Protokoll der Sitzung vom 23.01.2002

Herr Dr. Braun hat dies eben gesagt.

Nachdem dies geschehen war, kam die verspätete Initiative der CDU, die ähnliche Forderungen aufgegriffen und der Landesregierung empfohlen hat, das, was schon geschehen war, aufzugreifen und in die Verhandlungen mit einzubringen.

Es ist erfreulich, dass die Landwirtschaftskammer, die anderen Fraktionen und die Landesregierung rechtzeitig gehandelt haben.

Meine Damen und Herren, wenn man den veränderten Entwurf des Bundestags genauer betrachtet, dann werden gewisse Einwendungen, die gemacht wurden, nicht mehr nachvollziehbar; denn es gilt nicht die Verpflichtung, 10 % Biotopvernetzung in jedem Landkreis und in jeder Stadt nachzuweisen, sondern dort, wo es sinnvoll ist. In der Gesamtsumme des Landes sollen die 10 % nachgewiesen werden.

Es sind auch viele Forderungen, die gerade von der rheinland-pfälzischen Landesregierung erhoben wurden, in diese Novellierung mit aufgenommen worden. Die für Rheinland-Pfalz wichtige Ökokonto-Regelung wird endlich in das Naturschutzrecht aufgenommen und hat somit eine rechtlich verbindliche Grundlage.

Wir sind froh, im Interesse der Landwirtschaft aufgenommen zu haben, dass die Wiederaufnahme der Bewirtschaftung nach Vertragsende nicht als Eingriff betrachtet wird.

Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz bei zwei wesentlichen Kritikpunkten in der Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember der Vermittlungsausschuss angerufen worden.

(Schmitt, CDU: Richtige Entscheidung!)

Dabei geht es insbesondere um § 5 der vorgesehenen Regelung – zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft – und insbesondere um die Führung einer schlagspezifischen Dokumentation über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Diese Kartei wäre von den Landwirten zu führen. Richtig ist die Intention, den Landwirten den Einsatz chemisch-synthetischer Produktionsmittel auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen vor Augen zu führen und einen bedarfsgerechten Einsatz sicherzustellen.

Eine gesetzliche Verankerung ist jedoch eine Überreglementierung, die für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft aufgrund der kleinstrukturierten Feldfluren einen unzumutbaren bürokratischen Aufwand mit sich bringen würde.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wir sind sehr optimistisch, dass eine die Interessen des Landes Rheinland-Pfalz und die Interessen kleiner Betriebe berücksichtigende unbürokratische Lösung gefunden werden kann. Die Behauptung ist falsch, dass für die landwirtschaftlichen Belange künftig die Naturschutzbehörden die Vollzugsbehörden sein werden. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Das ergibt sich nicht aus dem Bundesgesetz. Vielmehr ist von den Ländern

zu regeln, wer die zuständigen Behörden sind. Seien Sie sicher, dass diese Koalition das praxisgerecht und vernünftig regeln wird, sodass auch künftig die landwirtschaftlichen Fachbehörden für die landwirtschaftlichen Belange zuständig sein werden.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ein anderer Punkt ist die Ausgleichsregelung für naturschutzbedingte Nutzungseinschränkungen der Landwirtschaft. Wir wollen eine obligatorische Ausgleichsregelung. Im Gesetzentwurf ist sie nicht enthalten. Deshalb setzen wir uns im Vermittlungsausschuss für eine entsprechende Änderung ein.

Allerdings wird sich an der Praxis nichts ändern; denn die Koalitionsvereinbarung legt fest, dass auf Landesebene ein Ausgleich erfolgen soll und wird. Daraus können Sie entnehmen, dass wir in Rheinland-Pfalz ein gutes Stück weiter sind als andere Bundesländer. Diese wären auf solche Regelungen angewiesen, wir aufgrund der Koalitionsvereinbarung nicht.

Das heißt, dass wir in Rheinland-Pfalz unabhängig von der Ausgestaltung des Bundesgesetzes eine verbindliche Ausgleichszahlungsregelung für naturschutzbedingte Nutzungseinschränkungen entsprechend der Koalitionsvereinbarung in Rheinland-Pfalz im Interesse der Landwirtschaft schaffen werden.

Meine Damen und Herren, es ist uns wichtig, in den Beratungen ein hohes Maß an Naturschutz zu sichern und dabei die besondere Betroffenheit der Landwirtschaft im Auge zu behalten, aber auch die der Kommunen, die vor Ort damit umgehen müssen.

Meine Damen und Herren, es gibt keine neuen ICETrassen, keine neuen Autobahnen und keine neuen Gewerbegebiete, die nicht mit Nutzungsansprüchen an land- und forstwirtschaftliche Flächen einhergehen. Uns ist daran gelegen, die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Ein wichtiges Instrument des Naturschutzes, die Eingriffsregelung, wird auf Betreiben des Landes Rheinland-Pfalz wesentlich verbessert werden. Die rheinland-pfälzische Ökokonto-Regelung soll im neuen Naturschutzrecht verankert werden. Wir haben damit eine sichere Rechtsgrundlage für unser flexibles kommunalfreundliches Ausgleichsinstrument.

Meine Damen und Herren, es dürfte auch in Ihrem Interesse sein, dazu beizutragen, dass diese Regelung für die Landwirtschaft flexibler gestaltet werden kann, der Landwirtschaft die Möglichkeit gegeben wird, sodass der Ausgleich nicht zwingend in unmittelbarer Nähe stattfinden muss, wir im Interesse der landwirtschaftlichen Nutzung flexibler agieren können und damit zu einer Nutzung und zum Naturschutz unter Wahrung der Interessen der Landwirtschaft kommen können. Wir befürworten die flexible Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes im Interesse der Landwirtschaft und der Kommunen vor Ort. Mich wundert, dass Sie den Kommunen und der Landwirtschaft diese flexiblen Möglichkeiten nicht zukommen lassen wollen.

Meine Damen und Herren, auch die Akzeptanz des so genannten Vertragsnaturschutzes bei Landwirten wird

durch das neue Gesetz, sofern es die parlamentarischen Hürden nimmt, gestärkt werden. In § 18 Abs. 3 wird geregelt, dass die Wiederaufnahme der Bewirtschaftung nach einer naturverträglichen Regelung kein Eingriff in den Naturhaushalt darstellt. Dies ist auch eine Regelung im Interesse der Landwirtschaft, um den besonderen Interessen der Landwirtschaft gerecht zu werden.

Meine Damen und Herren, da wir gerade vom Vertragsnaturschutz sprechen, weise ich darauf hin, dass die Antrag stellende Fraktion eine Stärkung des Vertragsnaturschutzes verlangt. Eine solche ist bereits erfolgt; denn die besondere Bedeutung des Vertragsnaturschutzes kommt nicht nur im Koalitionsvertrag zum Ausdruck. Der Vertragsnaturschutz ist schon seit Jahren rheinlandpfälzische Realität, und dies soll auch so bleiben. In diesem Bereich sind wir bundesweit Vorreiter und werden dies auch künftig bleiben.

An dem Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung des Umweltministeriums und des Landwirtschaftsministeriums nehmen allein im Umweltbereich derzeit 600 Bewirtschafter teil, die 18.000 Hektar extensiv und damit naturverträglich bewirtschaften. Immerhin werden der Landwirtschaft hierfür jährlich 8 Millionen DM zur Verfügung gestellt.

Meine Damen und Herren, abschließend halte ich fest, dass wir optimistisch sind, neben den vielen Entbürokratisierungen, die wir im ersten Verfahren des Bundesrats im Interesse der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Wirtschaft erreichen konnten, im Lauf des Vermittlungsverfahrens noch weitere Erleichterungen auf den Weg bringen zu können, insbesondere eine praxisgerechte Regelung bezüglich der Dokumentationsverpflichtung. Somit werden wir auch im Interesse der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Kommunen dazu beizutragen, dieses Gesetz zeitnah auf den Weg zu bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Schmitt das Wort. Herr Schmitt, Sie haben noch eine Redezeit von zwei Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Fink, Ihre Jungfernrede kritisiere ich nicht.

