Sie reden von den Erfolgen von Nordrhein-Westfalen. Ein Vertreter dieser Einrichtung hat gesagt, in NordrheinWestfalen seien große Erfolge erzielt worden. Man fragte ihn, ob er ein paar Zahlen nennen könne. Er sagte, das könne er nicht, so genau wisse er das nicht. Mit der Information war das nicht so toll.
Wir haben uns informiert. Sie haben von dem Beauftragten leider keine Zahlen gehört. Im ersten Jahr nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes in NordrheinWestfalen sind in dem größten Bundesland 200 Anfragen gestellt worden. Wir können im Ernst nicht so tun, dass das eines der wichtigsten Instrumente sei, das den Bürgern an die Hand gegeben werden müsse, damit sie sich informieren können.
Ich glaube, das ist ein wirklich etwas zu großer Popanz, den Sie ausbreiten. Sie fangen schon richtig damit an, wenn ich zum Beispiel die Presseerklärung vom Juni letzten Jahres lese.
Dort lautet die Überschrift: Transparenz schützt vor Korruption. – Ich nehme Ihren Gesetzentwurf und schaue in die Begründung, „Probleme und Zielsetzung“. Dort steht kein Wort davon. Eben haben Sie es wieder kurz erwähnt. In der Anhörung konnten Sie mitbekommen, dass die Leute, die danach gefragt worden sind, erklärt haben, dass es dumm sei, in Akten Spuren zu hinterlassen, damit man nachlesen könne, dass er korrupt sei. Das Gegenteil ist der Fall. Dass dies ein starkes Argument sein soll, kann ich nicht ernsthaft akzeptieren.
(Beifall bei SPD und FDP – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es hat präventive Wirkung! Das wissen Sie ganz genau!)
Natürlich kann man sagen, ein Informationsfreiheitsgesetz ist ein weiteres Instrument für den Bürger. Wer will das bestreiten? Sie sprechen Herrn Professor Garstka an. Er bewertet es natürlich positiv, er ist Beauftragter für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit. Es wäre schon sehr merkwürdig, wenn er etwas anderes sagen würde.
Er erzählt, ein Beispiel aus dem Bereich der Informationsfreiheit sei es, dass eine Frau ganz besonderes Interesse dafür habe, welche Farben an Rathäusern in Berlin verwendet worden seien. Ich halte es für sehr merkwürdig, so etwas als ein exemplarisches Beispiel für Informationsfreiheit anzuführen. Das scheint mir nicht besonders überzeugend zu sein.
Heute lassen Sie völlig die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände weg. Sie tun so, als wenn der Bürger keine Informationsmöglichkeiten hat. Schauen Sie in die Gemeindeordnung hinein. Dort ist eine Reihe von Informationsrechten der Bürgerinnen und Bürger enthalten.
Herr Kollege, jetzt sage ich es richtig. Warum wird das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen nicht so viel in Anspruch genommen? Das kostet Geld. Warum kostet es Geld? Teilweise muss ein Riesenaufwand betrieben werden. Der Bürger hat im Grunde kein persönliches, sondern ein ganz allgemeines Interesse. Ich will auf die Scientologen gar nicht eingehen. Er hat aus welchen Gründen auch immer an der Akteneinsicht Interesse. Er bekommt Kopien gemacht, wie Sie fordern, und die geforderte Hilfeleistung. Das wollen selbst Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht.
Diese haben gesagt, das dient dem Missbrauch solchen Rechts. Sie lassen es weg. Warum machen Sie das? Sie wissen genau, wenn es Geld kostet, macht es so gut wie keiner. Das sollen Sie offen sagen.
Dann kann man das nachempfinden. Das wäre das einzige Informationsfreiheitsgesetz, das diese Kostenlosigkeit vorsieht. Die vier anderen Länder haben die Kostenpflicht.
Ich komme zurück zu der Frage der Informationsmöglichkeit der Bürger. Das haben wir in den letzten Jahren in der Gemeindeordnung wesentlich ausgeweitet. Ich denke, das kommt den Bürgern viel näher.
