Protokoll der Sitzung vom 05.06.2003

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, ich möchte weitere Gäste im Landtag Rheinland-Pfalz begrüßen, und zwar Mitglieder des Bundes der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebene, Kreisverband Zweibrücken. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Kohnle-Gros das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von drei Minuten.

Ich hätte natürlich lieber direkt nach der Kollegin Thomas gesprochen, weil sie mich noch einmal angesprochen hat, aber ich will doch noch einmal zwei, drei Dinge sagen.

Frau Thomas, wenn man schon ein Gutachten beantragt, dann sollte man auch zur Kenntnis nehmen, was darin steht. Ich will nur noch einmal auf die Frage, welche Wirkung ein solcher Staatsvertrag hat, hinweisen. Es heißt ausdrücklich in dem Gutachten, dass das im Innen- und Außenverhältnis eine Wirkung hat. Was Sie hier reklamieren, betrifft unser Innenverhältnis und kann das Außenverhältnis, nämlich das, was jetzt völkerrechtlich passiert ist, überhaupt nicht berühren. In diesem Innenverhältnis spielen die vier Jahre, die bereits erwähnt worden sind, eine Rolle. Ich glaube, dass wir uns dann auch intern zugestehen müssen, wenn wir das vier Jahre nicht gemerkt haben, dann sollten wir die Diskussion an der Stelle beenden. Das ist auch eine Frage, wie wir miteinander umgehen. Dass man dann nachher kommt und so tut, als wenn man das alles nicht zur Kenntnis nehmen müsste, ist nicht seriös.

Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie auch noch einmal auf die Lage in Ramstein und auf die konkrete Planung, was die luftverkehrsrechtliche Genehmigung, aber auch die Nichtinanspruchnahme der

ersten Variante mit der neuen Start- und Landebahn betrifft, eingegangen sind. Ich will an der Stelle sagen: Es handelt sich nicht um einen US-Flugplatz, damit das auch einmal klar ist. Das ist ein Nato-Flugplatz, der vielleicht auch einmal wieder für humanitäre Einsätze ganz dringend benötigt wird, Frau Thomas. Ich möchte dazu auch einmal Ihre Haltung wissen, wenn Sie hier schon meinen, die so genannte Sicherheitsstrategie der USA noch einmal kritisieren zu müssen. Deswegen die ganze Geschichte infrage zu stellen, das ist wirklich eine absurde Situation.

Sie sagen, das wären nur kurzfristige Vorteile. Wir können einen Windpark dorthin bauen. Dann werden wir einmal sehen, was wir aus unseren Regionen machen, was wir mit den Arbeitsplätzen und mit den ganzen Milliarden, die in die Region fließen, machen. Das ist einfach eine so widersinnige Diskussion, dass ich Herrn Hohn dankbar bin, dass er noch einmal darauf hingewiesen hat. Wenn man jetzt nach Düsseldorf schaut, dann weiß man, wie bestimmte Gruppierungen oder Parteien zum Flugverkehr insgesamt, insbesondere, wenn er militärisch motiviert ist, in Wirklichkeit stehen. Das ist Ihre Motivation. Ich habe das auch beim letzten Mal schon gesagt, auch wenn Sie „Vorsicht“ gerufen haben. Es bleibt dabei, vieles, was jetzt hier läuft, auch bei uns in den Regionen, ist natürlich auch von bestimmten politischen Gruppen initiiert und motiviert. Das muss man einfach so sagen.

Ich will auch noch einmal sagen: Wir haben – darüber sind wir froh in unserer Region – eine Veränderung im Flugverkehr. Wir hatten Jahrzehnte Kampfflieger, in einem anderen Stil, wie das jetzt mit Transportmaschinen passiert. Es werden auch wieder bestimmte Maschinen aus dem Verkehr gezogen. Es wird eine weitere Verbesserung geben, was den Lärm anbelangt. Es wird auch eine Veränderung in dem geben, was dort gemacht wird. Die Amerikaner ihrerseits – ich glaube, das muss man auch noch einmal unterstreichen – haben viel in den letzten Jahren dazugelernt und gehen auch auf die Bedenken der Kommunen und der Betroffenen ein. Das gehört auch zu dem gesamten Paket,

(Glocke der Präsidentin)

gerade vor der prekären Situation auch in den USA, was die politische Situation anbelangt. Sonst kann das wirklich nicht gehen. Das haben wir oft genug erlebt, dass der Kongress sehr sensibel reagiert.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Staatsminister Mertin das Wort.

