Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU sieht das POG als wichtiges Handwerkszeug für die Arbeit unserer Polizei an. Es trägt dazu bei, viele Rechtsuns icherheiten für die Polizisten im Dienst zu beseitigen.
Viele neue Herausforderungen bei der Bekämpfung und insbesondere bei der Verhütung der Kriminalität, wie zum Beispiel internationaler Terrorismus – ich darf an den 11. September erinnern – oder den unterschiedlichen Formen der Organisierten Kriminalität, machten eine Novellierung des bestehenden POG dringend notwendig. Der vorgelegte Entwurf enthält eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, die die CDU-Fraktion schon seit Jahren immer wieder vehement gefordert hat. Wir begrüßen daher die Aufnahme dieser Regelungen in den vorgelegten Gesetzentwurf.
Ich nenne als Beispiel die Videokontrollen durch Videoüberwachungssysteme auf öffentlichen Plätzen und Straßen durch die Polizei und die allgemeinen Ordnungsbehörden, um die Sicherheit der Bevölkerung besser zu gewährleisten. Die Forderung nach Videokontrolle war im Übrigen schon immer eine Forderung der CDU. (Beifall der CDU)
Allerdings – Herr Minister, das werden wir sicherlich in den Ausschussberatungen, so wie Sie das angekündigt haben, noch vertiefen – würden wir uns eine Ausweitung der Videokontrolle schon noch wünschen.
Regelungsbedarf sehen wir genauso wie die Polizeigewerkschaften bezüglich des Videoeinsatzes beim Übergang vom öffentlichen in den privaten Raum. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Täter durch ein Polizeifahrzeug, das auch über Videoüberwachungssysteme verfügt, bis auf ein Privatgelände verfolgt wird. Da gibt es sicherlich noch Regelungsbedarf. Das wird auch so von den Gewerkschaften gesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die neue Personenkontrollbefugnis zur Durchführung von Anhalteund Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten ist sicher zu begrüßen. Allerdings wird die Befugnis zur anlassunabhängigen und verdachtsfreien Kontrolle nur mit Einschränkungen eingeführt. Die CDU erwartet, dass die Landesregierung in einem weiteren Schritt die Schleierfahndung ermöglicht. Die Schleierfahndung, also Kontrollen ganz ohne Verdacht, wären ein sehr wirksames Mittel, um Kriminalität frühzeitig zu bekämpfen und zu verhindern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der Häufung der Polizistenmorde und tätlicher Angriffe auf Polizeibeamte ist es sicherlich sehr zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf Erweiterungen und Ergänzungen der Befugnisse zur Eigensicherung der Polizei enthält, wie die Durchsuchung von Personen nach Waffen oder gefährlichen Werkzeugen.
Auch die Änderungen und Verbesserungen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt – ich nenne die Stichworte Platzverweis und längerfristiges Aufenthaltsverbot – sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Insbesondere die ausschließliche Zuständigkeit der Polizei zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt ist sicherlich der richtige Weg. Im ersten Entwurf war noch eine Doppelzuständigkeit von Polizei und allgemeinen Ordnungsbehörden geplant. Jetzt liegt die Zuständigkeit allein bei der Polizei. Diese Regelung wurde sicherlich aufgrund geübter Kritik aufgenommen. Das ist auch positiv zu bewerten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bestimmungen über die Evaluation, die Überprüfung von einigen neuen Eingriffsbefugnissen und verschiedener polizeilicher Befugnisse nach fünf Jahren – Herr Minister, Sie erwähnten das schon – tragen sicherlich den Bedenken des rheinland-pfälzischen Beauftragten für den Datenschutz Rechnung und stellen daher eine logische Aufnahme in den Gesetzentwurf dar.
