Protokoll der Sitzung vom 09.10.2003

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Es muss diese Quelle geben. Sie haben sie uns nur noch nicht verraten, Frau Kollegin. Das hat nichts mit nachbabbeln zu tun, sondern das hat etwas damit zu tun, mit dem Geld, das vorhanden ist, mit einer neuen Systematik, die in der Tat sich einem völlig anderen Gedanken zuwendet, nämlich dem, diejenigen, die Besonderes leisten, für die Hochschulen zu bekommen nach den Kriterienentscheidungen der Hochschule und nicht der Kriterienentscheidungen, die zunächst einmal in den Grundlagen der Rechtsverordnung stehen.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Frau Kollegin, das heißt auch, dass natürlich der Vizepräsident an der Universität, wenn die Kriterienentscheidung der Hochschule, an der er beschäftigt ist, dies noch mit besonderen Leistungszulagen honorieren will, diese auch noch bekommen kann außer der automatisierten, die Sie in der Rechtsverordnung gefunden haben. Das hat die Hochschule zu entscheiden.

Die Diskussion, die Sie führen, ist doch lediglich, dass Sie den Hochschulen noch nicht einmal zutrauen, dass sie einen Kriterienkatalog entwickeln, der solche Leistungen mitbesolden, mitbelohnen möchte. Sie unterstellen den Hochschulen doch schlicht und einfach, dass sie nur noch drei Leuchttürme besonders gut besolden möchte und alle anderen, die in Neuverpflichtungen kommen sollen, werden dann die Dummen dabei sein.

Das scheint mir das Bild zu sein, das Sie von der inneren Steuerungskraft einer Hochschule nach außen tragen möchten. Ich sage Ihnen ganz klar, meines ist dort ein anderes, auch aus der Erfahrung der Diskussion an unseren Hochschulen.

(Beifall bei der SPD)

Es spricht Frau Abgeordnete Thomas.

Meine Damen und Herren, wir haben in der ersten Beratung schon einiges Grundsätzliches zu diesem Gesetzentwurf gesagt. Dennoch zwei Eingangsbemerkungen.

Die Reform der Professorenbesoldung ist das zweite wesentliche Element der Dienstrechtsreform, die die Hochschulen betrifft. Das erste Element war der Ansatz, die deutsche Hochschule für den nationalen und internationalen wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiver zu machen in Form der Einführung der Juniorprofessur. Das zweite Element ist jetzt diese Reform der Professorenbesoldung, mit der erreicht werden soll, dass eine leistungsgerechte Vergütung ermöglicht wird, neben dem, was an Grundgehalt, an Grundausstattung gezahlt wird, eben Leistungsvergütungen, die von den entsprechenden Gremien der Hochschulen im Rahmen der vorgegebenen Verordnung, die von der Landesregierung formuliert wird, ausgezahlt werden müssen.

Wir teilen im Grundsatz die Absicht dieser Vergütung nach Leistungskriterien. Wir finden, dass dies in der Umsetzung des Gesetzes, die auch in einem richtigen Ansatz vorgenommen wurde.

Frau Kohnle-Gros, ich würde in einer solchen Diskussion vielleicht einmal versuchen, zwischen der Methode und dem Ansatz, also etwas leistungsgerecht zu vergüten und dafür den Hochschulen Instrumente in die Hand zu geben, und dem, was quasi zur Verteilung zur Verfügung steht, zu unterscheiden.

Sie vermischen das in der Diskussion ständig. Ich versuche, das zu trennen, weil ich glaube, – –

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Nein.

das Instrument der leistungsgerechten Vergütung ist ein richtiges und ein Fortschritt für das, was an den Hochschulen an Gestaltungs- und Entscheidungsfähigkeit vorhanden ist, aber es etwas anderes ist, wie ich dann die konkrete Ausstattung der Töpfe im Haushalt mache.

(Frau Kohne-Gros, CDU: So ist es!)

Darüber streite ich mit dieser Landesregierung, seitdem ich für die Haushaltspolitik zuständig bin. Deswegen sage ich nicht, dass die Methodik falsch ist.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Deswegen wird unsere Fraktion diesem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungen, wie sie in der Ausschussberatung und nach der Anhörung vorgeschlagen wurden, zustimmen, weil ein wesentlicher Kritikpunkt geändert wurde.

Frau Kohnle-Gros, der ganz wesentliche Kritikpunkt, das wissen Sie, war von allen Anzuhörenden der Zeitpunkt der Umsetzung.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Wenn wir die Anhörung nicht beantragt hätten, wären wir nicht so weit gekommen!)

Sie wissen, es gab nach der Beratung eine Menge Zuschriften. Ich habe nur gesagt, ich habe sie vor der Beratung nicht bekommen, aber natürlich im Kuratorium der Hochschulen usw. ist das an uns herangetragen worden.

