Protokoll der Sitzung vom 06.11.2002

Meine Damen und Herren, Sie springen mit dieser Geschichte zu kurz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine weitere Kurzintervention des Herrn Kollegen Creutzmann.

(Zurufe von SPD und CDU – Das geht nicht!)

Entschuldigung. Herr Kollege Creutzmann, zurück. Es geht natürlich nicht.

(Heiterkeit im Hause)

Lediglich Herr Hohn könnte jetzt auf die Kurzintervention erwidern. – Er möchte jetzt nicht reden, er kommt später noch einmal.

Ich erteile Herrn Staatsminister Bauckhage das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache darauf aufmerksam, hier am Rednerpult ist ein Schreiben liegen geblieben. Ich lege es einmal nach rechts, damit der eine oder andere oder die eine oder andere nachher noch die Möglichkeit hat, hier zu reden.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, dass regenerative Energien und damit auch die Windenergie langfristig einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung leisten können. Der Boom der Windenergie ist eng verbunden mit der Verabschiedung des Stromeinspeisegesetzes im Jahr 1990 und der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen im Jahr 1996. Ich sage das einfach deshalb, weil sich viele daran nicht erinnern, wann man diese Privilegien geschaffen hat.

Ich darf daran erinnern, dass diese beiden Gesetze über alle Parteigrenzen hinweg eine breite Mehrheit im Bundestag fanden. Es bestand also ein breiter politischer Wille, die Windenergie voranzubringen. Die Anhebung der Vergütungssätze, die mit dem ErneuerbareEnergien-Gesetz vom 29. März 2000 verbunden sind, hat den Ausbau weiter beschleunigt. Es ist aber nicht zu übersehen, dass mittlerweile auch Widerstände gegen den Ausbau der Windkraftnutzung bestehen. Die Fraktion der CDU hat dies aufgegriffen. Sie hat im vergangenen Jahr in den Anträgen, die zur Beratung vorliegen, gefordert, die Strompreissubventionierung von Windkraftanlagen und die baurechtliche Privilegierung zu streichen.

Weiterhin wurde ein Konzept zur besseren Steuerung der Errichtung verlangt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat daraufhin im Februar dieses Jahres zusammen mit dem Ausschuss für Umwelt und Forsten eine Anhörung zur Windenergienutzung durchgeführt. In dieser Anhörung wurde deutlich, dass über den Privilegierungstatbestand in Verbindung mit dem klaren Vorbehalt der Regionalplanung den Gemeinden ein wichtiges Instrument an die Hand gegeben wurde, um die Errichtung von Windenergieanlagen planerisch zu steu

ern. Dieses Steuerungsinstrument wurde jedoch in der Vergangenheit vor allem von den Gemeinden nicht als ein solches erkannt und daher oftmals auch nicht genutzt. So hatten die Gemeinden mit diesem Instrument auch die Möglichkeit, Bauanträge für Windkraftanlagen bis zum 31. Dezember 1998, also über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Einführung des Privilegierungstatbestands, zurückzustellen. Innerhalb dieses vorgegebenen Zeitrahmens konnten die Gemeinden die erforderlichen Planungsentscheidungen treffen.

Im Januar 1997 hat das Ministerium der Finanzen die Gemeinden auf die Rechtsänderungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen schriftlich umfassend hingewiesen. Eine erneute Einführung der Möglichkeit zur Rückstellung von Baugesuchen wird nicht für erforderlich gehalten.

Derzeit wird das gemeinsame Rundschreiben der betroffenen Ministerien über die Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen aus dem Jahr 1999 fortgeschrieben und den neuen Bedürfnissen angepasst. In diesem Zusammenhang werden die Gemeinden nochmals auf die planerischen Möglichkeiten eines gesonderten und geordneten Ausbaus hingewiesen. Im Rahmen dieser Fortschreibung werden die bisher empfohlenen Abstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen der aktuellen Entwicklung zu immer größeren Anlagen entsprechend angepasst. Die bisherige Regelung orientiert sich lediglich am Schallleistungspegel und damit an den Lärmemissionen. Sie berücksichtigt aber nicht den gewaltigen optischen Eindruck der großen Anlagen.

In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, inwieweit ergänzende Ausführungen zur Errichtung von Windenergieanlagen in Naturparks und Erholungsgebieten sowie Landschaftsschutzgebieten gemacht werden können. Im Rahmen der Anhörung wurde auch die Frage der Sicherheitsleistung für die spätere Beseitigung aufgegebener Anlagen und die zeitliche Befristung von Baugenehmigungen angesprochen. Dieser Aspekt wird sowohl im Antrag der Koalitionsfraktionen zur Nutzung von Windenergieanlagen als auch im Antrag der CDUFraktion zu einem Konzept der besseren Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen aufgegriffen.

