Wer der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 14/2536 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung ab. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/2208 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU wird der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Schlussabstimmung angenommen.
Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2300 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 10. Juli 2003 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes – Drucksache 14/2300 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 16. September und am 2. Oktober beraten. In seiner Sitzung am 2. Oktober hat der Ausschuss für Umwelt und Forsten auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion ein Anhörverfahren durchgeführt.
In dieser Sitzung am 2. Oktober wurde nach dem Anhörverfahren über den Gesetzentwurf mit einem Änderungsantrag der SPD und FDP abgestimmt. Der Ausschuss für Umwelt und Forsten empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den entsprechenden Änderungen anzunehmen. Der mitberatende
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Alexander Licht von der CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Notwendigkeit der Novellierung des Landeswassergesetzes basiert auf drei Richtlinien der Europäischen Union: der Wasserrahmenrichtlinie, der UVP-Änderungsrichtlinie und der IVU-Richtlinie.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung geht davon aus – dies möchte ich an dieser Stelle festhalten –, dass dieses Gesetz ein Investitionsvolumen für die erste Planungsumsetzung innerhalb der nächsten 15 Jahre von insgesamt 1,25 Milliarden Euro notwendig macht. Sie führt aus, hinzu komme zusätzlicher Organisations- und Koordinationsaufwand einschließlich des zusätzlichen Personalbedarfs in Höhe von mindestens 1 Million Euro pro Jahr.
Meine Damen und Herren, wenn Sie einen Blick auf Seite 131 des Haushaltsplans des Ministeriums für Umwelt und Forsten - Kapitel 14 12 „Abwasserabgabe“ richten, so wird dort der Schwerpunkt des künftigen Kapitels beschrieben. Die Umsetzung dieses neuen Gesetzes lässt erahnen, welche Befürchtungen und Sorgen vor allem die Kommunen, aber auch alle anderen vom Gesetz betroffenen Wassernutzer an die Gesetzesdiskussion binden und mit welchen Befürchtungen sie an diese Gesetzesdebatte herangehen.
In einer Synopse zum Referentenentwurf des Ministeriums vom November 2002 heißt es: „Aussagen zu den Kostenfolgen für die kommunalen Gebietskörperschaften fehlen gänzlich. Das Konnexitätsprinzip ist sicherzustellen. Die Entscheidung des Landes, keine Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, ist nicht nachvollziehbar.“ (Schmitt, CDU: So ist das!)
So wurde die Diskussion vor gut einem Jahr begonnen. Ein Jahr später hat der Vertreter der kommunalen Familie, der Oberbürgermeister Achim Hütten, Sozialdem okrat – viele kennen ihn –, fast wortgleich Forderungen in einer von der CDU gegen die SPD/FDP durchgesetzten Anhörung vorgetragen. Ich fasse einmal zusammen, was er sagte: Wer bestellt, soll auch bezahlen.
Was erleben wir? – SPD und FDP antworten darauf mit einer Verweigerung einer vernünftigen Auswertung der Anhörung.
Meine Damen und Herren, weitere Anregungen und Vorschläge aus dem Kreis der Anzuhörenden, von der Landwirtschaft und insbesondere aus dem Weinbau, aus der Wirtschaft und dem VCI werden von den regierungstragenden Fraktionen ignoriert. Ich hätte gern in der Debatte Regelungen mit entwickelt. Wir hätten grundsätzlich nicht zu allem nein gesagt. Aber die Opposition mitzunehmen und sie von den Überlegungen nicht auszuschließen, das hätte ich mir gewünscht.
Beispielsweise wäre es notwendig, vertragliche Regelungen gegenüber rechtlichen Festsetzungen entsprechend den Zielen des Naturschutzes ins Gesetz einzuarbeiten.
Es wäre notwendig, die Bedeutung des Hochwasserschutzes im Zusammenhang mit der Gewässerpflege und der Ufersicherung in § 60 zu verdeutlichen. Es wäre notwendig, Dinge, die insbesondere die Winzerschaft betreffen, mit aufzunehmen. – Nein, mit einem Federstrich ging man darüber hinweg. Wir brauchen keine Debatte, wir wünschen diese Anhörung nicht. Was uns an Neuem gesagt wird, ist Schnee von gestern.
Wenn Sie sich als regierungstragende Fraktionen allein noch auf den Sinn des Wortes reduzieren, Sie also nur noch die Regierung tragen sollen, wenn Sie selbst nichts mehr zu sagen haben und selbst nichts mehr zu beraten haben, selbst nichts mehr an substanziellen Beiträgen leisten können, dann lassen Sie auch dieses Parlament verkommen, meine Damen und Herren.
Wir nehmen die Anregungen, die vonseiten der kommunalen Familie gemacht werden, sehr ernst. Wir wissen, dass die kommunale Familie auch dieses Wassergesetz zu schultern hat. Aber ohne mit ihr darüber zu sprechen, zu einer Basta-Politik sagen wir nein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hätte mich jetzt gern mit dem Inhalt des Gesetzes und mit dem Inhalt der Wasserrahmenrichtlinie beschäftigt.
Ich hätte mich gern damit beschäftigt, da dies sicherlich ein sehr wichtiges und zentrales Projekt ist, auch wenn wir es heute zu so später Zeit nach der Haushaltsdebatte beraten. Diese Umsetzung ist ein sehr zentrales und wichtiges Projekt, und dieses Gesetz wird die Entwicklung dieses Landes über die nächsten Jahre hinweg sehr stark beeinflussen.
Es ist mittlerweile im Umweltbereich faszinierend: Egal, ob es um die Forstreform oder um die Umsetzung europäischer Richtlinien geht, jedes Mal versuchen Sie, Nebelkerzen zu werfen, weil Sie keine Alternativen haben oder weil Sie sich nicht dazu bekennen wollen. Dann gehen Sie auf formale Dinge ein und äußern sich in keiner Weise zum Inhalt.
Herr Kollege, die Anhörung mit anschließender Abstimmung wurde im Ausschuss für Umwelt und Forsten einvernehmlich mit den Stimmen Ihrer Kolleginnen und Kollegen festgelegt. Sie waren leider nicht anwesend.
Wir haben unsere Aufgaben gemacht. Wir haben bei der Debatte über die Trinkwasserversorgung im Sommer schon angekündigt, dass wir dieses Gesetz ändern werden. Wir haben unsere Änderungsanträge rechtzeitig eingebracht. Sie haben in der letzten Woche noch vollmundig Änderungsanträge angekündigt. Entweder ich habe sie nicht gefunden, oder Sie haben keine geschrieben. Es tut mir Leid, aber Sie haben wohl nichts gefunden, was Sie ändern wollten. Dann gehen Sie wieder auf die Verfahrensweise ein und sagen nichts zu dem Gesetz.
Sie sollten sich vielleicht die Mühe machen, solche Gesetzentwürfe etwas gründlicher zu lesen. Sie lesen nur die Zahl 1,2 Milliarden.