Protokoll der Sitzung vom 06.11.2002

Ich danke Ihnen.

Es spricht Herr Innenminister Zuber.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt die Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Die Ausführungen von Frau Professorin Dr. Böhm in der Anhörung des Innenausschusses in seiner Sitzung am 5. September 2002 haben sicherlich maßgeblich zu dieser Entscheidung beigetragen. Darauf ist vorhin schon hingewiesen worden.

Die Sachverständige sagt aus, das der Gesetzesvorschlag der Landesregierung, zur Erhaltung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Wahlleistungen einen Eigenbeitrag der Beamtinnen und Beamten einzuführen, im Unterschied zur völligen Abschaffung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Wahlleistungen durch eine Reihe von Bundesländern äußerst geringe verfassungsrechtliche Risiken enthält. Damit bestätigt sie im Grundsatz die Rechtsauffassung der Landesregierung.

Frau Professorin Dr. Böhm hat ihre Rechtsansicht unter anderem unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichte von Hamburg und des Saarlands überzeugend dargelegt.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung gehöre das gegenwärtige System der Beihilfeversicherung nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, und es bestehe daher keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, Beihilfe

zu den bislang üblichen Formen oder in bestimmter Höhe zu gewähren.

Die beiden Landesverfassungsgerichte hätten die Herausnahme der stationären Wahlleistungen aus den beihilfefähigen Aufwendungen mit Abstrichen für zulässig erklärt.

Ferner habe das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zu derselben Frage abgelehnt, weil die allgemeinen Krankenhausleistungen unberührt blieben und es zumutbar sei, sich bis zur Hauptsacheentscheidung für Wahlleistungen selbst zu versichern.

Ausschlaggebend ist also, dass die ärztliche Grundversorgung, wie die Landesregierung von Anfang an vertreten hat, in keiner Weise angetastet wird.

Im Gegensatz zum Wissenschaftlichen Dienst des Landtags hält Frau Professorin Dr. Böhm es verfassungsrechtlich für nicht unerheblich bedenklich, dass die Behilfefähigkeit der Aufwendungen für Wahlleistungen von einer Gegenleistung abhängig gemacht wird. Sie sieht darin keine unzulässige Systemveränderung, weil sie zumindest die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Wahlleistungen nicht in die Fürsorgepflicht des Staates einbezieht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gegenüber der völligen Streichung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Wahlleistungen mindert die Festsetzung eines Eigenbeitrags der Beamtinnen und Beamten zur Erhaltung dieser Beihilfefähigkeit die verfassungsrechtlichen Risiken und trägt sowohl dem Gleichheitsgrundsatz als auch der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in herausragender Weise Rechnung.

Abschließend noch ein Wort zu Ihnen, Herr Abgeordneter Bischel. Wir werden uns in der Zukunft noch mit wesentlichen kleineren Beträgen zu befassen haben, was Einsparungen anbelangt. Wir müssen uns langsam daran gewöhnen, dass wir in einer schwierigen Haushaltslage leben und sollten uns entsprechend verhalten.

Wir werden uns bei verschiedenen Punkten in der Zukunft wieder sprechen. Dann werden wir feststellen, ob es mit Ihrem Einsparungswillen Ernst gemeint ist oder nicht.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung – Druckache 14/1585 – in zweiter Beratung.

Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Ich bedanke mich. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist in der Schlußabstimmung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

(Anheuser, CDU: Und Herr Minister Zuber!)

Meine Damen und Herren, ich freue mich, auf der Zuschauertribüne Mitglieder der Dorfgemeinschaft Over und Damen und Herren aus Lehmen an der Mosel begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Umwandlung des Datenund Informationszentrums Rheinland-Pfalz in den Landesbetrieb Daten und Information Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1459 – Erste Beratung

Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Bruch, wenn er die Zeit dazu hat.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Vergebung, dass ich etwas vertieft war. Wenn man mit dem Staatssekretär der Staatskanzlei redet, redet man natürlich auch über die Frage von Multimedia und ähnlichen Entwicklungen.

