Zu Frage 2: Zu den Ursachen, unterstellt die Belästigung durch militärischen Fluglärm habe allgemein und signifikant gegenüber den Vorjahren zugenommen, gehört vermutlich die Reaktion der NATO auf die Ereignisse des 11. September 2001, die möglicherweise einen erhöhten Übungsbedarf und einen Anstieg von Transportflügen nach sich gezogen haben.
Die Landesregierung ist darüber hinaus bisher vom Bund aber nicht rechtzeitig und im Einzelnen anhand konkreter Daten und Zahlen informiert worden. Dazu ist der Bund zwar rechtlich nicht verpflichtet. In der Vergangenheit haben der Bund und die US-Luftwaffe dennoch häufig über derartige Vorhaben im Voraus ausführlich informiert.
Zu Frage 3: Die Landesregierung verfügt aber – wie bereits dargestellt – nicht über die Kompetenz, militärischen Fluglärm über Rheinland-Pfalz zu reduzieren bzw. zu unterbinden.
Ungeachtet dessen hat sie sich in Schreiben an den Bundesminister der Verteidigung und die US-Luftwaffe immer wieder – wie Sie wissen – für eine Reduzierung der Belästigung der davon betroffenen Bevölkerung eingesetzt, zuletzt aufgrund der verstärkten Luftbewegungen im Süden unseres Landes am 15. August an den Befehlshaber der US-Luftstreitkräfte in Europa und den Bundesminister der Verteidigung wegen Fluglärm in der Südpfalz, insbesondere auch über der Stadt Annweiler.
Wir haben in unseren Briefen nachdrücklich gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Luftkampfübungen und sonstige Lärm verursachende Manöver rechtzeitig bei den zivilen deutschen Behörden angemeldet werden, damit diese die Bevölkerung vorher informieren können. Außerdem sollten die Luftwaffenübungen räumlich besser verteilt und nicht nur auf einen eng begrenzten Raum konzentriert werden, um so die Lärmbelästigung auf ein unvermeidliches Maß zu reduzieren.
Die Landesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Bevölkerung gebührend berücksichtigt werden und eine für sie akzeptable Lösung gefunden wird.
Gibt es Zusatzfragen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Elke Kiltz und Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), Haltung der Landesregierung zur Novelle des Fluglärmgesetzes vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Bevölkerung durch militärischen Luftlärm – Nummer 13 der Drucksache 14/1362 – betreffend, auf.
1. Welchen Änderungsbedarf bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der absehbar wachsenden Fluglärmbelastung insbesondere in der Wes tpfalz und in der Eifel vor dem Hintergrund der künftigen Belastungen rund um Ramstein bzw. Spangdahlem einerseits und der anstehenden Reform des Fluglärmgesetzes andererseits?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Widerstände gegen eine verstärkte Einbeziehung des militärischen Fluglärms in die Fluglärmgesetznovelle vor dem Hintergrund der genannten Verlagerungen nicht sachgerecht sind?
3. Wie sollte nach Auffassung der Landesregierung der Schutz der Bevölkerung vor militärischem Fluglärm geregelt werden, und welche diesbezüglichen Initiativen hat die Landesregierung gestartet, um den Schutz der Bevölkerung vor militärischem Fluglärm zu verbessern?
4. Wann werden die zur Überprüfung der jeweiligen Lärmschutzbereiche gemäß § 4 Fluglärmgesetz notwendigen detaillierten Angaben über die künftigen Flugstrecken und exakten Prognosen der künftigen Flugbewegungszahlen für die Flugplätze Ramstein und Spangdahlem vorliegen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Kiltz und der Frau Abgeordneten Thomas wie folgt:
Zu Frage 1: Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm im Jahr 1971 hat der Flugverkehr erheblich zugenommen, sodass inzwischen jeder siebte Bundesbürger hohen Lärmbelastungen ausgesetzt ist. Dieses Gesetz muss zweifellos novelliert werden. Trotz positiver Entwicklungen insbesondere bei der technischen Lärmminderung an den Luftfahrzeugen selbst sowie durch organisatorische und betriebliche Maßnahmen zugunsten des Lärmschutzes im Bereich des Luftverkehrs hat sich die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm nicht in gleichem Ausmaß verringert. Die Ursachen hierfür liegen einerseits in der ständigen Zunahme der Luftbewegungen, im Fehlen der früher vorhandenen Flugpausen, im Heranrücken der Wohnbebauung an die Flugplatzgrenzen und andererseits im höheren Umweltbewusstsein und der höheren Sensibilität der Bevölkerung.
Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung folgenden Handlungsbedarf: Das heutige Fluglärmgesetz ist im Wesentlichen ein Planungs- und Entschädigungsgesetz. Dieses regelt im Grunde die Bauplanungsgrenzen bei zivilen und militärischen Flugplätzen. Auch diese Schwellen müssen sicherlich an die neuen Erkenntnisse und Entwicklungen angepasst werden. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht eine Fluglärmschutzverordnung, die ähnlich wie die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung als Verkehrslärmschutzverordnung die planerische Zumutbarkeitsschwelle einheitlich definiert. Darin müssen die Grenzwerte für die Schallschutzbereiche auf der Grundlage der modernen Erkenntnisse der Fluglärmforschung festgelegt werden.
Diese medizinischen Erkenntnisse haben in den vergangenen Jahren bereits an vielen Flugplätzen Eingang in die Rechtsprechung gefunden. Wenn man sich die beiden luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren in Ramstein und Spangdahlem vor Augen führt, dann können wir festhalten, dass bei der Änderung eines Militärflugplatzes erstmals eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde wie bei der Änderung eines Zivilflugplatzes. Die im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren vorgelegten medizinischen Gutachten beurteilen die Tag- und Nachtflugbelastungen auf der Basis der aktuellen Lärmwirkungsforschung und unabhängig davon, ob es militärische oder zivile Transportflugzeuge sind. Fluglärm ist in diesem Fall Fluglärm.
Es werden damit seitens der Gutachter Kriterien zur Anwendung gebracht, die den Beurteilungsfaktoren an zivilen Flugplätzen gleich kommen. In der Praxis ist man auch bei der Änderung von Militärflugplätzen unabhängig von dem zu novellierenden Fluglärmgesetz auf dem Stand der aktuellen Fluglärmdiskussion angekommen.
Aus unserer Sicht sind jedoch vom Gesetzgeber dringend verbindliche Grenzwerte zum Beispiel für Tag- und Nachtflugbelastungen festzulegen, um für alle Beteiligten, ob Flugplatzbetreiber oder betroffene Anwohner,
verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies kann natürlich in ein novelliertes Fluglärmgesetz eingearbeitet werden, besser wäre aus unserer Sicht aber eine Fluglärmschutzverordnung.
Zu Frage 2: Die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes oder die Schaffung einer ergänzenden Fluglärmschutzverordnung ist unabhängig von der Verlagerung der US-amerikanischen Militäreinrichtungen in Ramstein oder Spangdahlem zu sehen. In Ramstein und Spangdahlem werden die Belange der betroffenen Bevölkerung wie an anderen Flugplätzen über das luftverkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren sichergestellt. Dieses Verfahren ist in einem hohen Maß transparent. Darüber hinaus sind die Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden letztlich nachprüfbar.
Zu Frage 3: Nach Auffassung der Landesregierung ist der Schutz der Bevölkerung vor militärischem Fluglärm bei der Novellierung oder Schaffung der entsprechenden Gesetze zu berücksichtigen. Wie bereits von Staatsminister Zuber in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage zur Fluglärmbelastung durch militärische Übungs- und Transportflüge ausgeführt hat, fallen die Landesverteidigung und die damit verbundenen Probleme – unter anderem die Belästigung der Bevölkerung durch militärischen Fluglärm – nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit des Bundes.
Die Landesregierung verfügt deshalb nicht über die Kompetenz, militärischen Fluglärm über Rheinland-Pfalz zu reduzieren oder gar zu unterbinden. Ungeachtet dessen hat sie sich in der Vergangenheit immer wieder gegenüber der Bundesregierung und den alliierten Streitkräften, die über Rheinland-Pfalz fliegen und üben, für eine Reduzierung der Belästigung eingesetzt. Dies hat Herr Staatsminister Zuber in der Beantwortung der vorherigen Frage ausführlich dargestellt.
Zu Frage 4: In dem luftverkehrsrechtlichen Änderungsgenehmigungsverfahren für Ramstein und Spangdahlem werden vor dem Hintergrund der Ausbauvorhaben vom Antragsteller der Oberfinanzdirektion Koblenz – hierbei handelt es sich um den Geschäftsbereich des Bundesbaus für die US-Streitkräfte – die aktuellen Flugverkehrsprognosen sowie die An- und Abflugverfahren für Ramstein und Spangdahlem offen gelegt sowie die Änderungen, die sich hieraus bezogen auf die Lärmschutzzonen 1 und 2 nach dem Fluglärmgesetz ergeben.
