Protokoll der Sitzung vom 06.11.2003

Sie hören gar nicht mehr zu. Schade.

Aber um die Anfrage hier vorzulesen, wäre auch einfach die Redezeit zu kurz, sodass ich das vermeiden kann.

Das Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – ist 1991 in Kraft getreten, und der elfte Kinderund Jugendbericht der Bundesregierung gibt eine umfassende Gesamtschau der Lebenslagen der jungen Generation und auch über die Situation der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Dabei wird von der unabhängigen Sachverständigenkommission, die mit der Erstellung des Berichts befasst war, festgestellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Rolle einnimmt, um positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und gleichzeitig auch einzelfallbezogene Hilfe zu leisten.

Deshalb ist es wichtig und richtig, den Stand der Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz nach In-Kraft-Treten des KJHG in den Mittelpunkt zu rücken, die Entwicklung kritisch zu bewerten und über die Perspektiven der Hilfen zur Erziehung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen zu diskutieren.

Die Große Anfrage der SPD-Abgeordneten und die Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit stellen hierzu eine hervorragende Grundlage dar, für die ich mich gern an dieser Stelle herzlich bedanken möchte.

(Beifall der FDP und des Abg. Hartloff, SPD)

Seit dem In-Kraft-Treten des KJHG wurde die Kinderund Jugendhilfe weitgehend kommunalisiert und die Gesamtverantwortung den örtlichen Jugendämtern übertragen. Das Land hat hierbei seine Rolle als Förderer und Impulsgeber sowie seine unterstützende Funktion Hand in Hand mit den kommunalen Jugendämtern und den örtlichen Trägern der Jugendhilfe wahrgenommen.

Die Jugendämter haben sich hierbei durch großes Engagement und eine erhebliche Weiterqualifizierung ausgezeichnet. Die Fachlichkeit hat sich enorm entwickelt und dazu geführt, dass die Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz erheblich ausdifferenziert und auf die spezifischen Lebenssituationen und individuellen Voraussetzungen der jungen Menschen abgestimmt wurden.

Im Rahmen der Hilfeplanung wurden jeweils gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und den Jugendlichen selbst passgenaue Hilfemöglichkeiten entwickelt. Hierbei sind die ambulanten Möglichkeiten, auch Hilfeformen unter Einbeziehung der Eltern und Aktivierung der fam ilieninternen Ressourcen fortentwickelt worden. Es wurde der Erkenntnis Rechnung getragen, dass nur eine von den Betroffenen akzeptierte, eine nachvollziehbare Hilfe eine wirksame Hilfe ist, sich Jugendhilfe an der Lebenswelt orientieren muss und eine Dienstleistung ist, die Mitwirkung und Beteiligung der Betroffenen unabdingbar macht.

Genau aus diesen Gründen gibt es erhebliche regionale Unterschiede im Bedarf, die sich auch in der Anfrage sehr deutlich gezeigt haben, und damit auch im Angebot der Hilfen zur Erziehung. Wie man im Anhang an die Anfrage sieht, gibt es damit verbunden auch eine ganz erheblich ausdifferenzierte Trägerlandschaft.

Die Anzahl der Heime – Frau Kollegin Leppla hat dies angesprochen – ist zwischen 1989 und 2002 um 113 % gestiegen, während die Zahl der Plätze aber nur um ein Drittel zugenommen hat. Das macht als Zahl sehr eindrucksvoll diese Ausdifferenzierung deutlich.

Eine enorme Entwicklung gab es auch bei Tagesheimgruppen, deren Anzahl sich zwischen 1989 und 2002 um das Sechsfache erhöht hat. Das macht noch einmal deutlich, dass es bei den teilstationären Angeboten einen erheblichen Bedarf gegeben und die Lebenswelt

orientierung der Hilfen vor Ort auch sehr zügig umgesetzt worden ist.

Die Anzahl der Beschäftigten im Erziehungsdienst und der Jugendhilfe hat sich in dem Zeitraum nahezu verdoppelt. Insgesamt sind natürlich auch die Fallzahlen gestiegen, was man allein schon daran sieht, dass es trotz der erheblichen Ausweitung ambulanter und teilstationärer Angebote immer noch einen gestiegenen Bedarf an Heimplätzen gibt, und hierzu hat allein schon die demographische Entwicklung beigetragen. Aber wir wissen alle, dass es für diese Entwicklung auch soziale Ursachen gibt, die im Auseinanderbrechen vieler Familien und anderen Faktoren liegen: Überlastung oder ps ychosoziale Probleme bei den Eltern, resultierende Fehlentwicklung bei Jugendlichen. Aber auch immer mehr Mittelschichtfamilien sind in erschreckender Weise betroffen.