Frau Kollegin Thomas, Sie hatten angemahnt, dass Sie eine bestimmte Ausarbeitung meines Hauses noch nicht schriftlich zugeleitet bekommen haben. Das trifft zu. Ich

bedauere das. Das beruht auf einem Missverständnis. Das können wir gern intern abklären, wie es dazu kam.

Ich möchte aber doch im Wesentlichen die Rechtslage darlegen, damit nicht gesagt werden kann, wir hätten uns gedrückt, das als Ministerium hier darzulegen. Es war die Frage aufgeworfen, ob für den vorliegenden Vertrag auf jeden Fall die Zustimmung des Landtags hätte eingeholt werden müssen. Die Rechte des Landtags werden durch diesen Vertrag an einer Stelle tangiert, wo es um finanzielle Verpflichtungen des Landes geht. Wenn ein solcher Vertrag vom Land abgeschlossen werden soll, gibt es zwei Möglichkeiten, die Rechte des Parlaments zu sichern. Die eine Möglichkeit ist die, dass man im Vertrag selbst einen Haushaltsvorbehalt macht – einen Parlamentsvorbehalt insoweit – bezüglich des Budgetrechts oder das Parlament beteiligt. Beide Wege stehen alternativ offen. Damals hat man den ersten Weg beschreiten wollen. Es ist aber nicht dazu gekommen, dass er im Vertrag selbst enthalten ist. Ob es so, wie Herr Hartloff darlegt, trotzdem ausreicht, dass der Ministerrat es so beschlossen hat, ist zweifelhaft. Insofern haben Sie Recht, wenn Sie anmerken, dass der Vertrag unter Umständen deshalb nicht wirksam zustande gekommen ist, weil vielleicht nicht in hinreichender Weise die Rechte des Parlaments berücksichtigt worden sind.

Dann hatten Sie die Frage aufgeworfen, wie sich das völkerrechtlich auswirkt. Das lässt sich insofern nicht einheitlich beantworten, als es unterschiedliche Meinungen gibt, die vertreten werden. Es geht zunächst einmal um die völkerrechtliche Wirksamkeit hinsichtlich der Vertragspartner. Über das Innenverhältnis, Landesregierung und Parlament, habe ich eben gesprochen, sodass sich die Frage stellt: Ist dieser Vertrag trotzdem gegenüber den USA wirksam, sodass die USA unter Umständen Rechte daraus ableiten können? – Dazu werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die einen sagen: Es ist völlig irrelevant, wie das Innenverhältnis ausgestaltet ist und ob das alles eingehalten worden ist. Im Außenverhältnis ist der Vertrag auf jeden Fall wirksam. Andere sagen: Das muss etwas eingeschränkt werden, es ist jedenfalls dann nicht wirksam, wenn es für den Vertragspartner evident ist, dass dort ein Fehler geschehen ist. Die Fachleute meines Hauses sagen: Eine solche Evidenz liegt hier nicht vor, sodass im Verhältnis zu den USA man davon ausgehen müsste, dass im Außenverhältnis zu den USA der Vertrag wirksam zustande gekommen wäre.

Die Frage der Evidenz wäre eventuell anders zu beurteilen hinsichtlich der Bundesrepublik und dem Vertragspartner Hessen, die vielleicht leichter den Zugang gehabt hätten, um dies zu prüfen.

Sie können aber den Vertrag in der Beurteilung hinsichtlich seiner Außenwirkungen nicht aufspalten, sondern müssen ihn einheitlich betrachten. Wenn er denn im Verhältnis zu den USA wirksam zustande gekommen ist, dann müsste er auch für die anderen Vertragspartner als wirksam zustande gekommen angesehen werden.

Um aber alle Rechtsunsicherheiten, die trotzdem bleiben, weil wir es nicht eindeutig beantworten können – es werden unterschiedliche Auffassungen vertreten –, zu

beseitigen, ist es sinnvoll, das vorliegende Gesetz zu verabschieden. Mit diesem Gesetz lässt sich auch rückwirkend aus unserer Sicht der Fehler heilen, sodass das Budgetrecht des Parlaments gewahrt bleibt und damit kein Problem besteht.

