Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Meine Damen und Herren! Frau Grützmacher, nur ganz kurz. Die jetzigen Regelungen sind aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbar

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade!)

und für die Bevölkerung deutlich. Ich wehre mich dagegen, den Eindruck zu erwecken, die neuen Regelungen seien die guten, hehren Regelungen, bei denen die Bevölkerung sofort weiß, dass das versteuerte Einkom

men mit dem Betrag x dort steht, während dies der Bevölkerung bei der alten Regelung nicht bekannt sein soll.

(Zuruf des Abg. Kuhn, FDP)

Den Eindruck, den Sie erwecken, ist sehr auf Wunsch platziert, aber nicht unbedingt auf Wirklichkeit.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unsere Gehälter werden öffentlich diskutiert, und das ist gut so. Wer Parlamentarier wird, der weiß das und hat sich damit auseinanderzusetzen.

Sie haben über die Regelungen der Zulagen gesprochen, zu denen Sie auch einen Antrag gestellt haben. In dem entsprechenden Verfassungsgerichtsurteil zu Thüringen heißt es eindeutig, dass Regelungen über die innere Ordnung des Parlaments der Flexibilität bedürfen, um eine Anpassung an eine veränderte Verfassungswirklichkeit zu ermöglichen.

Ich zitiere aus dem Urteil: „In der Gestaltung hat das Parlament schon im Hinblick auf seine besonderen Arbeitsbedingungen weitgehende Freiheit. Dabei muss in Kauf genommen werden, dass sich solche Regelungen unter Umständen ungleichmäßig auswirken. Hinsichtlich der Reichweite und der Grenze der Parlamentsautonomie in Bezug auf Funktionszulagen lassen sich daher nur sehr allgemeine Kriterien aufzeigen, die als Leitgesichtspunkte dienen können.“

Das wird dann noch trefflich zwischen Rechtsgelehrten hin und her diskutiert. Wir haben eine Struktur, die in den bundesdeutschen Parlamenten, im Bundestag und in den Landesparlamenten – die Zulagen für verschiedene Funktionen vorsehen – gewachsen ist.

Dies hat sich im Parlamentarismus so entwickelt, und man kann überlegen, ob sich das zu weit entwickelt hat; aber zu sagen, es ist per se verboten, lässt sich aus diesem Verfassungsgerichtsurteil nicht ableiten.

Ich meine, man würde sich dadurch auch die Freiheit der eigenen Gestaltung, die Freiheit der Arbeit in den Fraktionen und in den Parlamenten nehmen, wenn man es gesetzlich verbietet und fokussiert. Das sollte man aus meiner Sicht nicht machen.

Letzter Satz zu dem, was die Entwicklung der Renten und Versorgungsbezüge anbelangt. Der allgemeine Trend und somit eine Mode, wie bei manchen Pauschalen auch, sieht sicher so aus, dass es auf eine private Rentenvorsorge hinauslaufen wird.

Wir brauchen uns nur das letzte Verfassungsgerichtsurteil zur Rentenbesteuerung anzuschauen. Es gibt verschiedene Entwicklungen, es wird auf Jahre darauf hinauslaufen, dass eine solche Art der Versorgung kommt.

In allen Bundesländern, in denen Kommissionen tagen und in denen es viele Vorschläge gibt, und im Bundestag ist das in Gänze – die Experten sagen immer, es sind Paketlösungen – nicht umgesetzt worden, weil es

voraussetzt, dass erhebliche Gehaltssteigerungen durchzusetzen wären. Dann müsste man auch das Rückgrat besitzen, dies in der Öffentlichkeit durchzusetzen.

Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Kollegin Grützmacher das Wort; bitte schön.

Herr Hartloff, wir waren doch eigentlich schon weiter.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wird immer wieder gesagt, die Höhe der Diäten ist nicht das Problem. Das habe ich auch in der Öffentlichkeit gesagt. Ich sage den Schülergruppen, von denen man immer wieder dazu befragt wird, ich arbeite zwischen 60 und 70 Stunden in der Woche.

