Bürger einschränken, sind bei den von der Bundesregierung verabschiedeten Sicherheitspaketen I und II gehört und berücksichtigt worden, insbesondere auch die Befristung der Eingriffsbefugnisse.
Es ist unsere Aufgabe sicherzustellen, dass trotz der Notwendigkeit, den Terrorismus entschlossen und umfassend zu bekämpfen, die verfassungsrechtlichen Garantien, wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Verhältnismäßigkeitsprinzip, die Unschuldsvermutung und der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten, nicht unter die Räder gerät. Als der Bericht geschrieben wurde, war das Landesdatenschutzgesetz noch nicht novelliert. Herr Kollege Bischel hat es angesprochen. Inzwischen ist es in Kraft getreten. Seit zwei Tagen haben wir die Datenschutzordnung des Landtags entsprechend novelliert.
Lassen Sie mich nur wenige Punkte aufführen, die in der Änderung des Gesetzes eine Rolle spielen. Das war die Aufnahme von EU-Regelungen, wie die Verarbeitung besonders schutzwürdiger personenbezogener Daten, die Vorabkontrolle, die Regelung für den Einsatz von Videoüberwachung sowie die Einführung von Chipkarten, wobei das Wort „Begrenzung“ eine große Rolle spielt, und die frühzeitige Einbeziehung des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Wir haben seit Jahren ein modernes Gesetz, mussten es aber, wie es der Kollege Bischel angesprochen hat, aufgrund der EU-Richtlinie anpassen. Zum Thema „Informationsfreiheitsgesetz“ möchte ich nur einen kleinen Hinweis geben. Dieses ist datenschutzrechtlich relevanter, als Sie es zugeben wollen, Herr Kollege. Sie schauen schon so aufmerksam. Wir werden darüber sicherlich noch in einem anderen Zusammenhang reden. Wir wissen wohl gemeinsam, dass ein Informationsfreiheitsgesetz nicht unbedingt eine datenschutzrechtliche Schutzvorschrift ist.
Die rasante Ausbreitung des Internets in den verschiedensten Bereichen, auch in der öffentlichen Verwaltung, hat verständlicherweise große Auswirkungen hinsichtlich des Datenschutzes. Vor wenigen Jahren hat noch niemand von uns erwartet, dass sich im Berichtszeitraum die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die über einen Anschluss verfügen, auf über 15 Millionen vervierfacht hat. Das ist eine Zahl, die man sich einmal verinnerlichen muss, wenn man die Auswirkungen auf den Datenschutz im Auge hat. Dabei stellen sich Fragen nach den Selbstschutzmöglichkeiten für die Nutzer vor ungewollter Datenerfassung, die Sicherheit des E-MailVerkehrs für die Nutzer und vieles mehr.
Das Stichwort „E-Government“ – das ist auch schon mehrfach angesprochen worden –, hinter dem sich der Einsatz der Internetdienste für Verwaltungszwecke versteckt, führt automatisch zur Frage nach der Sicherheit der Kommunikationswege zwischen dem Bürger und der Verwaltung, nach Recht auf Teilhabe, aber auch des Schutzes vor fremder Nutzung eigener Daten.
Wir haben in Rheinland-Pfalz zwei Beispiele, an denen man das sehr deutlich machen kann. Das ist einmal der Ort Oberhambach. Der ganze Ort ist mit Laptops ausgestattet. Das ist ein Punkt, den man sich sehr genau anschauen muss.
Zum anderen handelt es sich um Kaiserslautern. Die Bauverwaltung, glaube ich, arbeitet mit dem Begriff „Bauen-Online“. Dort ist sicherlich sehr darauf zu achten, dass die Daten nicht in fremde Hände geraten.
Der Kollege Bischel hat kurz die Videoüberwachung angesprochen. Sobald das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz auf der Tagesordnung steht, werden wir sicherlich über das Problem der Videoüberwachung reden, weil wir durchaus unterschiedlicher Auffassung in der Frage sind, was den Einsatz von Videoüberwachung generell betrifft.