(Zurufe aus dem Hause)

Man sollte bei einer solchen Debatte fair sein. Wenn zu demselben Zeitpunkt, als die Landwirtschaftskammer die Anhörung durchführte, der Bundesparteitag der CDU tagte und alle Kollegen dort waren, dann gehört es sich,

dass man das nicht kritisiert und die Unabkömmlichkeit anerkennt. (Beifall bei der CDU – Unruhe im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns in weiten Teilen in der Bewertung zumindest mit der Landesregierung und der SPD-Fraktion einig. Dass diese Bundesnovelle so nicht richtig war, zeigt, dass die Landesregierung, die Verbände und wir dagegen Sturm gelaufen sind. Wir hätten sie unterstützt, wenn sie so gut wäre, wie manch einer sie darstellt. Dann wäre die Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht notwendig gewesen.

Der einzige Prüfstand, auf den es jetzt ankommt – – – Ich weise darauf hin, dass unser Antrag schon ein halbes Jahr alt ist, damit Sie das zeitlich zuordnen können. Wir diskutieren heute und meinen, dass das nicht mehr zeitgemäß sei.

Ich sage fromm und frei: Wenn Sie die letzten drei Punkte, die jetzt noch im Vermittlungsausschuss von existenzieller Bedeutung sind – ich lobe Sie dafür, dass er angerufen wurde –, zu einem positiven Ergebnis bringen, dann ist das etwas im Sinn der rheinlandpfälzischen Landwirte und des rheinland-pfälzischen Naturschutzes. Dabei werden Sie auf den Prüfstand gestellt. Diese drei Punkte sind oft genug genannt worden.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche drei?)

Bei allen anderen Dingen geht es nicht mehr um inhaltliche Fragen, sondern es geht darum, ob wir die gute fachliche Praxis dort belassen, wo sie hingehört. Werden wir die schlagspezifische Dokumentationskartei und die Überbürokratisierung so ändern, wie es jeder Bauer und jeder vernünftige Mensch für richtig hält? Beim Biotopverbund sind wir zum Teil schon einen Schritt weiter. Auch im Heckenbereich sind wir einen Schritt weiter.

Das war einer der entscheidenden Punkte unseres Antrags. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bringen Sie nicht etwas dazwischen, was nicht dazwischen gehört, (Glocke der Präsidentin)

sondern man sollte die Kraft haben, das so umzusetzen, wenn Opposition und Regierung gleicher Meinung sind.

An dieser Stelle wird das politische Gewicht deutlich werden. Schaffen Sie es, oder schaffen Sie es nicht? Ich werde nachher sagen, ob das gut gemacht oder schlecht gemacht wurde. Daran entscheidet sich ein bisschen das politische Schwer- oder Leichtgewicht der Landesregierung. (Beifall der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Sie haben noch eine Redezeit von zwei Minuten.

Ich will niemanden quälen. Herr Mertes, ich mache es ganz kurz.

Herr Schmitt, das, was Sie hier sagen, entbehrt doch jeglicher Wahrheit.

(Schmitt, CDU: Wieso?)

Sie haben in Ihrem Antrag Bedingungen gestellt, die nicht erfüllt worden sind – sie sind auch jetzt nicht erfüllt –, weil es unsinnige Bedingungen waren. Sie haben gesagt: Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, soll das Bundesnaturschutzgesetz nicht verabschiedet werden.

Jetzt sagen Sie: Genauso hätten wir das auch haben wollen. – Sie beobachten das noch kritisch.

(Schmitt, CDU: Entschuldigung!)

Das ist doch der letzte Hohn.

(Heiterkeit)