Die CDU schlägt als neues Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss Frau Abgeordnete Dorothea Schäfer vor.
Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist Frau Abgeordnete Dorothea Schäfer einstimmig als Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei der CDU – Beifall der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Landesgesetz zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2208 – Zweite Beratung
Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Kohnle-Gros, das Wort. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat auf eine Redezeit von fünf Minuten geeinigt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf über die Beratungen zum genannten Gesetzentwurf zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften berichten.
Durch Beschluss des Landtags vom Juni dieses Jahres haben wir diesen Gesetzentwurf nach einer ersten Beratung im Plenum an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Gesetzentwurf vor der Sommerpause am 1. Juli 2003 beraten. Anschließend hat der Haushalts- und Finanzausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion eine Anhörung beschlossen. Diese Anhörung fand in der 31. Sitzung am 9. September 2003 statt. Die abschließende Beratung wurde wenige Tage später durchgeführt.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat einen Änderungsantrag, der aus einem mitberatenden Ausschuss kam, sowie einen Änderungsantrag der SPD und der FDP angenommen, der sich insbesondere mit den Regelungen zum In-Kraft-Treten des Gesetzes beschäftigte. Die Beschlussfassung sieht deswegen die geänderte Form vor. Ich darf ausdrücklich darauf hinweisen.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Kohnle-Gros das Wort.
Herr Präsident, vielen Dank. Als Sprecherin meiner Fraktion für Hochschulfragen weise ich darauf hin, dass sich dieser Gesetzentwurf neben anderen Regelungen – das will ich ausdrücklich sagen, weil sich zurzeit ein ähnlicher Gesetzentwurf mit der gleichen Überschrift im Umlaufverfahren befindet, der aber etwas anderes beinhaltet – mit der Besoldung von Professorinnen und Professoren, den Beschäftigten an den Hochschulen in diesem Land, beschäftigt. Ich habe bereits erwähnt, dass das Landesgesetz eine Anhörung erfahren hat, die die CDU – das ist mir in diesem Zusammenhang wichtig – im Haushalts- und Finanzausschuss beantragt hatte.
Meine Damen und Herren, diese Anhörung hat das zutage gebracht, was ich versucht habe, bei der ersten Lesung in diesem Haus zum Ausdruck zu bringen. Ich habe noch einmal nachgelesen, was vonseiten der anderen Fraktionen zu diesem Thema gesagt worden ist. Ich muss jetzt doch noch einmal darauf hinweisen – das gilt vor allem für die Kollegen der FDP, aber auch der SPD –, dass es sich um die Umsetzung von Bundesrecht handelt.
Lieber Herr Kollege Kuhn, ich entnehme Ihren Ausführungen, die ich noch einmal nachgelesen habe, dass Sie das nicht verstanden haben. Es geht nicht darum, eine Umsetzung eins zu eins vom Bundesrecht durchzuführen. Dieses Bundesrecht sieht ausdrücklich einen Regelungsspielraum auch für die Landesgesetzgeber vor.
Ich habe bei der ersten Lesung schon darauf hingewiesen, dass wir nach Niedersachsen das erste Land sind, das diesen Gesetzentwurf in Angriff genommen hat, und uns damit in ein großes Risiko begeben.
Ich bitte Sie, noch einmal die Anhörung vor Ihrem inneren Auge vorübergehen zu lassen. Es gab vieles schriftlich. Frau Thomas hat damals gemeint, sie hätte die vielen Zuschriften nicht erhalten. Ich denke, sie hat das mittlerweile rekapitulieren können, was ich damals angedeutet hatte,
nämlich dass in der Anhörung viele Punkte kritisiert wurden, die in das Gesetz aufgenommen worden sind.
