Es ist deutlich zu spüren, und es ist schön, dass wir in Rheinland-Pfalz eine sehr lebendige politische Szene im Behindertenbereich haben, die sich schon seit vielen Jahren für politische Gleichstellung einsetzt und die auch bis zuletzt nicht locker lässt.
Ich bin ganz optimistisch, was die Umsetzung dieses Gesetzes betrifft, dass wir mit Ihrer Unterstützung und mit Ihrem Engagement auch in Zukunft rechnen können. Dieses politische Selbstverständnis und Engagement behinderter Menschen zeigt ganz deutlich, wie sehr sich das Bewusstsein im positiven Sinn in unserer Gesellschaft und auch in Rheinland-Pfalz längst geändert hat.
Für dieses Engagement danke ich Ihnen sehr herzlich. Ich bitte zugleich um Verständnis, dass nicht alle Wünsche und Anregungen, die Sie in der Anhörung vorgebracht haben, berücksichtigt werden können. Ich sage gleich noch ein oder zwei Worte dazu. Ein herzliches Dankeschön für Ihr Engagement!
Herr Abgeordneter Rösch hat darauf hingewiesen, dass der Sozialpolitische Ausschuss einige Verbesserungsvorschläge aufgenommen und dementsprechend beschlossen hat. Keine Berücksichtigung fanden aus meiner Sicht vor allem drei Punkte: zum einen die Festlegung der Fristen zur Umsetzung der Barrierefreiheit, die uneingeschränkte Umsetzung integrativer Beschulung sowie die verpflichtende Einführung kommunaler Behindertenbeauftragter und -beiräte.
Die ersten beiden Punkte konnten wir mit Rücksicht auf die Haushaltssituation des Landes, der Kommunen und weiterer Partner nicht in dem von Ihnen gewünschten Umfang umsetzen. Aber ich bin trotzdem sicher, dass wir in der Umsetzung auf dem richtigen Weg sind und auch mit großen Schritten weiterkommen werden.
Der Wille zur Umsetzung wurde uns von allen Partnern und Partnerinnen mehrfach versichert, auch in der Anhörung. Ich denke, es ist auch wichtig, häufig ist es auch zielführender, diejenigen in unserem Boot zu haben, auf deren Mitarbeit wir in der Umsetzung angewiesen sein werden. Insofern denke ich, war es richtig, auch an diesem Punkt eine Kompromisslinie zu fahren.
Der Verzicht auf festgelegte Fristen – vielleicht auch noch einmal dazu – hat insgesamt einen positiven Effekt, nämlich dass Veränderungen, die sofort möglich und umsetzbar sind, nicht mit Blick auf lange Fristen hinausgezögert werden.
Ich erinnere noch einmal an das Instrument der Zielvereinbarung, bei der man durchaus im partnerschaftlichen Verhältnis natürlich auch mit Fristen agieren kann.
Das Gleiche gilt vom Grundsatz her für die integrative Erziehung und Beschulung sowohl im Elementarbereich als auch in der Primar- und Sekundarstufe I sowie ers tmals auch an einer berufsbildenden Schule. Das landesweite Integrationskonzept wird erfolgreich umgesetzt und im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise weiterentwickelt.
Die Landesregierung hat aufgrund der geplanten Novellierung der Kommunalverfassung darauf verzichtet, eine Regelung zu kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten aufzunehmen. Vielleicht noch zwei Worte dazu: Die Regelung wird kommen; sie wird mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung keinen verpflichtenden Charakter haben.
Ich kann dennoch den kommunalen Verantwortlichen allerdings aus eigener Erfahrung nur empfehlen, Beauftragte und Beiräte einzurichten und deren Know-how in der Umsetzung des Gesetzes auch mit Blick auf die demographischen Veränderungen in den Kommunen zu nutzen.
Sie sind die Experten und Expertinnen vor Ort. Gerade mit knappen finanziellen Ressourcen ist es umso wichtiger, kreative neue Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Wenn also beispielsweise ganz banal ein Tiefbauamt bei jeder regulären Baumaßnahme – derer gibt es viele; man muss nur einmal durch Mainz fahren –, bei der eine Straße aufgerissen wird, gleichzeitig auch Bürgersteigabsenkungen vornimmt, so ist dies wesentlich günstiger, als gesonderte Umgestaltungen vorzunehmen.
Die Barrierefreiheit kann in den Bereichen Bauen und Verkehr bei Neugestaltungen und bei Um- und Erweiterungsbauten ohne größere Mehrkosten realisiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Barrierefreiheit von vornherein bei der Planung berücksichtigt wird.
Ein Beispiel möchte ich an dieser Stelle gern noch nennen, nämlich das Staatstheater Mainz, das sicherlich sehr viele der Abgeordneten besuchen. In die neu gestaltete Treppe am Haupteingang wurde quer verlaufend eine Rampe integriert. Ich weiß gar nicht, ob es Ihnen schon einmal aufgefallen ist. Es ist völlig unauffällig. Man kann als behinderter Mensch ganz allgemein auf dem üblichen Weg den Haupteingang benutzen. Es ist eine sehr intelligente Lösung, die in Zusammenarbeit mit dem Beirat, der Behindertenbeauftragten der Stadt und den Architekten gefunden worden ist. Wer solche Beispiele kennt, der weiß, dass die Betroffenen Experten und Expertinnen sind, die gute Ideen haben, um entsprechende Maßnahmen umzusetzen, und das Ganze eigentlich nicht mehr kostet als vorher.