Die Zeit für die Vorbereitung und die Umsetzung des Gesetzes an den Hochschulen wurde verlängert durch das spätere In-Kraft-Treten. Es wurde auch darauf verzichtet, eine detaillierte Auflistung von Kriterien für die Leistungszulage in der Verordnung festzulegen. Das finde ich auch richtig, weil ich glaube, dass es in der Entscheidungskraft der Hochschulen liegen soll und im Hochschulgesetz entsprechende Mechanismen und Gremien vorgesehen sind.

Es ist ein wichtiger Punkt im Gesetz vorgesehen, dass nämlich besoldungssystematisch Fachhochschulen mit den Universitäten gleichgestellt werden, systematisch,

aber nicht im Korridor der Möglichkeiten. Aber auch das ist eher über den Haushalt und über die zur Verfügungstellung der Haushaltsmittel zu regeln als in diesem Gesetz. Deswegen, glauben wir, sind wir von der Methodik mit der Umsetzung des Bundesrechts auf Landesebene auf dem richtigen Weg.

Noch ein Wort zum Thema „Kostenneutralität“. Wir können nicht sagen, wir nehmen den Bereich der Professorenbesoldung völlig aus von dem, was es an Deckelungen, Einschränkungen und Entwicklungen von Kostenpositionen gibt. Sie führen Bayern und BadenWürttemberg an. Sie können doch nicht sagen, dass dieses Gesetz Bayern und Baden-Württemberg in die Lage versetzt, zum Beispiel attraktiver für Professoren zu sein.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Das sind sie die ganze Zeit schon, weil sie eine andere Ausstattung für ihre Hochschulprofessuren, für die Studiengänge, die sie bereitstellen, usw. haben. Das ist doch nicht an diesem Gesetz festzumachen, sondern an der Gesamtkapazität an Haushaltsmitteln, die wir den Hochschulen zur Verfügung stellen.

Eine letzte Bemerkung. Für uns ist dieses Gesetz ein Schritt nach vorn. Ich sage noch einmal – ein Grundsatz zum Schluss, den ich auch in der ersten Beratung genannt habe –, wir streben gemeinsam mit unseren Kollegen und Kolleginnen auf der Bundesebene an, dass wir über kurz oder lang einen eigenen Wissenschaftstarif bekommen.

Herr Bischel springt zu einem solchen Zeitpunkt immer im Dreieck, weil er sagt, dann müssten wir auch den Beamtenstatus für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen abheben. Das ist aber für mich nicht die Begrenzung.

Ich glaube, dass es an den Hochschulen und im Wissenschaftsbereich an der Zeit ist, sich aus den engen Grenzen der Beamtenbesoldung zu lösen, mehr Freiräume geben zu können und die Gestaltung in die Hand der Tarifpartner zu legen und dies nicht in Einzelverordnungen und -bestimmungen zu regeln. Das ist noch ein Stück Zukunftsmusik. Ich bin aber überzeugt, das wird der nächste Schritt sein.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Itzek, SPD)

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüße ich auf der Zuschauertribüne Mitglieder des Handwerksgesellenvereins Kirn und Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Heidesheim-Wackernheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Es spricht Herr Abgeordneter Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie gestatten mir, dass ich mich kurz fasse.

(Frau Leppla, SPD: Ja!)

Der Präsident hat mich gerade ermuntert.

Ich will kurz ergänzen und bestätigen, was Frau Kollegin Brede-Hoffmann gesagt hat. Ich unterstütze auch wesentliche Teile dessen, was Frau Thomas gesagt hat.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch das Letzte?)

Wir werden eine Entwicklung bekommen – das sehe ich auch so –, die möglicherweise in diese Richtung gehen muss.

Es ist klar, es wird Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt. Frau Kohnle-Gros, dass es einen Spielraum gibt, ist richtig. Dass der Spielraum so genutzt wird, wie er in diesem Gesetz festgelegt wird, hat gute Gründe. Das wissen Sie auch.

Ich möchte bezweifeln, dass die Festlegung in Rheinland-Pfalz an sich zu einem Wettbewerbsnachteil führen wird. Dafür sind die Unterschiede nicht groß genug. Vom Grundsatz her ist klar, der Einstieg – vielleicht ist das in der Zukunft noch zu erweitern – in leistungsorientierte Besoldung, also über Leistungszulagen ist das, was wir als FDP-Fraktion begrüßen und wünschen.

Im Übrigen sollte man, wenn man schon visionär denkt, auch überlegen, ob man nicht auch in anderen Bereichen diesen Schritt gehen sollte. Es wird von uns positiv zur Kenntnis genommen.

Zu der Frage des In-Kraft-Tretens – das war auch Gegenstand der Anhörung – sage ich, auch das ist in Ordnung. Das Ministerium hat eine pragmatische Entscheidung getroffen. Die Hochschulen haben ein späteres InKraft-Treten gewünscht und angemessen begründet.

Insofern begrüße ich auch den Schritt, das In-KraftTreten um ein halbes Jahr zu verschieben. Die FDP stimmt diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall der FDP und der SPD)

Die Landesregierung will nicht Stellung nehmen.

Wir können zur Abstimmung kommen. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung ab.