Protokoll der Sitzung vom 05.06.2003

Nein, das ist nicht schwierig. Das ist aber deshalb etwas schwieriger, weil ich Ihnen saubere Zahlen liefern muss. Sonst sagen Sie nachher, ich hätte Ihnen falsche Zahlen geliefert.

Herr Minister, noch eine Zusatzfrage: Wie viele Winzerbetriebe sind denn davon betroffen?

Ich kann Ihnen auch nicht sagen, wie viele Winzerbetriebe davon betroffen sind. Das werde ich Ihnen aber auch gern mitteilen. Mir liegen nur die Gesamtzahlen vor.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Ich vermute, Herr Pörksen hat auch eine Nachfrage. Zuerst stelle ich aber meine Frage. Herr Minister, können Sie sagen, wie der weitere Umgang mit der Beibehaltungsförderung in den kommenden Haushaltsjahren sein wird?

Ich bin da ein sehr vorsichtiger Mann, weil Sie der Haushaltsgesetzgeber sind. Wenn ich heute schon sage, wir fördern das eine oder andere immer noch weiter oder mehr, greife ich dem Haushaltsgesetzgeber vor. Wir wollen natürlich versuchen, das auf hohem Niveau zu halten. Das ist gar keine Frage. Wir sehen schließ

lich, dass das eine wichtige Angelegenheit ist. Aber vor dem Hintergrund der allgemeinen Sparzwänge und einer gesamtstaatlichen Verantwortung kann ich nicht hingehen und das Parlament präjudizieren.

Ich erteile Frau Abgeordneter Ebli für eine Zusatzfrage das Wort.

Herr Minister, wie bewerten Sie die Aussage des rheinland-pfälzischen Bauernpräsidenten Norbert Schindler, die ich gestern in der Zeitung las, es wäre sinnvoller gewesen, aus Einsparungsgründen die Grünlandvarianten statt das FUL zu kürzen?

Das ist immer eine Frage des Blickwinkels. Ich habe vorhin erklärt, das würde gerade bei der Grünlandbewirtschaftung und der Mutterkuhhaltung erhebliche Probleme bedeuten. Das würde eine Existenzbedrohung bedeuten.

Aus der Sicht muss man das sehen. Im Übrigen ist Herr Schindler pfälzischer Bauer. Deshalb hat er auch nur dort dafür gesprochen.

Es gibt in diesem Land andere Landstriche, die von der Priorität her anders strukturiert sind. Das würde bei der Grünlandvariante bedeuten, dass dies auch im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz und FFH eines der schwierigsten Probleme ist; denn gerade die Grünlandbewirtschaftung ist sehr umweltschonend.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, Sie haben aufgrund der Haushaltszwänge von einer kleinen Auszeit für sämtliche Förderprogramme – so habe ich Sie verstanden – gesprochen. Sie haben gesagt, wir können dem Haushaltsgesetzgeber nicht vorgreifen. Ist es zutreffend, dass in diesem Jahr diese Auszeit gelten wird?

Ich habe gesagt, dass wir 2003 alles bedienen werden. Wir müssen sehen, wie wir in Zukunft damit umgehen.

Wird bis zur Haushaltsberatung nichts mehr laufen?

Es wird nichts mehr laufen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher.

Herr Bauckhage, wie wirkt sich diese Kürzung auf die Wettbewerbssituation der Ökobetriebe innerhalb der Bundesrepublik aus?

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Es wird Auswirkungen geben. Man muss dabei auch sehen, dass andere Bundesländer die gleichen Probleme haben. Man darf nicht meinen, Rheinland-Pfalz wäre eine Insel.

Ich habe vorhin von Herrn Staatssekretär Dr. Deubel gehört, dass wir keine Insel, aber gleichzeitig gegenüber anderen Bundesländern noch in einer relativ guten Verfassung sind. Wenn ich auf die andere Seite des Rheins blicke, sehe ich größere Probleme. Das kann man heute nicht sagen. Jeder muss sich diesem Diktat der gesam tstaatlichen Verantwortung stellen. Man muss auch die gesamtstaatliche Verantwortung wahrnehmen. Das bedeutet, dass man auch bei den Förderungen eine andere Messlatte anlegen muss. Die Messlatte muss immer so sein, dass einmal die Wettbewerbsfähigkeit möglichst weitestgehend garantiert bleibt und sie zweitens insgesamt die Kulturlandschaft erhalten kann.

Das sind die Messlatten, die den Landwirt in eine wettbewerbsfähige Position bringen. Vor diesem Hintergrund muss man derzeit die Politik gestalten. Es wäre natürlich sehr viel leichter, wenn die Steuereinnahmen sprudeln würden. Dann könnte man über viele Dinge reden. Mir würde viel einfallen, was wir noch tun könnten.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher.

Können Sie uns sagen, in welchen Bundesländern weiterhin die Förderung der ökologischen Bewirtschaftung beibehalten wird?

Dazu müsste ich die Länder abfragen. Das kann ich gern tun.

Danke.

Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU), Äußerungen der Verbraucherschutzbeauftragten zur Lebensmittelkontrolle – Nummer 4 der Drucksache 14/2242 – betreffend, auf.

Bitte schön, Frau Schäfer.

Die Verbraucherschutzbeauftragte hat nach Presseberichten die Situation der Lebensmittelkontrolle in Rheinland-Pfalz als „verheerend“ bezeichnet. Den Kommunen fehlten Geld und Personal für diese Aufgabe. Die Testergebnisse der unterbesetzten Kontrolle seien deshalb erschreckend (Rhein-Zeitung, 13. Mai 2003).