(Zuruf der Abgeordneten Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, seit der Gründung des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz im Jahr 1996 haben sich Verwaltungsabläufe durch eine neue IT Landschaft nachhaltig verändert. Ich hatte schon einmal Gelegenheit, darauf hinzuweisen.

Dazu haben inzwischen flächendeckende Einsätze von PCs und lokalen Netzen sowie die Internetnutzung maßgeblich beigetragen.

Die Kontakte zur Verwaltung sowie die Kommunikation untereinander finden zunehmend, wie es so schön heißt, online statt.

Die Bürgerinnen und Bürger können von uns zu Recht mehr Effizienz und Sicherheit des staatlichen Handelns auch auf dem elektronischen Weg erwarten. Das schöne Wort „eGovernment“, also elektronische Verwaltung, wird uns weiter begleiten. Wir werden uns in diesem

Haus noch über weitere sichere und schnellere Verfahrensabwicklungen unterhalten. Dazu müssen zuverlässige gute Netze zur Verfügung gestellt werden. Die Datenschutzbelange sind zu beachten.

Meine Damen und Herren, bekanntlich stand das DIZ in der Vergangenheit stark in der öffentlichen Kritik. Es gab einen Rechnungshofbericht und einen Untersuchungsausschuss. Ich denke, ich muss auf diese Details nicht eingehen. Wenn es gewünscht wird, kann ich dies gern machen.

Die intensive Diskussion um den technischen Fortschritt, aber auch um die Strukturen der Landesverwaltung, haben dazu geführt, dass wir uns im weiteren Verlauf nur über zwei Wege unterhalten haben: Werden wir uns auf die Kernaufgaben beschränken und konzentrieren, oder werden wir andere Wege beschreiten, um in den Bereich der Wirtschaft mit hineinzugehen, wie dies 1993 angedacht war, aus der damaligen Sicht sicherlich nicht verkehrt?

Wir sind den Weg gegangen, eine Neustrukturierung festzulegen, die sich auf die Kernaufgaben konzentriert. Wir wollen den Landesbetrieb heute mit diesem Gesetzentwurf in diesem Haus einbringen. Damit soll eine verbesserte Koordinierung der gesamten IT-Landschaft einhergehen.

In den Beratungen haben wir die Ergebnisse der parlamentarischen Beratungen und die Vorschläge aus den Fraktionen mit einfließen lassen. Wir haben eine Machbarkeitsstudie gehabt und ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt, an dem sich mehr als 14 Firmen beteiligt haben. Wir wollen das DIZ in den kaufmännisch geführten Landesbetrieb Daten und Information überführen.

Durch die Überführung erhält die Landesregierung die Dienst- und Fachaufsicht direkt und hat damit eine stärkere Steuerungsmöglichkeit. Die Aufsicht des LDI stellt im Moment noch ein kleines Problem dar. Sie ist aufgrund der Vorgaben des Finanzverwaltungsgesetzes durch den Bund zwischen Innen- und Finanzministerium geteilt. Die Regelung ist erforderlich, weil im Rechenzentrum des LDI materiell steuerrechtliche Aufgaben wahrgenommen werden. Wir werden jedoch im LDI die notwendigen Selbstständigkeiten in der Aufsicht auch gewährleisten. Das Wichtigste ist, es wird nach Wirtschaftlichkeitskriterien organisiert und geführt werden. Wir werden also einen Wirtschaftsplan, einen Erfolgsund Finanzplan haben sowie ein Leistungs- und Entgeltverzeichnis einführen. Für die Geschäftstätigkeit gilt in jedem Fall das übliche Kostendeckungsprinzip, das Sie schon aus anderen Landesbetrieben kennen.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Landschaft für die IT-Anwendungen der Landesregierung auf eine neue Grundlage stellen. Wir stellen die zentralen IT-Einrichtungen über das LDI zur Verfügung. Wir betreiben das rlp-Netz als landesweites Kommunikationsnetz. Im Übrigen möchte ich noch auf etwas hinweisen, nicht weil ich hier stehen möchte und muss, sondern weil ich es in dieser Zeit als Staatssekretär gelernt habe. Das rlp-Netz ist mit dieser Bandbreite und dieser Anwendung einmalig im Bundesgebiet

