Protokoll der Sitzung vom 02.04.2003

(Beifall bei der CDU)

Sein Betrieb geht dann kaputt. Dann essen wir die Produkte, die aus anderen Gegenden und nicht aus uns eren kommen. Insofern stimmen wir natürlich einer Überweisung zu, in der Tendenz sogar dem Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass die Bauern dies können, obwohl der eine oder andere bei mir erhebliche Bedenken angemeldet hat, ob dies in den richtigen Händen wäre. Ich habe unter Zurücksetzung aller dieser Bedenken – Herr Präsident Schartz würde jetzt gern widersprechen, er sitzt dort oben – trotzdem gesagt, man könnte es wagen, in der Frage ihm auch noch diese Kasse zu übertragen.

(Beifall bei der CDU – Schmitt, CDU: Aber schweren Herzens!)

Ich erteile Frau Abgeordneter Fink das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein langer Weg liegt hinter dieser Gesetzesänderung. Jetzt wird die Möglichkeit geschaffen, die Verwaltung der Tierseuchenkasse auf Dritte zu übertragen.

Seit langem fordern die Landwirtschaftskammer und die Bauernverbände in Rheinland-Pfalz diese Übertragung auf die Kammer, da ihrer Meinung nach die Tierseuchenkasse hauptsächlich die Belange des Berufsstands „Landwirt“ betrifft.

Bereits im Jahr 1998 haben sich die Koalitionsfraktionen im Grundsatz für diese Übertragung ausgesprochen. Sie haben einen Rahmenplan entworfen und Verhandlungen über die Übernahme aufgenommen. Nach Klärung vieler unterschiedlicher Ansichten und entscheidender Fragen, wie die Frage der Rechts- und Fachaufsicht, die Frage, ob die Verwaltung der Tierseuchenkasse eine Auftragsoder eine Selbstverwaltungsangelegenheit ist, wobei festgestellt wurde, dass sie beides nicht ist, können wir heute über die Möglichkeit der Übertragung auf Dritte abstimmen.

Im Fall der Übertragung muss aber sichergestellt sein, dass den tierseuchenrechtlichen Erfordernissen Rechnung getragen wird. Deshalb ist es unverzichtbar, dass der Geschäftsführer der Tierseuchenkasse Tierarzt mit speziellen Kenntnissen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung und -verhütung sein muss.

Das Land wird der Kammer im ersten Jahr 97.000 Euro erstatten. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren niedriger sein. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung wird das Land keinen Defizitausgleich für negative Haushaltsabschlüsse der Tierseuchenkasse mehr übernehmen. Dies war, wie die Frau Ministerin gesagt hat, auch eine Vereinbarung, die bereits 1998 getroffen worden ist.

In den letzten Tagen habe ich mit Vertretern der Kammer und des Bauernverbands gesprochen. Diese haben sich positiv über diesen Abschluss geäußert, wenn sie damit auch einige Hoffnungen auf Verbesserungen verknüpfen und man abwarten muss, ob sich diese erfüllen.

Es gibt aber auch Stimmen von berufsständischen Verbänden, die es begrüßt hätten, das Land hätte die Verwaltung der Tierseuchenkasse behalten. Deren Aussage lautete: Wir waren und sind mit der jetzigen Regelung gut bedient worden.

Der Präsident der Landwirtschaftskammer – ich grüße Sie, Herr Schartz – hat aber gestern zu mir Folgendes gesagt. Ich bitte Sie, hinzuhören, er wird Seltenheitswert haben: „Nun bin ich 73 Jahre alt geworden und muss zum ersten Mal die SPD loben.

(Beifall bei SPD und FDP)

Herr Staatssekretär Hering hat hart aber fair verhandelt, und wir haben ein gutes Ergebnis.“

(Beifall bei SPD und FDP – Licht, CDU: Wenn Sie Herrn Schartz richtig kennen würden, würde ich mir als SPD Gedanken machen! – Heiterkeit im Hause)

Wir denken darüber nach.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle dem Ministerium für Umwelt und Forsten, insbesondere der Geschäftsführung der Tierseuchenkasse, meine Anerkennung aussprechen. In sehr schwierigen Zeiten wie in den vergangenen Jahren mit BSE und Schweinepest und allen Facetten der Begleitung in der Krise, der Bewertung der Verluste und der Abwicklung von Schäden haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Großartiges geleistet. Frau Ministerin, ich bitte Sie, unseren Dank diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu übermitteln.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich hoffe und wünsche mir für alle Beteiligten, dass dies eine gute Entscheidung wird und die Erwartungen der Vertreter der Landwirtschaft nicht von denen, die übernehmen, enttäuscht werden.

Danke schön.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Frau Abgeordneter Kiltz das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir können in diese Begeisterung nicht so umstandslos einstimmen.

(Dr. Schmitz, FDP: Wir haben es geahnt! – Creutzmann, FDP: Wer wäre überrascht?)

Dafür haben wir zu viele Fragen zu diesem Gesetzentwurf.

Frau Ministerin, Sie sagen in dem Gesetzentwurf unter dem Punkt „Problem und Regelungsbedürfnis“, einerseits sei dies eine staatliche Aufgabe, also die präventive Tierseuchenbekämpfung, und andererseits führen Sie an, die Landwirtschaftskammer und die Bauern- und Winzerverbände hätten die Übertragung gefordert, weil es Belange des Berufsstands beträfe. Dies ist mir als Begründung dafür, dass man es überträgt, ein bisschen zu dünn geraten.