Ich möchte kurz zusammenfassen, was passiert ist. Einer der Anzuhörenden hat es sehr schön formuliert und gesagt, dass die Intention des Bundesgesetzes bei der Umsetzung in das Landesgesetz völlig verloren gegangen ist, nämlich die Besoldung der Professoren an den Hochschulen so zu verändern, dass wir international wettbewerbsfähig bleiben und beste Leute aus dem Ausland und natürlich auch aus Rheinland-Pfalz und
dem restlichen Bundesgebiet an unsere Hochschulen ziehen können, indem wir sie nach Leistung bezahlen können. Auch das ist ein Hinweis gewesen, den ich bereits bei der ersten Beratung gegeben habe.
Meine Damen und Herren, es haben sich noch weitere Nachteile ergeben. Man traut sich kaum, nach der Debatte über die Haushaltssituation zu sagen – Frau Thomas hat auch darauf hingewiesen, dass es immer darauf ankommt, einen Haushalt so zu gestalten, dass er an den wichtigen Punkten die richtigen Schwerpunkte setzt –, dass es ein Problem mit diesem Gesetzentwurf geben wird und wir die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Bundesländer nicht werden aufrechterhalten können. Außerdem werden wir mit diesem Gesetzentwurf, der bei den Professoren auch zu Einkommenseinbußen vor allem bei ihren Pensionen führen wird, große Probleme bekommen, gute Leute zu halten und – das ist noch wichtiger – in Zukunft nach Rheinland-Pfalz zu holen. Es geht um den wichtigen Bereich, nämlich die Hochschulen und die jungen Menschen in Rheinland-Pfalz, die wir ausbilden wollen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Gesetzentwurf in finanzieller Hinsicht nicht das ausschöpft, was der Bundesrahmen an Öffnungsmöglichkeiten geboten hätte. Das wären keine riesigen Bewegungen gewesen. Es geht vielleicht um 2 % und um Regelungen in der Pens ionsfähigkeit der Leistungszulagen.
Abschließend will ich noch einmal sagen, dass – wie das auch auf Bundesebene bei der Debatte des Bundesgesetzes war – niemand etwas gegen diese leistungsgerechten Elemente hat. Es war nicht vorgesehen, die Leute schlechter, sondern gerechter zu bezahlen. Diesem Anspruch sind Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht gerecht geworden. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kohnle-Gros, Sie haben mit großer Verve versucht, uns darzustellen, dass nur in Rheinland-Pfalz das Geld knapp zu sein scheint. Alle anderen Bundesländer können bei künftigen gesetzlichen Regelungen, die auf Landesebene dort entwickelt werden, offensichtlich aus dem Vollen schöpfen. Die anderen Bundesländer werden jedoch den selben Prozess wie wir durchlaufen müssen. Wir haben uns von den Sprecherinnen und Sprechern der Universitäten überzeugen lassen, dass Ihre Bedenken, was den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens angeht, berechtigt waren. Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag, in dem wir den Zeitpunkt des In-KraftTretens hinausgeschoben haben, eingebracht.
Frau Kollegin, die anderen Bundesländer werden genauso wenig, wie wir das können, sagen: Natürlich hat uns der Bund weitreichende Spielräume eröffnet. Wir könnten in diesen landesgesetzlichen Regelungen auch vorsehen, dass den Universitäten zusätzlich Millionenbeträge zur Verfügung gestellt werden, um bei der Leistungsbesoldung zusätzliche Honorierungen vorzusehen.
Frau Kollegin, eines ist Ihnen offensichtlich auch entgangen. Auf Bundes- wie auf Länderebene haben die Finanzminister vereinbart gehabt, dass dieses Gesetz, wenn es in den Ländern heruntergebrochen wird, auch kostenneutral herunterzubrechen ist. Das Land Rheinland-Pfalz hat außerdem schon eine halbe Million Euro für die Aufstockung der W-3-Stellen – 2 % an den Fachhochschulen – zusätzlich vorgesehen.
Frau Kollegin, die Wissenschaftsminister der Länder – auch das ist Ihnen offensichtlich entgangen; es waren übrigens immer CDU-Wissenschafts- und Finanzminister dabei – haben vereinbart, dass bei dem Herunterbrechen dieser bundesgesetzlichen Regelungen keinesfalls der Griff in die Kassen der Hochschulen an anderer Stelle vorgenommen werden kann, das heißt, keine Verlagerung von Mitteln zum Beispiel aus dem sächlichen in den personellen Bereich hinein. Nichts anderes ist in diesem Land geschehen.