und ist weiter aufzubauen. Es bietet ein hohes Maß für die Dienstleistungen der Verwaltung an. Ich möchte dies immer wieder sagen, da oftmals gesagt wird, es sei nur ein virtuelles Netz, das nicht mehr verfügbar sei. Es ist immer verfügbar, und es ist ein Netz, das wir wirklich ausbauen werden. Wer sich die Entwicklung ansieht, der weiß, dass wir daran gar nicht vorbeikommen werden, wenn wir dies weiter nutzen wollen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, wir gewährleisten damit die Sicherheit der landesweiten und länderübergreifenden Datenkommunikation. Die wenigsten wissen, dass wir auch am TESTA-Netz hängen, also der Bund und die Länder. Dies wird nachher auch nach Europa ausgerichtet werden. Auch dies gehört zum rlp-Netz und seinen Verbindungen.

Wir bieten wirtschaftliche und vorteilhafte Dienstleistungen an. Wir wollen die Beschaffung von IT-Geräten, Programmen und Lizenzen konzentrieren. Wir werden uns darüber unterhalten müssen, wie wir diese dann auch mit den entsprechenden Mitteln, die dahinter stehen müssen, freigeben werden. Das wird sicher auch die Aufgabe dieses hohen Hauses sein.

Der Landesbetrieb wird sich im Wesentlichen auf die Wahrnehmung der staatlichen Kernaufgaben konzentrieren. Zur Sicherstellung wird er diese moderne und leistungsfähige Infrastruktur vorhalten, die wir schon haben. Dazu gehört aber auch, dass wir die Verfahren der Steuerverwaltung, der Grundbuchautomation, die Zahlverfahren der Sozialverwaltung zu seinen Aufgaben hinzunehmen. Aus Sicherheitsgründen bleiben die Datenbestände der Polizei sowie der Justiz selbstverständlich sowieso in staatlicher Hand.

Wir werden über die staatlichen-kommunalen Verfahren reden müssen. Auch hier gibt es Interessen, dies anders zu organisieren. Aber im Bereich Fahrzeugzulassung, Führerschein und Ordnungswidrigkeiten zeigen die kommunalen Spitzenverbände durchaus Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit diesem staatlichen Betrieb LDI. Wir wollen dies im Rahmen von Kooperationsverträgen machen und werden dies fair mit den Kommunen auszuhandeln haben.

Wir wollen uns auf diese Aufgaben konzentrieren. Wenn es allerdings Anwendungen gibt, die im anderen Bereich der Sicherheit liegen, beispielsweise Ärzte- oder Patientendaten, so sind wir durchaus bereit, unser staatliches Sicherheitsgehäuse LDI zur Verfügung zu stellen und auch diese Daten zu verwalten und sicher zu führen.

Wir wollen in der Betriebssatzung die Aufgaben konkret beschreiben. Wir werden die Satzung vorbereiten. Sie wird Ihnen entsprechend zugehen, damit Sie selbst in diese Betriebssatzung Gesichtspunkte einbringen können, wo Sie noch Notwendigkeiten sehen.

Von dem Hauptstandort Mainz und der Außenstelle Koblenz werden wir sicherlich nicht weggehen, weil sich das bewahrheitet hat, was der Rechnungshof beschrieben hat, dass nämlich drei Dienstorte zu viel sind. Der

Großrechner in Koblenz bietet sich an, weil er auch die Steuerverwaltungsarbeiten fortsetzt.

Meine Damen und Herren, durch die Neuordnung verliert niemand seinen Arbeitsplatz. Ich weiß, dass die Diskussionen nicht spurlos an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbeigegangen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der größte Wert, den wir haben. Diesen wollen wir erhalten. Ich denke, es ist wichtig, dass diese engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, dass wir auf sie setzen. Wir vom Innenministerium und vom Finanzministerium und, so denke ich, die ganze Landesverwaltung setzen auf sie.