Wichtige Effekte dieses Teils des vorliegenden Gesetzentwurfs sind die Stärkung der Finanzautonomie unserer Hochschulen, die Leistungsbemessung der Professorengehälter und eine Stärkung der Personalautonomie unserer Hochschulen, wenn sie künftig über die Höhe ihrer Gehälter selbst entscheiden können. Die internationale Attraktivität unserer Hochschulen und ihrer Wissenschaftler sowie der interne und externe Wettbewerb werden gestärkt und führen zu einer Profilierung unserer Hochschulen.
Insofern ist dieser Gesetzentwurf in Verbindung mit dem auch zur Beratung anstehenden neuen Hochschulgesetz eine wichtige Ergänzung, die unsere Hochschulen zukunfts- und wettbewerbsfähiger macht.
Die Landesregierung wünscht dennoch eine Begründung. Es ist versäumt worden. Es ist so, dass die Landesregierung ihren Wunsch zur Begründung auch deutlich machen muss. In diesem Fall ist es aus unterschiedlichen Gründen – ich will das auch nicht ganz von mir abwälzen – nicht passiert. Ich hätte die Landesregierung natürlich fragen müssen. Ich habe das jetzt getan. Herr
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es spricht für das gute Klima im Parlament, dass der Vizepräsident auch schon einmal zu einem nicht eingebrachten Gesetz eine Rede hält.
Ja, das spricht dafür, dass sehr schnell gearbeitet wird. Das ist auch gut so; denn oft bekommt man genau die gegenteiligen Vorwürfe.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Wesentlichen die bundesgesetzlich bereits in Kraft getretene Reform der Professorenbesoldung in Landesrecht umgesetzt werden.
Die Bezahlung der Hochschullehrer ist durch das so genannte Professorenbesoldungsreformgesetz vom 16. Februar 2002 grundlegend neu strukturiert worden.
Zur Verbesserung der Qualität und Effektivität von Lehre und Forschung hatte sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, eine stärker leistungsorientierte Bezahlung von Professorinnen und Professoren einzuführen.
War es bislang vorgesehen, dass das Einkommen einer Professorin oder eines Professors im Wesentlichen durch das nach dem Dienstalter aufsteigende Grundgehalt bestimmt wurde, so tritt an dessen Stelle nunmehr ein festes Grundgehalt, das durch so genannte Leistungsbezüge ergänzt und – das möchte ich ausdrücklich hinzufügen – auch wesentlich gesteigert werden kann. Derartige variable Leistungsbezüge werden künftig anlässlich von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, für besondere Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung sowie für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbs tverwaltung oder der Hochschulleitung vergeben werden können.
Hieraus ist zu ersehen – dies ist zu begrüßen –, dass das Einkommen der Hochschullehrer zukünftig maßgeblich von der individuellen Leistung und Qualifikation sowie dem Engagement des Einzelnen im Hochschulbereich abhängen wird.
Anfügen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass für Professorinnen und Professoren durch das neue Entgeltsystem zudem die Möglichkeit geschaffen wird, aus Drittmitteln, die von der Privatwirtschaft eingeworben wurden, eine so genannte Forschungs- und Lehrzulage
zu beziehen. Ich bin zuversichtlich, dass dieser neue und ebenfalls variable Einkommensbestandteil die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der deutschen Hochschulen stärken wird.
Mit der Einführung des neuen leistungsorientierten Entgeltsystems im Hochschulbereich hat der Bundesgesetzgeber zweifellos besoldungsrechtlich betrachtet Neuland betreten. Ja, man kann sagen, es wurde ins oweit mit jahrhundertelang geübten Traditionen gebrochen. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass dieser Schritt – dies war insbesondere im Rahmen der bisherigen Beteiligung der Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Hochschulen an dem vorliegenden Gesetzesverfahren zu spüren – nicht nur mit vielen Hoffnungen, sondern auch mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden ist. Gleichwohl bin ich der Überzeugung, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Regelungswerk geschaffen haben, das nicht nur das Bundesrecht sinnvoll ergänzt, sondern sich auch in seinem praktischen Vollzug hinreichend bewähren wird, wie ich im Übrigen nicht unerwähnt lassen möchte, dass Rheinland-Pfalz bei der zeitlichen Umsetzung der neuen bundesrechtlichen Besoldungsvorgaben unter den Bundesländern mit eine Vorreiterrolle einnimmt.
