insbesondere zu dem Lob, das Sie hier in Richtung der Landesregierung verteilt haben, etwas sagen und dieses Lob etwas relativieren. Vielleicht ist Ihnen nicht bekannt, dass diesem Finanzhilfebericht – diesem Subventionshilfebericht –, der für die Jahre 1998 bis 2001 vorgelegt wurde, auch ein Subventionsbericht für die Jahre 1996/1997 vorausging, der seinerzeit vom Rechnungshof in einer Art und Weise zerrissen wurde, dass
man wirklich sagen kann, dieser Bericht war ein Desaster für die Landesregierung, es war ein Desaster für den zuständigen Finanzminister. Wenn Sie hier ein Lob aussprechen, dann sollten Sie das dem Rechnungshof tun; denn diesem verdanken wir die Richtlinien und auch die Grundsätze für den nunmehr vorliegenden Subventionsbericht, der in der Tat eine erhebliche Verbesserung zu dem darstellt, was wir bisher an Subventionsberichten von dieser Landesregierung gewohnt waren.
Meine Damen und Herren, staatliche Hilfen in Form von Subventionen sind wichtig und notwendig für eine funktionierende Wirtschaft und vor allem für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Insoweit sind die vom Land geflossenen Subventionen als ein taugliches und brauchbares Mittel für die Unterstützung, Belebung und Ankurbelung der Konjunktur zu bezeichnen. Genauso wichtig ist es aber, dass Subventionen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden müssen. Daher ist es dringend erforderlich und zwingend geboten, dass das Parlament über die gewährten Subventionen, über ihre Zielsetzungen, ihre Wirksamkeit und ihre Notwendigkeit in einem Bericht informiert wird und hierüber im Plenum diskutiert wird.
Dieser Finanzhilfebericht muss transparent und nachvollziehbar sein. Vor allem muss er ein Kontrollinstrumentarium darstellen, aus dem vor allem die Wirksamkeit und Effizienz der Finanzhilfen ersichtlich sind. Aus einem solchen Bericht müssen dann Instrumentarien ersichtlich sein, wie zum Beispiel ein uneingeschränktes Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs, das sowohl beim Subventionsgeber als auch beim Subventionsnehmer vorgenommen werden muss, um Missbräuche jeder Art aufzudecken und somit auch zur Vorbeugung und Vermeidung von Missbräuchen geeignet ist.
Wir müssen nämlich wissen, dass die Gelder, die in Form von Subventionen zur Verfügung gestellt werden, Gelder unserer Bürgerinnen und Bürger sind. Insoweit sind wir auch den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft schuldig, wie und in welcher Weise diese Gelder verwendet werden.
In einem Subventionsbericht – das war auch der Schwerpunkt der CDU-Fraktion in den Beratungen gewesen – muss neben der Zielvorgabe und einer effektiven Kontrolle auch die Frage nach der Relation von Kosten und Nutzen geprüft werden. Sicherlich ist es nicht ganz einfach, den unmittelbaren Nutzen einer Finanzhilfe zu messen, aber es sollte nicht der Fehler gemacht werden, dass man bereits mit der Verausgabung bzw. der Zahlung diesen Nutzen daraus ableitet. Insoweit müssen alle Subventionen auf den Prüfstand, nicht zuletzt auch die vielfältigen Wirtschaftsförderungsprogramme der Landesregierung, die mitunter – das muss hier auch sehr deutlich gesagt werden – nicht das halten, was mit ihrer Bezeichnung und ihrer Gewährung ursprünglich verbunden ist.
Meine Damen und Herren, aus dem vorliegenden Subventionsbericht sind einige Aspekte vor dem Hintergrund anzusprechen, dass es zum Beispiel Mittel gibt – die so genannten Regionalisierungsmittel –, die nach unserer
Auffassung nicht den Finanzhilfen zuzuschlagen sind. Es geht hierbei immerhin um ein Volumen von rund 630 Millionen DM.
Auch anzusprechen ist die Tatsache, dass zahlreiche Subventionen im Rahmen von Mischfinanzierungen mit dem Bund und der EU geleistet werden. Sie entziehen sich damit der Gestaltung und Disposition für das Land und der Schwerpunktsetzung im Haushalt. Hier ist ein deutliches Plädoyer für ein Ende dieser Mischfinanzierung zugunsten getrennter Verantwortlichkeiten mit entsprechender Zuordnung der Steuereinnahmen vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, anzumahnen ist auch eine viel präzisere Veranschlagung von Zuwendungen zu Investitionen nach Maßgabe des tatsächlichen Mittelabflusses. Beispiele sind hier die Mittel für den sozialen Wohnungsbau, der Bau von Wasseranlagen, Krankenhäusern und vieles mehr. Eine Überveranschlagung führt auch immer dazu – das ist keine neue Weisheit, meine Damen und Herren -, dass Bewilligungen für Maßnahmen nur noch erteilt werden, weil Geld vorhanden ist und die Maßnahmen mehr oder weniger nicht mit einer besonderen Dringlichkeit versehen sind.