Für die Zukunft muss mit Sicherheit der Präventionsgedanke weiter in den Vordergrund gestellt werden. Gleichzeitig wird es für eine sinnvolle Weiterentwicklung der Jugendhilfe unabdingbar sein, bei der Erfassung von Statistiken systematischer vorzugehen und sie auch zeitnah zu veröffentlichen. Hierbei müssen soziostrukturelle Hintergründe, konkreter Hilfebedarf, der Hilfeplan sowie auch Verläufe und Ergebnisse systematisch erfasst werden. Man kann mit Sicherheit von einer Reihe von Einrichtungen in Rheinland-Pfalz schon heute lernen, die bereits Erfahrungen mit der Evaluation gemacht haben.

Meine Damen und Herren, gerade die Jugendhilfe ist ein Bereich, in dem das Gender Mainstreaming eine starke Rolle spielt; denn hier zeigt sich in der Beantwortung der Anfrage in einem sehr extremen Ausmaß, dass auch schon bei Jugendlichen die Geschlechterperspektive in Problemsituation vollkommen unterschiedlich ist.

Mädchen reagieren auf soziale Problemlagen im Elternhaus völlig anders als Jungen. Sie neigen eher zu Rückzug und autoaggressivem Verhalten, während Jungen ihre Aggressionen stärker nach außen tragen, was dann auch oft in delinquentem Verhalten mündet. Das zeigt sich im Schulalltag, im Bereich der Hilfen zur Erziehung bis hin dann auch zu Statistiken im Jugendstrafvollzug.

Besonders bedenklich ist dabei, dass Jungen sehr viel häufiger in Problemlagen kommen, Hilfe brauchen oder delinquent auffallen. Der „FOCUS“ titelte vor einigen Monaten einmal: „Jungens – Werden sie die Sorgenkinder unserer Gesellschaft?“ – Jungens liegen mittlerweile ein bisschen hinten an, wenn es um schulische Leistungen geht.

Eben habe ich auch schon thematisiert, was die Große Anfrage zeigt, nämlich dass sich das Aufwachsen von Jungen zum Teil schwieriger gestaltet. Aber wir müssen unsere Erziehungshilfesysteme und auch unsere Hilfen zur Erziehung mit beiden Perspektiven, mit beiden Geschlechterperspektiven im Blick halten. So wird es darauf ankommen, Problemlagen bei Mädchen zu erkennen, bei ihnen Mut und Offenheit im Umgang mit ihren Bedürfnissen, Begabungen und Neigungen zu fördern, aber auch die spezifischen Entwicklungsprobleme von Jungen in den Vordergrund zu rücken.

Meine Damen und Herren, gerade die Heimerziehung in Rheinland-Pfalz hat im Hinblick darauf, aber auch im Hinblick auf die insgesamt schwieriger gewordenen Familiensituationen hervorragende Ansätze entwickelt, die es weiter zu verfolgen gilt. Dazu gehört die stärkere Einbeziehung von Eltern unter Berücksichtigung fam ilieninterner Ressourcen, die Orientierung am Sozialraum und am Status quo der Situation des Jugendlichen, um flexible Angebote zu machen, und die intensive Beschäftigung mit Verhaltensmustern und Behandlungsansätzen besonders auffälliger Kinder und Jugendlicher. Mit dem Landesjugendamt und dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum hält das Land kompetente Partner für die örtlichen Träger der Jugendhilfe und die Jugendämter vor.

Auch wenn es zurzeit einen Dissens über die Möglichkeiten der Finanzierungsbeteiligung des Landes und über das Finanzierungsverhältnis zwischen dem Land und den Kommunen gibt, ist es wichtig, weiterhin partnerschaftlich zu kooperieren und die Kinder und Jugendlichen dabei im Auge zu behalten. Inhaltlich sind alle Partner gemeinsam in den vergangenen Jahren große Schritte gegangen. Angesichts sehr knapper Ressourcen auf allen Ebenen wird es wichtig sein, die Qualität, die durch die gebündelte Kompetenz der Partner entstanden ist, nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern auch weiterzuentwickeln.

An dieser Stelle spreche ich allen Beteiligten ein großes Dankeschön für das große Engagement in den vergangenen Jahren aus. Damit angesprochen sind sämtliche Trägergruppen, die Jugendämter, die Einrichtungen des Landes und alle anderen, die ich jetzt vielleicht vergessen habe. In kaum einem anderen Bereich hat sich in den vergangenen Jahren eine so rasante und qualitativ hochwertige Entwicklung gezeigt wie im Bereich der Hilfen zur Erziehung, allerdings ohne dass das von großer öffentlicher Aufmerksamkeit gekrönt war. Deshalb halte ich die heutige Debatte für wichtig.