Hierbei muss schon der einzelne Einsatz kritisch hinterfragt werden. Ich glaube, es steht im Datenschutzbericht, dass ein Ortsbürgermeister angeordnet hat, dass dort ein Dorfplatz videoüberwacht wird. Dabei handelt es sich um eine durchaus fragwürdige Entscheidung eines Ortsbürgermeisters.
Herr Schmitt strahlt schon. Wahrscheinlich ist das für Sie ein guter Hinweis, es zu machen. Überlegen Sie die datenschutzrechtlichen Probleme, die dabei entstehen. Ich denke, das muss man machen.
Es stellt sich die Frage, wie es ist, wenn man an einem Geldautomaten Geld abhebt und im Hintergrund eine Kamera sieht. Ich habe es selbst erlebt, dass ich von der Polizei angerufen worden bin, ob ich am Freitag, dem soundsovielten an einem bestimmten Automaten Geld abgehoben habe. Ich habe gefragt, wie kann das denn angehen? – Videoüberwacht.
Sie hatten festgestellt, dass vor mir jemand am Konto eines Fremden gewesen ist. Sie haben mich mit aufgenommen. Das ist reizend, wenn sie das erleben. Ich fand das nicht so witzig.
Wieviel Geld? Sie wissen doch so gut wie ich, dass man normalerweise nur 400 DM abheben kann. Oder haben Sie gar keine Karte? So, wie Sie aussehen.
Eine Reihe weiterer Punkte, wie zum Beispiel das Thema „Gentechnik“, haben sehr große datenschutzrechtliche Relevanz. Diesbezüglich werden wir noch vieles zu bereden haben, was die Gentechnik und den Datenschutz betrifft.
Das Thema „Einwohnermeldesystem“ – EWOIS oder EWOIS neu – ist auch ein Thema, das sehr oft in der Datenschutzkommission angesprochen worden ist und auch weiterhin angesprochen werden muss, gerade im Zusammenhang mit der Privatisierung von bestimmten Maßnahmen.
Natürlich gibt es auch im Bereich der Polizei durch die Fortschreitung der EDV vieles, was angesprochen werden muss, wobei man im Bericht feststellen kann, dass es nicht darum geht, jemandem auf die Finger zu schlagen, sondern den Finger zu erheben und sagen, so müsst Ihr es machen und so nicht.
Es steht mehr die Beratung im Vordergrund und weniger eine Art von Kontrolle. Ich nenne nur POLADIS neu als ein neues System innerhalb der Polizei.
Insgesamt kann man sagen, dass es um eine Zusammenarbeit zwischen dem Datenschutzbeauftragten, seinen Mitarbeitern und den betroffenen Behörden in unserem Land geht und nicht darum, immer nur mahnend den Finger zu erheben.
Ich will deshalb die Gelegenheit nutzen, dem Datenschutzbeauftragten, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern recht herzlich für die Arbeit zu danken, die sie in den letzten Jahren geleistet haben. Es wird erwartet, dass sich das so weiter fortsetzen wird.
Dies gilt in gleicher Weise für die Kolleginnen und Kollegen der Datenschutzkommission, deren Arbeit sehr vertrauensvoll ist. Herr Kollege, das gilt auch für Sie, weil Sie mich schon wieder so anschauen.
Man kann sagen, es handelt sich um eine durchweg gute Zusammenarbeit in dieser Kommission bei den sicher nicht immer leichten Themen, die auf der Tagesordnung stehen und bei denen man auch einmal geneigt sein könnte, es vielleicht parteipolitisch auszunutzen. Das geschieht Gott sei Dank nicht. Deshalb auch dafür recht herzlichen Dank. Alles in allem ist es ein guter Bericht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Professor Dr. Rudolf! Zunächst möchte auch ich im Namen meiner Fraktion dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Professor Dr. Rudolf, und natürlich seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die ausführliche und sehr dezidierte Darstellung ihrer Tätigkeiten und der Lage des öffentli
chen Datenschutzes in Rheinland-Pfalz für den Berichtszeitraum vom 1. Oktober 1999 bis zum 30. September 2001 danken.
Gerade die Vielfalt der von Ihnen wahrgenommenen Aufgabenbereiche und eine kritische Durchleuchtung durch Sie, die Sie auch auf den 161 Seiten sehr ausführlich darstellen, zeigen, dass der Datenschutz und seine Kontrolle an Bedeutung gewinnen und der Bedarf sehr groß ist.
Diesem erhöhten Bedürfnis nach Datenschutz sind Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit entsprechendem Fachwissen und Sachverstand nachgekommen.
Ich sage dies, obwohl wir in einigen Bereichen manchmal unterschiedliche Meinungen über die Ausprägungen von datenschutzrechtlichen Dingen haben. Das möchte ich natürlich auch sagen. Ich freue mich trotzdem – Herr Pörksen hat dies auch schon erwähnt –, dass wir in der Datenschutzkommission, aber auch in der persönlichen Zusammenarbeit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit pflegen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die rasante Entwicklung der modernen Informationstechniken – E-Mails, Handys, Internetnutzung, Chipkarten, Online-Banking und -Shopping und Videoüberwachung – stellen für den modernen Datenschutz sehr große aktuelle und zukünftige Herausforderungen dar.
„Privacy“ im Internet, also das Recht auf Intimsphäre der einzelnen Nutzerin oder des einzelnen Nutzers, ist in diesem Zusammenhang ein ganz wichtiges Thema. Ich betone dies vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine pauschale Speicherung von Internetnutzerdaten auch auf der europäischen Ebene.
Weitere wichtige Punkte stellen sicherlich in Zukunft die Begleitung und die Entwicklung im Bereich des Schlagworts „E-commerce“ und vor allen „E-govemment“ dar.
Fragen nach der Sicherheit der Kommunikationswege zwischen Bürgerinnen, Bürgern und der Verwaltung – Stichwort elektronische Signatur – oder – das ist uns besonders wichtig – nach gleichen Teilhabermöglichkeiten aller an den damit verbundenen Möglichkeiten, was zum Beispiel das Stichwort „digital device“ besagt, stehen im Vordergrund.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade die neuen Herausforderungen auch im Bereich des technischen Datenschutzes machen es erforderlich und auch heute erforderlich, weiterhin darüber nachzudenken, inwieweit auch in Bezug vielleicht auf den Stellenplan etwas geschehen muss, damit diese Aufgaben noch besser und vielleicht noch wirkungsvoller wahrgenommen werden können.
Einige wenige Bereiche aus dem Bericht des Datenschutzbeauftragten möchte ich gern erwähnen, zum Beispiel das Thema „Videoüberwachung und Videoaufnahmen“. Herr Pörksen hat es auch schon ausgeführt. Diesbezüglich sind wir sicherlich nicht unterschiedlicher Meinung, Herr Pörksen.
Dank modernster Technik ist es möglich, sehr deutliche Videoaufnahmen mit Kameras oder Webcams von Bürgerinnen und Bürgern auf der Straße zu machen, aufzuzeichnen und längerfristig zu speichern.
Wir GRÜNEN sind der Meinung, dass gerade die kritischen Bemerkungen über die Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts, wie sie auch von Datenschützern in diesem Zusammenhang vorgebracht werden, eine sehr wertvolle und notwendige Begleitung dieser Entwicklung sind.
Die kritischen Hinweise schränken die teilweise auch tatsächlich geäußerten Forderungen nach einer verstärkten Überwachung von öffentlichen Plätzen stark ein. Das ist auch gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das Argument der Datenschützerinnen und -schützer, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Recht für alle Bürgerinnen und Bürger bedeutet, sich nicht überwacht im öffentlichen Raum zu bewegen, sollte festgehalten werden.
Meine Damen und Herren, die Tätigkeiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz sind selbstverständlich nicht starr, sondern es kommen immer neue hinzu. Eine der eher traditionellen Funktionen stellt sicherlich die Wahrung der Bürgerrechte dar.
Im vorliegenden Bericht werden auch neue Entwicklungen im Bereich des polizeilichen Informationssystems, Stichwort INPOL neu, oder des l andesweiten Einwohnerinformationssystems, Stichwort EWOIS neu, erläutert.