Abgesehen davon wurden von medizinischen Gutachtern aufgrund aktueller Lärmkriterien Empfehlungen für Schallschutzmaßnahmen ausgesprochen, sofern diese nicht bereits zur Bewältigung der Vorbelastung realisiert worden sind. Über diesen Änderungsgenehmigungsantrag hat das Bundesministerium der Verteidigung in beiden Fällen noch zu entscheiden.
Frau Ministerin, als Medizinerin sind Ihnen die gesundheitlichen Gefahren von Verkehrslärm bekannt. Unabhängig von der Form, wie man Grenzwerte festsetzt und den gesundheitlichen Gefährdungen anpasst, ob man dies in Form einer Schutzverordnung oder eines Gesetzes macht, frage ich Sie, ob Sie die Argumentation, die insbesondere vom Bundesministerium der Verteidigung und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vertreten wird, die die Kostenverurs achung in den Vordergrund stellt, diese Argumentation gegen die Reduzierung der Grenzwerte und für Verbesserungen des Lärmschutzes für gerechtfertigt halten?
Frau Abgeordnete, mir persönlich sind solche Argumentationen nicht bekannt. Das heißt nicht, dass sie nicht vielleicht irgendwo geführt werden. Wichtig ist aber das, was ich gesagt habe, nämlich dass wir sehr wohl der Meinung sind, dass man zum einen sowohl für zivile als auch für militärische Flugbewegungen Lärmschutzgrenzen festlegen sollte. Zum anderen ist für Äußerungen zu spezifischen Lärmschwellen oder Grenzwerten der Zeitpunkt zu früh. Ungeachtet der Tatsache, dass ich Medizinerin bin und natürlich weiß, dass Lärm auch krank machen kann, würde ich mich gern, bevor wir uns auf Details festlegen, mit den Sachverständigen in Bezug auf die Fluglärmgutachten auseinander setzen. Dann haben wir meiner Meinung nach ungeachtet anderer möglicher Interessenlagen bei dieser Debatte eine Grundlage für eine sachliche Diskussion.
Gibt es weitere Zusatzfragen? – Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Altherr zu einer Zusatzfrage das Wort.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass die Genehm igungsbehörden in einem Abwägungsverfahren die einzelnen Maßnahmen festlegen. Im Ramstein läuft eine Diskussion um die passiven Lärmschutzmaßnahmen in Bezug auf den Bodenlärm. Den Fluglärm muss man ertragen, da er vorgegeben ist, aber beim Bodenlärm kann man einige Dinge passiv verändern. Daher frage ich Sie: Inwieweit sehen Sie Einwirkungsmöglichkeiten der Landesregierung auf die Genehmigungsbehörden, bei den Genehmigungsverfahren darauf zu drängen, dass die Aufnahme von Lärmschutzauflagen für den Flughafen Ramstein in dem Genehmigungsverfahren zwingend vorgeschrieben wird?
2. Genau das wird im Genehmigungsverfahren inklusive der Auswertung von medizinischen Gutachten, die bei der Genehmigung in die Abwägungen mit einzubeziehen sind, berücksichtigt.
3. Die Landesregierung ist sehr wohl an der Entwicklung dieser beiden Flughäfen beteiligt, weil neben dem Bodenlärm und dem Luftlärm zum Beispiel andere immissionsschutzrechtliche Fragen, aber auch viele andere Fragen zur Diskussion stehen. Deshalb werden wir in Bezug auf die immissionsschutzrechtliche Seite darauf drängen, dass dort die Grenzwerte eingehalten werden.
Frau Ministerin, ich muss etwas klarstellen: Ich habe mit meiner Frage nicht ausgesagt, dass ich mit dem Fluglärm einverstanden bin. Der militärische Fluglärm ist aber vorbestimmt durch flugphysikalische und militärische Notwendigkeiten. Das habe ich damit gemeint. Dort können wir aber am wenigsten ändern. Eingreifen können wir bei den passiven Maßnahmen. Das war damit gemeint.
Herr Präsident, dann verweise ich darauf, dass Sie vorhin beim Herrn Minister auch eine Erklärung mit langen Ausführungen geduldet haben.
Ich weiß, dass ich mich mit Ihnen ständig über Geschäftsordnungsfragen streiten könnte. Ich habe das aber nicht vor.