Meine Damen und Herren, ich begrüße als Besucher Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins Kusel im rheinland-pfälzischen Landtag. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie nicht anders zu erwarten, bestand kein großer Unterschied zwischen dem, was die Landesregierung vorgetragen hat, und dem, was Herr Dr. Schmidt von der SPDFraktion zu diesem Gesetzentwurf dargelegt hat.
Ich möchte an den Anfang stellen, dass diejenigen, die die Gesetzgebungsphase auf Bundesebene verfolgt haben, sich ausrechnen können, dass die CDU-Fraktion ihnen in ihrer Argumentation zu diesem Gesetzentwurf nicht folgen kann. Zwar sind wir uns in der Zielsetzung durchaus einig, dass in den Hochschulen ein leistungsbezogenes Besoldungssystem sinnvoll wäre. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, aber auch die betroffenen Länderminister – damals gab es noch keine Mehrheit im Bundesrat, sonst wäre es nicht zustande gekommen – waren sich im Übrigen auch mit der Hochschulrektorenkonferenz in dieser Haltung einig.
Meine Herren Vorredner, Sie haben natürlich vergessen, auf ein Problem hinzuweisen, da dies für Sie sicherlich
nicht sehr angenehm ist: Die Einigkeit bestand nämlich nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem aufgekommen ist, dass das Gesetz kostenneutral umgesetzt werden muss. Nicht nur die Opposition auf Bundesebene und in den Ländern, sondern auch die Hochschulrektorenkonferenz sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften haben gesagt, damit könne das, was mit diesem Gesetz eigentlich beabsichtigt sei, nämlich die Einführung von mehr Leistungskraft, mehr Effizienz und Internationalität, nicht erreicht werden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie stolz darauf sind, auf Bundesebene im Vergleich zu anderen Ländern die Vorreiterrolle zu übernehmen, wird vonseiten der Hochschullandschaft der Vorwurf erhoben, dass die rheinland-pfälzischen Hochschulen in die negative Situation gebracht werden, dass sie im Wettbewerb mit den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland das Nachsehen haben werden, wenn das Land RheinlandPfalz mit diesem Gesetz, das das Hochschulgesetz auf Bundesebene umsetzt, eine Kostendeckelung einführt. Sie wissen, dass das ein schlagendes Argument ist.
Wenn Sie dieser Tage Zeit gefunden haben, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zu lesen, konnten Sie zur Kenntnis nehmen, was der baden-württembergische Kultusminister Frankenberg zu seinen Ideen der zukünftigen Finanzierung der Hochschulbediensteten gesagt hat. Dann wissen Sie, was ich damit meine. Er hat ganz andere Ideen und wird daher nicht die Umsetzung des Bundesgesetzes forcieren. Er möchte, dass sich BadenWürttemberg zusammen mit anderen Bundesländern tatsächlich in diesen Wettbewerb begibt, um die Besten für die Hochschulen – – – Darin sind die Studenten mit eingeschlossen, aber in diesem Fall geht es vor allem um die Professoren. Wenn wir das Gesetz so umsetzen, wie Sie es vorschlagen – Sie haben auch dezidierte Zahlen hineingeschrieben –, werden wir ins Hintertreffen geraten.