Die Hilfen zur Erziehung sind zu einem unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung der jungen Generation in dieser Gesellschaft geworden. Deshalb sollten wir unser Augenmerk auf ihre Weiterentwicklung legen, und zwar gemeinsam im Konsens zum Wohl der Kinder und Jugendlichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Wiechmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will nicht näher auf den Anlass eingehen, weshalb die Große Anfrage an die Landesregierung gestellt worden ist. Ich freue mich aber, dass wir heute die Gelegenheit haben, zu diesem wichtigen Thema zu sprechen. Vor allen Dingen freue ich mich darüber, in welchem Ton die

Debatte bis jetzt geführt worden ist. Ich möchte auch meinen Teil dazu beitragen, dass sie weiter so geführt wird.

Meine Damen und Herren, die Antwort auf die Große Anfrage „Erziehungshilfe in Rheinland-Pfalz“ hebt vor allem – das ist mir ganz besonders beim Durchlesen aufgefallen – den Auftrag der Gesetzgebungs- und Richtlinienkompetenz der Landesregierung und die Möglichkeit zur Beeinflussung der fachlichen Weiterentwicklung deutlich hervor. Gleichzeitig sind natürlich die Kommunen aufgefordert, weiterhin Hilfen noch stärker an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen zu orientieren und insgesamt weiter zu flexibilisieren. Hilfen sollen stärker aus einer Hand und unter einem Dach angeboten werden. Für Einrichtungen und Dienste ist damit natürlich der Prozess des Perspektivwechsels von der Angebots- hin zur Bedarfsorientierung verbunden.

Meine Damen und Herren, auch in meiner Profession als Pädagoge sage ich: Das hört sich toll an und lässt mein Pädagogenherz höher schlagen. Der Worte höre ich wohl, allein manchmal ist es so, dass mir ein bisschen der Glaube fehlt.

(Hartloff, SPD: Das scheint mir hin und wieder auch der Fall zu sein!)

Das ist leider hin und wieder der Fall.

Jugendhilfeleistungen sind nicht pauschal mit anderen Sozialleistungen gleichzusetzen. Sie sind Teil einer Infrastruktur für junge Menschen und deren Familien. Der Kostenanstieg in der Kinder- und Jugendhilfe, den alle meine Vorredner bisher angesprochen haben, ist nach Meinung vieler Experten vor allem die Folge der gesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz aus dem Jahr 1992. Mit ursächlich für die Kostenverlagerung sind zum Beispiel Sachen, die wir aus dem Jugendgerichtsgesetz in die Jugendhilfe verlagert haben. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist der Bedarf in den vergangenen Jahren fraglos spürbar gewachsen. In der Antwort auf die Große Anfrage wird deutlich, dass in den kommenden Jahren mit einem Anstieg der Fallzahlen gerechnet werden muss. Es wird deutlich festgestellt, dass der wachsende Bedarf an kompensierenden erzieherischen Leistungen durchaus weiter anhalten wird.

Das ist die Folge von verschärften sozialen Problemlagen innerhalb der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen bzw. deren Familien. Ich betone: Dass es so viele junge Menschen gibt, die unter problematischen sozialen Lebensbedingungen aufwachsen müssen, ist doch der eigentliche Skandal und vor allen Dingen der Anlass, weshalb wir uns dieses Themas stärker annehmen müssen, als wir es in der Vergangenheit in diesem Hause getan haben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, eine der zentralen politischen Aufgaben, die es zu lösen gilt, ist es, dass wir die Hilfen zur Erziehung weiterentwickeln und nicht immer nur über die zu hohen Kosten jammern. Kinder- und Jugendpolitik darf nicht nach Kassenlage betrieben werden, meine

Damen und Herren. Natürlich müssen wir die KostenNutzen-Relation des SGB VIII kritisch hinterfragen. Eine Hinterfragung der Kosten-Nutzen-Relation bedeutet aber nicht automatisch eine Kostenreduzierung, die auf dem Rücken betroffener Kinder und Jugendlicher ausgetragen wird. Es ist unsozial, unsinnig und unakzeptabel, benachteiligten Kindern und Jugendlichen Chancen zu nehmen. Sowohl in diesem Haus als auch im Bundestag wird es mit uns GRÜNEN keine populistischen Einschränkungen von Hilfeleistungen nach dem KJHG geben, weil dies en vogue erscheint.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, unser aller Ziel muss es sein, die Hilfen zur Erziehung sozialraum- und lebensweltorientiert weiterzuentwickeln. Das haben auch meine Vorredner gesagt. Sozialraumorientierung bedeutet, dass wir die Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien zum Ausgangspunkt der Problembearbeitung und für die Entwicklung von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten machen. Wir müssen die traditionelle Jugendhilfe reformieren, ambulante Hilfeangebote stärken, die stationäre Hilfe flexibilisieren und eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherstellen. Dabei dürfen wir natürlich gleichzeitig die Kommunen nicht stärker belasten.

