Ohne ein Leitbild zu sagen, will ich abschließend Folgendes erwähnen: Neulich war ich auf einem großen Marketingkongress in Oppenheim. Dort gab ein führender rheinland-pfälzischer Winzer seinen Kollegen den schlichten Ratschlag, produzieren sie immer eine Flasche weniger, als der Markt verlangt, dann geht es ihnen immer gut. Frau Kollegin Baumann, diese marktwirtschaftlichen Mechanismen sind so. In den letzten Jahren haben wir lange genug nicht die Marktwirtschaft gestärkt, sondern ein Stück Staatswirtschaft exerziert. Dieses Stück Staatswirtschaft kommt uns heute bitter zu stehen. Das ist das große Problem. Deshalb kann es nur so sein: Eine klare Vision nach vorn mit klaren Maßnahmen und klaren Begleitungen. – Das habe ich übrigens nirgendwo gehört. Das will die Landesregierung und wollen die beiden Koalitionsfraktionen in der Zukunft tun. Ich bin ganz sicher, wir werden den rheinlandpfälzischen Wein noch besser positionieren, als das jetzt der Fall ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Bauckhage, wenn Sie die von Frau Kollegin Schneider geäußerten Ansätze richtig bewertet haben, kommen Sie nie zu dem Ergebnis, dass sie die Staatswirtschaft gefordert hat. Im Gegensatz hat sie in ihrer Rede deutlich gesagt, die Politik kann nur Marktanreize setzen und nicht den Markt ersetzen. Sie hat deutlich gesagt, wo das Problem liegt. Sie haben das Problem genauso genannt. Der Fasswein ist das Problem. Sie hat gesagt, wir müssen Anreize schaffen, dass die vagabundierende Menge Fassweine in einen Flaschenhals kommt, um damit den Markt zu bedienen.
Sie erzählen gleichzeitig von der IG Fasswein usw. Können Sie sich erinnern, wie viel Millionen die Aufkaufaktion das Land Rheinland-Pfalz gekostet hat? Dann sagen Sie doch nicht, Sie hätten es nicht gemacht und wir würden Staatswirtschaft fordern. Die ganz entscheidende Frage ist, Marktrahmenbedingungen zu setzen.
Zum Beispiel bei Aufgabe der Kellerwirtschaft müsste man sagen, wer Geld haben will, muss sich an einen Marktpartner binden. Die Wirtschaft hat gern die dazugehörigen vagabundierenden Mengen. Sie kann damit spielen. Es sind die Flaschen mehr, die man braucht. Damit kann man den Preis senken.
Ich denke, es ist eine völlige Fehlinterpretation, meiner Kollegin und der CDU vorzuwerfen, sie hätte Staatswirtschaft gefordert. Das Gegenteil hat sie getan. Sie hat die Vision für die CDU aufgezeigt, wie man die Marktrahmenbedingungen setzen kann.
Dann wehre ich mich dagegen, dass einer, auch wenn er der Weinbauminister ist, sagt: Ein Winzer hat zu mir gesagt, produziere eine Flasche weniger, als der Markt braucht. – Das gilt für alle landwirtschaftlichen Produkte. Das gilt für alle. Dann produzieren wir alle einen Liter Milch weniger, als der Verbraucher braucht. Dann haben wir einen wesentlich höheren Preis. Sie wissen, dass das nicht realistisch ist. Sie wissen, dass man so nicht weiterkommt, sondern so lässt man nicht nur Winzer kaputtgehen, sondern auch ganze Kulturlandschaften, was böse Folgen haben wird. Entscheidend ist, dass wir Rahmenbedingungen setzen, dass der Winzer in den Markt hineingeführt wird, in den er hinein muss, damit die Menge Wein in Deutschland absetzbar ist.
Ich bin hier nicht zur Erwiderung, ich bin hier als Minister. Herr Billen, es freut mich, dass Sie noch einmal für eine Zeit, in der Sie nicht hier waren, klargestellt haben, was Frau Schneider gesagt hat. Das ist legitim und in Ordnung.