Meine Damen und Herren, hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Landesbauordnung in Kürze novelliert werden soll. Im Zuge dieser Gesetzesnovellierung wird das Ministerium der Finanzen prüfen, wie der Intention des Antrags der Koalitionsfraktionen entsprochen werden kann. Bei einer gesetzlichen Regelung über die Befristung der Baugenehmigung für Windenergieanlagen muss die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Baugesetzgebung verständlicherweise beachtet werden. Danach ist es allein Sache des Bundes, das Recht der Bodennutzung zu regeln. Hierbei ist davon auszugehen, dass eine Befristung der Baugenehmigung in dieses Recht eingreifen dürfte. Eine landesrechtliche Bestimmung, die den Rückbau von Windenergieanlagen zum Gegenstand hat, muss also so ausgestaltet sein, dass sie nicht im Widerspruch zum Bundesrecht steht. Das ist völlig klar.

Ich gehe davon aus, dass diese Maßnahmen mit dazu beitragen werden, den Ausbau der Windkraftnutzung so geordnet zu gestalten, dass er von der Bevölkerung akzeptiert wird.

Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch auf den Antrag der CDU-Fraktion eingehen, die gesetzliche Einspeisevergütung zu streichen. Die Einspeisevergütung für Windkraftanlagen ist nach dem ErneuerbareEnergien-Gesetz vom 29. März 2000 geregelt. Die dort festgelegte Mindestvergütung wird jährlich für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2002 neu in Betrieb genommen worden sind, um jeweils 1,5 % gesenkt.

Sie beträgt gegenwärtig neun Eurocent pro Kilowattstunde. Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz ist der zuständige Bundesminister verpflichtet, alle zwei Jahre einen Erfahrungsbericht über den Stand der Markteinführung und Kostenentwicklung vorzulegen und die Einspeisevergütung eventuell entsprechend anzupassen.

(Zuruf des Abg. Franzmann, SPD)

Der Erfahrungsbericht wurde am 28. Juni dieses Jahres vorgelegt. Der Bericht, der auf der Befragung von Betreibern von Windenergieanlagen basiert, lässt jedoch viele Fragen offen. So wurden bei den Verhältnissen, wie sie in Rheinland-Pfalz vorzufinden sind, Stromerzeugungskosten – man höre und staune – von zwölf Eurocent je Kilowattstunde ermittelt.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund, also neun Eurocent Einspeisevergütung, zwölf Eurocent Kosten, müsste man im Grund genommen davon ausgehen können, dass in Rheinland-Pfalz bei einer aktuellen Einspeisevergütung von neun Eurocent überhaupt keine Anlagen errichtet würden, da sich sonst ein wirtschaftlicher Betrieb nicht darstellen lässt.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Tatsächlich werden jedoch viele Anlagen gebaut und dazu noch sehr hohe Pachtzahlungen geleistet.

Es ist übrigens hoch interessant: Man muss wissen, wer die Verfechter sind.

(Zuruf aus dem Hause: Eben! – Zuruf des Abg. Wirtz, CDU)

Herr Wirtz, da muss man auch ehrlich diskutieren. Ein entscheidender Punkt ist, dass man eine ehrliche Diskussion vornimmt. Ich habe kein Problem damit.

(Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Herr Billen, damit wir uns recht verstehen: Ich fange keine Neiddiskussion an. Das hat damit nichts zu tun. Darüber hinaus sage ich auch, es ist völlig legal, legitim und in Ordnung, nur, man muss es wissen. Ich sage dies einmal, damit man es weiß. Man darf es einmal darstellen. Es gibt Pächter und Verpächter und nicht nur Grundstückseigentümer.

In Rheinland-Pfalz wurde übrigens schon vor In-KraftTreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz bei höheren spezifischen Investitionskosten und bei einer um damals einen Pfennig pro Kilowattstunde geringeren Einspeisevergütung eine Vielzahl von Anlagen errichtet. Das sind Indizien dafür, dass die Einspeisevergütung eigentlich auskömmlich ist. Von daher wird es notwendig sein, die Einspeisevergütung systematisch entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik zurückzuführen. Gleichzeitig sollte man aber auch über die Frage diskutieren – dies liegt vor allem im rheinland-pfälzischen Interesse –, ob es nicht sinnvoll ist, die Förderbedingungen für die Geothermie zu verbessern, um so die Entwicklung in diesem Bereich zu beschleunigen.

(Beifall des Abg. Licht, CDU)

Das gilt insbesondere für Erkundungsbohrungen. Das ist die Geschäftsgrundlage für die Nutzung der Geothermie.