Es gibt auch kein Problem aus der Tatsache, dass die Startbahn eventuell jetzt anders gebaut wird als in der Anlage selbst dargelegt, im Vertrag festgehalten, weil der Vertrag selbst bereits vorsieht, dass im Laufe des Genehmigungsverfahrens Änderungen erfolgen können. Diese Änderungen berühren in keiner Weise die Rechte des Parlaments, sondern sind reines Exekutivhandeln. Deswegen behindert das nicht die Zustimmung des Parlaments.

(Beifall der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über das Landesgesetz zur Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base, Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/ 2137 – ab.

Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf wird mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? –

Meine Damen und Herren, auch in der Schlussabstimmung wird der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung „Kündigung des Staatsvertrags“ – Drucksache 14/2252 –. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2153 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/2245 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln. Ich bitte das Parlament, auch auf die Berichterstattung zu verzichten. – Ich sehe keine Gegenstimmen. Damit ist auch auf die Berichterstattung verzichtet worden.

Wir kommen sofort zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf – Drucksache 14/2153 – zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer ihm zustimmt, möge sich von seinem Platz erheben! – Das ist ebenfalls einstimmig. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der dritten Lesung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Landesgebührengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2200 Erste Beratung

Gemäß der Absprache im Ältestenrat ist keine Aussprache gewünscht, aber eine Überweisung, weil es die erste Beratung ist. Der Gesetzentwurf wird an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. – Das findet Zustimmung. Dann wird so verfahren.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2208 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Gerhard Schmidt das Wort. (Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wird das nicht erst einmal eingebracht?)

Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung umfasst besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften des Landes, die einer Anpassung bedürfen. Es geht erstens um die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, die restriktiver gefasst werden und ins ofern der bundesgesetzlichen Entsprechungsnorm vom 1. Januar 1999 angepasst werden.

Der Gesetzentwurf nimmt ferner eine landesrechtliche Anpassung des Versorgungsreformgesetzes von 1998 vor, nach der Stellenzulagen, welche nicht als Bestand

teil des Grundgehalts angesehen werden, nicht zu den ruhegehaltsfähigen Bezügen gehören.

Neben weiteren kleineren redaktionellen Anpassungen und Bereinigungen, soll drittens der Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau wegen der Neuorganisation der Behördenstruktur – vergleichbar der Rechtslage in den anderen Bundesländern – in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft werden.

Von besonderer Bedeutung – darauf möchte ich vor allem hinweisen – ist im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung die Reform des Hochschul- und Professorenbesoldungsrechts. Das neue Hochschulrahmengesetz vom Februar 2002 und das Professorenbesoldungsgesetz des Bundes geben den Ländern weitreichende Gestaltungsspielräume mit dem Ziel, leistungsund funktionsdifferenzierte Gehälter zu schaffen, wettbewerbsfähige und flexible Vergütungsstrukturen einzuführen und die auch im Entwurf des neuen rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes vorgesehene Profilbildung unserer Hochschulen über das Instrument der Besoldung zu stärken.

Kernelemente sind dabei, dass die Besoldung auf W 2 und W 3 umgestellt wird. Wir haben so genannte Basisund Grundgehälter und darüber hinaus Leistungsbezüge anstatt Alterszulagen. Das ist das Besondere und Neue in diesem Bereich. Es gibt einen Bestandsschutz für die Professoren und Professorinnen, die dies wünschen, sofern sie nicht eine Umstellung auf W 2 oder W 3 beantragen.

Wichtige Effekte dieses Teils des vorliegenden Gesetzentwurfs sind die Stärkung der Finanzautonomie unserer Hochschulen, die Leistungsbemessung der Professorengehälter und eine Stärkung der Personalautonomie unserer Hochschulen, wenn sie künftig über die Höhe ihrer Gehälter selbst entscheiden können. Die internationale Attraktivität unserer Hochschulen und ihrer Wissenschaftler sowie der interne und externe Wettbewerb werden gestärkt und führen zu einer Profilierung unserer Hochschulen.