Sie wissen selbst – dies wurde auch in der Anhörung sowie in verschiedenen Gesprächen und Zuschriften deutlich –, wenn Sie die durchschnittlichen Besoldungsausgaben, getrennt nach Fachhochschulen und Universitäten, mit Beträgen aus dem Jahr 2001 ansetzen, die heute, im Jahr 2003, schon eine Differenz von mehreren 1.000 Euro im Schnitt ausmachen, können Sie sich ausrechnen, wie sich das letztendlich auswirken wird, meine Damen und Herren.
Sie haben auch vergessen, uns darzustellen, wie sich diese Frage auf die einzelnen Hochschulen auswirken wird. Es wird sehr bitter werden; denn zu dieser Besoldungsreform gehört natürlich, dass Sie das Geld, das die teuren Leute, die aus dem Ausland zurückkommen, zusätzlich zu ihrem Grundgehalt bekommen sollen, anderen zunächst einmal abnehmen müssen. Das heißt, die Hochschulen, die einen großen Wechsel und möglicherweise wegfallende Alterszulagen haben, haben damit mehr Geld zur Verfügung. Das wird zunächst diejenigen, die bleiben, nicht berühren. Aber es wird natürlich Leute geben, denen Sie zunächst etwas wegnehmen müssen oder denen Sie weniger geben müs
Dass diese Situation insgesamt für unser Land keine Verbesserung darstellt, das im Gesetzentwurf sogar noch als finanzschwach im Wettbewerb zu anderen Bundesländern anzusehen ist, wird sehr schnell deutlich. Das wird sehr schwierig für die Hochschulen.
Die Argumente, die Sie zum Teil in der Begründung angedeutet haben, machen das Gesetz zu einer Hypothek für die Hochschulen. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns über diese Frage noch einmal intensiv im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur unterhalten, um die wirklichen Probleme, die mit dieser Regelung verbunden sind, zu diskutieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist nichts anderes als die landesrechtliche Umsetzung des Reformgesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Professorenbesoldungsreformgesetzes und des Fünften Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes. Die Umsetzung erfolgt zwangsläufig, und wir werden sie heute vollziehen.
Frau Kohnle-Gros hat sich auf das Professorenbesoldungsreformgesetz als Bundesgesetz an sich kapriziert und dazu Stellung genommen. Das nehmen wir zur Kenntnis. Wir nehmen zur Kenntnis, dass dieses Gesetz existiert und wir auf Landesseite die landesrechtliche Umsetzung bewerkstelligen werden.
Ich könnte jetzt den Wissenschaftlichen Dienst fragen, aber ich denke, dass ich Recht habe. Ich nehme einmal an, dass die Rede von Herrn Dr. Schmidt, obwohl sie vorgezogen war, doch Gültigkeit hat.
(Hartloff, SPD: Es war die Rückwirkung der Einbringung! – Schweitzer, SPD: Er hält sie gleich noch einmal!)
Ich hatte es fast vermutet, ich habe ihm aber genau zugehört. Um eine doppelte Redundanz zu vermeiden, schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Dr. Schmidt ausnahmslos an und sage für die FDP-Fraktion, wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Viele vor mir haben schon gesagt, dass das Gesetz einmal eine Konsequenz aus der fünften Änderung des Hochschulrahmengesetzes ist, mit der eine Dienstrechtsreform auf den Weg gebracht wurde, die die Einrichtung von Juniorprofessuren auf Bundesebene über das Hochschulrahmengesetz ermöglichte und damit Voraussetzungen dafür schaffte, dass junge Wissenschaftler und junge Wissenschaftlerinnen schneller in verantwortungsvolle Positionen berufen werden und flexibler an Professuren gelangen können.
Damit soll auch eine Internationalisierung erleichtert werden. Das ist das eine Standbein. Das andere ist das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung. Beides fließt hier zusammen.
Frau Kohnle-Gros, ich kann der Kritik von Ihnen nicht ganz folgen. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sagen, die leistungsbezogene Besoldung an den Hochschulen ist gut. Ich glaube, das ist eine gute Grundlage.