Etwas ist in diesem Land geschehen, nämlich eine ganz entschiedene Bejahung dieses Leistungsprinzips. Das ist übrigens etwas, was bei Unternehmern und Freiberuflern völlig selbstverständlich ist. Diese können überhaupt nicht mehr nachvollziehen, wie man über die Frage diskutieren kann, ob leistungsbezogene Besoldung gerecht und richtig ist; denn ohne ihre Leistung kommt bei diesen überhaupt nichts herein.
Dieses Prinzip haben wir eins zu eins umgesetzt. Wir sind der Meinung – da hat uns übrigens die Anhörung bestätigt –, dass das der Wettbewerbsfähigkeit und der Qualitätssicherung unserer Hochschulen gut tun wird, Professorinnen und Professoren nicht mehr dafür zu belohnen, dass sie älter werden – das werden sie wie wir alle automatisch –, sondern sie dafür zu belohnen, dass sie engagiert forschen und lehren und sich im Besonderen engagiert den Interessen der Studierenden zuwenden bei der Begleitung zu Examina und weiteren Qualifikationen. Dieses Prinzip ist eins zu eins in uns erem Gesetz umgesetzt worden mit einem ganz hohen Gestaltungsspielraum für die jeweilige Hochschule. Das war uns wesentlich und wichtig in diesem Gesetz. Das finden Sie in diesem Gesetz an all den Stellen, wo geregelt wird, wie die Hochschulen mit diesen Fragen umzugehen haben. Sie können Ihre eigenen Kriterienkataloge entwickeln, nach denen dann Leistungsbesoldungen zugeteilt werden. Dort bekommen Sie keine Vorschriften gemacht, dieses ist wichtig oder jenes ist zu belohnen,
Das war der weitere Punkt, der uns dazu gebracht hat, den Änderungsantrag einzubringen, dass wir gesagt haben, die Hochschulen müssen jetzt die Hochschulräte bilden. Dort müssen Sie dann auch Externe in diese Diskussionen einbeziehen. Das wird seine Zeit brauchen. Bei der Entwicklung der Kriterien, die dann auf die Hochschulen zu beziehen sind, müssen auch die Externen erst sehen, was dem inneren Leben der Hochschule wichtig ist. Deswegen haben wir gesagt, die Hochschulen sollen die Chance haben, dass die Rechtsverordnung des Landes da ist, mit der sie arbeiten können. Sie sollen die Möglichkeit haben, sauber ihre neuen Gremien nach dem neuen Hochschulgesetz entwickeln, damit Sie dann einen ordentlichen, nachvollziehbaren und bestandskräftigen Kriterienkatalog entwickeln, um Ihre Leistungsbesoldungen dann auf einer sicheren Basis zu machen.
Lassen Sie mich noch einen Satz sagen. Diejenigen Professorinnen und Professoren an den Hochschulen, die sich diesem Verfahren nicht aussetzen möchten, die weiterhin als C-besoldete Professorinnen und Professoren bleiben, zwingt keiner, dort hinauszugeben, was Sie uns in der ersten Diskussion hier haben weismachen wollen, dass wir die Bösen sind, die den Professorinnen und Professoren noch etwas wegnehmen. Davon ist gar keine Rede. Bestandsschutz genießen diejenigen, die heute schon in Dienstverträgen sind. Bei den Neuverpflichtungen werden es W-Dienstverträge mit Grundgehalt und Leistungsbezügen. Die Hochschulen werden dafür ihren eigenen, für sie richtigen, wichtigen und im Wettbewerb bestandskräftigen Weg finden.
Frau Kollegin, ich habe Ihnen jetzt extra die Chance gelassen, selbst zu sagen, dass Sie dieses In-KraftTreten hinausgeschoben haben, warum Sie das gemacht haben. Das ist auch völlig in Ordnung. Ich habe auch gar nichts dagegen. Sie haben in dem Punkt zumindest auf die Anhörung reagiert.
