Ich bin Mitglied in fünfzig Vereinen. Davon gibt es Vereine, die jedes Jahr Probleme mit dem Finanzamt haben, weil sie begründen sollen, weshalb sie eine Rücklage von 75.000 Euro haben. Das ist gar nicht so einfach, weil sie dadurch eventuell die Gemeinnützigkeit verlieren könnten.
Herr Schnabel, sind Sie Vorsitzender eines Vereins? Ich bin Vorsitzender eines Vereines mit fünfzehn hauptamtlich Beschäftigten und zwanzig Beschäftigten, die unter § 326 fallen. Ich weiß also um die Probleme. Ich kenne auch die Probleme der Vereine. Sie haben lediglich einen Schauantrag gestellt. Herr Ernst, es tut mir Leid: Sie sind als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich verspreche Ihnen, dass ich mich nicht so aufregen werde, weil es das nicht wert ist.
Meine Damen und Herren, Wahlzeit ist Ehrenamtszeit bei der CDU. Das ist die erste Feststellung, die ich machen will.
Gehen wir einmal etwas weiter zurück. Einen Monat vor der Kommunalwahl im Jahr 1999 hat die CDU-Fraktion einen Antrag zum Ehrenamt gestellt. Sie haben es vergrämt und auf das 325-Euro-Gesetz und so weiter hingewiesen. Im Vorfeld der Landtagswahl gab es im Jahr 2000 einen Ehrenamtsantrag der CDU-Fraktion. Den Antrag, den wir heute beraten, wollten Sie passend einen Monat vor der Bundestagswahl einbringen und beraten.
Doch, so war es. Er stand in der letzten Plenarsitzung auf der Tagesordnung. Sie können froh sein, dass wir ihn damals nicht beraten haben; denn sonst hätten Sie sich anhören müssen, dass Sie so zuversichtlich gewesen wären, die Bundestagswahl zu gewinnen, dass Sie vorher die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative auffordern müssen. So sieht es doch aus, meine Damen und Herren. Das ist doch nichts anderes als ein billiger Schauantrag vor der Bundestagswahl gewesen.
Herr Schnabel, es ist doch ein schlechter Witz, wenn man das so reduziert und Sie sich für das Ehrenamt stark machen, Sie aber nur über einen kleinen Prozentsatz von ehrenamtlich Tätigen reden.
Sie können Ihren Blick nicht über die Institutionen und Bereiche hinaus weiten, in denen es mehr oder weniger traditionell das Ehrenamt gibt. Das gilt für den Sportbereich – da haben wir Ihr Beispiel mit der Übungsleiterpauschale – und andere Bereiche, wie Feuerwehr usw., die Sie angeführt haben. SPD und FDP gehen in ihrem Antrag übrigens auch nicht sehr viel weiter. Das sind so die traditionellen Bereiche. Da merkt man aber, dass Sie den Blick dafür verloren haben,
wo in einer wirklich neuen Initiative bürgerschaftliches Engagement ansonsten in der Gesellschaft stattfindet, die von Ihren Vorschlägen überhaupt nichts haben.
Ich nenne Ihnen neben dem Sport, den ich gar nicht niedermachen möchte – aber es gibt nicht nur Sport –, der Feuerwehr und den Männern mit kommunalem Ehrenamt viele andere Bereiche, die von Ihren Regelungen überhaupt nichts haben, die aber durchaus in die Betrachtung der Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag eingeflossen sind.
Zu nennen sind Nichtregierungsorganisationen in vielen Bereichen, egal ob sie sich in sozialpolitischen Fragen, ökologischen Fragen, wirtschaftspolitischen Fragen und anderen Dingen engagieren. Es sind Bürgerinitiativen zu nennen, wie es sie überall gibt. Es sind Selbsthilfegruppen zu nennen, die längst nicht alle immer einen Vereinsstatus haben. Für die Stiftungen ist durch die Veränderung des Stiftungsrechts eine gute Regelung gefunden worden. Ferner sind Freiwilligendienste und politische Parteien zu nennen. Darüber hinaus nenne ich Ihnen aber noch andere Bereiche. Das sind zum Beispiel all diejenigen, die sich in der Elternvertretung in den Kindergärten und Schulen engagieren. Das sind keine Vereine, in denen ehrenamtliches Engagement geleistet wird. Die haben von Ihren Regelungen überhaupt nichts.
