Der Kollege Bischel hat in einer Debatte, die wir hier eben mitbekommen haben, sehr zu Recht in einer Kurzintervention auf einen Teilbereich hingewiesen, der uns als Parlamentarier immer wieder vor Augen führt, was wir in den letzten Jahren in besonderer Weise erleben.
Meine Damen und Herren, am 30. Oktober 2001 wurde von der Landesregierung beschlossen, zum 1. Januar 2002 einen „Quasi-Landesbetrieb“ Landesforsten einzurichten. Als Pilotprojekt angelegt – so ist es
immer wieder diskutiert worden – soll dieser „QuasiLandesbetrieb“ für die Jahre 2002 und für dieses jetzt noch laufende Jahr 2003 gelten und – bitte beachten sie das, meine Damen und Herren – sich als Wirtschaftsbetrieb ohne jegliche Bilanz entwickeln, also auch etwas Besonderes.
Meine Damen und Herren, das war fragwürdig und ist auch weiter fragwürdig. Wir haben zur Entwicklung dieses Betriebs 20 Fragen gestellt, die zum Teil – das ist festzustellen – mangelhaft oder kaum beantwortet wurden, vielleicht weil wir noch in der Erprobungsphase sind. Ich denke, da wir schon eineinhalb Jahre Erfahrung haben, hätte man auch mehr sagen können. So ist die Frage einer Bilanzierung noch immer völlig unklar. Ein Betrieb ohne Bilanz ist in seiner Entwicklung schwer zu bewerten.
Eigentlich müsste diese Debatte von den Haushaltspolitikern oder von unseren Juristen geführt werden; denn wir haben es mit einem Nebenhaushalt zu tun, zu dem der Wissenschaftliche Dienst anmerkt – wir haben uns vor gut einem Jahr ein wissenschaftliches Gutachten vorlegen lassen; ich zitiere aus diesem Gutachten –: „Grundsätzlich bleiben solche parafiskalischen Nebenhaushalte unerwünscht.“
Eigentlich geht es um die Parlamentarier; denn es ist eine Entwicklung in Gang, die das Haushaltsrecht, das eigentliche Urrecht der Parlamentarier, umgeht oder in einen Schattenbereich hinein führt.
Ich fange mit dem Zitat noch einmal von vorn an: „Grundsätzlich bleiben solche parafiskalischen Nebenhaushalte unerwünscht. Als Flucht aus dem Etat beschränken sie das Budgetrecht des Parlaments und beeinträchtigen die Transparenz und die Öffentlichkeit des Haushaltsverfahrens.“
Wir sind nicht völlig dagegen, dass wir uns Bereiche neu überlegen, wie man damit haushälterisch besser klarkommt. Deswegen sage ich bewusst diesen Satz hinzu: Nebenhaushalte sind danach allenfalls dann zu rechtfertigen, wenn sie begrenzte und von der allgemeinen Verwaltung gesonderte Sachbereiche zum Gegenstand haben und wesentlich dazu beitragen, dass aufgaben
Meine Damen und Herren, diesen Nachweis bleibt die Landesregierung in der Antwort nach wie vor schuldig. Die Landesregierung weicht der Frage aus, was wirklich zur Intention dieser neuen Form eines Landesbetriebs, einem „Quasi-Landesbetrieb“ führt. Auch zur Regelung zu Artikel 116 weicht sie aus, der diese Ausnahmevorschrift beinhaltet. Auch hier zitiere ich den Wissenschaftlichen Dienst: „Ausnahmevorschriften wie die des Artikels 116 der Landesverfassung sind grundsätzlich eng zu interpretieren. Verfassungsrechtlich verankerte Sondertatbestände sind nicht beliebig ausweitbar.“ – So heißt es dort.
Die Antworten der Landesregierung auf unsere Große Anfrage bestätigen den Verdacht, dass ein Dauerpilotprojekt gewählt werden soll, das es ermöglicht, den Landeshaushalt in einer Weise zu beanspruchen, die dazu führt, dass die Rücklagen im Bereich Landesforsten schleichend aufgebraucht werden. Das kann man so nicht gutheißen. Wenn das der einzige Weg ist, dann ist es der falsche Weg, den Sie gegangen sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege, es ist schon legitim nachzufragen, in welchem Stand sich ein Projekt befindet. Aber wenn Sie sagen, eineinhalb Jahre, dann ist festzustellen, im Februar dieses Jahres haben Sie die Fragen eingereicht. Da war ein gutes Jahr vorbei. Dieser „Quasi-Landesbetrieb“ Landesforsten ist ein Projekt, das auf zwei Jahre angelegt ist. Da sollte man vielleicht auch die Geduld haben, zwei Jahre abzuwarten, bis man die Ergebnisse hat, um auf Grundlage dieser Ergebnisse über das weitere Vorgehen zu beraten.
Herr Kollege, Sie haben gesagt, die Landesregierung hat beschlossen. Wir haben beschlossen. Wir haben das Landeshaushaltsgesetz in diesem Parlament beschlossen, und wir haben die rechtlichen Grundlagen für dieses Pilotprojekt mit dem Landeshaushalt gelegt.