Im Übrigen müssen wir feststellen, der Vertrag, der das Wesentliche regelt, was zwischen dem Land und der Landwirtschaftskammer zu regeln ist, liegt uns nicht vor. Wenn die Überweisung an die Fachausschüsse erfolgt, frage ich Sie: Werden Eckpunkte vorgelegt, was in die

sem Vertrag geregelt wird? Wir würden dies als Parlament gern wissen.

Unter dem Punkt „Kosten“ können wir zunächst einmal nachvollziehen, dass in den kommenden Jahren mit einer degressiven Kostenentwicklung gerechnet wird, die Kosten aber erst einmal ansteigen. Sie sagen, es sind im Moment ungefähr 80.000 Euro pro Jahr. Die Landwirtschaftskammer bekommt 97.000 Euro jährlich. Es verbleiben noch Verwaltungskosten beim Ministerium. Erst einmal stützt dies nicht die Argumentation, dass es billiger werden würde. Für das Erste kostet es zunächst einmal mehr.

Unsere Hauptfrage ist aber folgende: Der Landesrechnungshof hat sich in der Vergangenheit häufig mit der Landwirtschaftskammer beschäftigt. Soweit ich weiß, sind nicht alle Fragen zufriedenstellend geklärt worden. Ich denke, es ist nicht so leicht nachvollziehbar, wenn man der Landwirtschaftskammer dann wieder eine Aufgabe zur Verwaltung überträgt. Insofern haben wir noch sehr viele Fragen, die wir im Ausschuss geklärt haben möchten. Wir können nicht umstandslos jubeln, sondern hätten gern noch die eine oder andere Erklärung.

(Mertes, SPD: Sie hätten gern einen Grund zum Jubeln!)

Wir wollen vor allem die Substanz dessen, was in dem Vertrag geregelt werden soll. Frau Ministerin, es wäre mir lieb, wenn Sie dies vor den Ausschussberatungen vorlegen würden.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Du lieber Himmel, der arme Herr Hohn ist heute im Dauereinsatz! Er kann alles, weiß alles, strahlt immer!)

Ich mache es kurz.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ergänzend zu dem Änderungsgesetz des Landestierseuchengesetzes – Drucksache 14/1697 –, welches die Finanzierung der Tierseuchendienste regelt, legt die Landesregierung ein weiteres Änderungsgesetz vor, das sich mit der Organisation der Verwaltung der Tierseuchenkasse befasst.

Bisher ressortiert die Tierseuchenkasse beim Ministerium für Umwelt und Forsten. Der Grund dafür ist darin zu sehen, dass die der Tierseuchenkasse obliegenden Aufgaben der Tierseuchenprophylaxe keine klaren Abgrenzungen zu den Aufgaben der Bekämpfung von

Tierseuchen erlauben, welche in die Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt und Forsten fallen.

Meine Damen und Herren, die Tierseuchenkasse hat primär die Aufgabe, Entschädigungen entsprechend den Bestimmungen des Tierseuchengesetzes zu gewähren. Weiterhin unterstützt die Tierseuchenkasse vorgeschriebene tierseuchenrechtliche und planmäßig prophylaktische Maßnahmen. Ihre Mittel erhält die Tierseuchenkasse aus Beiträgen der Tierhalter. Es ist logisch, dass der Gesetzgeber nunmehr die Möglichkeit vorsieht, dass das Ministerium für Umwelt und Forsten die Verwaltung der Tierseuchenkasse ganz oder teilweise auf Dritte, in diesem Fall auf die Landwirtschaftskammer, übertragen kann. Die Beauftragung ist zeitlich flexibel. Sie kann gegebenenfalls wieder aufgehoben werden, ohne das Gesetz erneut ändern zu müssen.

Meine Damen und Herren, das Ministerium für Umwelt und Forsten, welches den operativen Teil der Verwaltung an die Landwirtschaftskammer abgibt, behält die Aufsicht und damit einen Teil der Personalkosten bei sich. Die übrigen Kosten trägt die Landwirtschaftskammer. Man wird im Wege der retrospektiven Gesetzesfolgeabschätzung feststellen können, ob die von der Landwirtschaftskammer in Aussicht genommene degressive Kostenentwicklung bei den Verwaltungsaufgaben tatsächlich zutrifft.

Für den Defizitausgleich der Tierseuchenkasse ist ebenfalls nicht mehr das Land, sondern die Landwirtschaftskammer verantwortlich. Das Gesamtpaket der Neuregelung findet in einem Vertrag zwischen dem Ministerium für Umwelt und Forsten und der Landwirtschaftskammer seinen Niederschlag. Entsprechend ändert sich die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist ein Beitrag zur Deregulierung und Delegation von Aufgaben. Operatives Geschäft ist keine ministerielle Aufgabe. Im vorliegenden Fall gehört es genau

dorthin, wo es jetzt angekommen ist, nämlich bei der Landwirtschaftskammer.

Frau Ministerin, aus diesem Grund wird die FDPFraktion den Gesetzentwurf der Landesregierung unterstützen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP – Jullien, CDU: Überweisung an den Ausschuss!)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte beendet.

Wie vorgeschlagen soll der Gesetzentwurf – Drucksache 14/1975 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau und an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf.