Protokoll der Sitzung vom 26.09.2002

befinden wir uns momentan in einem Verfahrensstand, in dem abgeklärt wird, weshalb die Beteiligung nicht rückgängig gemacht werden wird. Man wird sehen, wie sich das Ganze entwickelt. Wir werden natürlich das aufsichtsrechtliche Verfahren entsprechend weiter verfolgen. Ich hoffe, dass wir letztendlich trotzdem in Zukunft auch weiterhin zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen kommen werden.

Frau Ministerin, vielleicht habe ich es etwas missverständlich formuliert.

(Unruhe im Hause)

Ich meinte nicht diese Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern beispielsweise verfasste Studentenschaften, bei denen es dies in der Vergangenheit gegeben hat und wo angenommen wurde, dass mit der Wahrnehmung des allgemeinpolitischen Mandats und damit verbundener Kosten Tatbestände wie beispielsweise die der Veruntreuung gegeben seien.

(Unruhe im Hause)

Wie bewerten Sie dies in diesem Zusammenhang?

Herr Präsident, ich habe die Ausführungen akustisch nicht verstanden.

Offensichtlich ist die Akustik in diesem Hause nicht gut genug oder der Geräuschpegel ist zu hoch. Herr Marz, würden Sie Ihre Frage bitte noch einmal wiederholen?

Ja, ich werde es jetzt versuchen.

Ich hatte ausgeführt, dass ich nicht das aktuelle Verhältnis angenommen habe, sondern einen Vergleich zu früheren Verfahren gezogen habe, die eingeleitet wurden, so etwa gegen Vertreterinnen und Vertreter verfasster Studentenschaften wegen der Wahrnehmung des allgemeinpolitischen Mandats. Dabei wurde von den Staatsanwaltschaften angenommen, dass der Tatbestand der Veruntreuung gegeben sei. Wie bewerten Sie das im Vergleich zu diesem Vorgang?

Im Zusammenhang mit den Kassenärztlichen Vereinigungen haben wir im Moment überhaupt keinen Anlass

zu glauben, dass es einen Grund dafür gibt, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen erforderlich wären.

Es gibt nur eine Frage, die in dem Zusammenhang wirklich kritisch ist, nämlich die Frage der Finanzierung der Anzeigen. Zunächst einmal haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Sie haben mündlich schon mitgeteilt, dass die Anzeigen nicht aus dem Haushalt der Kassenärztlichen Vereinigungen bezahlt worden wären. Man muss abwarten, was in diesem Punkt an Erklärungen kommt. Das ist in der Tat ein kritischer Punkt, dem wir aber selbstverständlich nachgehen werden und entsprechende Konsequenzen daraus ziehen. Das ist klar.

Zu einer Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer das Wort.

Frau Ministerin, wo sollen Körperschaften Kritik äußern, damit nicht direkt wieder ein entsprechender Widerhall kommt? Das, was Sie jetzt gemacht haben, steht in guter Tradition. Ihr Vorgänger hat dies laufend gemacht.

(Hartloff, SPD: Sie sollen keine Politik machen!)

Die Frage ist: Ist denn in diesem Land überhaupt noch Kritik erlaubt, wenn man so verfährt?

(Zurufe von der SPD: Oh je! – Dr. Weiland, CDU: Nur noch Hosianna singen und Lobhudelei!)

Herr Abgeordneter Dr. Rosenbauer, zunächst einmal muss man sagen, es geht hier überhaupt nicht um Kritik.

(Heiterkeit bei der CDU – Lelle, CDU: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Wenn Sie mit den Ärzten, die diese Anzeige veröffentlicht haben, im fachlichen Gespräch sind, dann werden Sie Aussagen wie „auf dem Weg der Billigmedizin“, „der Staat bestimmt die Therapie“, „der Arzt muss seine Schweigepflicht aufgeben“ nie hören, da jeder Arzt weiß, dass diese Konsequenzen mit den DMPs nicht verbunden sind.