Herr Kollege Billen, es bleibt dabei, wir wollen Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Weinwirtschaft setzen. Sie sagen, die Rahmenbedingung muss sein, dass man einen bestimmten Markenwein staatlich fördert.
(Billen, CDU: Das haben wir doch gar nicht gesagt! – Frau Schneider, CDU: Das habe ich doch überhaupt nicht gesagt!)
Ich darf Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Es sind Mitglieder der Redaktion „consens“, des Seniorenmagazins unserer Landeshauptstadt Mainz. Meine Damen und Herren, herzlich willkommen!
Landesgesetz über die juristische Ausbildung (JAG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2015 – Zweite Beratung
Wird eine Berichterstattung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen dann zur Aussprache. Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Über eine Reform der Juristenausbildung wird schon bald Jahrzehnte diskutiert, als ich Ende der 80er-Jahre an der
Universität mit dem Studium anfing. Gut Ding will eben Weile haben. Aber umso positiver ist es, dass nun eine Reform in größtmöglicher Einigkeit zwischen den Parteien, aber auch zwischen Bund und Ländern, eingeleitet und im Bund bereits verabschiedet wurde. Diese Reform, die wir mit dem heute von der Landesregierung eingebrachten JAG nun auch in Rheinland-Pfalz umsetzen wollen, trägt vielen Diskussionspunkten der Vergangenheit Rechnung. Grundsätzlich kann man sagen, das Gesetz orientiert sich an den heutigen Bedürfnissen der Praxis.
Ich beginne bei der Universität. Es wird zum einen stärker Wert auf berufsorientierte Inhalte gelegt. Dies ist Chance und Verantwortung für die Hochschulen zugleich. Durch die Neuregelung der Schwerpunktausbildung erhalten die Hochschulen zum anderen einen größeren Spielraum, ein eigenes Profil zu entwickeln. Sie können sich stärker spezialisieren und qualifizieren. Außerdem wird nun gelten: Wer lehrt, soll auch prüfen. – Die Universitäten tragen künftig einen guten Anteil an der ersten Staatsprüfung eigenverantwortlich mit. Sie prüfen nämlich den von den Studierenden gewählten Schwerpunktbereich selbst. Dies ist ein gewichtiger Eingriff in die Tradition der ersten juristischen Staatsprüfung. Sie war bisher eine reine Staatsprüfung und oblag dem Landesprüfungsamt.
Unbestreitbar sind heute auch bei der Juristenausbildung mehr als früher interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen notwendig: Verhandlungsmanagement, Rhetorik, Streitschlichtung, Kommunikationsfähigkeit und Gesprächsführung sind nur einige davon. – Dies alles soll nun ausdrücklich Studieninhalt werden. All das kann zur Verbesserung der fachlichen, aber insbesondere auch der sozialen Kompetenz beitragen. Das ist wichtig. Das ist nicht nur beim Wettbewerb auf dem deutschen Stellenmarkt wichtig, der an Juristinnen und Juristen heute andere Anforderungen stellt als noch vor 15 oder 20 Jahren, es ist auch wichtig für den Wettbewerb innerhalb von Europa. Fit für den Wettbewerb in Europa bedeutet nämlich auch, mehr Sprachkompetenz zu haben. Deshalb wird diese nun während des Studiums verstärkt verlangt. Klar ist natürlich, dass es für die Neuerungen ordentliche Übergangsfristen geben wird. Studierende nach altem Recht haben sich das Studium anders eingeteilt. Für diese muss gelten, dass sie auch noch nach dem alten Recht die Prüfung ablegen können.
Zuletzt möchte ich noch eine Bemerkung zur Referendarzeit machen. Bisher wurden wir Juristen und Juristinnen zu 100 % wie Richter und Richterinnen ausgebildet. Aber jeder weiß, nur ein Bruchteil ist tatsächlich in diesem Beruf gelandet. Die meisten üben jetzt einen rechtsberatenden oder rechtsgestaltenden Beruf aus. Deshalb wird der anwaltlichen Ausbildung in der Referendarzeit nun ein besonderes Gewicht gegeben. Das ist auch richtig.