Fragen Sie einmal jemanden, der so viel in der Woche arbeitet, ob er weniger als 10.000 DM oder 5.000 Euro verdient. Das ist nicht das Problem. Deshalb stehe ich auch dazu, dass eine bestimmte Vergütungshöhe, wenn sie voll versteuert wird und es daneben keine zusätzlichen Pauschalen gibt, für die Arbeit eines Abgeordneten angemessen ist.

Es herrschte immer wieder das Missverständnis, vielleicht auch das gewollte Missverständnis im Landtag, dass wir die Arbeit der Abgeordneten nicht ordentlich honorieren wollten.

Darum geht es nicht. Wenn Sie jetzt sagen, dass das mit der Transparenz meine Erfindung ist, – – –

(Zuruf des Abg. Hartloff, SPD)

Sie haben gesagt, dass, wenn die Funktionszulagen, die steuerfreien Kostenpauschalen, die Tagegelder, die Fahrtkosten usw., die auch in der Benda-Kommission aufgezählt werden, gestrichen würden, dies nicht hieße, dass gleich mehr Transparenz vorhanden sei.

Doch, das heißt es eben wohl, weil man dann das, was ein Abgeordneter verdient, direkt an seiner Diät erkennen kann. Natürlich wird er zur Steuer veranlagt, und natürlich muss er seine Aufwendungen absetzen können. Das kann ein normaler Steuerbürger nachvollziehen. Das nennen wir Transparenz. Deshalb ist das nicht irgendein Hobby von mir.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zur Erwiderung hat Herr Hartloff das Wort.

Frau Grützmacher, selbstverständlich besteht das Transparenzgebot, und es handelt sich dabei nicht um Ihre Erfindung. Aber ich habe dargelegt, dass wir in vielen Aspekten dem durchaus Genüge tun, weil es nachvollziehbar ist.

Ob dann die mandatsbedingten Aufwendungen steuerabzugsfähig so viel deutlicher in Höhe und Begrenzung sind, da habe ich meine Zweifel.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn der sehr Reiche sehr viel mandatsbedingt aufwendet, wird er das auch absetzen können.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Natürlich!)

Natürlich. Empfinden Sie das als eine gute Lösung? Lassen Sie uns diesbezüglich einmal über die Inhalte streiten.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gern! Ich diskutiere gern mit Ihnen darüber! – Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dr. Braun, wenn man die Brille aufhat, durch die man schauen will, dann kommt man schlecht mit dem Blick vorbei.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, wir streiten kräftig darüber. Dass das natürlich per se so nicht gegeben ist und wir Straffungen vornehmen können, bestreitet unter uns doch niemand.

Wir meinen aber, dass es ein vernünftiger Weg sei, das Ergebnis der verschiedenen Kommissionen, die in verschiedenen Bundesländern tagen, zur Kenntnis zu nehmen, miteinander zu diskutieren und dann zu sehen, dass möglicherweise auch das eigene Land daraus Schlussfolgerungen ziehen kann oder muss. Die beiden Alternativen sind vorhanden.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Notwendigkeit, das Rad selbst neu zu erfinden, sehe ich nicht. Wir werden die Ergebnisse verwerten können, und dann werden wir diese besprechen.

(Beifall der SPD – Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die FDP hat noch drei Minuten Redezeit.

Das Wort hat Herr Kollege Creutzmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Betrachtet man den Pressespiegel des Landtags von Rheinland-Pfalz, findet man dort Schlagzeilen wie: GRÜNE wollen die Diäten normal versteuern – einfach und überschaubar. GRÜNE wollen Diätendschungel lichten.

Demnach sollen die Diäten – wir haben es gerade eben diskutiert – nicht mehr in Pauschalen, sondern zusammengefasst in einem Betrag ausgezahlt werden. Wenn jemand behauptet – wie die GRÜNEN –, das sei transparenter und durchschaubarer, dann stimmt das nicht; denn genau das Gegenteil ist der Fall.