Ja, aber ich rede von den ganz normalen Schulelternbeiräten oder von denjenigen, die in den Kindergärten das Mitspracherecht von Eltern wahrnehmen. Ich nenne Ihnen eine andere Gruppe: Die vielen Frauen, die sich bei den Notrufen in Rheinland-Pfalz und woanders engagieren.
Diejenigen, die sich in Ligen, caritativen Verbänden oder auch in der Schule engagieren. Das sind alles breite Bereiche, in denen vor allen Dingen Frauen ehrenam tlich engagiert sind. Die wurden in Ihre Betrachtung überhaupt nicht einbezogen. So viel zu Ihrer GenderKompetenz.
Jetzt noch etwas zu Ihrem Verständnis von ehrenamtlichem Engagement. Sie tun so, als ob Sie das alles über eine Reform der Vereinsbesteuerung regeln könnten. Wenn wir tatsächlich zu einer Bürgergesellschaft kommen wollen – wir sollten meiner Meinung einmal darüber diskutieren, was wir darunter verstehen, weil das für Sie wohl ein sehr eingegrenzter Begriff ist –, müssen wir zu einer ganz anderen Anerkennungskultur kommen.
Im Ausschuss haben Ihre Vertreter drei Sätze zu Ihrem Vorläuferantrag gesagt. Das war es. So viel zu der Vehemenz, mit der Sie diesen Antrag betrieben haben und mit der sie ihn im Haushalts- und Finanzausschuss beraten haben.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ernst, CDU: Das war ein anderer Antrag! Da müssen Sie aufpassen!)
Wir müssen zu einer ganz anderen Anerkennungskultur kommen. Das kann nicht nur über Steuerrecht und anderes geregelt werden, und das kann auch nicht über Ordensverleihungen und Anstecknadeln geregelt werden – nein, das reicht nicht aus –, sondern wir benötigen ganz andere und grundlegende Veränderungen. Es müssen beispielsweise verschiedene institutionelle Barrieren weg, wenn es um ehrenamtliches Engagement geht. Ich bin einmal gespannt, was Sie in diesem Zusammenhang zum Beispiel zu unserem Informationsfreiheitsgesetz sagen. In diesem Gesetz sind institutionelle Grenzen angesprochen, die wir weghaben wollen, damit Bürgerinitiativen und andere sich ehrenamtlich engagieren und an der Bürgergesellschaft mitwirken können. Da hört das bei Ihnen aber schnell auf.
Oder Sie müssen in Bereiche kommen, in denen Begleitung, Weiterbildung und andere Maßnahmen für diejenigen vorgehalten werden, die sich ehrenamtlich engagieren. Da müssen wir nicht in die Untiefen des Steuerrechts gehen, sondern in ganz andere Maßnahmenbereiche.
Oder sie müssen bürgerschaftliches Engagement als einen integralen Bestandteil demokratischer Willensbildung zulassen und fördern. Das wäre eine Debatte für mich wert, ihr Antrag aber nicht.
Ich sage noch einmal: Wahlzeit ist Ehrenamtszeit bei der CDU. Sehr viel mehr muss man zu Ihrem Antrag und zu Ihrer Begründung nicht mehr sagen, Herr Ernst.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Itzek, ich würde mich in dem Haus so nicht aufregen oder erregen. Das war der Antrag der Union mit Sicherheit nicht wert. Herr Kollege Ernst, wie wir gehört haben, war es auch noch ein zwei Jahre alter Antrag.
Herr Kollege Ernst, es geht doch auch um den Inhalt. Wenn man sieht, dass sich die Welt ein bisschen verändert, muss man doch auch ein bisschen flexibel sein und darf nicht einen solch substanzlosen Antrag vorlegen.
Was legen Sie uns vor? Herr Kollege Jullien, wenn Sie clever gewesen wären, hätte wir den Antrag gemeinsam mit dem unter Punkt 18 der Tagesordnung aufgeführten Alternativantrag diskutiert, den wir nachher noch beraten werden.
Ich sage Ihnen Folgendes: Vor einigen Tagen ist eine Untersuchung veröffentlicht worden. Danach käme man mit einem Mindeststeuersatz von 7,7 % und einem Maximalsteuersatz von 19,9 % aus, wenn man alle Subventionen abschaffen würde.