Es nutzt uns wenig, wenn zwar im ErneuerbareEnergien-Gesetz eine attraktive Erzeugungsvergütung festgeschrieben ist, aber letztlich kein Projekt entsteht, weil niemand bereit ist, das Risiko der Erkundungsbohrung zu tragen.

Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bedeutung der erneuerbaren Energien für Wirtschaft, Beschäftigung und Umwelt in Rheinland-Pfalz vom August dieses Jahres eingehen.

Rheinland-Pfalz hat im Bereich der erneuerbaren Energien seit 1991 eine sehr gute Entwicklung genommen. So konnte die Stromerzeugung aus den erneuerbaren Energien von 1991 bis 2000 mehr als verdoppelt werden. Wir haben die Markteinführung von Wind-, Solarund Biomasseanlagen durch ein Landesförderprogramm unterstützt. Bislang wurden 5.700 Projekte mit 31 Millionen Euro gefördert. Allein für die Solarenergie wurden Landesmittel – Herr Dr. Braun, das ist dann einmal im Verhältnis zu den Bundesmitteln zu sehen – in Höhe von rund 9 Millionen Euro eingesetzt, und zwar nicht 30 Millionen DM, sondern 9 Millionen Euro, damit wir da Klarheit haben.

Außerdem haben wir die erneuerbaren Energien an die Schulen des Landes gebracht, und zwar aus guten Gründen. Darüber hinaus werden die Vorbereitungen zur Errichtung eines Erdwärmekraftwerks in Speyer durch einen Landeszuschuss für die Erkundungsbohrung gefördert. Im Übrigen nimmt das Land auch seine Vorbildfunktion hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien an landeseigenen Gebäuden wahr.

Das Land Rheinland-Pfalz wird zum Beispiel die Dächer des Abgeordneten- und Ministerialdienstgebäudes für die Errichtung und den Betrieb von Fotovoltaik-Anlagen für private Betreiber freigeben. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung hat die Flächen ausgeschrieben. Es sind mehrere Angebote eingegangen. Die Fotovoltaik-Anlagen werden noch in diesem Jahr errichtet und in Betrieb genommen werden können, das

heißt, Sie können dann demnächst im Abgeordnetengebäude mit ruhigem Gewissen das Licht anmachen.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Ich habe das mit dem Licht bewusst gesagt; denn viele Leute haben es gern, wenn es hell ist. Wissen Sie, die haben dann einen besseren Durchblick.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

Von der dargestellten positiven Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien profitieren auch die Unternehmen im Land. Das ist doch keine Frage. Es sind neue Unternehmen entstanden. Andere konnten sich zusätzliche Aufgabenfelder erschließen.

In der Reaktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Antwort der Landesregierung wurde diese Entwicklung schlichtweg ignoriert. Hierfür habe ich sogar noch Verständnis; denn sie sind nicht dafür da, die Landesregierung zu loben. Sie sind eigentlich dafür da, sie zu kontrollieren. Aber Sie müssten auch in der Lage sein, ein Stück die innere Souveränität zu haben, die Tatbestände entsprechend zu werten und richtig zu bewerten.

Ich finde es deshalb etwas scheinheilig, wenn beklagt wird, dass ein Teil der Fragen nicht nur oder nur unzulänglich beantwortet werden konnte; denn ich gehe davon aus, dass schon bei der Fragestellung klar war, dass ein Teil dieser Frage nicht beantwortet werden konnte. Das ist so das System der Selbstprophezeiung. So ist eine Aufschlüsselung der Strommengen, die aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden – dies gliedert sich nach Erzeugungssystemen, Monaten sowie Landkreisen und kreisfreien Städte –, mit einem vertretbaren Aufwand schlichtweg unmöglich. Dies fängt schon damit an, dass die Versorgungsbetriebe nicht identisch mit den Grenzen der Gebietskörperschaften sind.

Mit dem Vorwurf, die Landesregierung würde zu wenig Daten bei privaten Haushalten und Betrieben erheben, kann ich als Wirtschaftsminister gut leben. Meine Damen und Herren, ich sehe keinen Sinn darin, Handwerksbetriebe und private Haushalte mit weiteren Statistiken und Fragebögen zu belasten, und zwar nur deshalb, um das Fragebegehren und Fragebedürfnis der GRÜNEN zu befriedigen.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Mit der oft eingeforderten Entbürokratisierung und Entlastung der Unternehmen ist dies nach meiner Überzeugung in gar keinen Einklang zu bringen; denn es produziert nur Bürokratie und hat wenig Nutzen.

Im Übrigen liegen der Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage die jeweils offiziellen und verfügbaren aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz für das Jahr 2000 zugrunde. Das gilt übrigens auch für den Bereich der Windenergie.

In der Beantwortung der Großen Anfrage wurde darauf verzichtet, Beschäftigungseffekte abzuschätzen.