Ich komme nun noch zu einer ganz interessanten Angelegenheit, die wiederum unmittelbar damit zu tun hat, dass die große Oppositionspartei sagt, das sei nicht zielgenau. Das bezog sich gerade auf die EUFörderprogramme, also diese komplementärfinanzierten Programme. Das gilt übrigens für den Kollegen Gerster genauso. Ich weiß noch sehr gut, dass ich im Landtag war, als wir beispielsweise bei den Arbeitsmarktmitteln bei einer anderen Regierung einen Ansatz von null hatten. Wir konnten dann auch entsprechend keine EUMittel akquirieren. Das ist so. Diese 50 Millionen Euro, die jetzt zu Buche stehen, sind natürlich von EU-Seite kofinanziert.
Das ist immer das billigste Geld, das man von der EU bekommen kann. Das muss man in aller Nüchternheit einmal sagen. Das geht in diesem Punkt genauso. Deshalb ist es richtig, dass wir diese Drittmittel in größeren Technologien und mit EU-Mitteln entsprechend mit 8 und 14 Millionen Euro zusätzlich etatisieren, wie ich vorhin schon sagte. Sonst hätten wir auf das Geld verzichtet. Sie bekommen auf keiner Bank das Geld billiger als von der EU für bestimmte Programme. Deshalb wollen wir die Programme verständlicherweise auch
Der Erfolg der Strukturförderung wurde angesprochen. Herr Wirz, ich sage das nur einmal, damit wir demnächst auf einer anderen Ebene diskutieren. Wir haben die 5bProgramme bewusst nicht von der EU, sondern von einem dritten Gutachter überprüfen lassen. Wir sind nicht diejenigen, die das nicht geprüft haben wollen. Wir haben es deshalb von einem Gutachter prüfen lassen. Dieser kommt gerade im Hinblick auf die einzelbetrieblichen Förderkomponenten zu dem Ergebnis, die Förderung von knapp 90 Unternehmen im Ziel-5b-Programm, damit man dies hinterher nicht verwechselt, habe zur Schaffung von rund 700 Arbeitsplätzen beigetragen. Der Gutachter geht davon aus, dass mit verhältnismäßig geringem Förderaufwand hohe private Investitionen ausgelöst wurden. Dies zeigt, dass der Erfolg groß ist. Das hat der Gutachter so ausgeführt. Darüber müssen wir einmal reden.
Jetzt kommt ein ganz interessanter Aspekt. Ich komme nachher auf einige Vorschläge der GRÜNEN zu sprechen. Zunächst einmal komme ich aber zu den Umschichtungsanträgen der CDU-Fraktion. Die Tatsache, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beispielsweise die Junglandwirteförderung ganz streichen möchte, ist hochinteressant. Herr Billen, das muss man wissen. Sie wollen also exakt an der Ecke streichen, wo Selbstständigkeit und hohe Fachkompetenz gefragt sind und der Start für Start-ups gegeben werden muss, auch in der Landwirtschaft. Hier streicht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einfach die Mittel.
Frau Schneider, ich komme nachher noch auf Sie zurück. Man kann lange mit mir über Streitkultur reden. Es gibt aber bestimmte Dinge, zum Beispiel den Stil, über den man dann nicht mehr reden kann. Man kann also lange über Streitkultur reden, aber über den Stil ist es etwas schwierig. Ich möchte dazu nicht mehr sagen, könnte es aber machen. Es ist auch eine Frage, unter welchen Bedingungen man das selbst beurteilt.
Ich komme nun zum Mittelstandsförderprogramm, das bei der CDU eine starke Popularität genießt. Was sagt man? Wir stocken den Ansatz um 4,5 Millionen Euro auf und nehmen diese Mittel aus dem so genannten Technologieprogramm heraus, also aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Auf den ersten Blick ist dies natürlicherweise sehr charmant, aber es trägt nicht. Herr Wirz, das eine sind zinsverbilligte Darlehen, was man einmal zur Kenntnis nehmen muss, das andere sind direkte Zuschüsse. Daher kann man es nicht zusammenbringen, auch haushaltssystematisch wegen der EU-Problematik nicht.
Herr Dr. Gölter, es hat eine ganze Menge mit der EUProblematik zu tun, inwieweit bestimmte breite Förderungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich sage noch einmal, es ist betriebswirtschaftlich der größte Unfug, EU-Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen zu wollen. Diese sollten wir schon alle in Anspruch neh
men, da es das günstigste Geld ist. Es wäre betriebswirtschaftlich geradezu eine Fehlleistung, diese Gelder nicht in Anspruch zu nehmen. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund führen wir die Debatte.
Es wird auch nicht besser, wenn ständig behauptet wird, wir hätten in den letzten Jahren im Straßenbau nichts getan.
Wir stoßen jetzt 300 Projekte an. Wir haben 112 Millionen Euro für Landesstraßenbaumaßnahmen zur Verfügung, abgesehen von Kreisstraßenbau, Bundesstraßenbau usw. Das waren 1996 61,2 Millionen Euro und 2000 63,4 Millionen Euro. Dabei ist davon abgesehen, dass Bundesstraßen auch mitfinanziert wurden und entsprechende Privatfinanzierungen, so genannte Mogendorfer Modelle, auf den Weg gebracht wurden.
