Jetzt war bei den von Ihnen genannten Landkreisen bzw. Städten der Kreis Cochem-Zell nicht erwähnt. Ist es also zutreffend, dass es im Kreis Cochem-Zell keinen vergleichbaren Fall gibt?
Ich habe die vergleichbaren Fälle genannt, die wir wissen. Wir haben alle Kreisverwaltungen abgefragt. Es ist nicht auszuschließen, dass noch ein anderer Landkreis in die lange Liste der Fahrerlaubniserteilungen nach dieser Art aufgenommen wird.
Herr Staatsminister, sind Sie genauso wie ich darauf gespannt, ob Herr Kollege Baldauf, der sich eben auch zu Wort gemeldet hat, die Ergebnisse Ihrer Unters uchungen für Trier oder beispielsweise Bitburg-Prüm mit den gleichen Begriffen kommentieren wird, wie er das in der „Rheinpfalz“ vom 30. Mai 2003 gemacht hat, es habe einen faden Beigeschmack und es sei ein abenteuerliches Rechtsverständnis.
Ich bin auf viele Dinge im Leben gespannt. Das ist gar keine Frage. Aber ich darf Ihnen eines sagen: Es ist immer die Frage, wie man bestimmte Dinge behandelt. Ich erachte Kreisverwaltungen als zuständige Verwaltungsorgane. Ich betrachte diese nicht nach der Farbenlehre, sondern als Verwaltungsorgane.
Von daher gesehen werden wir verständlicherweise alles beobachten, was im Anschluss noch kommentiert wird. Eine Kreisverwaltung, egal, wie diese konstruiert ist, ist zunächst einmal und in allererster Linie ein Verwaltungsorgan, also wenn man so will, auch ein Verfassungsorgan. So sollte man auch damit umgehen. Man sollte es nicht nach der Farbenlehre einordnen.
Herr Staatsminister, sind Sie mit mir einer Meinung, dass wir das, was Herr Kollege Lewentz gerade angesprochen hat, in einer eventuell zu beantragenden Aussprache klären könnten?
Man kann vieles klären. Ich kann Ihnen nur empfehlen, gerade Ihnen, Herr Baldauf, da Sie Jura studiert haben, dies heute nicht zu tun. Ich bin zu allem bereit und mache natürlich auch eine Aussprache. Aber auch unter dem Gesichtspunkt „in dubio pro reo“, sollte man das heute nicht tun. Man kann es ein andermal tun.
(Mertes, SPD: So ist es! Nach dem, was Sie gestern veranstaltet haben, sollten Sie einmal nachdenken!)
Deshalb ist es sinnvoll zu sagen, wir machen das dann, wenn alle Ergebnisse vorliegen. Ich lege sie alle auf den Tisch, und zwar in allen Einzelheiten, das ist gar keine Frage, aber bitte erst dann, wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind; denn die Prüfungen werden sehr gründlich gemacht, auch aus den Gründen heraus, um nicht Vorwürfe in der Luft stehen zu lassen, die zum Schluss nicht haltbar sind. Aber wenn sie haltbar sind, müssen sie entsprechend behandelt werden.
Herr Minister, können Sie nachvollziehen, dass es mich etwas irritiert, wenn Sie auf der einen Seite Landkreise und eine Stadt nennen, in denen es nach Ihren Auskünften eine vergleichbare gängige Praxis wie in Kusel gegeben hat, aber auf der anderen Seite Auskünfte darüber mit dem Hinweis auf den Rechtsstaat ablehnen, ob es vergleichbare Umstände zu dem Fall gegeben hat, der in Kusel die ganze Sache überhaupt ins Rollen gebracht hat?
Ich kann das, was Sie sagen, nicht nachvollziehen. Man muss sehen, ich habe die Landkreise bewusst genannt, weil wir da wissen, dass es Auffälligkeiten gegeben hat. Ich will damit ein Stück Spekulation aus der Öffentlichkeit herausnehmen. Es muss klar sein, wo es Auffälligkeiten gibt. Die gibt es dort. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Erst dann, wenn sie abgeschlossen sind, kann man sagen, ob interveniert worden ist oder ob nicht interveniert worden ist und was die Motive für das Handeln waren. Das kann man erst dann sehen, wenn jeder Einzelfall exakt geprüft ist. Da sind Fälle in der Größenordnung von Kusel dabei. Das dauert etwas, und das muss man seriös und sauber machen.
Herr Minister, haben die bisherigen Prüfungen in irgendwelcher Art Anhaltspunkte gegeben, dass parteipolitisches Handeln für das Verwaltungshandeln ausschlaggebend gewesen sei?
Herr Hartloff, dazu kann ich auch nichts sagen. Wenn wir die Abschlussprüfung haben, werden wir sehen, ob es Interventionen gab und woher sie kamen. Dann muss man das auch offen sagen. Aber das kann ich heute noch nicht sagen. Das unterstelle ich übrigens auch in anderen Fällen nicht.
Herr Staatsminister, wie bewerten Sie folgende Aussage, die heute im „Trierischen Volksfreund“ zu lesen ist: Der Bitburger Politiker Michael Billen ist jedenfalls dankbar, dass es solche Ausnahmemöglichkeiten gibt, im Übrigen der Einzelfall zu bewerten sei und überhaupt wir doch alle einmal sündigen?