Aber Sie haben jetzt gesagt, dass es auch CDUFinanzminister waren, die in diesem Bereich mitgestimmt haben. Sie müssen aber sehen, dass die finanzschwachen Länder diejenigen waren, die diese Deckelung, diese Kostenneutralität, die jetzt über dem Gesetz schwebt, durchgesetzt haben, weil sie nicht wollten, dass in einzelnen Bundesländern – es ging im Bundesgesetz darum, sogar die A-10-Grenze nach oben abzuschaffen, damit man Leute wirklich super und spitzenmäßig bezahlen kann – – – Frau Bundesministerin
Bulmahn – ich glaube, sie gehört der SPD an – sollte dieses Auslandsargument als entscheidendes Argument haben.
Wenn Sie im Ohr haben, was Frau Klaus vom DGB gesagt hat, dann werden Sie sich erinnern, dass sie gesagt hat, es gab bestimme Interessen in anderen Bundesländern, diese Regelung überhaupt nicht anders zu machen, sondern zu deckeln. Wenn Sie genau verfolgt haben, was die Baden-Württemberger und die Bayern vorhaben, dann werden Sie sehen, dass die ein Stück aus dem Vertrag aussteigen werden. Sie werden sich eigene Tarife einfallen lassen. Sie werden sich die wirklich guten Leute, die sie haben wollen, holen.
Noch eine Bemerkung zu der Frage: Wer bekommt weniger, und wer bekommt mehr? – Auch das war in der Anhörung deutlich geworden, dass es natürlich in dem einen oder anderen Fall mehr wird. Sie haben vergessen zu sagen, dass es auch in den Leitungsfunktionen Leistungszulagen geben wird. Jetzt schauen Sie sich einmal die Verordnung an. Der Vizepräsident an der Universität Koblenz-Landau bekommt nach der Regelung in der Verordnung 5 % des W-3-Gehalts als Zulage für sein Vizepräsidentenamt. Haben Sie einmal ausgerechnet, wie viel das ist? Schätzen Sie einmal! Es sind 200 Euro. Es bleiben ihm netto 68 Euro im Monat. Dafür soll er Vizepräsident an der Universität Koblenz-Landau sein. Das war vorher ein C 4-Professor. Jetzt erklären Sie mir einmal, wie Sie die Attraktivität für solche Ämter mit solchen Gehaltszulagen, Leistungszulagen garantieren wollen. Das ist eine Milchmädchenrechnung, die nicht aufgehen wird. Ich sage Ihnen, Sie haben das nicht richtig angeschaut. Sie hätten sich das ansehen müssen, um zu verstehen, was hinter dieser Geschichte steckt, außer dem, was Sie nachbabbeln – Entschuldigung, ich muss das einmal so sagen –, was natürlich auf Bundesebene zum Teil gesagt wurde. Das steht in den Papieren. Ich habe versucht, das hier Stück für Stück einzubringen. Das wird mit diesem Gesetz gewährleistet. Das ist doch der eigentliche Bruch in der Diskussion. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, auch wenn Sie das jetzt hier einfach so nachvollziehen.
Frau Kollegin, Sie können das hier so erzählen, weil Ihr Kollege Böhr im Moment nicht anwesend ist. Habe ich heute Morgen alles falsch gehört, als er uns eine Philippika vorgelesen hat, wir würden falsch und vor allem zu wenig sparen. Ich weiß gar nicht, wo Sie glauben, dass die in Ihren Träumen, in meinen übrigens auch – – – Ich würde gern in der Lage sein, zu sagen, in unseren Hochschulen können wir in der nach oben offenen Besoldungsskala gehen bis zum, ich weiß es nicht, exorbitanten Fußballergehalt. Natürlich würde ich das gern machen. Aber ich weiß gar nicht, was Sie glauben, wo die dafür notwendigen Geldressourcen plötzlich sprudelartig hervorkommen sollen, die wir bis jetzt nicht gesehen haben.