Zeitliche Planung, Finanzierung, Errichtungsbedingungen sowie inhaltliche und pädagogische Ausgestaltung und Zielsetzung der flächendeckenden Einführung der Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/45 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als schulpolitischen Quantensprung hat die Landesregierung die flächendeckende Einführung der Ganztagsschule bezeichnet.
Meine Damen und Herren, das ist ein hoher Anspruch. Dieser Begriff suggeriert, dass es in der Qualität der rheinland-pfälzischen Bildung schlagartig einen riesigen Vorschub gebe. Mir scheint, es wird wieder einmal mit Begriffen jongliert und der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut.
dass sich der pädagogische Auftrag der Ganztagsschule bisher in erster Linie durch Unterricht definierte. Es sind aber erhebliche Zweifel angebracht, dass diese Landesregierung den Begriff „Ganztagsschule“ genau so definiert. Ich erinnere daran, was Herr Mertes gesagt hat: Alles ist möglich.
Mir scheint eher, man stochert seitens des Bildungsministeriums noch gewaltig im bildungspolitischen Nebel.
(Zurufe von der SPD: Oh! – Mertes, SPD: In diesem Nebel haben Sie Ihre Rede geschrieben! Das kann sein!)
Ein pädagogisches und inhaltliches Konzept der Landesregierung ist zurzeit in keiner Weise erkennbar, Herr Mertes.
Um diese offensichtliche Konzeptlosigkeit zu bewältigen, laden Sie nun zu einem ganztägigen Hearing ein und wollen dort die Vorstellungen der Schulen zu einem inhaltlichen und pädagogischen Konzept hören und entgegennehmen.
(Schweitzer, SPD: Das ist doch vernünftig! – Mertes, SPD: Wir reden mit den Leuten! Das ist Dialog!)
Schaumschlägerei nenne ich so etwas. Glauben Sie wirklich, dass in diesen wenigen Wochen die Schulen unter Einbeziehung der Eltern fertige Konzepte entwickelt haben?
Meine Damen und Herren, nein. Es werden sicherlich viele kommen, um zu hören, was die Landesregierung plant, wie sie die Umsetzung angehen will.
(Mertes, SPD: Nein, wir machen das, nicht die Landesregierung! – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Das macht die Fraktion!)
Ob Sie befriedigende Antworten bekommen werden, halte ich für offen. Da habe ich erhebliche Zweifel.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie, auch einige dieser Fragenkomplexe hier anzusprechen und zu problematisieren.
Sieht sie diese als Erweiterung des unterrichtlichen Angebots mit entsprechender Ausweitung der inneren und äußeren Differenzierung? Will sie die Verlegung von Übung und Vertiefung des Lehrstoffs in den Nachmittag? Welche Angebote soll die Ganztagsschule in Hinsicht auf die Integrationsarbeit mit ausländischen Kindern machen?
Wie wird das zeitliche Angebot von schulischen Arbeitsgemeinschaften sein? Welche Schwerpunkte wird man setzen?
Die Beantwortung dieser Fragen ist für die Beteiligten von hoher Wichtigkeit; denn davon hängt auch die Personalausstattung ab.
Zweiter Komplex: Wie steht es mit den finanziellen Erfordernissen? – Auch hier sind wichtige Fragen völlig offen und sorgen für Unruhe.
Zum Beispiel, in welchem Umfang und in welcher Intensität können außerschulische Angebote einbezogen werden, also Sport, Musikvereine, Kirchen? Wer übernimmt hierfür die Kosten? Erhalten Übungsleiter hierfür Entschädigungen, und in welcher Höhe? Wie sieht es mit den Kosten für die zusätzlichen Schülerfahrten aus? – Dies interessiert besonders die Schulträger. Aus welchen Haushaltspositionen werden die Schulbaukosten finanziert, und gibt es Rahmenbedingungen, die zusätzliche bauliche Maßnahmen notwendig machen? – Sicherlich werden die Eltern mit Recht die Frage stellen, wie hoch die Elternbeteiligung ist.
Dritter Komplex: Meine Damen und Herren, welche Kriterien legt die Landesregierung bei der Umsetzung und Realisierung an? Kommt es bei der Einführung – wie bei der Regionalschule – zum „Windhundverfahren“, das heißt, wer sich zuerst anmeldet, ist dabei?
Herr Mertes, gibt es überhaupt Entscheidungskriterien? Wie ist der Bedarf zu ermitteln? Wird er unter Angabe des Elternbeitrags ermittelt? Lässt man diesen weg?
Es ist auch die Frage zu stellen, wer antragsberechtigt ist. Die Schule oder der Schulträger? – Auch diese Fragen sind noch offen.
Vierter Komplex: Hat man die konkreten Auswirkungen bedacht? Wie verhält man sich zum Beispiel in Bezug auf die Schulbezirke?
Darf jeder bei Bedarf wechseln? Gibt es Quoten, oder fallen gar die Schulbezirke ganz weg? Wie werden die Auswirkungen auf Schulen in der Nachbarschaft berücksichtigt? – Auch das muss man sehen.
Andererseits ist die Frage zu stellen, welche Auswirkungen das auf bestehende Horte hat. Lassen sich dort die
erheblichen Elternbeiträge in Zukunft noch halten? – Diese Frage gilt auch in Bezug auf die betreuende Grundschule.
Meine Damen und Herren, Sie sehen eine Reihe von wichtigen Fragen, die offen sind und auf die die Öffentlichkeit Antworten erwartet.