Protokoll der Sitzung vom 24.01.2002

Vielleicht um einmal darüber nachzudenken, wie man wirksam Schwarzarbeit bekämpfen kann.

(Mertes, SPD: Sie werden uns jetzt gleich erklären, eine neue Steuer!)

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist auch der Antrag der CDU-Fraktion zu verstehen, ob es nicht ein Weg und eine Möglichkeit sein kann, einmal darüber nachzudenken, wie wir die bisherige Ungleichbehandlung von vermietetem und selbst genutztem Wohneigentum auch dergestalt steuerlich lösen können, dass Aufwendungen, die dort anfallen, nachgewiesen werden und belegt sind, auch steuerlich beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Das ist die ganz einfache Frage, die hier mit dem Antrag verbunden ist. Herr Creutzmann, dann sollten Sie nicht einfach sagen, es ginge nicht und dergleichen. Lassen Sie uns doch hier einmal gemeinsam die Überlegung anstellen, um vielleicht einmal diesen Schritt zu machen.

(Mertes, SPD: Also über Unsinn braucht man nicht gemeinsam zu überlegen, da reicht Ihr aus!)

Ach Herr Mertes, quäken Sie doch nicht immer dazwischen. Sie wissen gar nicht, worum es bei dem Antrag geht.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Mertes, SPD: Was Sie darüber wissen, ist noch schlimmer!)

Herr Mertes, es geht einzig und allein darum, in einer Situation, in der das Baugewerbe wirklich nicht mehr weiß, wie es weitergeht, in der Tag für Tag Arbeitsplätze wegbrechen, eine Möglichkeit zu schaffen, um wieder neue Aufträge und damit auch Arbeitsplätze zu sichern.

(Mertes, SPD: Koste es, was es wolle!)

Dann würde ich schon einmal darum bitten – auch der Seriosität wegen –, diesen Antrag einmal ganz in Ruhe und ohne Emotionen nachzulesen. Dann werden Sie schon feststellen, dass es ein Antrag ist, den man durchaus positiv sehen kann, wenn man gewillt ist. Meine Damen und Herren, Sie sehen das alles aus einer parteipolitischer Brille heraus. Sie wollen diesen Antrag einfach nicht wahrnehmen.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, Sie wollen diesen Antrag einfach nicht unterstützen. Wissen Sie, wenn wir alle Anträge hier so behandeln, dass wir einfach sagen, es geht einfach nicht, denn es gibt keine gesetzliche Möglichkeit, dann muss ich Sie fragen, warum Sie überhaupt gewählt sind.

(Creutzmann, FDP: Es geht schon! Neue Steuern!)

Herr Creutzmann, warum sitzen Sie dann überhaupt in diesem Parlament?

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das sollten wir einmal überlegen. Da bitte ich auch Sie, gerade als Mann, der aus der freien Wirtschaft kommt, warum es nicht sein kann, dass wir auch andere gesetzliche Regelungen einmal in einer solchen Art und Weise verknüpfen. Ich nenne Ihnen einmal ein Beispiel: Ist es steuerlich gerecht und systemkonform, dass bei der 1 %-Regelung der privaten Kfz-Nutzung gesagt wird, hier wird nicht von den Anschaffungskosten, sondern vom Listenpreis ausgegangen.

(Staatsminister Bauckhage: Reden Sie einmal zur Sache!)

Da nicken Sie mit dem Kopf und sagen, jawohl, eine ähnliche Regelung wäre vielleicht einmal hier zu überlegen, ob es nicht auch einen Weg gibt, den der Gesetzgeber auf den Weg bringen kann, dass diese Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Ich merke, bei der SPD haben inzwischen die Emotionen nachgelassen. Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen jetzt auch einmal die Phase des Nachdenkens eintritt und Sie durchaus zu der Überlegung kommen, dass es ein Antrag ist, über den man diskutieren kann, bei dem man durchaus einmal an die Lage im Baugewerbe denken kann.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich sage Ihnen, Sie würden wirklich ein Zeichen setzen und ein Signal an die Bauwirtschaft geben, dass es diese rheinland-pfälzische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen ernst nehmen mit der schlimmen Situation im Baugewerbe und einen Beitrag dazu leisten, wie Arbeitsplätze im Baugewerbe gesichert werden können, aber auch wie die Arbeitslosigkeit und die Schattenwirtschaft – insbesondere die Schwarzarbeit – dadurch bekämpft werden könnten.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, über diesen Antrag noch einmal in aller Ruhe und ohne Emotionen nachzudenken.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Staatsminister Mittler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Gölter, ich weiß nicht, was ich von Ihrem Aufruf, ohne Vorurteile Probleme zu diskutieren, halten soll, wenn Sie einem solchen Unfug applaudieren.

(Zurufe von der CDU)

Ich will Ihnen auch sagen, warum.