Wir werden in den Ausschussberatungen unsere Änderungs- und Ergänzungsvorschläge einbringen. Darüber hinaus wird die CDU-Fraktion – das darf ich jetzt schon ankündigen – eine Anhörung im Innenausschuss beantragen, da wir noch einige Detailfragen und Detailpunkte
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion begrüßt die heutige Einbringung eines schwierigen Gesetzes, das die klare Handschrift unseres Innenministers Walter Zuber zum Ausdruck kommen lässt.
Nicht Law and Order oder ein Nachtwächterstaat, sondern eine wehrhafte Demokratie unter weitgehender Berücksichtigung des Anspruchs der Bürgerinnen und Bürger auf Wahrung ihrer Grundrechte war des Ministers Maxime bei der Erarbeitung des Entwurfs.
Dieses durchzuhalten, ist ihm trotz vieler Versuche der Einflussnahme – von einer war eben die Rede – von interessierter Seite gelungen. Dafür sei ihm recht herzlich Danke gesagt.
Es war ein schwieriger Diskussionsprozess, insbesondere vor dem Hintergrund der Ereignisse am 11. September 2001, die unsere Welt verändert haben. Es wäre damals leicht gewesen und auch auf Zustimmung gestoßen, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger mit dem Hinweis auf ihr Schutzinteresse stärker einzuschränken, auch wenn dadurch nur das Schutzgefühl bedient worden wäre. Mehr Sicherheit wäre dadurch nicht garantiert worden.
Minister Zuber ist dieser Versuchung nicht erlegen. Er hat es vielmehr geschafft, ein ausbalanciertes Gesetz in die parlamentarische Beratung einzubringen. Moderne Verbrechensbekämpfung, insbesondere die Organisierte Kriminalität mit ihren großen finanziellen Möglichkeiten kann nicht mit Mitteln und Methoden von gestern oder vorgestern betrieben werden.
Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren großen Wert auf eine sehr gute technische Ausrüstung unserer Polizei gelegt. Mit dem neuen POG soll der Polizei und den Ordnungsbehörden ein verbessertes rechtliches Handwerkszeug gegeben werden, um ihnen die schwierige und gefährliche Arbeit zu erleichtern und diese zu optimieren.
Auch wenn nicht alle Wünsche und Vorstellungen der Polizeigewerkschaften ihren Niederschlag im Gesetzentwurf gefunden haben, so ist deren Echo durch die
Im Rahmen der vorgesehenen Anhörung, die Herr Kollege Lammert angekündigt hat, wird sicher der eine oder andere Vorschlag vorgebracht und zu erörtern sein, wobei ich schon heute – Herr Kollege Lammert, hören Sie gut zu – für die SPD-Fraktion unmissverständlich Folgendes deutlich machen möchte: Veränderungen in Richtung weiterer Einschränkung der Grundrechte über das Maß dessen hinaus, was in dem Gesetz enthalten ist, wird es mit uns nicht geben.
Wir haben in den Vorberatungen engagiert über die in einigen Paragraphen vorgesehenen Einschränkungen von Grundrechten diskutiert und uns auf eine Position geeinigt, die im vorliegenden Gesetz zum Ausdruck kommt. Diese Position, die auch die des Ministers ist, werden wir nicht verlassen.
Meine Damen und Herren von der CDU, davon können Sie ausgehen; denn der Kollege Lammert hat angekündigt, dass Sie Anträge in die Beratung einbringen werden, die wahrscheinlich auf dem fußen, was bereits vorliegt oder was Sie früher schon einmal beantragt haben. In Ihren Äußerungen sind Sie ein bisschen ungenau. Wir haben teilweise Ihre Vorschläge abgelehnt. Sie können sie wieder bringen. Wir werden sie aber wieder ablehnen. Wir werden keine verdachtsunabhängigen Kontrollen und allgemeine Videoüberwachung zulassen und keine Schleierfahndung einführen. Das werden wir nicht machen.
Ich habe Ihre Anträge dabei. Das brauche ich nur vorzulesen. Herr Lammert hat es doch gerade wiederholt. Diese Forderungen, die Sie auf den Tisch gelegt haben, werden Sie von uns nicht erfüllt bekommen.
Sie haben, als die schlimmen Ereignisse vom 11. September waren, im Gegensatz zu der Landesregierung und der sie tragenden Parteien schnell entsprechende Anträge vorgelegt. Wir haben gesagt: Das machen wir nicht. Wir machen in Ruhe das Gesetz fertig, und dann beraten wir es. – Sie können gern mit den anderen Dingen wieder kommen. Das ist in Ordnung. Ich sage Ihnen schon heute, dass es weitere Einschränkungen in den Grundrechten mit uns nicht geben wird.
Frau Kollegin Grützmacher, das gilt auch für Sie, weil Sie in einem reizenden Zwischenruf, der nicht dem Minister, sondern uns galt, angedeutet haben, dass Sie
von uns erwarten, wir würden weiter gehen. Sie können davon ausgehen, dass wir es nicht tun. Da ich Ihre Rede voraussagen kann, weiß ich, was Sie sagen. Bis auf den § 13, in dem es um die häusliche Gewalt geht, werden Sie sagen, dass alles viel zu weit geht. Ich bin der Auffassung, dass der § 13 ergänzt werden soll. Sie werden wahrscheinlich Ihren eigenen Gesetzentwurf wieder hervorziehen. Das ist auch in Ordnung. Darüber können wir beraten. Ich bin für die vorgelegte Regelung. Man kann nicht einen Punkt herausgreifen und bei der Einschränkung von Grundrechten sehr weit gehen. Es geht um die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das ist ein sehr weit gehender Einschnitt.
Gleichzeitig sind Sie in den Fällen, in denen es um die Verhinderung von Mord und Totschlag und von Rauschgiftdelikten geht, dagegen, dass bestimmte Instrumente genutzt werden. Das klappt nach meiner Auffassung nicht. Das ist keine durchgängige Argumentation. Das sollten Sie vielleicht einmal einbeziehen, wenn Sie hier reden.
Einige Einzelheiten, die schon angesprochen worden sind, will ich gern aufgreifen. Für uns ist wichtig, dass im Gesetz die Kriminalprävention aufgeführt ist. Wir hätten nichts dagegen gehabt, wenn es eine Muss-Vorschrift gewesen wäre. Ich denke, die Kommunen haben Recht, wenn sie sagen, wir machen es, wollen aber nicht fest gebunden werden. Deswegen ist es keine MussVorschrift. Ich bin der festen Überzeugung, dass es die Kommunen machen werden, weil man gute Erfahrungen gemacht hat.
Das Befragungsrecht und die Auskunftspflicht – vom Minister angesprochen – sind Instrumente, die sehr eng eingegrenzt sind. Wichtig ist, dass man auf der einen Seite das Grundrecht sieht, das eingeschränkt wird, und auf der anderen Seite der Sinn und Zweck deutlich wird, warum man dies tut. Dies ist durch das Gesetz getan worden.
Bisher war es so, dass man eine Generalklausel hatte, auf die man immer zurückgreifen konnte. Jetzt steht im Einzelnen im Gesetz, was man darf oder nicht darf. Ich denke, das ist eine sehr vernünftige Lösung. Sie ist für die Polizeiarbeit wichtig. Natürlich gibt es eine Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen. Diese wird es immer geben. Irgendwann werden die Gerichte entscheiden, wie diese auszulegen sind. Ich glaube, dieses Gesetz gibt ein gutes Handwerkszeug, wie es der Minister gesagt hat.
Wir kennen die Diskussion über die Frage der Auskunftspflicht von Personen, die nach den §§ 52 bis 55 StPO geschützt sind. Wir sind der Auffassung, dass in den Fällen, in denen es um die Verhinderung von Mord, Totschlag und Ähnliches geht, eine Auskunftspflicht bestehen muss und sich die Personen nicht hinter solchen Paragraphen verstecken können. Das ist nach