Protokoll der Sitzung vom 09.05.2003

Wir werden in allen Fällen, in denen Rechtsverstöße vorgenommen worden sind, ermitteln und entsprechende Konsequenzen daraus ziehen. Wir werden die Kreisverwaltungen auffordern, die Führerscheine zurückzuziehen, bis ein zweites Gutachten vorliegt.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Marz.

Herr Minister, erachten Sie es als normal in diesem Land, dass die vorläufige Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt eher darauf basiert, dass ein Herr Herzog einen Brief an die Kreisverwaltung Kusel geschrieben hat,

(Itzek, SPD: Wie viele Briefe haben Sie denn schon geschrieben?)

als dass man sich auf eine entsprechende Untersuchung verlässt?

1. Zunächst einmal sind das Schreiben eines Briefs und das Telefonieren normal.

(Itzek, SPD: So ist es!)

2. Herr Kollege Marz, es ist immer so, dass man den Einzelfall prüfen muss und nach dieser Einzelfallprüfung entscheiden kann. Dabei gilt es, Rechtsverordnungen, OVG-Urteile und die Gesetze entsprechend zu beachten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wiechmann.

Herr Minister, wir sind alle der Auffassung, dass in Kusel wohl offensichtlich nicht sachlich geprüft wurde, ob dieser Mitarbeiter des 1. FCK überhaupt das Auto für die Mobiliätsbedürfnisse benötigt. Deswegen frage ich Sie als Verkehrsminister: Glauben Sie, dass der öffentliche Personennahverkehr in Kaiserslautern so schlecht ist, dass er nicht taugt, um vom Betzenberg zum Fröhnerhof, zum Übungsgelände des FCK, zu kommen? Welche Tätigkeit übt der Mitarbeiter beim 1. FCK aus, dass er immer zu dem Übungsgelände fahren muss?

(Zuruf des Abg. Hartloff, SPD)

Klar ist, dass der SPNV und der ÖPNV gut sind. Das ist keine Frage. Ich kann nicht sagen, welche Dienstzeiten die einzelnen Leute haben. Die Züge fahren nicht minütlich, sondern stündlich. Das entzieht sich völlig meiner Kenntnis. Mein Fall ist nicht, wie man etwas wann erreichen kann. Wir haben Recht und Gesetz zu befolgen. Das tun wir.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bischel.

Herr Staatsminister, kann ich die Antwort auf meine Anfrage so verstehen, dass Sie zwar wissen, dass der Landrat des Landkreises Kusel ein unrechtmäßiges Verhalten seiner Verwaltung angeordnet hat, Sie das aber nicht zugeben wollen?

Herr Kollege Bischel, ich bin nicht im Kopf des Landrats aus Kusel oder in den Köpfen der Mitarbeiter. Ich kann nicht sagen, wer das angeordnet hat. Hier liegt ein Rechtsverstoß vor, den wir entsprechend korrigieren werden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baldauf.

Herr Staatsminister, könnten Sie mir als Laie erklären, was der Unterschied zwischen einem Rechtsverstoß und einer unterschiedlichen Rechtsauffassung ist? Das habe ich nicht ganz verstanden.

Herr Baldauf, da Sie kein Laie sind, will ich versuchen, Ihnen das als Nichtjurist zu sagen. Ich glaube, man muss Ihnen nicht erläutern, dass es bei verschiedenen Rechtsauslegungen und Interpretationen immer unterschiedliche Auffassungen geben kann. In dem Fall haben wir die Sache klar geprüft und uns beim Bundesverkehrsministerium abgesichert. Wir haben darüber hinaus OVG-Urteile beigezogen, sodass die Lage nach der Prüfung klar ist.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Jetzt einigen wir uns auf einen Rechtsverstoß. Ich denke, damit sind wir einen Schritt weiter. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus diesem Rechtsverstoß ziehen? Was wird passieren? Die „Rheinpfalz“ hat schon angedeutet, dass es ein Dienstaufsichtsverfahren gibt. Können Sie dazu schon etwas s agen?

Dazu kann ich und würde ich auch nichts sagen, weil das nicht meine Sache ist. Gut, ich bin Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Wir haben eine gute Vereinbarung. Die Kommunalaufsicht baut keine Straßen, und ich übe keine Kommunalaufsicht aus. Das ist eine vernünftige Sache. Dabei bleibt es auch. Ich kann nur sagen, dass wir die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben. Die Fahrerlaubnis muss eingezogen werden. Darüber hinaus müssen in dem anderen Fall neue Gutachten herbeigezogen werden.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher.

Herr Bauckhage, teilt die Landesregierung die Auffassung, die offensichtlich der Landrat in Kusel vertritt? Die Fürsorgepflicht für bestimmte Menschen, dass sie ihren Arbeitsplatz erhalten, scheint für ihn höher zu stehen als die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.

(Staatsminister Zuber: Wenn es Sie beruhigt, die notwendigen Veranlassungen sind getroffen!)

