Das Gutachten spricht zuerst die Benennung als „QuasiLandesbetrieb“ an. In diesem Zusammenhang steht das Zitat, das Sie vorhin genannt haben und das auf Seite 7 und Seite 8 steht. Dort steht, dass die gewählte sprachli
che Form bedenklich sei. Dann kommt Ihr Punkt, den Sie vorhin zitiert haben. Dabei geht es um die sprachliche Form.
Ich habe aber darüber geredet, dass dieses Gutachten ausdrücklich davon spricht, dass der Haushaltsgesetzgeber und die Landesregierung einen großen Spielraum dabei haben, einen Landesbetrieb auszugestalten. Es gibt keine Festlegung, dass zum Beispiel die Führungsebene nicht weiter beim Ministerium bleiben kann. Das wird durch dieses Gutachten bestätigt. Über die Fragen, die noch aufgeworfen werden, können wir gern sprechen. Dieses Gutachten können Sie aber nicht als Beleg dafür heranziehen, dass dieses Pilotprojekt nicht verfassungskonform ist.
Herr Präsident! Herr Kollege Fuhr, Sie haben betont, dass das Parlament der Vorlage zugestimmt habe, den „Quasi-Landesbetrieb“ einzurichten. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und wahrscheinlich auch für die Fraktion der CDU will ich aber deutlich machen, dass wir dem nicht zugestimmt haben. Sie können nicht sagen, dass wir als Parlamentarier dem zugestimmt haben, sondern SPD und FDP haben dem zugestimmt.
Es ist natürlich ein Armutszeugnis, wenn die gegebenen Kontrollmöglichkeiten vom Parlament freiwillig aus der Hand gegeben werden. Die Kontrollmöglichkeiten über den „Quasi-Landesbetrieb“ haben Sie leichtfertig aus der Hand gegeben. Das eigentliche Problem ist, dass Sie gar nicht mehr weiter kontrollieren wollen. Demgegenüber hätten wir uns gewünscht, dass wir vermehrte Kontrollmöglichkeiten haben.
Die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU zeigt auf, dass keiner weiß, was im Moment in dem „Quasi-Landesbetrieb“ vor sich geht. Zurzeit liegen uns weder eine Eröffnungsbilanz noch belastbare Zahlen vor. Außerdem wissen wir nicht, wie lange diese QuasiPhase beibehalten werden soll. Wir werden nicht informiert. Wir wurden auch nicht im Ausschuss darüber informiert, was die Landesregierung mit diesem „QuasiLandesbetrieb“ vorhat. Das ist doch der eigentliche Skandal, meine Damen und Herren.
Wir können durchaus über die Einrichtung einzelner Landesbetriebe reden. Weshalb wird aber nicht bei der Einrichtung eines Landesbetriebs grundsätzlich gesagt, dass wir einen Aufsichtsrat brauchen, in dem Parlamentarier vertreten sein müssen. Dann haben wir Kon
trollmöglichkeiten und können Informationen einfordern. Wenn man sich die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU ansieht, dann stellt man fest, dass es eine Auskunftsverweigerung der Landesregierung gegenüber dem Parlament gibt.
Herr Licht hat bereits zu Recht darauf hingewiesen, dass zurzeit still und leise oder heimlich – vielleicht nicht ganz so heimlich, sondern eher schon unheimlich – die Rücklagen des „Quasi-Landesbetriebs“ Forsten in Höhe von 13 Millionen Euro aufgezehrt werden. In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU steht, man erwarte Mehreinnahmen und Minderausgaben. Frau Ministerin, wir haben schon sehr oft gefragt, wo denn diese Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 13 Millionen Euro sind. Das können Sie nicht nachweisen. Dann wird doch klar, dass Sie das Geld aus den Rücklagen nehmen. Das können Sie natürlich machen. Dann müssen Sie das aber haushaltsrechtlich eindeutig begründen.
Ich habe schon des Öfteren gesagt, dass die Rücklagen aus dem Bereich Forsten Rücklagen für Notfälle sind, aber für Notfälle im Bereich Forsten, nicht im Bereich Haushalt. Sie betrachten diese Rücklagen als Plünderungsmasse für Notfälle im Haushalt. Das kann nicht sein, meine Damen und Herren.
