Protokoll der Sitzung vom 02.04.2003

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. – Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen ist.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landestierseuchengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1697 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 14/2046 –

Ich erteile Herrn Kollegen Dr. Braun das Wort zur Berichterstattung.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 15. Januar 2003 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Forsten federführend und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat in seiner 16. Sitzung am 20. März 2003 und der Rechtsausschuss in seiner darauffolgenden Sitzung den Gesetzentwurf beraten und empfohlen, diesen Gesetzentwurf anzunehmen.

Es geht bei diesem Gesetzentwurf um eine Drittelung der Kosten bei den Tierseuchen, damit nicht nur die Betroffenen die Kosten allein tragen müssen.

Vielen Dank. (Beifall im Hause)

Die Fraktionen sind übereingekommen, auch diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zur Abstimmung zu stellen. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung „...tes Landesgesetz zur Änderung des Landestierseuchengesetzes“ – Drucksache 14/1697 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen dann zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch dies war ein einstimmiger Beschluss. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Landesplanungsgesetz (LPlG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1744 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/2047 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2048 –

Ich bitte Frau Kollegin Grützmacher um die Berichterstattung.

Meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 16. Januar 2003 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 6. Februar 2003 und am 13. März 2003 beraten. In der 18. Sitzung am 13. März 2003 hat der Innenausschuss auch ein Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durchgeführt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 27. März 2003 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. (Beifall im Hause)

Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Schnabel das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Raumordnungsgesetz aus dem Jahr 1998 macht eine Novellierung unseres Landesplanungsgesetzes erforderlich. Eine Anpassung an das Bundesrecht ist zwingend notwendig. Weshalb wir vier Jahre darauf gewartet haben, bleibt zunächst einmal eine offene Frage.

Die im Entwurf verfolgten Zielvorstellungen werden von uns grundsätzlich begrüßt. Ich will das als Fazit zunächst einmal voranstellen.

Neben der Anpassung an das Bundesrecht tragen weitere Änderungen, wie der Verzicht auf den Landesplanungsbeirat und die gesetzliche Verankerung der vereinfachten raumordnerischen Prüfung, zu einer effizienteren Ausgestaltung der Landes- und Regionalplanung bei.

Die Zuständigkeitsverlagerung bei Zielabweichungsverfahren beim regionalen Raumordnungsplan wird ebenfalls positiv gesehen.

Die allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen mit einer verbesserten Transparenz ist meiner Meinung nach der Weg in die richtige Richtung. Die Arbeit der Landesplanung ist transparenter und effizienter zu gestalten. Bisher haben die Bürger zu wenig oder überhaupt nichts von der Landesplanung mitbekommen. Die bisherigen Leitvorstellungen der Raumordnung und der Landesplanung sind vernünftigerweise zusammengefasst und als zentrale Leitvorstellung für eine nachhaltige Raumentwicklung dargestellt worden.

Die Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips ermöglicht den Verzicht auf die Wiedergabe des gesamten bisherigen Katalogs von Leitvorstellungen.

Eine Beschleunigung der Verfahren und eine große Verwaltungsvereinfachung erwarten wir uns von der Änderung bei der Zuständigkeit der Landesplanungsbehörden. Abweichungen von einem Ziel des regionalen Raumordnungsplans kann nach dem Gesetzentwurf künftig die obere Landesplanungsbehörde genehmigen. Die Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde ist nicht mehr notwendig.

Der Wegfall des Landesplanungsbeirats findet unsere volle Zustimmung.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das war nicht von der falschen Seite. Das war so in Ordnung.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Lieber Herr Kollege Schmitt, lassen Sie mich bitte in meinem ganz wichtigen Vortrag fortfahren.

Wer einmal in diesem Gremium mitgearbeitet hat, wird dies verstehen. Die umfassende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die künftige frühzeitige Beteiligung der Bürger erübrigt ein solch schwerfälliges und uneffizientes Gremium.

(Beifall bei der SPD)

Das stimmt alles. Ihr könnt ruhig mitklatschen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Leitvorstellung der Raumplanung muss sein, im Rahmen einer Vorsorgeplanung die wirtschaftliche Entwicklung und die soziale Sicherheit mit den langfristigen Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen.

Meine Damen und Herren, die Raumplanung ist aufgerufen, Nutzungsansprüche gegeneinander abzuwägen und den Grundsatz der Nachhaltigkeit zu beachten.

Hier sind zunächst einmal die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft, der Schutz, die Pflege und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Standardvoraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung sowie die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen zu nennen.

(Vizepräsidentin Frau Grützmacher übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, ich möchte daran erinnern, dass die Raumordnung zu den Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung gehört. Die Kommunen haben in den letzten Jahren bewiesen, dass sie diesen Aufgaben gewachsen sind. Die Forderung in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und FDP, die Planungsgemeinschaften auf mehr Effizienz zu untersuchen, wird dem Gesetzentwurf leider nicht gerecht. In der novellierten Fassung des Landesplanungsgesetzes ist kein konkreter Ansatz feststellbar.

(Beifall der CDU)

Die unteren Landesplanungsbehörden haben ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigt. Deshalb ist es auch richtig, das Instrument der vereinfachten raumordnerischen Prüfung gesetzlich festzuschreiben. Diese Prüfung wird bisher bereits in unteren und oberen Landesplanungsbehörden in ausgewählten Fällen praktiziert. Gute Erfahrungen wurden dabei bei Prüfungen großflächiger Einzelhandelsbereiche gemacht. Die Verfahren wurden wesentlich beschleunigt.

Meine Damen und Herren, es ist bekannt, dass die Planungsgemeinschaften nicht überall im Land zu den Lieblingskindern gehören. Es wird immer wieder kontroverse Vorstellungen und Meinungen zwischen dem kommunalen und staatlichen Bereich geben. Die Landesplanung ist aber erforderlich. Egal, wie die Konstruktion in der Raumordnung aussieht, der kommunale Be

reich ist immer unmittelbar betroffen. Deshalb muss er in dieser Frage voll in der Verantwortung bleiben.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Raumplanung kommunale Pflichtaufgabe ist. Es ist wichtig, dass die Verfahren beschleunigt werden. Wer in einer Planungsgemeinschaft mitarbeitet und sieht, wie lange es dauert, bis ein Raumordnungsplan verabschiedet ist, wird alles unternehmen, damit Verfahrensabläufe beschleunigt werden. Ich habe es gerade in Koblenz und in Rheinhessen sowie der Pfalz gehört, wie lange die Raumordnungspläne auf sich warten lassen.

(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD)

Unbestritten ist, dass wir eine Landesplanung und Raumordnung brauchen. Gerade die unterschiedliche Situation in den einzelnen Landesteilen und die unterschiedliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz erfordern eine verantwortungsvolle Planung.