Herr Kollege Mertes, ich glaube, wir alle sündigen einmal. Das ist nicht die Frage. Die Frage ist, wie man solche Fälle behandelt. Wenn man das so abtut, wirft das ein Schlaglicht auf denjenigen, der so etwas sagt. Es geht hier immerhin um alkoholauffällige Fahrerinnen und Fahrer. Dahinter kann sogar ein großer Unfall bis hin zu Todesfolgen stehen. Ich will die Sünden nicht bewerten. Aber das ist schon eine Aussage, die ein Schlaglicht auf das Denken wirft.
Herr Bauckhage, Sie haben angedeutet, dass Sie wenigstens eine Auskunft geben können. Sie haben angedeutet, dass Sie eine Auskunft geben können, nämlich in wie vielen Fällen das in den einzelnen Kreisen passiert ist. Sie haben gesagt, nicht so vielen oder doch so vielen. Ich habe es nicht genau verstanden. Vielleicht können Sie uns darüber noch etwas sagen.
Ich kann Ihnen sagen, bei einigen Kreisen ist das die Größenordnung von 60. Das ist keine Frage. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht sagen, im Landkreis X sind es 42 und im anderen 22. Das werden wir alles vorlegen, wenn wir die Prüfungen abgeschlossen haben. Es sind umfangreiche Prüfungen, die dort stattfinden müssen. Vor dem Hintergrund kann man die Zahlen nicht genau sagen. Die Größenordnung ist schon mehr als fünf.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU), Folgen der jüngsten Steuerschätzung für den Landeshaushalt – Nummer 2 der Drucksache 14/2242 – betreffend, auf.
1. Wie werden sich aufgrund der jüngsten Steuerschätzung die steuerlichen Einnahmen des Landes inklusive Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in diesem und im nächsten Jahr gegenüber den im Nachtragshaushalt 2003 veranschlagten Werten verändern?
3. Hält die Landesregierung eine Nachkorrektur der jüngsten Steuerschätzung insbesondere im Hinblick auf die zugrunde gelegten Erwartungen für das Wirtschaftswachstum für notwendig?
4. Ist die Ursache für den Verzicht der Landesregierung auf Vorlage eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2004 und 2005 zugunsten eines Einjahreshaushaltes die Konsequenz aus der verfehlten Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Bracht wie folgt:
Zu Frage 1: Für das laufende Jahr muss gegenüber den Ansätzen im Nachtragshaushaltsplan 2003 mit Mindereinnahmen in Höhe von 128 Millionen Euro gerechnet werden. Gegenüber den Vorplanungen für das Jahr 2004 fehlen 247 Millionen Euro. Das sind die gleichen Zahlen, die Ihnen bereits vorgelegt worden sind.
Zu Frage 2: Nach der jüngsten Haushaltsansatzstatistik für die rheinland-pfälzischen Kommunen, die vom Statistischen Landesamt herausgegeben wird, haben die Gemeinden für das Jahr 2003 originäre Steuereinnahmen in Höhe von 2.212 Millionen Euro veranschlagt. Das Ergebnis der regionalisierten Steuerschätzung liegt um 29 Millionen Euro unter diesem Wert. Für das Jahr 2004 liegt noch keine Haushaltsansatzstatistik vor.
Zu Frage 3: In der Presse wurde nach der Steuerschätzung vom Mai die Befürchtung geäußert, dass das im Mai zugrunde gelegte Wirtschaftswachstum von 0,75 % real für das Jahr 2003 überhöht und die Schätzung daher als überholt anzusehen sei. Als Begründung wurde auf das von den wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstituten in ihrer Gemeinschaftsprognose genannte Wachstum von lediglich 0,5 % im Jahr 2003 verwiesen. Dabei wurde übersehen, dass die für die Steuerschätzung entscheidenden gesamtwirtschaftlichen Größen, die Bruttolöhne und -gehälter sowie die Konsumausgaben, in der Projektion der Bundesregierung, die der Steuerschätzung zugrunde liegt, sogar leicht vorsichtiger eingeschätzt wurden als von den Instituten. Insofern sieht die Landesregierung keinen Bedarf für eine Nachkorrektur.
Zu Frage 4: Die Frage selbst kann man schlicht mit Nein beantworten. Richtig ist vielmehr, dass die Landesregierung im Hinblick auf die notwendigen Entscheidungen zum Abbau von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen davon ausgeht, dass nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern auch endlich im Bundesrat die nicht mehr länger aufschiebbaren Entscheidungen getroffen werden. Dies sollte vor Aufstellung des Haushalts 2005 geschehen sein.
Herr Staatssekretär, was unternimmt die Landesregierung, um aufgrund der Steuerschätzung möglicherweise eintretende zusätzliche Defizite abzufangen und eine zusätzliche Kreditaufnahme zu verhindern?
Herr Abgeordneter Bracht, wir haben vor einigen Wochen den Nachtragshaushalt verabschiedet. Im Nachtragshaushalt hat es Einsparungen gegenüber dem ursprünglichen Haushalt von insgesamt 418 Millio