Wir wollen künftig genauere Informationen haben und genauer wissen, wie sich die Haushaltssituation in diesem “Quasi-Landesbetrieb“ darstellt. Sie haben gesagt, dass Sie diesen „Quasi-Landesbetrieb“ zwei Jahre aufrechterhalten wollen. Dann kommen Sie jetzt schon langsam in die Phase, in der Sie Tacheles reden und uns klar machen müssen, wie es weitergehen soll. Es finden nur noch zwei bis drei Parlamentssitzungen statt, bis Sie die Entscheidung getroffen haben müssen, ob Sie den „Quasi-Landesbetrieb“ in einen Landesbetrieb umwandeln wollen. Wir als Opposition erwarten natürlich, dass Sie uns diese Informationen liefern und wir uns diese nicht immer bei Ihnen abholen müssen, sondern Sie in die Offensive gehen und uns mitteilen, wie Sie sich das vorstellen. Zunächst einmal könnten Sie den Ausschuss unterrichten. Dann können wir im Parlament darüber reden. Aber diese Auskunftsverweigerung, die Sie sowohl in inhaltlicher als auch in finanzieller Hinsicht betreiben, ist meiner Meinung nach für das Parlament unerträglich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Einrichtung des „Quasi-Landesbetriebs“ ist abgesehen von der Namensgebung ein Erfolg versprechender Schritt, mit dem die Landesforsten gegenwärtige und künftige Anforderungen erfolgreich meistern können.
Die Bildung der Produktbereiche im Haushaltsplan, nämlich Bewirtschaftung des Staatswaldes, Erholung und Umweltbildung, Leistung für Dritte und behördliche Aufgaben, stellen eine transparente Trennung in marktfähige Produkte, zum Beispiel Holz, und – Herr Kollege Dr. Braun – in nicht marktfähige Produkte, zum Beispiel Schutz und Erholung, dar. Allein aus dieser Gefechtslage wird klar, dass sich diese Lage nicht so bewerten lässt wie zum Beispiel beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung oder beim Landesbetrieb Straßen und Verkehr.
Durch die Einführung der neuen Steuerungsinstrumente wie Budgetierung und Controlling, neuerdings insbesondere durch die Kosten-Leistungs-Rechnung sowie durch Leistungsaufträge nach § 7 b der Landeshaushaltsordnung, wird ein hoher betriebswirtschaftlicher Standard bei den Landesforsten erreicht. Ich denke, das ist unbestritten.
Meine Damen und Herren, auf eine der betriebswirtschaftlichen Fragen, die in der Großen Anfrage vorkommen, will ich kurz eingehen. Eine kaufmännische Buchführung und eine Bilanz halte ich nicht für erforderlich. Ich weiß nicht, was damit im Rahmen der gegebenen Organisationsform im Einzelnen erreicht werden soll.
Der Landesbetrieb Hessenforst, ein Landesbetrieb nach der LHO, bilanziert zum Beispiel nicht. Von den Forstexperten – auch das ist unbestritten – wird nicht verschwiegen, dass eine saubere Bewertung und Bilanzierung des Holzvorrats, des Zuwachses und der Nutzung mehr als problematisch ist. Also auch hier sind andere Voraussetzungen gegeben.
Meine Damen und Herren, die eigentlich spannendste Frage im Zusammenhang mit der Entwicklung des „Quasi-Landesbetriebs“ hat die CDU nicht gestellt. Das ist nämlich die Frage, die in die Zukunft gerichtet ist und die sich darauf bezieht, was mit dem „QuasiLandesbetrieb“ nach Ablauf der Pilotphase, also Ende 2003, passiert. Darauf geben Sie aus Ihrer Sicht keine Antwort.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion wäre die Einrichtung eines Landesbetriebs nach LHO oder etwas Ähnliches ein falsches Signal an Politik und Gesellschaft. Ein Landesbetrieb nach LHO würde wirtschaftliche Ziele der Landesforsten in den Vordergrund stellen. Dem gegenüber weisen zum Beispiel alle forstpolitischen Programme und Grundsätze der EU nicht in die Richtung einer auf Gewinnerzielung gerichteten Waldwirtschaft. Das
Meine Damen und Herren, bei einseitiger erwerbswirtschaftlicher Ausrichtung entfiele die zum Beispiel bei Katastrophen übliche Rücksichtnahme beim Holzverkauf des Staatswalds auf Privatwald und Körperschaftswald. Ferner wäre das Schicksal wirtschaftlich defizitärer Waldflächen, von denen es genügend in Rheinland-Pfalz gibt, ungewiss.
Ich will das auf den Punkt bringen: Alle in der Antwort der Landesregierung erwähnten betriebswirtschaftlichen Instrumente – auch der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Finanzplan – bedürfen nicht der Rechtsform eines Landesbetriebs nach LHO, Herr Kollege Dr. Braun. Es gibt nach meiner Überzeugung keine einzige Aufgabe, für deren Erfüllung ein Landesbetrieb unabdingbar gebraucht wird. Es gibt kein Problem, dessen Lösung durch einen Landesbetrieb wesentlich erleichtert oder verbessert würde.