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern bringen die Äußerungen der Verbraucherschutzbeauftragten zur Situation der Lebensmittelkontrolle für die Landesregierung neue Erkenntnisse?

2. Welche Initiativen zur Verbesserung der Situation der Lebensmittelkontrolle in Rheinland-Pfalz hat die Verbraucherschutzbeauftragte gegenüber der Landesregierung ergriffen oder vorgeschlagen?

3. Welche Konsequenzen sind aus Sicht der Landesregierung aus der Situation der Lebensmittelkontrolle in Rheinland-Pfalz zu ziehen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatsministerin Conrad.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aussagen der Verbraucherschutzbeauftragten zur Situation der Lebensmittelkontrolle in RheinlandPfalz entsprechen nicht der Auffassung der Landesregierung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Frau Abgeordneten Dorothea Schäfer wie folgt:

Zu Frage 1: Zur Situation der Lebensmittelüberwachung verweise ich auf die ausführliche Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. September 2002 und meine Ausführungen hierzu im Rahmen der Aussprache in der 46. Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtags am 7. Mai 2003.

Zu Frage 2: Von Beginn der Tätigkeit der Verbraucherschutzbeauftragten an hat es von ihrer Seite Kontakte mit den Fachreferenten und Fachreferaten meines Hauses gegeben, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Die Verbraucherschutzbeauftragte wurde auch bei ihrer Arbeit umgekehrt unterstützt, so zum Beispiel bei ihren Verbraucherinformationsveranstaltungen, auf Märkten zur Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln, zum Beispiel durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesuntersuchungsamts.

Zu Frage 3: Das Thema „Lebensmittelsicherheit und Qualität der Lebensmittelkontrolle“ habe ich bereits zu Beginn meiner Amtszeit auf die Agenda gesetzt. Eine von meinem Haus eingerichtete Arbeitsgruppe, in der auch Kommunen beteiligt waren, hat mittlerweile ein Qualitätsmanagementhandbuch erarbeitet und vorgelegt. Die Behörden, insbesondere die örtlichen Behörden, wurden angehalten, auf der Basis dieser Leitlinien ein Qualitätsmanagementsystem aufzubauen.

Vielen Dank.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schäfer.

Abg. Frau Schäfer, CDU

Frau Staatsministerin, Sie haben gesagt, dass diese Auffassung nicht die der Landesregierung ist. Ich frage Sie dennoch: Ist der Landesregierung bekannt, dass die Verbraucherschutzbeauftragte vor genau einem Jahr am 2. Mai 2002 im Internet von einer wörtlich „defizitären Lebensmittelkontrolle“ gesprochen hat und auch davon sprach, sich in Gemeinschaft mit der Stadt Mainz um eine Verbesserung der Situation zu bemühen? Wurde die Landesregierung von Frau Dr. Engelhardt in Kenntnis gesetzt?

Frau Abgeordnete Schäfer, das ist richtig. Ich habe gesagt, dass es Kontakte zwischen der Verbraucherschutzbeauftragten und meinem Haus gegeben hat. Das Vorgehen war mit meinem Haus abgestimmt. Die Verbraucherschutzbeauftragte ist ihrerseits an die Stadt Mainz herangetreten. Parallel dazu haben mein Haus bzw. das Landesuntersuchungsamt entsprechende Untersuchungen und Anfragen eingeleitet. Das war durchaus ein abgestimmtes Vorgehen zwischen der Verbraucherschutzbeauftragten und meinem Haus. Das ist ein Beispiel für die bestehenden Kontakte, die im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll sind.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Frau Ministerin, die Verbraucherschutzbeauftragte hat nach Ihren Worten eine Falschaussage getroffen. Was haben Sie nach dieser Aussage unternommen, damit der Kenntnisstand der Verbraucherschutzbeauftragten auf dem Niveau der Landesregierung ist, das heißt auf, dem tatsächlichen Stand?

Herr Abgeordneter, ich habe auf den erheblichen Dialog verwiesen, der zwischen meinem Haus und der Verbraucherschutzbeauftragten besteht. Solche Fragen auch unterschiedlicher Auffassung werden im Übrigen nicht erst seit dieser aktuellen Situation kommuniziert. Das war auch schon in früheren Zeiten so. Ich kann darauf verweisen, dass aus Sicht der Landesregierung – dies haben wir sehr ausführlich in Verbindung mit der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dargestellt – die Lebensmittels icherheit in Rheinland-Pfalz auch im Bereich der Überwachung zufrieden stellend geregelt ist. Ich habe nicht gesagt, dass sie herausragend oder ausgesprochen gut ist. Ich habe in meiner Rede vor dem Parlament ausdrücklich deutlich gemacht, dass es in einigen Bereichen durchaus Verbesserungsbedarf gibt.

Ich habe auch deutlich gemacht, dass man die Zahl der Mitarbeiter korrelierend mit der Zahl von Probenahmen nicht als einzigen Maßstab nehmen kann, um von einer befriedigenden oder nicht befriedigenden Situation zu sprechen, sondern es ist notwendig, ein Qualitätsmanagement zu implementieren und Ressourcen und Personal gegen die Aufgaben zu gewichten. Danach kann man diskutieren, ob Personalmehrbedarf oder eine bessere Organisation notwendig ist.