Die Frage der Veränderung im Bereich der EDV, EGovernment und wie das alles heißt, sind Dinge, bei denen sich der Bürger viel mehr informieren kann, wenn er will. Es ist vielleicht eher ein Problem, dass der Bürger Angst vor einer Überflutung von Informationen hat. Wer heute ins Internet geht, bekommt fast schon einen Schreck. Ich nicht, weil ich es nicht so oft tue.
Die Informationsfülle ist überwältigend. Die Probleme bei der Informationsfreiheit werden dadurch nicht leichter, dass die EDV immer mehr Einzug in die Verwaltungen hält.
Ich finde es erschreckend, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht in die Ratssitzungen kommen und von ihrem Recht der Bürgerfragestunde Gebrauch machen. Warum tun sie das nicht?
Kommen Sie doch nicht mit irgendwelchen Ausreden. Es wird jedes Mal dazu eingeladen. Warum stellen sie die Fragen nicht, die sie interessieren?
Kommen Sie nicht mit dem Eindruck, als wenn für die Bürger die Informationsmöglichkeiten nicht gegeben seien. Sie sind da. Sie sind hinreichend da. Sie werden leider nicht wahrgenommen. Man kann sie dadurch ausweiten. Das bestreite ich überhaupt nicht. Es ist nicht so dringend.
Wenn wir vor zwei Tagen in der Enquete-Kommission über die Frage der Belastung der Kommunen diskutiert haben und das Konnexitätsprinzip so hoch gehalten wird, dass man es kaum noch sehen kann, dann schaue ich in Ihren Gesetzentwurf und sehe, Sie schreiben, es werden zunächst Kosten entstehen, aber letztlich würde man Geld sparen. Wer soll Ihnen das glauben?
Wer soll solch einen Unsinn glauben? Bleiben Sie Ihren Erklärungen in der Enquete-Kommission treu und schreiben Sie es hinein.
Gleichzeitig sagen Sie, die Kommunen dürfen nicht weiter belastet werden. Wer wird durch so etwas belastet? Das sind vorwiegend Kommunen, wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte wahrnehmen wollen und Informationen erhalten wollen. Da dürfen Sie nicht außer Acht lassen, was die kommunalen Spitzenverbände dazu ausführlich dargelegt haben. Ich nenne noch zwei bis drei Punkte. Nicht nur bei der Kostenfrage, sondern
auch bei den Fristen unterscheiden wir uns von dem Entwurf in Nordrhein-Westfalen. Innerhalb von zehn Tagen soll die Verwaltung geprüft haben, ob ein Bürger sein Recht wahrnehmen kann.
Selbst Sachverständige erklären es für Unsinn, was Sie sagen. Das Gleiche gilt für die Frage der juristischen Person. Nicht nur einzelne Personen, sondern auch juristische Personen sollen das Recht auf Information bekommen. Warum? Begründen Sie es doch einmal.
Jetzt komme ich zur Frage des Bundesgesetzes. Es geht doch nicht darum, dass wir glauben oder behaupten, durch ein Bundesgesetz würde der Bürger ein Informationsrecht auf der Landesebene oder der kommunalen Ebene bekommen. Aber es würde dann zumindest gewährleistet, dass eine Vielzahl von Fragen möglichst in allen Ländern gleich geregelt wird, was die Kostenfrage betrifft, was die Fristenfrage betrifft, was die Frage betrifft, wer das Recht wahrnehmen darf und wer nicht, was die Frage betrifft, wo eigentlich das Geschäftsgeheimnis geschützt ist.
Ja aber in einer so offenen Art und Weise. Die Spitze Ihres ganzen Gesetzes ist dann natürlich – das ist bei den GRÜNEN so üblich –, es muss natürlich auch eine Statistik geführt werden.
Natürlich ist Fliegenbeine zu zählen, bei uns so verbreitet, dass wir das auch noch ergänzen müssen.
Meine Damen und Herren, losgelöst davon, dass man natürlich der Informationsfreiheit gegenüber positiv eingestellt sein kann, mit diesem Gesetz werden Sie das nicht erreichen, was Sie in Ihren Ausführungen vorgeben. Deswegen halten wir dieses Gesetz nicht für akzeptabel und werden, wie bisher, dieses Gesetz ablehnen. (Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie wollen Sie es denn machen?)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt hat mir Herr Pörksen leider schon relativ viele Argumente aus der Hand genommen.