Ich sage aber auch deutlich, es muss auch eine qualifizierte Ausbildung sein. Deshalb haben auch die Anwälte in der Zukunft eine besondere Verantwortung für die Ausbildung der jungen Juristen, viel stärker, als das bisher in der Vergangenheit war.
Ich meine, dass die Juristenausbildung mit dieser Reform auf einem guten Weg ist. Die SPD stellt sich natürlich voll hinter diese Reform.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat aus der „Wirtschaftswoche“ beginnen.
„In der Tat hat sich die Ausbildung der Juristen bisher wenig um aktuelle Erfordernisse des Arbeitsmarkts geschert.“
„Im Gegensatz etwa zu einem britischen oder amerikanischen Junganwalt ist der deutsche Rechtsreferendar schon eine wandelnde Enzyklopädie“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das muss nicht unbedingt ein Schaden sein, aber es entspricht tatsächlich nicht mehr der Realität. Mit diesem Gesetz wird deshalb eine Angleichung an die neuen Bundesvorschriften vorgenommen. So werden zukünftig neben den Pflichtfächern im Öffentlichen Recht, Strafrecht und Zivilrecht auch Schwerpunktbereiche, die die Univers itäten vorgeben, was auch die Kollegin Frau Reich schon ausgeführt hat, in das Prüfungsergebnis einfließen.
Das Studium mit einer verpflichtenden fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs zollt dem immer weiter zusammenwachsenden Europa und der wachsenden Bedeutung europäischen Rechts Rechnung. Auch wird das Studium wesentlich praxisorientierter ausgerichtet, wenn jetzt auch noch das Verhandlungsmanagement, die Gesprächsführung, die Rhetorik, die Streitschlichtung, die Mediation, die Vernehmungslehre und die Kommunikationsfähigkeit Einzug schon bis zum ersten Staatsexamen an der Hochschule halten. Das ist ein Riesenwurf. Manchmal fragt man sich, ob man es vielleicht auch für uns Parlamentarier einmal einführen könnte. Dann wären wir vielleicht auch schon einen Schritt weiter. Die Juristen machen es vor.
(Zurufe von der SPD – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einfach mehr Juristen ins Parlament!)
Durch die Schaffung der Möglichkeit für die Universitäten, auf die Prüfungen selbst Einfluss zu nehmen, indem die eigenen Prüfungen zu 30 % in die Bewertung mit einfließen, und damit die Bedeutung der Pflichtfächer zurückzufahren, wird es dem Studenten ermöglicht, durch die besondere Wahl der Universität, die seinen Schwerpunkt anbietet, Einfluss auf seine Ausbildung ganz konkret zu nehmen und sich entsprechend zu qualifizieren, was nur begrüßt werden kann. Damit wird die Stellung der Universitäten ausgebaut, die damit direkt durch ihr eigenes Angebot nachhaltig auf die Prüfungsgestaltung Einfluss nehmen können.
Besonders zu begrüßen ist des Weiteren, dass die Referendariatszeit bei der Anwaltsstation nunmehr auf neun Monate ausgeweitet wird. Es entspricht der Realität – das wurde auch schon gesagt –, dass die meisten in den Anwaltsberuf gehen, was keine Schande sein soll. Ich bin selbst auch einer. Es ist aber nun einmal so die Realität. Dann muss man dieser auch entsprechend Gebühr zollen.
Ich vermute, dass wir durch diese Reform sicherlich nicht erreichen werden – wie es die „Wirtschaftswoche“ ausführt –, dass im Februar rund 8.500 Juristen arbeitslos waren und wir das damit irgendwie nach unten fahren können. Das wird ein Traum bleiben. Das glaube ich nicht. Aber zumindest ist das, was hier jetzt vorgesehen wird, die Praxis und soll die Praxis nach vorn bringen.