Protokoll der Sitzung vom 11.09.2003

Die installierte Leistung ist im gleichen Zeitraum von 36 Megawatt auf 534 Megawatt angestiegen. Die bis Ende 2002 installierten Anlagen werden voraussichtlich jährlich rund 770 Gigawattstunden Strom erzeugen, also ein Datum.

Damit einhergehend wird der Anteil des durch Windenergie erzeugten Stroms in Rheinland-Pfalz am Stromverbrauch – bezogen auf den Stromverbrauch des Jahres 2002 – auf rund 2,8 % steigen. 1996 betrug der Anteil noch 0,13 %. Ich sage dies auch vor dem Hintergrund der europäischen Übereinkunft, dass man sagt, man muss irgendwann einen Anteil von 12,5 % regenerativer Energien erreichen. Dann muss man aber auch sagen, wie man das machen möchte.

Es ist ein schwieriges Unternehmen. Das wird periodisch zumindest ohne Windenergie nicht gehen. Deshalb muss man die Sache sehr nüchtern und sachlich diskutieren, um dieses Ziel zu erreichen, meine Damen und Herren.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Darauf komme ich noch. Es wird ein Gutachten gemacht. Das Gutachten lässt meine Kollegin Conrad nicht machen, um die Bestätigung der eigenen Meinung zu haben. Es wird gemacht, um ganz neutral und offen im Anschluss darüber zu diskutieren, wo es geht, wo es nicht geht, wo man es machen kann und wo man es nicht machen kann.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es geht doch nicht um die Bestätigung der Vorurteile. Es geht darum, dies ganz sachlich zu tun und daraus dann auch die entsprechenden Schlüsse immer vor dem Hintergrund der 12,5 % EU-Beiträge zu ziehen.

Meine Damen und Herren, verlässliche Angaben über das mögliche weitere Ausbaupotenzial sind erst nach der Genehmigung der Regionalen Raumordnungspläne möglich. Diese befinden sich zurzeit in der Fortschreibung.

Meine Damen und Herren, es ist nicht zu übersehen, dass die Nutzung der Windenergie auf Akzeptanzprobleme in Teilen der Bevölkerung stößt. Das ist auch keine Frage. Die schnelle Entwicklung in der Größe der Anlagen mit Nabenhöhen von derzeit 100 Metern und

80 Metern Rotordurchmesser sowie die starke Belastung einiger Landkreise durch Windenergieanlagen haben zweifellos dazu beigetragen.

Es ist unbestritten, dass im Bereich der Windenergie Anpassungen an den Entwicklungsstand der Technik vorgenommen werden müssen. Dies gilt zum Beispiel für die Abstände zu Wohngebieten. Die bisherige Regelung orientiert sich lediglich am Schallleistungspegel und damit an den Lärmimmissionen. Sie berücksichtigt nicht den optischen Eindruck der Anlagen. Deshalb ist im Rahmen der Fortschreibung des gemeinsamen Rundschreibens „Hinweise zur Beurteilung der Zuverlässigkeit“ von Windenergieanlagen vom 18. Februar 1999 eine Vergrößerung der Abstandsvorgaben von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter vorgesehen.

(Licht, CDU: Ausdrücklich!)

Herr Licht, wissen Sie, man muss auch die Fakten und die Geschäftsgrundlage wissen, auf der wir diskutieren. Das hat mit Emotionen wenig zu tun. Es geht ganz nüchtern darum, wie wir den Anteil regenerativer Energien erhöhen können, was aus den unterschiedlichsten Gründen dringend notwendig ist. Darum geht es. Dort geht es um den Rechtsrahmen, wie wir den gestalten.

Weiterhin soll die Landesbauordnung dahin gehend geändert werden, dass die Betreiber der Windenergieanlagen verpflichtet werden können, die Anlagen nach Aufgabe der Nutzung zu beseitigen. Das ist die Geschäftsgrundlage, die wir brauchen. Zur Durchsetzung dieser Forderung soll der Einbehalt einer Sicherheitsleistung ermöglicht werden.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Förderung der Windenergie über das Erneuerbare-Energien-Gesetz effizienter gestaltet werden sollte.

Herr Dr. Braun hat gerade einiges gesagt. Man muss es in aller Nüchternheit sehen. Wenn man die Ziele erreichen will, dann machen diese Off-Shore-Anlagen schon Sinn. Das ist keine Frage; denn nur dann können sie mit einer größeren Menge ein stabileres Mengengerüst schaffen. Man muss in aller Nüchternheit sehen, das Problem der Windenergie ist zweifellos die Grund- und die Spitzenlast, die hier nicht zur Sprache gekommen ist. Von daher gesehen braucht man nach wie vor Grundund Spitzenlast und kann nicht sagen, man kann mit der Windenergie alles substituieren. Das geht nicht. Man kann nur ein bestimmtes Segment und damit natürlich den Anteil der nicht fossilen Brennstoffe – das ist unser Hauptproblem; ich rede nicht von der Atomenergie, weil es wenig Sinn macht – entsprechend absenken. Das muss das Hauptziel sein.

Meine Damen und Herren man muss davon ausgehen können, dass die Förderung auf ein stärker wettbewerbsorientiertes und effizienteres System umgestellt sowie entsprechend angepasst und insofern optimiert wird.

Ziel ist es, die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz und übrigens in

ganz Deutschland so gering wie möglich zu halten. Wie hoch diese Belastungen sind, geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDUFraktion hervor.

So wird im Jahr 2003 allein die rechnerische Unterstützung der Windenergie nach dem EEG durch die Tarifkunden in Rheinland-Pfalz voraussichtlich 32 Millionen Euro betragen. Man wird auch darüber nachdenken müssen, wie die durch die Windenergie verursachten zusätzlichen Kosten der Leitungssicherung durch geeignete Kraftwerke angemessen berücksichtigt werden können.

Nach Auffassung der Landesregierung ist es wichtig, dass das Verfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen wettbewerbsfördernd wirkt, das heißt, den Wettbewerb zwischen den Anbietern, den Standorten und den Systemen gewährleistet. Als Gegenmodell zur Einspeisevergütung wird seitens der Wirtschaftsminister der Länder zum Beispiel ein Ausschreibungsmodell favorisiert. Das haben die Wirtschaftsminister beschlossen. Es sollen Ausbauziele vorgegeben werden, die sich an der Leistungssicherung orientieren. In einem Gesamtkonzept ist zu gewährleisten, dass die Ausbauziele mit einem geringstmöglichen Mitteleinsatz erreicht werden können.

Meine Damen und Herren, bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz handelt es sich aller Voraussicht nach nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Das muss man auch einmal festhalten. Gleichwohl sollte die Bundesregierung im Interesse unserer Volkswirtschaft offen in den Wettbewerb der Ideen eintreten, um so zu einer bestmöglichen Ausgestaltung des Gesetzes zu kommen. Ich glaube, es besteht Übereinstimmung in diesem Hause, dass die verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien für eine sichere und umweltverträgliche Energieversorgung soweit wie möglich ausgeschöpft werden sollten. Nach Auffassung der Landesregierung kann die Windenergienutzung dabei einen bedeutenden Beitrag leisten.

(Beifall des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)

Zum Schluss möchte ich zu Punkt 2 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem entsprechenden Teil aus der Begründung noch Folgendes anmerken: Derzeit werden die energiepolitischen Zielsetzungen der Landesregierung räumlich konkretisiert. Im Rahmen der vorgesehenen Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms IV wird zu prüfen sein, inwieweit auch dort eine räumliche Konkretisierung der Nutzung regenerativer Energienträger erfolgen kann.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei FDP und SPD)

Wir kommen zur Abstimmung über die beiden Anträge. Wir stimmen zuerst über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2482 –, „Windenergie: Maß halten, Grenzen ziehen, Wildwuchs verhindern,

Nebenwirkungen eindämmen“ betreffend, ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2472 –, „Windenergie in Rheinland-Pfalz gezielt ausbauen“ betreffend. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, die Punkte 23 „Erziehungshilfe in Rheinland-Pfalz“ und 25 „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland“ der Tagesordnung zu vertagen.

Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf.

Aktive Gestaltung des Älterwerdens in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksachen 14/1832/1957/2365 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von jeweils zehn Minuten vereinbart. Wer beginnt?

(Jullien, CDU: Die FDP!)

Herr Abgeordneter Dr. Peter Schmitz hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Glocke des Präsidenten)

Ich darf Sie trotz der fortgeschrittenen Uhrzeit bitten, den Geräuschpegel etwas zu senken und dem Redner zuzuhören oder besonders wichtige Gespräche draußen in der Lobby fortzuführen. Vielen herzlichen Dank.

Ich verspreche, es kurz zu machen.

Wir haben die Große Anfrage zum Thema „Aktive Gestaltung des Älterwerdens in Rheinland-Pfalz“ gestellt. Wir haben das nicht getan, um den Fragestellungen, die sich rund um die Altersgruppe 60 bis 85 drehen, eine weitere Frage hinzuzufügen, die ähnliche Antworten hervorbringt, sondern wir haben es getan, weil die Liberale Senioreninitiative Lis@ und die aktuellen Diskussionen um die Renten, die Gesundheitspolitik und die Pflegeversicherung Antworten herausfordern, die sich von dem lösen, was immer wieder die Schlagzeilen be

herrscht: „Rente mit 67“ oder „Rente mit 65“ und Ähnliches. Das sind berechtigte Fragen und berechtigte Antworten, die gesucht werden. Aber das reicht nicht, um dem Problem generell gerecht zu werden.

(Beifall des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)

Ich greife in meiner Rede etwas vor. Die Antworten, die wir vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit erhalten haben, waren, was diese Fragen angeht, sehr hilfreich. Sie öffnen die Augen beispielsweise für Fragen des Ehrenamts und für Fragen des Umgangs zwischen Ende der Arbeit und Ende der Erwerbsfähigkeit. Das ist ein großer Unterschied.

Meine Damen und Herren, bisher war es so, und daran haben sich viele gewöhnt, dass man gearbeitet hat, bis es nicht mehr ging, und dann ging man in Rente. So war das Rentensystem ursprünglich auch einmal konzipiert. So, wie es ursprünglich konzipiert war, war es auch finanzierbar. Weil wir an dieser ursprünglichen Konzeption aber nichts geändert haben, kommen wir jetzt in eine Problematik, die uns schon seit Jahrzehnten droht, die uns aber in den nächsten Jahrzehnten endgültig einholen wird. Stichpunkt dazu: Demographie.

In den 70er-Jahren hat die FDP eine durchaus interessante Diskussion angestoßen und Vorschläge gemacht, die sich mit diesen Problemen befasst haben. Das gipfelte in 32 Programmpunkten. Die Resonanz war eher seicht. Wie es richtig geht, das haben andere Politiker damals vorgemacht. Die hatten keine 32 Programmpunkte nötig. Die haben gesagt, die Renten sind sicher. Damit war alles gesagt. Damit war die Rentendiskussion zu diesem Zeitpunkt beendet. Es gab dann mehrere Jahrhundertreformen, die dann immer ein, zwei Jahre hielten.

(Dr. Altherr, CDU: Das war bei der Gesundheit und nicht bei der Rente!)

Herr Altherr, bis zuletzt gab es das gemeinsame Bemühen der damaligen Koalitionspartner von CDU und FDP. Das will ich gar nicht verschweigen. Das gipfelte damals im so genannten Demographiefaktor. Das war ein kleiner Versuch, ein bisschen zu drehen. Der wurde dann nach einer Bundestagswahl abgeräumt. Jetzt lebt er in Form eines Demographiefaktors wieder auf – ganz ähnlich, wie er vorher war. Aber auch dieser Demographiefaktor wird nicht genügen, so – ich habe es eben schon zum Ausdruck gebracht –, wie die ganze Diskussion dem Problem nicht gerecht wird.

Wie sind die Konsequenzen? Die Konsequenzen, die sich für mich aus dieser Antwort des Ministeriums ergeben – Details dazu werde ich gleich noch vortragen –, sind kurz zusammengefasst, dass wir einen komplett neuen Ansatz für das Ausscheiden aus der Arbeit und für den Beginn der Rente brauchen. In Schlagworten: Es muss differenzierter sein, es muss flexibler sein, und es muss weniger altersentsprechend organisiert sein, nicht altersbezüglich, sondern leistungsfähigkeitsbezogen.

Es ist ein großer Unterschied – der Herr Ministerpräsident hat es vor ein, zwei Wochen auch erwähnt –, ob man bis zum 60. Lebensjahr beispielsweise in Wind und

Wetter auf dem Bau gearbeitet hat oder im Dienstleistungsbereich tätig war und mit 55 noch fortgebildet wird oder mit 60 vielleicht auf dem Höhepunkt seines Wissens und seiner Leistungsfähigkeit angekommen ist. Selbst Politiker zeigen, dass es ein Leben jenseits der 60 in Aktivität und Leistungsfähigkeit gibt.