Herr Kollege, das Gutachten haben wir auch gelesen. Was Sie zitiert haben, waren allgemeine Aussagen, die in diesem Gutachten stehen, die sich nicht auf diesen „Quasi-Landesbetrieb“ beziehen. Wir können es gern durchgehen. Parafiskalischer Haushalt: Diese Aussage bezieht sich nicht auf das Projekt, das in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird, sondern das sind allgemeine Aussagen, was bei Nebenhaushalten erwünscht oder nicht erwünscht ist.
Das Gutachten sagt auch, dass die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung bei der Gestaltung eines Landesbetriebs einen relativ großen Spielraum geben, wie es zum Beispiel bei diesem Projekt gewählt ist, wo die Führungsebene weiterhin im Ministerium befindlich ist. Das ist möglich. Das ist durch die Verfassung und die Landeshaushaltsordnung nicht strittig gestellt. So kann das gestaltet werden.
Herr Kollege, die Landesforstverwaltung befindet sich in einem Modernisierungsprozess. Sie war es schon, als wir dieses Pilotprojekt in Kraft gesetzt haben. Sie ist es mit diesem Pilotprojekt weiter. Dieser Modernisierungsprozess beinhaltet Veränderungen. Wenn man in einem solchen Projekt überprüft, wie man betriebswirtschaftliche Elemente in diese Landesverwaltung einbringen und diesen Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Elementen führen kann, dann muss man in einer Pilotphase Dinge ausprobieren können, um nach zwei Jahren feststellen zu können, was dabei herausgekommen ist. Dann mache ich mein Ergebnis und ziehe meine Schlussfolgerungen daraus.
Wenn man immer nur nach dem Prinzip verfährt, wir machen gar nichts, dann hätte sich in der Landesforstverwaltung nichts entwickelt, wir wären überhaupt nicht vorangekommen.
Dann hätten wir auch keine Ergebnisse, auf deren Grundlage wir künftig diese Landesverwaltung neu gestalten und die Ergebnisse einbeziehen können.
Deswegen möchte ich abschließend sagen, wir stehen zu diesem Pilotprojekt. Wir sind auf die Ergebnisse gespannt, die dabei herauskommen, weil noch einige Fragen offen sind, und zwar, wie man weiter damit umgeht. Aber wir stehen zu diesem Projekt, und wir haben noch die Geduld abzuwarten, bis nächstes Jahr die Ergebnisse vorliegen.
Herr Kollege, damit wir beim Faktischen bleiben: Drei Sätze aus diesem Gutachten. Ich habe eben gesagt, verfassungsrechtlich verankerte Sondertatbestände sind nicht beliebig ausweitbar. Dem widerspricht es – ich zitiere weiter –, wenn neben der verfassungsgesetzlich vorgesehenen Ausnahmemöglichkeit Landesbetrieb eine weitere Ausnahme für einen „Quasi-Landesbetrieb“ vorgesehen wird. Eine solche Einrichtung ist nicht nur rechtlich nicht vorgesehen. Die Entwicklung einer unklaren Rechtsterminologie widerspricht auch den Prinzipien der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. – Also so viel zur klaren Form. Das steht dort. Ich habe mich genau darauf bezogen.
Herr Kollege Mertes, ich habe damals gesagt, dass ich mir durchaus vorstellen kann, über einen Landesbetrieb zu reden. Ich habe für die Union nicht grundsätzlich Nein gesagt. Ich habe zu dieser neuen Art, zu dieser neuen Form Nein gesagt, die es in der Bundesrepublik in der Form so nicht gibt.
Es wurde Bayern angeführt, wo es ein bisschen anders ist. Ich habe damals den Verdacht geäußert, dass es nicht um diese betriebswirtschaftlichen Dinge ging; denn diese kann man im Forst ohnehin machen. Dann kann man den Betrieb „Landesforst“ nennen und ihn betriebswirtschaftlich führen lassen. In diesem Bereich sind andere Dinge aber mit hineingenommen worden, die man unter betriebswirtschaftlichen Aspekten führen könnte, es aber nicht tut. Aus den Antworten geht hervor, dass man es nicht macht, weil man Probleme hat, die kaufmännische Buchführung einzuführen.
Dadurch wird der Verdacht erhärtet, dass ein Umweg gesucht wird, um auf kaltem Wege die Rücklage aufzubrauchen, weil Sie nicht mehr in der Lage sind, den Landesforstbetrieb mit normalen Haushaltsmitteln zu führen. Dieser Verdacht drängt sich auf, und diesen haben Sie bisher nicht zerstreuen können.
Herr Kollege Licht, ich will es ganz kurz gestalten. Zum Abschluss meines Beitrags habe ich gesagt, dass noch Fragen offen stünden, über die wir uns noch einigen können. Sicherlich wirft dieses Gutachten Fragen auf, die wir in diesem Verfahren noch zu klären haben.