Das sage ich in aller Klarheit auch zu Ihnen. Ich glaube, daran kann man die Seriosität der Debatte und der Anträge erkennen. Ich habe hohes Verständnis dafür, dass Frau Kiltz mit Straßenbau nichts am Hut hat. Wenn man glaubt, die Verkehrsproblematik damit lösen zu können, indem man keine Straßen baut, dann lässt der Mainzer Ring freundlich grüßen.
Wir lassen das alles außen vor. Sie schlagen in einem Änderungsantrag vor, die Bundesfernstraßenmitfinanzierungsmittel zu kürzen. Da gibt es nichts mehr zu kürzen. Man muss doch die Darlehen bedienen dürfen. Man sieht, wie seriös Sie an solch einen Haushaltsplan herangehen. Das kann doch nicht sein.
Meinen Damen und Herren, wir kommen zu einer ganz schwierigen Situation. Ich will noch etwas zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen. Man kann das hohe Lied des Mittelstands lange singen. Wenn man die Mittelstandsförderung mit insgesamt 10 % kürzen will, ist das nicht mehr glaubhaft, meine Damen und Herren vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das muss man in aller Nüchternheit festhalten. Es kommt noch ein Punkt bei der Debatte hinzu. Ich will das nüchtern sagen. Frau Schneider ist gerade nicht hier, aber ich will es erwähnen.
Schön, dass Sie da sind. Das haben wir vorhin alle festgestellt. Wir haben auch gesehen, wie Sie da waren. Das ist nicht die Frage.
Ich will etwas zum Bundesnaturschutzgesetz sagen, weil mir daran etwas liegt. Herr Dr. Gölter, Sie waren zu dem Zeitpunkt nicht anwesend. Das ist kein Vorwurf. Sie waren nicht hier. Man kann lange Streitkulturen austragen, wie und wo man das will. Beim Bundesnaturschutzgesetz kommt es darauf an in Erinnerung zu rufen, dass es sich um ein Einspruchsgesetz handelt. Das muss man wissen.
Herr Kollege Schmitt, man hat bei einem bestimmten Gesetzgebungsverfahren im Vermittlungsverfahren oder im Bundesratsverfahren immer nur begrenzte Möglichkeiten. Ich versuche, es Ihnen ein Stück weit zu erläutern. (Zuruf des Abg. Billen, CDU)
Ja, Herr Billen. Wer hat ein Bundesnaturschutzgesetz gemacht? Übrigens waren wir dabei; meine Partei war dabei und hat mit Ihrer koaliert.
Das alte Bundesnaturschutzgesetz sieht keinen Ausgleich vor. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Herr Minister, wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass in dem Bundesnaturschutzgesetz, das ungefähr drei, vier oder sechs Monate vor der Bundestagswahl 1998 verabschiedet wurde, keine Ausgleichsregelung gesetzlich festgeschrieben war? Das galt bis zu dieser Änderung.
Es geht darum, es stand expressis verbis drin, wer über gute fachliche Praxis hinaus Auflagen macht, muss Ausgleich bezahlen.
Einen Augenblick. Das stand in dem Gesetz. Wir haben vereinbart, wir werden sogar diesen Ausgleich im nachfolgenden Landesgesetz in Regelungen im Gesetz festschreiben. So weit sind wir noch nie gegangen. So weit ist übrigens kein Bundesland gegangen.
Es kommt eines hinzu. Man kann lange diskutieren. Ich habe die Zeitschrift „Agrarpolitik“, eine Zeitschrift des Bauernverbandes Süd, vorliegen, darin steht, Schindler bewertet in diesem Zusammenhang den Einsatz des Mainzer Landwirtschaftsministers, Betriebe bis zu acht Hektar von der Dokumentationspflicht auszunehmen, ebenfalls sei der Berufsstand dankbar usw. Frau Schneider, Sie sprachen vorhin von den Weinbaubetrieben. (Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)
Ich will Ihnen kein Selbstlob vorlesen. Da erscheint mir irgendetwas nicht mehr ganz auf der Reihe zu sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Einzelplan 08 ist der Investitionsmotor des Landeshaushalts wie in den vergangenen Jahren.
Vielleicht erklären Sie mir Ihr volkswirtschaftliches Wissen ein andermal. Das können wir im Privatgespräch machen.
Die Ausgaben des neu gegründeten Betriebs Straßen und Verkehr müssen mit berücksichtigt werden. Wir liegen bei 35 % bzw. rundgerechnet bei 36 %. Das ist ein unverändert hohes Niveau. Rheinland-Pfalz ist nicht umsonst das Land mit der zweithöchsten Investitionsquote aller Bundesländer unter den Flächenländern. Übrigens ist auch die Kreditfinanzierungsquote interessanterweise nicht angewachsen, sondern zurückgegangen. Das belegt ein Stück weit die Seriosität des Haushalts insgesamt.