Natürlich können Ärzte Kritik äußern, dies allerdings im Rahmen ihres Auftrags als öffentliche Körperschaft. Die Kassenärztliche Vereinigung hat einen ganz bestimmten fachlichen Auftrag. Es ist ihr nicht erlaubt, parteipolitisch und patientenverunsichernd öffentlich aufzutreten. Es gibt viele offizielle Foren und Arbeitsgemeinschaften, in denen wir gemeinsam Positionen austauschen. Ärzte

haben auch sonstige standespolitische Organe, über die sie ihre Kritik laut äußern können. Einer Kassenärztlichen Vereinigung als öffentlicher Körperschaft steht das einfach nicht zu.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Mertes das Wort.

Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die Kritik immer nur zu ganz bestimmten besonderen politischen Zeitpunkten per Anzeige geschaltet wird und nicht zu Zeiten, in denen möglicherweise diese Wahlkämpfe und Auseinandersetzungen nicht auf der Tagesordnung stehen?

(Dr. Weiland, CDU: So ein Zufall! Reden Sie einmal mit den Gewerkschaften! – Mertes, SPD: Die bezahlen freiwillige Beiträge! Das ist der Unterschied! Die anderen zahlen Zwangsbeiträge! – Dr. Weiland, CDU: Das findet Ihr in Ordnung, ja! – Weitere Zurufe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Herr Abgeordneter Mertes, diese Frage muss man leider sehr eindeutig beantworten, weil die Anzeige sehr eindeutig Wahlkampf war. Sie hat einen ganz konkreten Bezug auf die Kanzlerplakate genommen, die bundesweit plakatiert waren. Diese Anzeige bezog sich auf die Aussage „der moderne Kanzler“.

(Dr. Weiland, CDU: Ja und?)

Das ist eine schlichte und einfache Erklärung. Das ist natürlich wahlpolitisch und wahltaktisch instrumentalisiert worden. (Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Ich bedanke mich bei Frau Ministerin Dreyer.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Josef Keller und Erhard Lelle (CDU), Besetzung von Schulleiterstellen – Nummer 2 der Drucksache 14/1460 – betreffend, auf.

Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass wir im Oktober letzten Jahres beschlossen haben, dass der

Vorspann nicht mehr verlesen werden muss, sondern nur die Fragen. – Bitte schön, Herr Keller.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Schulleiterernennungen gab es in den Schuljahren 1999/2000, 2000/2001 und 2001/2002 nach Erstausschreibung, Zweitausschreibung und Drittausschreibung (bitte nach Schularten auf- schlüsseln)?

2. Wie viele Schulleiterernennungen waren Hausberufungen (bitte nach Schularten aufschlüsseln)?

3. Worauf führt die Landesregierung die Zunahme der Mehrfachausschreibungen zurück?

4. Was hat die Landesregierung in den letzten Jahren unternommen, um die Bewerbernachfrage zu steigern und die vakanten Schulleiterstellen zügiger zu besetzen?

Es antwortet Frau Bildungsministerin Ahnen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ich verweise auf die Antwort des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 11. Dezember 2001 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Josef Keller vom 20. November 2001 (Druck- sache 14/534). Die Angaben für die Schuljahre 1999/2000 und 2000/2001 in der erbetenen Aufschlüsselung nach Erst-, Zweit- und Drittausschreibung und differenziert nach Schularten trage ich im Anschluss vor.

Die Angaben für das Schuljahr 2001/2002 liegen in der vom Fragesteller erbetenen Form nicht vor. Die Ermittlung war in der Kürze der Zeit für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage nicht zu leisten.

Für die Zeit vom 1. August 1999 bis 31. Juli 2000 – ich nenne jeweils die Schulart, dann die Erstausschreibung, die Zweitausschreibung, die Drittausschreibung und dann die Gesamtzahl – stellen sich die Zahlen wie folgt dar:

Grund- und Hauptschulen: 72/19/1, insgesamt 92,

Regionale Schulen: 9 Erstausschreibungen, insgesamt 9,

Duale Oberschule: 1 Erstausschreibung, insgesamt 1,

Realschulen: 7/4/1, insgesamt 12,

Sonderschulen: 2/3, insgesamt 5,

Gymnasien: 15/4, insgesamt 19,

Integrierte Gesamtschulen: eine Erstausschreibung, insgesamt 1,