Auf die organisatorischen Folgen, die ein Landesbetrieb nach LHO nach sich ziehen würde, will ich nur am Rand aufmerksam machen.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Gesichtspunkt in diesem Zusammenhang ist die Erhaltung der Budgetkontrolle des Parlaments, die ich für sehr wichtig halte. Da sind wir uns sicherlich einig. Sie kann dadurch am besten gewährleistet werden, indem die Landesforsten wie bisher als Kapitel im Haushalt geführt werden.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich jedoch dafür plädieren, dass der kommerzielle Bereich der Landesforsten, nämlich der Produktbereich „Bewirtschaftung des Staatswaldes“, in Zukunft schwarze Zahlen schreibt, dass heißt, dass er in die Gewinnzone kommt.
Wenn es uns dann noch gelingt, einen schöneren Namen zu finden, wäre das Ergebnis dieses Reformteils der Landesforsten äußert positiv zu bewerten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung zu der Debatte, die gerade stattfindet. Ich habe den Eindruck, sie ist die Wiederholung der Debatte, die wir bei der Fassung des Grundsatzbeschlusses schon einmal geführt haben. Ich kann dazu nur sagen: Heute nichts Neues im Parlament.
Trotzdem erhalten Sie von mir einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung des „Quasi-Landesbetriebs“. Er wird, wie Sie richtigerweise dargestellt haben, seit mittlerweile eineinhalb Jahre im Sinne eines Modellversuchs als „Quasi-Landesbetrieb“ geführt. Damit sind die Staatsforsten formal in einer Betriebsform organisiert.
Weshalb haben wir das gemacht? Jetzt sind Sie nicht überrascht; denn auch das haben wir damals bei der Betriebsgründung deutlich gemacht: Das ist kein in Rheinland-Pfalz erfundenes Modell, sondern wir haben uns an dem bayerischen Modell orientiert. Herr Licht, auch dort ist genau diese Organisationsform gewählt worden. Auch dort ist bis heute – im Übrigen seit Jahren – gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Vermögensbewertung von Forsten und Wald keine Vermögensbewertung erfolgt. Trotzdem läuft dieser Betrieb ungeachtet dessen offensichtlich ganz erfolgreich weiter. Deshalb schauen Sie bitte, wie man sich auf solche formalen Dinge tatsächlich kapriziert.
Weshalb macht diese Form Sinn? Diese Betriebsform ermöglicht die notwendige Flexibilität, die wir haben wollten, und unterstützt den Anspruch, sich insgesamt als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen mit einem breiten Angebot zu etablieren. Die privatwirtschaftlichen Steuerungsinstrumente, wie Kosten- und Leistungsrechnung, die Ausweitung der kaufmännischen Buchführung, aber auch das unterjährige Controlling, sind ausgesprochen erwünscht und haben sich auch bewährt. Sie erleichtern das Wirtschaften im Gegensatz zum Verwalten. Sie gewährleisten größere Transparenz im Mittel- und Ressourceneinsatz.
Im Wirtschaftsplan ist schon heute zu erkennen, dass die vielfältigen Leistungen von Landesforsten in den unterschiedlichen Produktionsbereichen – Forstbetrieb, Dienstleistung für Kommunen und Private, Umweltbildung oder hoheitliche Aufgaben – transparenter als in der alten Haushaltsstruktur der Kameralistik dargestellt sind. Sie haben nicht weniger Transparenz, sondern Sie haben heute mehr Transparenz aufgrund einer klaren Zuordnung zu den Dienstleistungsgruppen.
Insbesondere haben sich Instrumente wie die Zielvereinbarungen, die Leistungsberichte und das Controlling bewährt; denn sie ermöglichen ein zeitnahes Nachsteuern, um vereinbarte Betriebsziele, die es als Grundlage gibt, zu erreichen. Wir haben gesehen, was das im vergangenen Jahr bedeutet hat.
Herr Dr. Braun, ich möchte jetzt noch gern auf Sie eingehen, sofern Sie zuhören. Im Gegensatz zu dem, was Sie am Rednerpult gesagt haben, haben wir gerade im ersten Jahr des „Quasi-Landesbetriebs“ überhaupt nicht in die Rücklagen gegriffen. Wir haben 2002 die Rücklagen aufgestockt.
Das Betriebsjahr 2003 wird erst nach dem Ende des Betriebsjahres abgerechnet. Dazu habe ich meiner Meinung nach ziemlich umfassend in den Haushaltsberatungen zum Nachtragshaushalt und auch im Umweltausschuss Stellung genommen.