Auf die Übertragung der Zuständigkeit für Zielabweichungsverfahren, die Sie ebenfalls angesprochen haben, Herr Abgeordneter Dr. Braun, auf die oberen Landesplanungsbehörden ist hingewiesen worden. Ich denke, dass diejenigen Verfahren, die das Landesentwicklungsprogramm betreffen, bei den obersten Landesplanungsbehörden bleiben. Insoweit sollten wir auch den oberen Planungsbehörden etwas zutrauen. Die haben auch entsprechenden Sachverstand, mit dem sie sehr gut arbeiten. (Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die vorliegende Novelle des Landesplanungsgesetzes noch keine Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkung bestimmter Pläne und Programme darstellt. Darauf ist hingewiesen worden. Aus diesem Grund ist die Umweltprüfung von Raumordnungsplänen in dieser Novelle noch nicht geregelt worden.
Es soll erst die entsprechende Änderung der rahmenrechtlichen Regelung auf Bundesebene abgewartet werden. Die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes, das ebenfalls ein Rahmengesetz darstellt, muss bis zum Jahr 2005 erfolgen.
Die Zuständigkeit dafür liegt im Übrigen bei meiner Kollegin Frau Conrad, in deren Ministerium man sich bereits an den ersten Arbeiten für den Entwurf eines Landesnaturschutzgesetzes befindet.
rung hat sie einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich bin dankbar für die angekündigte sehr breite Unterstützung im Parlament.
Meine Damen und Herren, dieser Entwurf hat sich auf das Wesentliche beschränkt, allerdings ohne beschränkt zu sein.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2048 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf des Landesplanungsgesetzes – Drucksache 14/1744 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Das Gesetz ist in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Forschungsanstalt Geisenheim am Rhein Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1833 – Zweite Beratung
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über den Gesetzentwurf ohne Aussprache abgestimmt werden soll. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Landesgesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Das ist ebenfalls einstimmig. Damit ist das Landesgesetz einstimmig angenommen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Hessen über die Errichtung der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1863 – Zweite Beratung
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Das ist ebenfalls einstimmig. Damit ist das Landesgesetz einstimmig angenommen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landestierseuchengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1975 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt. Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Staatsministerin Conrad das Wort.
zunächst einmal grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen, Aufgaben des Ministeriums für Umwelt und Forsten auf Dritte zu übertragen. Dies entspricht der grundsätzlichen Intention der Landesregierung, die Aufgaben im Ministerium mit der Frage zu überprüfen, ob eine Delegation auf andere Behörden möglich ist.
Im Besonderen regelt dieses Gesetz die Übertragung der Verwaltung der Tierseuchenkasse auf die Landwirtschaftskammer. Dies war von den Bauern- und Winzerverbänden und auch von der Landwirtschaftskammer so gewünscht worden, wobei besonders die Belange des bäuerlichen Berufsstands als Argument für die notwendige Übertragung angeführt worden sind.
Die Tierseuchenkasse ist allerdings ein wichtiges Instrument der Tierseuchenbekämpfung und der Tierseuchenprophylaxe. Deshalb sind fachliche Anforderungen an die Verwaltung der Tierseuchenkasse zu stellen, und der Entwurf beinhaltet deshalb Voraussetzungen dafür, die einzuhalten sind.
Die Tierseuchenkasse wurde bisher laut Gesetz kostenlos vom Ministerium für Umwelt und Forsten verwaltet. Künftig erhält die Kammer im Fall der Übertragung eine Kostenerstattung in Höhe des bisherigen Aufwands. Dieser wird nach zwei Jahren überprüft, da die Landwirtschaftskammer in ihrer Argumentation immer wieder eine Kostenreduzierung durch Effizienzsteigerung angekündigt hat.
Mit diesem Gesetz und mit der Übertragung fällt auch der Defizitausgleich der Tierseuchenkasse weg. Dies war Gegenstand einer Vereinbarung nach intensiven Gesprächen der Koalition mit den damaligen Verbänden und mit den Zuständigen der Landwirtschaftskammer.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landestierseuchengesetzes, der uns jetzt vorliegt, hätte auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Landestierseuchengesetz eingebracht werden können. Ich bin immer sehr erstaunt, dass wir stückchenweise Gesetzentwurf für Gesetzentwurf einbringen. Aber dies hat natürlich den Vorteil, dass das Plenum damit beschäftigt ist. Man bringt immer einen kleinen Gesetzentwurf ein, und die Bevölkerung wird irgendwann sagen: Wie viele Gesetze und wie viele Änderungen sind denn nun schon wieder beschlossen worden?
Es gibt so viele Fragen, die zu regeln sind. Frau Ministerin, ich habe eine Frage und wäre dankbar, wenn die Landesregierung im Ausschuss darüber Auskunft geben könnte. Ich bitte um Überweisung des Gesetzes an den Landwirtschaftsausschuss als mitberatenden Ausschuss. Der federführende Ausschuss wird sicherlich der Ausschuss für Umwelt und Forsten sein.
Im Jahr 2000 wurde ein Defizitausgleich von 370.000 Euro, im Jahr 2001 von 260.000 Euro gewährt. Wenn diese Kosten nicht mehr vom Land getragen werden, müssen sie im Defizitausgleich von einem anderen Träger getragen werden. Insofern glaube ich, dass die Frage berechtigt ist: Wer trägt die Kosten, und welche Auswirkungen hat es, wenn die Kosten übertragen werden und der Defizitausgleich wegfällt?
Das ist allein deshalb eine sehr berechtigte Frage, weil die Landwirtschaft mittlerweile in Fragen der Fleischuntersuchung bei BSE und bei der Schweinepest Unters uchungskosten aufbringen muss, die sie mittlerweile kaum mehr tragen kann.
Dem einen oder anderen habe ich schon einmal gesagt, mittlerweile ist beispielsweise bei einer Kuh der Untersuchungswert unter Umständen höher als der Fleischwert, der noch für den Erzeuger bezahlt wird. Man muss daher diese Frage exakt klären, da sonst wieder eine Belastung zusätzlich kommen könnte. So langsam wäre das aber für die Landwirtschaft ganz unerträglich, zumal das Land nach wie vor gesetzlich für die Tierseuchenprophylaxe zuständig ist. Das muss man festhalten.
Wenn man dies festhält, muss man auch sagen, wer mehr Kontrollen im gesamten Bereich möchte, der muss dann auch sagen, dass der Verbraucher und nicht der Erzeuger sie bezahlt, da der Erzeuger in RheinlandPfalz diese Kosten irgendwann nicht mehr tragen kann.