Frau Thomas, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute einen entsprechenden Antrag vorgelegt, zu dem ich eigentlich nur anmerken möchte, ein Antrag, der heute Nachmittag den Fraktionen zugeht, obwohl schon seit einer Woche in der Tagesordnung feststeht, dass über diesen Finanzhilfebericht diskutiert werden soll, kann nicht mehr Einfluss in die Debatte nehmen. Es wäre in meinen Augen auch nicht ganz seriös, wenn Ihr Antrag, der leider verspätet eingegangen ist, dann heute auch die Grundlage für eine Diskussion in diesem Zusammenhang sein würde.
von uns nicht unterstützt werden. Ich möchte auch nur darauf hinweisen, dass wir den Zeitraum für den vorzulegenden Subventionsbericht von einem Jahr, wie von Ihnen gefordert, nicht für richtig halten. Wir sprechen uns für einen zweijährigen Subventionsbericht aus.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal werden Sie Verständnis dafür haben, dass sich die Landesregierung und insbesondere der Finanzminister über die allgemeine Bewertung – mehr oder weniger deutlich zum Ausdruck gebracht – freut, dass dieser Subventionsbericht hohen Ansprüchen genügt. Dies ist nicht nur die Bewertung in diesem Hause, sondern das wird uns auch von Außenstehenden bestätigt:
dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, der Landeszentralbank. – Auch andere Länder fragen bei uns an und lassen sich Hilfe geben. Diese wird natürlich auch gern angedient.
Ich will aber doch noch einige Bemerkungen zum weiteren Fortgang und zu dem, was Inhalt der heutigen Debatte war, machen. Zunächst einmal, in diesen Tagen sind wir damit beschäftigt, den Erlass an die Häuser zur Aufstellung des nächsten Finanzhilfeberichts herauszugeben, wobei dieser natürlich auch die Kriterien enthalten wird, die über das Bisherige hinausgehend vom Haushalts- und Finanzausschuss, also vom Parlament, als Vorgabe formuliert worden sind, was also die Zielerreichung angeht, was die Angabe von Personal- und Sachkosten angeht, was die Aussagen zum Gender Mainstreaming angeht. Dies ist selbstverständlich berücksichtigt und aufgenommen worden.
nämlich dass Sie ein Prüfungsrecht des Rechnungshofs nicht nur beim Subventionsgeber, sondern auch beim Subventionsnehmer verlangen; das heißt, der Rechnungshof rückt demnächst bei den Winzern an der Mosel und in fünf anderen Weinanbaugebieten an, um beispielsweise einmal nachzuschauen, ob die gewährten Hilfen für die Absatzförderung beim Wein richtig ausgegeben wurden.
Wir würden uns doch selbst auch in Anbetracht der Größenordnung, mit der wir es im Einzelfall zu tun haben, überfordern.
Ich rede nicht nur von Opel, aber ich rede auch von Opel. Was denken Sie, was daraus wird, wenn in der Bewilligung enthalten ist, dass demnächst die Landesregierung oder der Rechnungshof anmarschieren und bei Opel die Bücher prüfen wird, um festzustellen, was aus den Hilfen geworden ist.
Ich gebe auch zu bedenken, ob wir mit der globalen Bewertung, wie es weithin geschieht, hinsichtlich der Klassifizierung von Subventionen oder Finanzhilfen auf dem richtigen Weg sind; denn man muss schon einmal hinschauen, was diese im Einzelnen bedeuten.
Ich will dies am alten Einzelplan 09 festmachen, also dem früheren Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen. Da haben wir Finanzhilfen in der Größenordnung von insgesamt etwa 500 Millionen Euro. Davon sind rund 300 Millionen Euro für die Kindertagesstätten im Land vorgesehen; Personalkostenzuschüsse für Kindertagesstätten. Diese erscheinen bei uns als Finanzhilfen. Ebenfalls erscheinen dort rund 90 Millionen Euro „Staatsleistungen an die Kirchen“, die wir aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit den Kirchen, und zwar in unkündbaren Vereinbarungen, auf der Grundlage des Konkordats und alles, was damit in Zusammenhang steht, zu leisten haben. Diese beiden Positionen machen rund 80 % der gesamten Finanzhilfen aus, die das Bildungsministerium leistet.
Ich bin gespannt, was Herr Wiechmann sagt, wenn wir an die Kürzung der Zuschüsse für Kindertagesstätten gehen.
Ich will beispielsweise deutlich machen, dass in einem der nächstgrößern Posten nach den Kindertagesstätten – das ist der größte – der öffentliche Personennahverkehr und der Schienenpersonennahverkehr mit rund 120 Millionen Euro enthalten sind. Ich sage das nicht, um gegen etwas zu argumentieren. Ich sage es nur, weil es bei der Sensibilisierung für die Gesamtproblematik und die Einschätzung, dass nicht all das, was im Finanzhilfebericht als Subvention deklariert wird, schon von vornherein, weil es dort enthalten ist, Teufelszeug ist, hilfreich sein könnte.