerkonferenz und die Amtschefkonferenz der Agrarminister entsprechend beantragt.

Beide Konferenzen finden Anfang des Jahres 2002 statt.

Ich gehe davon aus, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt wird. Ergebnisse über den Umfang einer Weingesetzänderung aus Sicht der Länder bleiben dieser Arbeitsgruppe verständlicherweise vorbehalten.

So weit die Beantwortung der Fragen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist in dem großen Paket lediglich die Frage der Mindes tmostgewichte unmittelbar vorgesehen. Warum haben Sie nicht dem Antrag des Weinbauverbands MoselSaar-Ruwer, der bereits eine Mostgewichterhöhung gefordert hat, aus dem vergangenen Jahr entsprochen? Jetzt kommen Sie und behaupten, das sei der große Wurf.

Es ist ein Unterschied, ob man Politik selektiv oder für die gesamte Weinwirtschaft betreibt. Das war bisher immer guter Brauch, und daran halte ich fest und lasse mich von niemandem irritieren.

Wir beraten das gemeinsam und tragen das möglichst gemeinsam. Wir können nicht einen Verband herausnehmen. Wenn die anderen Verbände aufgrund klimatischer und topographischer Gründe und aufgrund der Qualität des Bodens andere Sichtweisen vertreten, müssen diese, wenn weinrechtliche Vorschriften verändert werden, mit berücksichtigt werden.

Es bleibt dabei. Wir werden das wie immer in einem vernünftigen Dialog machen, und zwar mit allen Verbänden. Dann werden wir versuchen, ein Ergebnis zu erzielen. Dieses Ergebnis wird in den weinrechtlichen Vorschriften seinen Niederschlag finden.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, die Landesregierung hat bereits im Jahr 2000 die Förderung der Kellerwirtschaft angekün

digt. Das ist bis heute aber nicht erfolgt. Wann gedenken Sie das umzusetzen? Das haben Sie in dem Paket nicht mehr benannt.

Das war nicht Gegenstand Ihrer Frage. Wir werden das aber zügig umsetzen müssen.

Das Problem dabei war aber, dass wir zunächst einmal alles aufarbeiten mussten. Das ist alles nicht so einfach. Nach der Aufarbeitung werden wir damit beginnen können.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Baumann.

Herr Minister, Sie sagten, dass die Preissituation bei den Fassweinwinzern unbefriedigend sei. Das wissen wir. Wie beurteilen Sie die Zukunft der Winzerinnen und Winzer, die reine Fassweinvermarkter sind und immer noch mit loser Fassweinware am Markt agieren?

Frau Kollegin Baumann, wir leben in einer Marktwirtschaft. Jeder muss wissen, wie er mit seinen Produkten umgeht. Jeder muss wissen, wie und ob er ein Produkt auf den Markt bringt, ob über losen Fasswein, über Direktvermarktung usw. Das ist die Selbstverwaltung in der Marktwirtschaft und so üblich.

Auf eine solche Frage eine Antwort zu geben, ist ins ofern schwierig, als das immer differenziert gesehen werden muss. Das mag bei dem einen durchaus ertragreich sein, bei dem anderen aber nicht.

Wir werden alles unternehmen – das ist im Übrigen die Aufgabe der Kellerwirtschaft –, um bei einer Unternehmensentscheidung jedem die Souveränität seiner Entscheidung zu überlassen. Wir werden ihn auch dann begleiten, wenn er raus will.

Eines ist klar: Was wir in der Vergangenheit gemacht haben, dass wir bestimmte Destillationen noch einmal besonders fördern bzw. wir sogar so weit gehen, außerhalb der EU-Vorschriften bestimmte Dinge zu tun – ich meine das 15-Millionen-Programm –, das wird aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr funktionieren. Es ging damals darum, die Winzer mit in neue Strukturen zu nehmen. Das wird jetzt nicht mehr gehen. Kurzum: Es wird nicht mehr funktionieren, dass der Staat entsprechende Förderungen dafür leistet.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass es Veränderungen bei den önologischen Verfahren gibt. Können Sie heute schon sagen, um welche Verfahren es sich handelt? Wie ist die Haltung der Landesregierung zu den einzelnen Punkten? Wenn Sie das nicht sagen können, würden Sie uns das schriftlich mitteilen?

Herr Licht, ich habe Vorstellungen, die ich Ihnen jetzt aber nicht sage, weil immer die Gefahr dabei besteht, dass Sie denken, dass ich das so haben will.

Wir haben vorhin über die Konzentrierung gesprochen. Ich war neulich bei der Verleihung des Deutschen Rotweinpreises und habe eine lange Diskussion darüber geführt. Es ist immer ein zweischneidiges Schwert, aber in dieser Richtung kann ich mir etwas vorstellen.