(Dr. Altherr, CDU: Diese Wertung steht Ihnen nicht zu! – Weitere Zurufe von der CDU)

Wenn jemand von einer Sache nichts versteht und dann darüber spricht, dann kommt das heraus, was Herr Jullien gerade gesagt hat.

(Beifall bei der SPD)

Ich will vier Bemerkungen machen.

(Kramer, CDU: Sie haben nicht zu werten!)

Ich komme zur ersten Bemerkung zur Steuerreform. So schlecht kann die Steuerreform nicht sein; denn sonst – – –

(Jullien, CDU: Für den Mittelstand!)

Aus der Sicht des Mittelstands kann sie so schlecht nicht sein; denn sonst würden die Spitzen der Union nicht ernsthaft darüber nachdenken, die letzte Stufe vorzuziehen, weil man sich davon eine Heilung der wirtschaftlichen Situation verspricht.

(Beifall der SPD – Jullien, CDU: Dann tun Sie das doch! – Mertes, SPD: Morgen ist es schon wieder anders!)

Ich komme zur zweiten Bemerkung, was die Bauwirtschaft in Rheinland-Pfalz und überhaupt angeht. Dass die Situation bedrückend ist, sogar schlimm, insbesondere für viele mittelständische Unternehmen, ist wohl außer jeder Diskussion. Das hat auch weder der Kollege Bauckhage noch ein Sprecher der Koalitionsfraktionen bestritten. Allerdings will ich auf Folgendes aufmerksam machen: Nach der Wohnungsprognose des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung bis zum Jahr 2015 wird ein Fertigstellungsvolumen in der Größenordnung von 18.500 Wohnungen jährlich für notwendig gehalten. Das ist das Volumen, wie es bis zum Jahr 2010 bleiben soll, und dann leicht abknickend.

Im vergangenen Jahr hatten wir eine Fertigstellungszahl von 22.750 Wohnungen in Rheinland-Pfalz. Das heißt, wir haben im vergangenen Jahr etwas mehr als rund 4.000 Wohnungen mehr fertig gestellt, als nach der mittelfristigen Wohnungsbauprognose gebaut werden. Das heißt, die aktuelle Bautätigkeit ist noch höher, als wir insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung erwarten dürfen. Deswegen sage ich, man muss davor warnen – ich tue das seit vielen Jahren in

allen Gesprächen mit der Bauwirtschaft, und wir befinden uns auch in einem ständigen Dialog –, die jetzige Situation nicht mit einem konjunkturellen Einbruch zu verwechseln, sondern eher für den Übergang von einer übersteigerten Nachfrage in die Normalität zu halten.

Im Übrigen hatten wir in den vergangenen zwanzig Jahren jeweils erheblich geringere Zahlen, jedenfalls überwiegend geringere Zahlen, als wir sie in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre hatten. Der Tiefstand war von 1986 bis 1990 gar mit durchschnittlich rund 15.000 fertig gestellten Wohnungen.

Ich komme zur dritten Anmerkung, was die steuerliche Förderung angeht: Meine Damen und Herren, was hier vorgelegt wird, ist nicht durchdacht. Ich will es anhand weniger Bemerkungen deutlich machen. Im Antrag heißt es „Gleichstellung des selbst genutzten Wohneigentums mit dem Mietwohnungsbau“. Das ist das Anliegen. Was heißt das denn?

(Itzek, SPD: Besteuerung!)

Das heißt zunächst einmal, dass für das selbst genutzte Wohneigentum eine fiktive Miete eingesetzt werden muss.

(Itzek, SPD: Richtig! – Jullien, CDU: Wer sagt das denn?)

Aber selbstverständlich. Wie wollen Sie es denn sonst machen. Gleichstellung! Das haben wir doch im Mietwohnungsbau auch. Man kann doch nicht nur steuerliche Aufwendungen anerkennen. Diesen Antrag hat auch zu keiner Zeit, auch als es übrigens der Bauwirtschaft schlechter ging als heute, je ein Unionspolitiker, weder in einem Landtag noch in einem Bundestag, gestellt.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Jullien?

Ja sicher.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass es bereits früher eine steuerliche Regelung gab, bei eigengenutzten Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen Energie sparende Maßnahmen steuerlich geltend zu machen und abzusetzen?

(Schwarz, SPD: Das ist etwas ganz anderes!)

Ist Ihnen bekannt, dass es früher eine derartige Regelung schon einmal gegeben hat, allerdings ausschließ

lich begrenzt – ich betone das – auf Energie sparende Maßnahmen bei eigengenutztem Wohneigentum.

Das gibt es doch heute auch nach der Energiesparverordnung. Im Zusammenhang mit dem Eigenheimzulagengesetz gibt es das doch heute auch. Das gibt es auch im selbst genutzten Wohneigentumsbereich. Das gibt es doch alles. Nein, ich will Ihnen sagen, wenn Sie diesen Weg der Gleichstellung gehen wollen – übrigens hatten wir das schon einmal bis 1987 – – –