Ich kann nicht interpretieren, was der Landrat im Landkreis Kusel sagt. Wir verfolgen Recht und Gesetz. Es ist rechtlich in Ordnung, dass eine Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn man im Straßenverkehr durch Alkohol, Drogen etc. auffällig wird. Keine Frage ist, dass diese wieder erteilt werden kann. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem die Unschuldsvermutung gilt. Ich bitte, dies zu berücksichtigen. Wir haben das Notwendige getan. Alles Weitere muss man abwarten.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Herr Minister Bauckhage, Sie haben gesagt, dass Ihr Haus festgestellt hat, dass es sich um einen Rechtsverstoß handelt. Hierbei handelt es sich nicht um einen, sondern um 65. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Ihr Haus, das die Aufsichtsfunktion dort hat, 65 Rechtsverstöße nicht wahrnimmt? Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

Es ist falsch, wenn Sie sagen, mein Haus würde die Rechtsverstöße nicht wahrnehmen.

(Creutzmann, FDP: So ist es! – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben sie offensichtlich lange Zeit nicht wahrgenommen!)

Ich kann nicht jeden Tag in jeden Landkreis gehen. Ich muss erst einen Anlass haben. Wir befinden uns immer noch in einem Rechtsstaat, in dem man die Dinge anlassbezogen machen muss. Als der Anlass auf der Tagesordnung war, haben wir unverzüglich und sofort gehandelt. Das ist kein Bespitzelungs-, sondern ein Überwachungsstaat.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach Gott, ach Gott, was ist das für eine Rechtsauffassung!)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher.

Herr Bauckhage, ich habe eine Nachfrage zu der Frage von Frau Thomas. Heißt das, dass Sie bis jetzt nicht den geringsten Hinweis bekommen haben – wir haben gerade gehört, dass es selbst in der Kreisverwaltung unterschiedliche Auffassungen gab –, dass sich eine rechtswidrige Praxis innerhalb der letzten Jahre zur gängigen Praxis entwickelt hat?

(Itzek, SPD: Das hat er nicht gesagt!)

Frau Grützmacher, klar ist, dass wir bisher stichprobenweise überprüft haben. Als der Fall an der Tagesordnung war, haben wir sofort gehandelt. Ich habe nie gesagt, es hätte in der Kreisverwaltung unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben. Es gibt eine klare Rechtsprechung und darüber hinaus eine klare Gesetzeslage. Darüber kann man am Schluss streiten. Nachdem wir erfahren haben, dass es einen Anlass gab, haben wir gehandelt, und zwar nicht nur in einem Landkreis, sondern in allen Landkreisen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Creutzmann.

Herr Staatsminister, würden Sie den Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und Kolleginnen!)

und Kolleginnen – es waren nur Kolleginnen – klar machen, dass das Ministerium, nachdem die Erkenntnisse aus Kusel vorlagen, alle Landkreise und Städte überprüfen lässt und ohne Ansehen der Person auch handelt, wenn etwas festgestellt wird.

Das ist keine Frage. Das System unseres Rechtsstaats ist, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist.

Nachdem ein Anlass vorlag – man muss erst einmal die Vermutung mitgeteilt bekommen –, haben wir zuerst die Kreisverwaltung Kusel und danach alle anderen Kreisverwaltungen überprüft. Derzeit werden Detailprüfungen durchgeführt. Es gibt noch mehr Auffälligkeiten, bei denen man – immer nach dem System der Unschuldsvermutung – heute noch nicht endgültig sagen kann, inwieweit diese belastbar sind. Ich bin gern bereit, Ihnen im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu berichten, wenn belastbare Ergebnisse vorliegen.

Ich lasse noch zwei Wortmeldungen der Abgeordneten Wiechmann und Bischel zu.

Herr Verkehrsminister, Sie haben auf meine Anfrage nicht so richtig geantwortet. Ich würde gern wissen, ob Sie Kenntnisse darüber haben, was für eine Tätigkeit derjenige beim Unternehmen FCK ausübt, und ob es eine Notwendigkeit für die Fahrerlaubnis gibt.

Die Kenntnisse habe ich nicht. Ich weiß nicht, welche Funktion er ausübt. Es ist nicht meine Sache, das zu prüfen. Es ist auch nicht meine Sache zu prüfen, ob er mit dem Fahrrad fährt oder den ÖPNV nutzen könnte.

Meine Sache ist in aller Klarheit, die Rechtslage zu überprüfen. Die haben wir überprüft, nachdem wir einen Anlass hatten, und haben danach entsprechend gehandelt.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bischel.

Herr Staatsminister, können Sie dem hohen Haus bestätigen, – –

(Staatsminister Bauckhage: Das weiß ich nicht!)

(Staatsminister Bauckhage: Entschuldigung!)

dass es zurzeit jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die gängige Praxis aus dem Landkreis Kusel auch bei anderen Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz üblich war?