Ich teile Ihnen das gern mit – das ist keine Frage –, sobald wir in der ersten weinbaulichen Beiratssitzung die Gesamtproblematik zumindest andiskutiert haben. Dazu brauche ich das Feedback derjenigen, die damit umgehen müssen. Außerdem brauche ich eine breite Meinungsäußerung des weinbaulichen Beirats. Danach kann ich Ihnen das gern mitteilen. Das ist kein Problem.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, das größte Problem sind in der Tat die vagabundierenden Fassweinmengen. Wird die Landesregierung die gute Aktion der Landkreise, zumindest an der Mosel – – – Allein der Kreis Trier-Saarburg hat dafür 250.000 DM zur Verfügung gestellt. Das ist gut angenommen worden. Wie bewertet die Landesregierung dies, und wird sie das auch unterstützen und nicht nur den Landkreisen überlassen?

Die Haltung der Landesregierung ist in dem ZwölfPunkte-Programm dargelegt worden. Das können Sie noch einmal nachlesen, oder ich kann Ihnen das gern noch einmal vorlesen.

(Schmitt, CDU: Das müssen Sie nur umsetzen!)

Darüber hinaus hat die Landesregierung keine Möglichkeit und sieht auch keinen Handlungsbedarf, weil dafür keine große Gefahr besteht. Dabei muss berücksichtigt werden, dass man Strukturen unter Umständen nicht

verändert. Ich habe kein Problem damit, dass sich Genossenschaften bilden.

Ich habe nur dann ein Problem, wenn es zusätzliche Genossenschaften gibt, wie zum Beispiel die IG Fasswein, die zum Staat kommen und so ganz lapidar sagen: Gib mir einmal eine Bürgschaft über 60 Millionen DM, und dann schauen wir, wie es weitergeht.

(Schmitt, CDU: Wie bewerten Sie das?)

Das hätte ich auch gern in anderen Wirtschaftsbereichen.

Ich unterstütze es zumindest ideell. Sie entlocken mir heute aber nicht, dass ich noch Geld obendrauf lege. Es ist eine autonome Entscheidung des Landkreises. Das macht auch Sinn. Wir bewerten den Schritt in andere Vermarktungs- und Vertriebsstrukturen sehr positiv. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, dass ich noch einen obendrauf lege.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Anheuser.

Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, dass die Fassweinpreise desaströs seien. Im Blick auf die rund 25.000 Winzerfamilien in Rheinland-Pfalz sind das zwischen 60 % und 70 %. Können Sie sich vorstellen, dass Sie diesen helfen?

Hat sich die Haltung der politischen Vertreter der Weinbauverbände zu den Mindestmostgewichten seit dem vergangenen Jahr geändert? Die Sache des Weinbauverbandes Mosel-Saar-Ruwer lag bereits auf dem Tisch und ist aufgrund der negativen Haltung der übrigen zu den Akten gelegt worden. Hat es aus Ihrer Sicht Änderungen gegeben, weil Sie das jetzt favorisieren?

Der Weinbauverband Mosel-Saar-Ruwer hat bereits schriftlich bekundet, dass man gern eine Änderung der Mindestmostgewichte hätte. Wenn Sie mir als Präsident des Weinbauverbandes Nahe sagen würden, wie Sie sich das vorstellen, wäre ich ein Stück weiter. Ich habe bewusst gesagt, dass wir das im Beirat diskutieren wollen.

(Lelle, CDU: Das darf er nicht fragen!)

Er kann sagen, dass er sich das so vorstellt. Das ist aber nicht der Kernpunkt. Wir werden es diskutieren und dann sehen, wie die unterschiedlichen Weinbaugebiete dazu stehen. Hier und da gibt es vielleicht noch Sonderprobleme. Ich nenne zum Beispiel die bestimmte Rebsorte Elbling. Darüber muss man auch diskutieren

dürfen. Da man das muss, muss man erst im Beirat diskutieren.

Herr Anheuser, ich beklage die Situation des Fassweinmarkts sehr, aber ich bin auch derjenige, der versucht, die Winzerinnen und Winzer in andere Marktstrukturen hinein zu begleiten. Direkte Hilfen des Landes kann es und wird es nicht geben, weil sie EU-notifizierungspflichtig sind. Die Europäische Union wird das nicht mehr notifizieren, weil sie einmal im Ministerrat notifiziert hat. Die Kommission hat das seinerzeit abgelehnt.

Daher ist die Frage der finanziellen Beihilfen bzw. der Hilfen des Landes eine Frage, die nur noch eine rhetorische Frage ist, weil es nach EU-Recht nicht mehr umsetzbar ist.

Ich erkenne keine weiteren Fragen. Die Mündliche Anfrage ist damit beantwortet.

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Struktureller Unterrichtsausfall an den berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz – Nummer 5 der Drucksache 14/538 – betreffend, auf.

Herr Wiechmann, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung: