Wer sich vor diesem gesamtstaatlichen Hintergrund auf die Seite der Protestierenden stellt, wirft damit natürlich
Für eine Oppositionspartei mag das auch genügen. Für verantwortliches Regierungshandeln allerdings reicht das nicht. (Beifall der SPD und der FDP)
Die Landesregierung hat das getan, was getan werden musste. Sie hat damit ihre Verantwortung wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, der im Herbst 2002 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Beistandspakt stellt ein innovatives und bundesweit einmaliges Konzept zur Sicherstellung der kommunalen Finanzen dar.
Der Beistandspakt sichert den Kommunen für die Jahre bis 2006 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs eine Finanzausstattung in gleich bleibender Höhe von 1,6 Milliarden Euro.
Mithilfe dieses Modells ist gewährleistet, dass die unerwarteten Steuermindereinnahmen in den Jahren 2001, 2002 und 2003 nicht auf den kommunalen Finanzausgleich durchschlagen, sondern die Zuweisungen mithilfe so genannter Verstetigungsdarlehen auf gleich bleibendem Niveau konstant gehalten werden.
Im Jahr 2004 kommen weitere 149 Millionen hinzu, die natürlich die Kreditaufnahme des Landes erhöhen. Wer diese zusätzliche Kreditaufnahme kritisiert, muss wissen, dass es als Alternative dazu nur die Kürzung der Zuweisungen an die Gemeinden gibt und damit die Verschärfung deren Finanzlage. Diese Alternative wollte die Landesregierung vermeiden.
Die Verstetigung des kommunalen Finanzausgleichs stellt ein Kernelement der finanzpolitischen Strategie der Landesregierung dar.
Der kommunale Finanzausgleich übernimmt damit die Funktion eines automatischen Stabilisators, weil die Schwankungsanfälligkeit der kommunalen Einnahmen auf diese Weise ganz erheblich verringert wird.
Dies wiederum gibt den Kommunen im Land ein höheres Maß an Planungssicherheit und stärkt darüber hinaus die Investitionsfähigkeit der kommunalen Haushalte und ihre Auftraggeberrolle in der Region.
Die Landesregierung wird spätestens im Frühjahr des kommenden Jahres dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Beistandspakt zu einem symmetrischen Instrument stetiger Finanzpolitik weiterentwickelt und durch einen so genannten Stabilisierungsfonds ergänzt werden soll.
Damit wird das Land über ein Instrumentarium verfügen, mit dessen Hilfe die Finanzzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in einem im Gesetz zu bestimmenden Korridor verstetigt und stabilisiert werden.
Deutlich überdurchschnittliche Finanzzuwächse werden dann zunächst an den Stabilisierungsfonds abgeführt, um in Zeiten deutlich unterdurchschnittlichen Wachstums die Finanzausstattung konstant halten zu können.
Damit wird im Übrigen ein Gebot, das bereits seit 1967 Inhalt des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes ist, erstmalig durch Landesrecht umgesetzt werden.
Die Kommunen im Land können sich darauf verlassen, in dieser Landesregierung auch weiterhin einen verlässlichen Partner zu haben.
(Heiterkeit bei der CDU – Beifall der SPD und der FDP – Zurufe von der CDU: Oje!- Zuruf des Abg. Bischel, CDU)
Herr Abgeordneter Bischel, ich erlebe Sie heute so lebhaft wie lange nicht! Sie wittern wohl Morgenluft!
Die Landesregierung legt heute dem hohen Haus für das Jahr 2004 einen Haushaltsentwurf vor, in dem nichts beschönigt wird. Wir haben das Vorziehen der dritten Steuerreformstufe veranschlagt und nach dem Vor
sichtsprinzip die zurzeit diskutierten Gegenfinanzierungsmaßnahmen unberücksichtigt gelassen. Damit wird zugleich auch Vorsorge für konjunkturell bedingte Steuermindereinnahmen getroffen. Die konjunkturell bedingten Mehrausgaben, die im Aufstellungsprozess sichtbar wurden, haben wir, soweit sie erkennbar sind, berücksichtigt.
Was die Ausgabenseite anbelangt, so bleiben wir unverändert auf Konsolidierungskurs. Mit den Beschlüssen vom November vergangenen Jahres wurde der Sparkurs noch einmal deutlich verschärft. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Subventionen. Ich darf an eine Feststellung des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung erinnern, die lautet:
„Das Land Rheinland-Pfalz verteilt nicht nur die niedrigsten Subventionen je Einwohner, es erstellt zudem einen Subventionsbericht auf der Basis der erweiterten Definition des Instituts für Weltwirtschaft, der per Internet für jeden Bürger einsehbar ist. Diese Offenlegung diszipliniert die Politiker, die ansonsten gern die Kosten staatlicher Wohltaten verschweigen.“
Ich füge hinzu: Das Thema „Subventionsabbau“ bleibt auch weiterhin auf der Agenda, und zwar nicht nur bei uns. Die Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück haben mit ihren Vorschlägen dem Thema „Subventionsabbau“ eine neue Dynamik gegeben, die unterstützenswert ist. Ihrer gemeinsamen Feststellung, dass der Abbau steuerlicher Subventionen nicht mit Steuererhöhungen gleichgesetzt werden darf, ist uneingeschränkt zuzustimmen.
Im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2004 beträgt das Wachstum der Landesausgaben 1 %. Somit liegen wir jeweils im Rahmen der Vorgabe des Finanzplanungsrats. Zudem hat das Land seinen Beitrag zur Einhaltung der Stabilitätskriterien im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts geleistet.
Der Spardruck wird auch in den nächsten Jahren nicht nachlassen, auch dann nicht, wenn das Wirtschaftswachstum wieder stärker sein wird und die Steuereinnahmen ergiebiger fließen sollten. Das Ziel ist und bleibt, nach Möglichkeit schon ab 2008 den Haushalt auszugleichen.
Meine Damen und Herren, die nunmehr seit einigen Jahren anhaltende Schwäche bei den Steuereinnahmen allerdings hat die Erreichung dieses Ziels erschwert. Ohne nennenswertes wirtschaftliches Wachstum wird
die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ebenso wenig gelingen wie der Abbau der Arbeitslosigkeit. Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr mit einem Wirtschaftswachstum von 1 % an der Spitze aller Bundesländer gelegen. Diese positive Entwicklung hat sich im ersten Halbjahr 2003 fortgesetzt. Das ist zwar erfreulich, jedoch nicht ausreichend.
Die Erkenntnis des bedeutenden Politikers der Weimarer Zeit Walther Rathenau ist unverändert richtig: „Die Wirtschaft ist unser Schicksal.“