Damit bin ich auch schon bei den Kosten angelangt. Es ist klar, dass das Land den Kommunen vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage kein zusätzliches Geld zur Umsetzung zur Verfügung stellen kann. Aber ich sage auch, die Barrierefreiheit und die Gleichstellung umzusetzen, ist unser aller Aufgabe. Es ist nicht nur die
Aufgabe des Landes, sondern die Kommunen sind an dieser Stelle ganz genauso gefordert wie alle anderen Partner und Partnerinnen auch. Unser Gesetz bietet eine Grundlage, diese Barrierefreiheit auch entsprechend mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen Schritt für Schritt umzusetzen. Ich denke, diese Verantwortung kann man durchaus den Kommunen gegenüber artikulieren, und sie wird im Übrigen insgesamt auch sehr freundlich aufgenommen und zum größten Teil auch gern gesehen.
Die Landesregierung wird das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 zum Anlass nehmen, in zahlreichen Veranstaltungen die Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen. Es ist unser großes Anliegen, dass wir auch im nächsten Jahr dabei sind, wenn es darum geht, konkrete Umsetzungsschritte zu tun.
In vier Regionalkonferenzen sollen die Themen „barrierefreie Lebensumfeldgestaltung und personenzentrierte Hilfen“ und insbesondere auch neue Möglichkeiten zum Thema „Wohnen und Arbeiten“ in den Mittelpunkt gestellt werden. Es wird monatliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Behindertenverbänden und der Selbsthilfe geben, und wir werden uns bemühen, auch in Koordination zwischen den Ressorts möglichst schnell zu Umsetzungsschritten zu kommen.
Ich bin optimistisch, dass die Umsetzung des Gesetzes gelingen wird. Ich möchte auch Wirtschaftsunternehmen in Rheinland-Pfalz und anerkannte Verbände aus dem Behindertenbereich noch einmal ausdrücklich dazu ermuntern, von dem Instrument der gemeinsamen Zielvereinbarung Gebrauch zu machen, um auch in diesen Bereichen hinsichtlich der Barrierefreiheit ein Stück voranzukommen.
Zum Schluss möchte ich mich einfach noch bedanken. Ich freue mich über den heutigen Tag. Wir haben mit diesem Gesetz einen großen Schritt getan. Ich bedanke mich bei den Verbänden noch einmal sehr herzlich. Ich bedanke mich aber auch beim Landesbehindertenbeauftragten und bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die sehr intensiv an diesem Gesetz mitgearbeitet haben. Ich bedanke mich für die konstruktive Debatte und für die konstruktive Zusammenarbeit der Fraktionen, und nicht zuletzt genauso herzlich bei der Landtagsverwaltung, die es heute möglich gemacht hat, ein Beispiel von Integration zu geben und deutlich zu machen, mit welch einfachen Mitteln es möglich ist, Debatten im öffentlichen Bereich mit behinderten Menschen zusammen zu führen. Also auch an Sie ein herzliches Dankeschön! Ich freue mich auf die weitere Arbeit bei der Umsetzung.
Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/249 – ab. Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf ab, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Danke. Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1685 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1701 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussem pfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 14/1684 –. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1429 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über das Gesetz. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das Gesetz ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Entschließungsanträge der Fraktionen. Zunächst erfolgt die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1647 –. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Dieser Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1648 – ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegen
stimmen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1700 –. Wer diesem Entschließungsan-trag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen wichtigen Tagesordnungspunkt haben wir nunmehr abgeschlossen.
Neufassung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 10 GG und zur Fortentwicklung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/1586 – Zweite Beratung
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten geeinigt. Ich erteile Frau Abgeordneter Grützmacher das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz geht es darum, die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass die verfassungswidrigen Teile des bisherigen G 10-Gesetzes verbessert werden und die Wirkungsmöglichkeiten vor allem der Kontrollgrem ien entscheidend verändert werden.
Das, was nunmehr auf Bundesebene durchgesetzt wurde, dass man sehr weitgehende Möglichkeiten hat, um die Beschränkungsmaßnahmen zu kontrollieren und der gesamte Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten kontrolliert wird, wird nunmehr auf der Ebene im Land umgesetzt. Wir finden es dabei besonders wichtig, dass die Kommission einen Anspruch auf notwendige Personal- und Sachausstattung erhält.
Meine Damen und Herren, die erweiterten Kontrollbefugnisse, wie sie auf Bundesebene durchgesetzt sind und auf der Landesebene im Ausführungsgesetz zu Artikel 10 Grundgesetz aufgenommen werden, begrüßen wir. Meine Damen und Herren, es wird Sie aber nicht überraschen, wir haben einen Änderungsantrag in einer ganz entscheidenden und für uns sehr wichtigen Sache. Dieser bezieht sich auf die Repräsentanz aller Fraktionen, auch der Oppositionsfraktionen, in diesem Gremium, das die Regierung kontrolliert.