Mit ihrer Erziehungshilfeoffensive geht die Landesregierung bei aller Kritik, die wir in der Vergangenheit insbesondere an den Kürzungen der Landeszuweisungen an die Kommunen gerade in den Beratungen zum vergangenen Haushalt angebracht haben, in vielen Bereichen einen durchaus unterstützenswerten Weg. Frau Ministerin Dreyer, natürlich ist es gut und wichtig, dass wir durch ein zielgenaueres Berichtswesen den Kommunen dabei helfen, die Hilfen zur Erziehung weiter zu verbessern. Wenn neue Erkenntnisse in die Jugendhilfeplanung einfließen, dann können natürlich insgesamt sowohl mehr Transparenz als auch mehr Bedarfsvoraussetzungen geschaffen und ermöglicht werden.

Meine Damen und Herren, die Entwicklung bzw. die Erweiterung des Trägerspektrums im Bereich der Hilfen zur Erziehung, wie es aus der Antwort auf die Große Anfrage hervorgeht, ist zweifellos zu begrüßen. Nur so können wir ein Angebotsspektrum und die Nähe zu den Herkunftsfamilien sowie eine Verkleinerung der Gruppengrößen gewährleisten.

Es ist kein Geheimnis, dass wir in Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die Angebotsstruktur der Hilfen zur Erziehung eher traditionell geprägt sind. Wir haben viele stationäre Plätze und noch zu wenige flexible sozialraum- und lebensweltorientierte Angebote für Kinder und Jugendliche. Die bisherige Finanzierungsstruktur ist eher auf die traditionellen Angebote ausgerichtet. Das macht natürlich ambulante und präventive Maßnahmen oftmals nicht unbedingt attraktiv. Frau Ministerin Dreyer, deshalb bin ich der Meinung, dass die von Ihnen aufgestellten Leitlinien einer stärkeren Lebensweltorientierung und einer Stärkung der präventiven Ansätze der Dezentralisierung und der Regionalisierung zu unterstützen sind. Wir werden Sie auf diesem Weg durchaus positivkritisch begleiten.

Meine Damen und Herren, abschließend stelle ich fest, dass natürlich der Bereich der Jugendhilfe und insbesondere der Bereich der Hilfen zur Erziehung Schlüsselaufgaben unserer Gesellschaft darstellen. Dazu brauchen wir insbesondere auch vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Kommunen eine gesicherte und eine bedarfsorientierte Finanzierung.

Wir müssen uns alle auch über den Stellenwert der Leistungen für junge Menschen bewusst werden. Wir dürfen Jugendhilfeleistungen eben nicht generell, wie das manchmal ein bisschen zwischen den Zeilen durchschimmert, zur Disposition stellen. Unser Ziel muss es sein, für alle jungen Menschen in Rheinland-Pfalz positive Lebensbedingungen zu gestalten bzw. sie zu erhalten. Das sind wir den jungen Menschen, für die wir natürlich auch die politische Verantwortung tragen, schuldig.

Ich danke Ihnen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Staatsministerin Dreyer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich freue mich darüber, dass wir heute über diese Große Anfrage und die Antwort darauf sprechen; denn auch ich bin der Meinung, dass die Hilfen zur Erziehung in der Öffentlichkeit eigentlich viel zu selten hinsichtlich ihrer hohen Leistungsfähigkeit diskutiert werden. Sie werden in der Regel immer nur unter dem Thema „Kostenfaktor“ diskutiert. Deshalb ist es sehr schön, dass dazu eine inhaltliche Debatte geführt wird.

Noch einige wenige Punkte zum Grundsätzlichen: Die Kinder- und Jugendhilfe ist nach Bundesrecht weitgehend eine kommunale Aufgabe. Die Kompetenz des Landes liegt im Erlass von Ausführungsgesetzen sowie in einer Anregungs- und Unterstützungsfunktion. Das ist in Rheinland-Pfalz nicht nur historisch bedingt, sondern es entspricht nach wie vor dem Willen der Landesregierung, die Kommunen tatsächlich zu unterstützen und auch immer wieder Anregungen zur Fortentwicklung der Hilfen zur Erziehung zu geben. Ich bin der Meinung, dass die Landesregierung zu diesem Punkt einiges Positives vorzuweisen hat.

(Beifall der SPD und der FDP)

Sie wissen, Eltern haben einen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung gefährdet ist sowie die Hilfe geeignet und notwendig ist. Ich halte es für wichtig, das zu betonen, weil die Hilfen zur Erziehung nicht einfach irgendeine freiwillige Leistung sind, die durch die Kommune erbracht wird, sondern es ist tatsächlich ein staatliches Unterstützungsangebot an die Eltern, die Kinder haben, bei denen sich Erziehungspro