Das gibt es doch heute auch nach der Energiesparverordnung. Im Zusammenhang mit dem Eigenheimzulagengesetz gibt es das doch heute auch. Das gibt es auch im selbst genutzten Wohneigentumsbereich. Das gibt es doch alles. Nein, ich will Ihnen sagen, wenn Sie diesen Weg der Gleichstellung gehen wollen – übrigens hatten wir das schon einmal bis 1987 – – –
Bis 1987 hatten wir doch die Möglichkeit, für das selbst genutzte Wohneigentum nach der Eigenheimnutzungsverordnung Abschreibungen geltend zu machen
Das ist 1987 abgeschafft worden, weil man in Bezug auf die selbst genutzte Wohnung sich für die Konsumgutlösung entschieden hat. Nun stehen Sie mit Ihrem Vorschlag vor einem Systembruch. Dieser Systembruch bedeutet, dass Sie die Mieteinnahme fiktiv besteuern müssen und dann natürlich die Eigenheimzulage in Wegfall kommt.
Ich befinde mich mit dieser Interpretation in Übereinstimmung mit den Wohnungsbauministern und den Finanzministern aller Länder.
Die Union will doch das Steuerrecht verschlanken. Sie machen einen Subventionstopf auf, ohne zu sagen, was es kostet. Das kommt noch hinzu.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die vereinbarte Zeit bei weitem überschritten. Ich bitte jetzt, konzentriert diesen Punkt der Tagesordnung zu Ende zu erörtern.
Aber wenn man diesen Weg zu Ende denkt, ist festzustellen, er ist nicht durchdacht. Deswegen sage ich, wenn man ihn zu Ende denkt, kommt man, wenn man die Besteuerung der Mietwohnung auf das selbst genutzte Eigentum überträgt, zu dem Ergebnis, dass man progressionsabhängig in der Steuersystematik ist. Aber das war genau der große Wurf, der uns 1995 gemeinsam mit Bundesbauminister Töpfer gelungen ist, dass wir aus der progressionsabhängigen Förderung heraus und in die für alle Einkommensbezieher, für alle Bauherren gleich hohe Eigenheimzulage hineingegangen sind, weil wir damit mit dem Grundsatz Schluss gemacht haben „Wer hat, dem wird gegeben“, und wer es sich selbst nicht leisten kann, der muss es eben lassen.
Ich will eine letzte Anmerkung zu dem machen, was Sie sagen, zum halben Mehrwertsteuersatz für Bauleistung. Darüber könnte man reden. Das hat es auch 1998 gegeben. Erstens braucht man dazu die Zustimmung der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat 1997 diese Möglichkeit eröffnet. Jede Regierung, die dies wollte, konnte dies auch beantragen. Antragsschluss war der 31. Dezember 1998. Weder die damals regierende schwarzgelbe noch die anschließend ins Amt gekommene rotgrüne Regierung haben davon Gebrauch gemacht. Seitdem gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.
Ich schlage vor, dass wir bei dem, was wir diskutieren, uns auch entlang des rechtlich Möglichen orientieren.
Wie gesagt: Wir fördern den Wohnungsbau in Deutschland. In keinem Land wird Wohneigentum und Wohnen überhaupt staatlicherseits so subventioniert wie in Deutschland, und zwar in der Größenordnung, ohne die überzogenen Abschreibungen, von weit mehr als 20 Milliarden DM. Es gibt Schätzungen, die in der Größenordnung von 40 Milliarden DM liegen.
Die Pferde saufen nicht, aber nicht, weil dies eine konjunkturell bedingte vorübergehende Delle wäre, sondern weil die Anzahl der Haushalte kaum noch wächst und wir uns darauf einstellen müssen, dass wir, was die Bauvolumina angeht, es nicht mit wachsenden Märkten
zu tun haben, sondern eher mit stagnierenden. Eine solche Situation mit neuen, vor allen Dingen undurchdachten, unsystematischen neuen Steuersubventionen heilen zu wollen, wäre den Esel genau am falschen Ende aufgezäumt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Angst. Der Herr Staatsminister hat das Thema der steuerlichen Behandlung des Antrags von Herrn Jullien bereits angesprochen.
Herr Jullien, er hat mit aller Klarheit gesagt, Ihr Antrag war leider nicht durchdacht, deswegen kann man ihm nicht zustimmen.
Sie kommen sehr oft an dieses Rednerpult und beklagen die Überfrachtung des Steuerrechts mit systemfremden Tatbeständen. Was Sie wollen, unabhängig von der Steuersystematik der fiktiven Einnahmen, wäre wieder ein Tatbestand, den Sie im Steuerrecht machen – ich bleibe ganz seriös –, um dem Baugewerbe zu helfen. Das ist genau unser Problem. Sie wollen dem Baugewerbe helfen. Darin sind wir uns einig.
Der Herr Staatssekretär, Frau Hammer und ich waren auf dem Bauforum. Da gibt es eine Menge Dinge, die sehr seriös diskutiert wurden. Es gibt eine Menge Sachen, die für die Belebung der Bauwirtschaft gemacht werden müssen.
Es gibt eine Menge, was zu beklagen ist, Strukturveränderungen usw. Nun würden Sie mit Ihrem Antrag fiktive Einnahmen erzeugen. Sie würden die kleine Oma unter Umständen in die Progression treiben. Das macht keinen Sinn.
Herr Abgeordneter Dr. Braun, ich wollte noch drei Sätze sagen, weil Sie im ersten Redebeitrag das qualitative Wachstum angesprochen haben.
Nehmen wir die Windkraft. Die kann man politisch wollen. Aber im Moment wissen wir alle, dass die Windkraft subventioniert ist. Sie ist kein Beitrag zur Lösung der Energieprobleme.
(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Natürlich. Wenn Sie mit Produkten an den Markt gehen – das müssen Sie sich einfach einmal merken –, dann muss es jemand geben, der die Produkte erwerben will. Sie können nicht vorschreiben, was qualitatives Wachstum ist. Eines war hochinteressant, und zwar Ihre Forderung im zweiten Beitrag, nämlich die Existenzgründungsprogramme zu verbessern und zu verstärken. Vor kurzem waren bei uns in der Fraktion die Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammern. (Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)